Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb "Time Out"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Unterbindung von nächtlichen Ruhestörungen und Jugendschutzverstößen durch die Bar "Time Out" in der Frauenhofstraße 1. Diese Störungen beeinträchtigen seit längerer Zeit die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Ein schnelles Handeln ist nötig, um die Situation zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Frauenhofstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Auskunftsersuchen zum Reagieren auf Regelverletzungen durch Gastronomiebetriebe im Hinblick auf nächtliche Ruhestörung u. ä. Vorgänge21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Frauenhofstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit den wiederkehrenden nächtlichen Ruhestörungen/Lärmbelästigungen sowie massiven Jugendschutzverstößen durch den Barbetrieb "Time Out" in der Frauenhofstraße 1 zu veranlassen.
Begründung
Seit längerer Zeit sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Bar "Time Out" in der Fauenhofstraße 1.wiederholt nächtlichen Ruhestörungen sowie Lärmbelästigungen ausgesetzt. Die extremen Missstände treten nicht nur an Wochenenden, sondern nachweislich jeden Tag bis spät in die Nacht (03:00 Uhr) und teilweise weit darüber hinaus, auf.
Massiver Lärm durch Gäste herrscht im Innen- und Außenbereich zu später Stunde durch Ansammlungen großer Gruppen von Gästen, die sich auf der Straße laut unterhalten und durch das Türknallen bei An- und Abfahrten. Besonders besorgniserregend ist, dass sich regelmäßig Kinder und Jugendliche bis tief in die Nacht in der Bar aufhalten.
Durch die wiederholten Störungen ist die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Anwohnerschaft nachhaltig beeinträchtigt.
Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Anwohnerschaft durch vermeidbare Lärmemissionen belastet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026Sie sind hierOFOF 98/5Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb „Time Out“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2026OMOM 476Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb „Time Out“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme