Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Rücklagen des Ortsbeirats 16 vor einer Plünderung durch den Magistrat zu schützen und die Selbstverwaltung der Ortsbeiräte sicherzustellen. Das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung soll nicht durch unautorisierte Maßnahmen beschädigt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Ortsbeirat 16 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen:
a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 16 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt.
b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 16 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen.
c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 16 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung.
d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 16 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren.
Begründung
Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen.
Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung.
Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen.
Der Ortsbeirat 16 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2026Sie sind hierOFOF 15/16Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 18. August 2026OAOA 28Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, WBE, 2 GRÜNE, BFF, Linke und FDP gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)