Einrichtung geschützter Hundeauslauffläche für kleine Hunde
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, im Ortsbezirk 2 spezielle, eingezäunte Hundeauslaufflächen für kleine Hunde einzurichten. Dies wird als notwendig erachtet, da es derzeit keine gesonderten Flächen für kleine Hunde gibt, und um Verletzungen zu vermeiden sowie den Haltern einen sicheren Auslauf für ihre Tiere zu ermöglichen.
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Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- im Ortsbezirk 2 zeitnah einen geeigneten Standort für eine eingezäunte Hundeauslauffläche zu identifizieren, die ausschließlich kleinen Hunden (Hinweisschild mit der Aufschrift: "Nur für kleine Hunde mit einem Gewicht von max. 8 kg") zur Verfügung steht;
- dabei insbesondere die Grünfläche am südlichen Ende der Zeppelinallee auf Höhe der Hausnummern 53 bis 57 auf ihre Eignung zu prüfen;
- sollte die genannte Flächen nicht geeignet sein, dem Ortsbeirat mindestens einen alternativen Standort im Ortsbezirk 2 vorzuschlagen;
- die Leinenpflicht für kleine Hunde bis 8 kg in an entsprechend ausgewiesenen Grünflächen vorübergehend aufzuheben, bis geschützte Auslaufflächen für diese Hunde zur Verfügung stehen;
- dem Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung, die voraussichtlichen Kosten und einen möglichen Zeitplan zu berichten.
Begründung
Im Ortsbezirk 2 und den angrenzenden Bereichen gibt es bislang keine gesonderte, geschützte Freilauffläche für kleine Hunde. Die vorhandene Hundeauslauffläche im Grüneburgpark wird regelmäßig von Hunden sehr unterschiedlicher Größe genutzt. Halter*innen besonders kleiner Hunde berichten, dass sie diese Fläche aus Sorge vor Verletzungen ihrer Hunde meiden.
Auch bei grundsätzlich gut sozialisierten Hunden können erhebliche Größen- und Gewichtsunterschiede beim Rennen und Spielen zu unbeabsichtigten Verletzungen führen. Für sehr kleine Hunde können bereits ein Zusammenstoß oder ein Pfotenhieb eines deutlich größeren Hundes schwerwiegende Folgen haben. Darüber hinaus können unterschiedliche Spielweisen und das Verhalten einzelner Hunde weitere Risiken verursachen.
Eine Bockenheimer Hundehalterin schildert, dass sie die Auslauffläche im Grüneburgpark trotz nahezu täglicher Spaziergänge innerhalb von rund 18 Monaten nur ein einziges Mal mit ihrer etwa drei Kilogramm schweren Hündin habe nutzen können.
Gleichzeitig benötigen auch kleine Hunde regelmäßige Bewegung, Freilauf sowie soziale Kontakte mit Artgenossen. Nach § 2 des Tierschutzgesetzes müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht und gepflegt werden; ihre Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen.
Von einer gesonderten Fläche könnten daher sowohl kleine als auch große Hunde profitieren: Kleine Hunde erhielten einen geschützten Raum für Bewegung und Sozialkontakt, während Konflikte und Unsicherheiten auf den bestehenden, gemeinsam genutzten Hundeauslaufflächen reduziert würden.
Die vorgeschlagene Grünfläche an der Zeppelinallee erscheint nach erster Betrachtung grundsätzlich prüfenswert. Sie liegt in der Nähe stark befahrener Straßen und wird nach Angaben aus der Bürgerschaft bislang nur wenig für Aufenthalt, Erholung oder Kinderspiel genutzt.
Eine überschaubare, sicher umzäunte Fläche kann mit vergleichsweise begrenztem baulichem Aufwand hergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Juli 2026 brachten GRÜNE, SPD, FDP im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme