Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb "Time Out"
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Zusammenfassung
Die Anregung des Ortsbeirats 5 an den Magistrat betrifft die anhaltenden nächtlichen Ruhestörungen und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb "Time Out" in der Frauenhofstraße 1. Die Anwohner fordern dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, da ihre Lebensqualität stark beeinträchtigt ist.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 13.11.2026 antworten. Noch 30 Tage.Warum?
Frauenhofstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Auskunftsersuchen zum Reagieren auf Regelverletzungen durch Gastronomiebetriebe im Hinblick auf nächtliche Ruhestörung u. ä. Vorgänge21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit den wiederkehrenden nächtlichen Ruhestörungen/Lärmbelästigungen sowie massiven Jugendschutzverstößen durch den Barbetrieb "Time Out" in der Frauenhofstraße 1 zu veranlassen.
Begründung:
Begründung
Seit längerer Zeit sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Bar "Time Out" in der Fauenhofstraße 1 wiederholt nächtlichen Ruhestörungen sowie Lärmbelästigungen ausgesetzt. Die extremen Missstände treten nicht nur an Wochenenden, sondern nachweislich jeden Tag bis spät in die Nacht (03:00 Uhr) und teilweise weit darüber hinaus, auf.
Massiver Lärm durch Gäste herrscht im Innen- und Außenbereich zu später Stunde durch Ansammlungen großer Gruppen von Gästen, die sich auf der Straße laut unterhalten und durch das Knallen von Autotüren bei An- und Abfahrten. Besonders besorgniserregend ist, dass sich regelmäßig Kinder und Jugendliche bis tief in die Nacht in der Bar aufhalten.
Durch die wiederholten Störungen ist die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Anwohnerschaft nachhaltig beeinträchtigt.
Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Anwohnerschaft durch vermeidbare Lärmemissionen belastet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 98/5Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb „Time Out“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2026Sie sind hierOMOM 476Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb „Time Out“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats