Toilettenpflicht für Trinkhallen mit Alkoholausschank konsequent durchsetzen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine konsequente Durchsetzung der Toilettenpflicht für Trinkhallen, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Dies soll dazu beitragen, die Gesundheit und Sauberkeit im Quartier zu fördern und bestehende rechtliche Vorgaben zu wahren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Behörden anzuweisen, bei Trinkhallen im Bereich Trierischer Hof, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten, die bestehenden bau- und gaststättenrechtlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Toiletten konsequent zu überprüfen und durchzusetzen. Betriebe ohne geeignete Sanitäranlagen sind anzuhalten, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen; bei Nichterfüllung sind die rechtlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung
Trinkhallen und Kioske, die alkoholische Getränke verkaufen und im Geschäft öffnen, verkaufen sie zum Verzehr an Ort und Stelle. Damit betreiben sie ein Gaststättengewerbe. Für solche Betriebe verlangt die Hessische Bauordnung Toiletten (§ 46 Abs. 3 HBO). Restaurants und Kneipen im Quartier tragen diese Kosten. Wer sie sich spart, verschafft sich einen unfairen Vorteil und lädt die Folgen bei der Nachbarschaft ab.
Am Trierischen Hof bieten mehrere Trinkhallen Alkohol zum Konsum vor Ort an, ohne Toiletten bereitzustellen. Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich darüber, dass im Quartier regelmäßig uriniert wird. Das ist in Frankfurt verboten und kostet 300 Euro, wird nach Wahrnehmung der Nachbarschaft aber kaum geahndet. Wer Alkohol zum Trinken vor Ort verkauft, trägt Verantwortung für die Folgen vor seiner Tür.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Oktober 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein.