Toilettenpflicht für Trinkhallen mit Alkoholausschank konsequent durchsetzen
Zusammenfassung
Dieser Antrag fordert die konsequente Durchsetzung der Toilettenpflicht in Trinkhallen im Trierischen Hof, um die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zu beenden. Die mangelhafte Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen führt zu einem untragbaren Zustand, der die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigt. Die Umsetzung soll reguläre Gastronomiebetriebe entlasten und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Behörden anzuweisen, bei Trinkhallen im Bereich Trierischer Hof, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten, die bestehenden bau- und gaststättenrechtlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Kundentoiletten konsequent zu überprüfen und durchzusetzen. Betriebe ohne geeignete Sanitäranlagen sind anzuhalten, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen; bei Nichterfüllung sind die nach HGastG vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung
Trinkhallen, die Getränke zum Verzehr vor Ort ausschenken, gelten gemäß § 1 HGastG als Gaststätten und unterliegen damit denselben Pflichten wie reguläre Gastronomiebetriebe, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Kundentoiletten (§ 44 Abs. 2 HBO). Wer diese Pflicht nicht erfüllt, verschafft sich einen Kostenvorteil auf Kosten der Betriebe, die gesetzeskonform investieren. Das ist ein strukturelles Ungleichgewicht zulasten der ortsansässigen Gastronomie.
Am Trierischen Hof ist diese Situation besonders akut: Mehrere Trinkhallen bieten dort Alkohol zum Vor-Ort-Konsum an, ohne über Kundentoiletten zu verfügen. Die Folge ist Wildpinkeln im unmittelbaren Quartier, ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung Frankfurt, der trotz Beschwerden aus der Nachbarschaft kaum sanktioniert wird und das Stadtbild sowie die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. August 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme