Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadt Frankfurt am Main auf, weitere öffentliche Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend zu errichten, um eine flächendeckende Wasserversorgung sicherzustellen. Dies dient dem Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht und der Prävention von Gesundheitsrisiken durch Dehydrierung. Zudem soll die Installation umweltfreundlich sein, indem der Kauf von PET-Flaschen reduziert wird.
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Wittelsbacherallee — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.09.2026.
- Baumpflanzungen in der Bornheimer Landwehr zwischen Parlamentsstraße und Wittelsbacherallee02.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Wittelsbacherallee (Seite mit ungeraden Hausnummern)02.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wittelsbacherallee per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Wir fordern die Stadt auf:
- Prüfen Sie bitte, ob die folgenden Standorte in Bornheim und Ostend für die Einrichtung von zusätzlichen Trinkbrunnen geeignet sind (Abb. 2):
a) Am Parlamentsplatz
b) Am Danziger Platz
c) Habsburger Allee im Grünstreifen zwischen der Querstraße Brüder-Grimm-Straße und Rhönstraße
d) Im Ostpark am Eingang Ecke Ostparkstraße/Ratsweg
e) Ostpark angrenzend an den Bürgergarten
f) In der Kettelerallee Höhe Einmündung Löwengasse
g) Wittelsbacherallee Ecke Saalburgallee
h) Bergerstraße Ecke Eulengasse
i) Am Nussbaumplatz
j) An den Röthen Höhe Hausnummer 37
l) Sandweg Höhe Einmündung Wingertstraße
- Veranlassen Sie die Errichtung von zusätzlichen Trinkbrunnen an den vorgeschlagenen Standorten, die technisch dafür geeignet sind.
Begründung
Die Stadtteile Bornheim und Ostend sollen flächendeckend mit öffentlichen Trinkbrunnen ausgestattet werden. Der Abstand der Trinkbrunnen soll nicht mehr als 500 bis 1000 Meter betragen.
Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht.
Seit 2023 regelt das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in § 50 auch die öffentliche Wasserversorgung. Die Kommunen in Deutschland werden zum Bau und Betrieb von öffentlichen Trinkwasserbrunnen verpflichtet. In Absatz 1 heißt es:
"(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist." (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ 50.html)
Sauberes Trinkwasser für alle im öffentlichen Raum gehört also zur Daseinsvorsorge. Besonders augenfällig ist dieser Bedarf in der heißen Jahreszeit, wo Dehydrierung schnell zu einem bedrohlichen Gesundheitszustand führen kann. Aber auch im Rest des Jahres ist es wichtig, allen Menschen, die in der Stadt unterwegs sind und sich im öffentlichen Raum aufhalten, kostenfrei Trinkwasser durch Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Dies sollte flächendeckend über das Stadtgebiet geschehen.
Die Installation von Trinkwasserbrunnen hat zudem einen positven Effekt auf die Umwelt, wenn dadurch weniger Wasser in PET-Flaschen gekauft wird.
In Bornheim und Ostend gibt es bislang sechs öffentliche Trinkbrunnen bzw. Brunnen mit Trinkwasser (Hoher Brunnen, Brunnen Bethanien Krankenhaus, Brunnen am Uhrtürmchen, Brunnen Zoo, Brunnen Paul Arnsberg Platz, Brunnen im Hafenpark). Diese Trinkbrunnen sind nicht gleichmäßig über die Stadtteile verteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2026Sie sind hierOFOF 31/4Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und OstendOrtsbeiratsantrag · Linke
- 18. August 2026OMOM 380Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und OstendDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)