Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 16 fordert die Rücknahme der Entscheidung des Magistrats, die Rücklagen der Ortsbeiräte zur Deckung von Haushaltsdefiziten zu verwenden. Die Ortsbeiräte sind essenziell für die demokratische Mitbestimmung der Bürger vor Ort und sollten ihre finanziellen Mittel eigenverantwortlich verwalten können. Ziel ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72 - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 16 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt.
b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 16 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen.
c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 16 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung.
d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 16 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren.
Begründung
Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen.
Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung.
Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen.
Der Ortsbeirat 16 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2026OFOF 15/16Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 18. August 2026Sie sind hierOAOA 28Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffern 1. und 2 c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2 a), 2 b) und 2 d): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)