Die Milieuschutzsatzung aufheben
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Aufhebung der Milieuschutzsatzung, da diese die Schaffung von Wohnraum behindert. Es wird argumentiert, dass die Satzung den Umbau von unbewohnten Häusern erschwert und somit der Bedarf an Wohnraum nicht gedeckt werden kann.
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Wittelsbacherallee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Wittelsbacherallee (Seite mit ungeraden Hausnummern)02.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Baumpflanzungen in der Bornheimer Landwehr zwischen Parlamentsstraße und Wittelsbacherallee02.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wittelsbacherallee per E-MailAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, da diese den Erhalt und die bedarfsgerechte Erneuerung von Wohnraum behindert.
Begründung
Am 29. Juli 2026 berichtete die F.A.Z., dass eine Genossenschaft ein seit Jahren unbewohntes Haus in der Wittelsbacherallee 89 wieder bewohnbar machen wolle. Die Milieuschutzsatzung würde allerdings den Umbau erschweren, da die Grundrisse nicht verändert werden dürfen. So sei es schwierig, ausreichend Platz für Familien zu schaffen. Für die barrierefreie Erschließung des Hauses wäre auch der Bau eines Aufzugs erforderlich, der allerdings in Milieuschutzgebieten als "wohnwertsteigernde Maßnahme" gewertet werde. Der Fall verdeutlicht, dass sich die Milieuschutzsatzung nicht nur für mittelständische Eigentümer und Vermieter von Bestandsimmobilien, sondern auch für Genossenschaften als hinderlich für eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnraum erweist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Juli 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.08.2026 im OBR 4 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD und FDP (= Annahme)