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Stadt kassiert Ortsbeirats-Rücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte - finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert die sofortige Aussetzung der Einziehung von Haushaltsmitteln und Rücklagen der Ortsbeiräte sowie die Sicherstellung der Finanzmittel für die kommenden Haushaltsjahre. Dies soll die finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente garantieren und deren Handlungsfähigkeit sichern.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert,

  1. die Einziehung der den Ortsbeiräten zustehenden und bereits zugewiesenen Haushaltsmittel beziehungsweise Rücklagen unverzüglich auszusetzen,
  2. die den Ortsbeiräten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereitgestellten Mittel vollständig und uneingeschränkt für die Beschlüsse der Ortsbeiräte zur Verfügung zu stellen,
  3. verbindlich sicherzustellen, dass den Ortsbeiräten bewilligte und nicht verausgabte Mittel auch künftig für bereits beschlossene oder noch zu beschließende Maßnahmen erhalten bleiben und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung herangezogen werden,
  4. die Ortsbeiräte zukünftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, transparent zu beteiligen.

Begründung

Die Ortsbeiräte sind die direkt gewählten demokratischen Vertretungen der Stadtteile und erfüllen eine zentrale Funktion für bürgernahe Politik. Sie verfügen über eigene Haushaltsmittel, um kleinere Investitionen und Maßnahmen vor Ort unbürokratisch zu unterstützen. Umso gravierender ist es, dass unser Gremium aus der FNP erfahren musste, dass "das Hauptamt zum Stopfen von Haushaltslöchern alle Rücklagen einkassiert, welche die Stadtteilparlamente in den vergangenen Jahren angelegt hatten. Sprich: Alle Mittel aus 2024 und 2025, die von den Ortsbeiräten nicht ausgegeben worden sind, sollen dabei helfen, die Stadtkasse zu sanieren." Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener und teilweise für konkrete Projekte vorgesehener Mittel stellt einen massiven und Inakzeptablen Eingriff in die Rechte und die Arbeitsfähigkeit der Ortsbeiräte dar. Sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert langfristige Planungen. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig - sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig auf dem Rücken der Stadtteile ausgetragen werden. Die Rücklagen der Ortsbeiräte sind keine frei verfügbare Haushaltsreserve, sondern zweckgebundene Mittel für konkrete Vorhaben vor Ort. Der Ortsbeirat spricht sich daher gegen die Einziehung der Rücklagen aus und fordert den Magistrat auf, die Finanzmittel der Ortsbeiräte dauerhaft zu sichern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2026Sie sind hier
    OFOF 24/15Stadt kassiert OrtsbeiratsRücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte – finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. August 2026OAOA 18Stadt kassiert OrtsbeiratsRücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte – finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichernAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 3 · 14.08.2026
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 18 2026 Die Vorlage OF 24/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Der Antrag soll als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet werden. Im Tenor soll zudem bei Ziffer 1 nach dem Wort "auszusetzen" der Zusatz "(M72/26, Beschl. d. Stv.-V., § 240/26)" angefügt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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