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  • Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
    OFOB 15
    29.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 27/15 Betreff: Sachstandsbericht zur Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. wann mit der Vorlage der angekündigten Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch das Amt für Wohnungswesen zu rechnen ist, 2. welchen Zeitplan der Magistrat für das Inkrafttreten der Satzung vorsieht, 3. inwieweit die vom Land Hessen geschaffenen gesetzlichen Voraussetzungen inzwischen vollständig umgesetzt werden können und 4. ob der Magistrat davon ausgeht, dass die Satzung dazu beitragen wird, bislang dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen - insbesondere die 78 Wohnungen in Frankfurt-Nieder-Eschbach - wieder ihrer einer Wohnnutzung zuzuführen. Begründung: Der FNP vom 23.03.2026 war zu entnehmen, dass nach Angaben des Planungsdezernats das Amt für Wohnungswesen an der erforderlichen Satzung zur Umsetzung der hessischen Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum arbeitet. Das Land Hessen hat hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach Presseberichten können bei Verstößen Bußgelder von bis zu EUR 500.000 verhängt werden. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die Satzung zeitnah beschlossen wird und ihre Wirkung entfalten kann. Insbesondere im Stadtteil Nieder-Eschbach könnte dadurch nach Presseinformationen erreicht werden, dass 78 derzeit dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen wieder als regulärer Wohnraum zur Verfügung stehen. Der Ortsbeirat bittet daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und einen verbindlichen Zeitplan. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 97 2026 Die Vorlage OF 27/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherer Fahrradweg in der Voltastraße
    OFOB 2
    29.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 88/2 Betreff: Sicherer Fahrradweg in der Voltastraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Voltastraße im Abschnitt ab der Hausnummer 38 stadtauswärts eine Schutzzone ("doring zone") für Fahrradfahrende einzurichten und die Poller zwischen Fahrrad- und Fußweg soweit wie möglich zu entfernen. Begründung: Die Zone direkt neben den parkenden Autos stellt für Fahrradfahrende eine Gefährdung dar, da Unfälle leicht durch unbedachtes Öffnen von Autotüren erfolgen können. Die Situation in der Voltastraße wird zusätzlich dadurch verschärft, dass Personen, die auf dem Radweg fahren, aufgrund der angebrachten Poller nicht ausweichen können. Diese Poller sollten dort, wo sie keine Einfahrten schützen, entfernt werden. Um Doppelparken auf dem Fahrradweg zu verhindern, wäre ggf. das Versetzen einzelner Poller hin zu den Parkplätzen sinnvoll. Wie der Radweg aussehen sollte, zeigt das zweite Foto, das nur wenige Meter vor dem ersten (ab Hausnummer 38 stadteinwärts) aufgenommen wurde. Fahrradweg ohne "doring zone" Fahrradweg mit "doring zone" (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 366 2026 Die Vorlage OF 88/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

  • Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg Galvanistraße verhindern
    OFOB 2
    29.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 89/2 Betreff: Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg Galvanistraße verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Parken mit allen vier Rädern auf dem Gehweg Galvanistraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße verhindert werden kann. Begründung: Im genannten Abschnitt der Galvanistraße parken Autos täglich mit allen vier Rädern auf dem Gehweg. Der verbleibende Gehweg ist damit häufig so schmal, dass selbst Begegnungsverkehr von Fußgängerinnen und Fußgängern nicht mehr möglich ist. Umso mehr werden Personen, die mit Kinderwagen oder Rollstuhl unterwegs sind, beeinträchtigt und in ihrer Sicherheit gefährdet, wenn sie auf die Straße ausweichen müssen. Teilweise parken Autos auch trotz Halteverbots in der Feuerwehrzufahrt (siehe Anlage). Um diesen Missstand zu beheben, könnte der Abschnitt für parkende Autos entweder gesperrt werden oder das Gehwegparken mit zwei Rädern durch entsprechende Kennzeichnung der Parkplätze ermöglicht werden. Anlage: (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 80 2026 Die Vorlage OF 89/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unerlaubtes Parken auf dem Fahrradweg Leonardo-da-Vinci-Allee verhindern
    OFOB 2
    29.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 90/2 Betreff: Unerlaubtes Parken auf dem Fahrradweg Leonardo-da-Vinci-Allee verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das illegale Parken auf dem Fahrradweg Leonardo-da-Vinci-Allee auf der Höhe Hausnummer 4 (Tegut Supermarkt) verhindert werden kann. Begründung: Obwohl eine kostenlose Tiefgarage beim Tegut Supermarkt zur Verfügung steht, parken Autos regelmäßig vor dem Supermarkt in der Leonardo-da-Vinci-Allee auf dem Fahrradweg. Dies führt zu einer Gefährdung der Fahrradfahrenden, wenn diese auf die viel befahrende Straße ausweichen müssen. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 90/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Freigabe der Einbaumstraße als dritte leistungsfähige Anbindung für Griesheim-Süd
    NR
    28.07.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, NR 34 Betreff: Freigabe der Einbaumstraße als dritte leistungsfähige Anbindung für Griesheim-Süd Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. die vom Amt für Straßenbau- und Erschließung im Juni 2026 hergestellte, temporäre Verbindungsrampe zwischen Einbaumstraße und Gutleutstraße dauerhaft für den allgemeinen Verkehr freizugeben und damit eine dritte leistungsfähige Anbindung für den südlichen Bereich des Stadtteils Griesheim zu schaffen, 2. umgehend die hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu treffen sowie die notwendigen Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen anbringen zu lassen, 3. der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten über die Umsetzung der Maßnahme sowie deren Auswirkungen auf die Verkehrssituation und die Gefahrenabwehr im Stadtteil zu berichten, 4. diese Maßnahme mindestens bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme eines Ersatzbauwerks für die Omegabrücke aufrechtzuerhalten. Begründung: Mit der Sperrung und dem Rückbau der Omegabrücke im Jahr 2023 hat sich die Erreichbarkeit des südlichen Bereichs von Griesheim erheblich verschlechtert. Rund 11.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind seither auf lediglich zwei reguläre Straßenanbindungen angewiesen. Dies beeinträchtigt sowohl Verkehrssicherheit als auch Lebensqualität und erhöht die Anfälligkeit des Stadtteils bei Bränden, Unfällen, Großschadenslagen oder Straßensperrungen. Im Juni 2026 hat das Amt für Straßenbau und Erschließung eine temporäre Verbindungsrampe zwischen Einbaumstraße und Gutleutstraße hergestellt. Nach Angaben des Magistrats soll diese Verbindung vor allem Feuerwehr und Rettungsdiensten dienen und nur bedarfsweise für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden. Die aktuelle Baustellensituation zeigt jedoch eindrucksvoll die Verwundbarkeit der Infrastruktur. Die Probleme sind nicht allein baustellenbedingt, sondern Folge des Wegfalls der Omegabrücke. Auch nach Abschluss der Bauarbeiten bleiben dem Stadtteil Griesheim lediglich zwei Anbindungen. Die geschaffene Rampe beweist, dass eine dritte leistungsfähige Anbindung technisch möglich und verkehrlich sinnvoll ist. Die Schwächen der derzeitigen Verkehrsführung wurden bereits bei einem größeren Feuerwehreinsatz deutlich: Die Straße Alt-Griesheim musste als Bereitstellungsraum genutzt werden, wodurch die reguläre Ein- und Ausfahrt zeitweise unmöglich war. Eine leistungsfähige Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für kurze Rettungswege und die Erreichbarkeit durch Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Pflegedienste, ÖPNV, Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie den Individualverkehr. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 350.000 Euro errichtete Verkehrsanlage, deren Nutzen die Stadt selbst anerkennt, nicht dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestellt werden soll. Die Freigabe verbessert die Erreichbarkeit des Stadtteils nachhaltig, entlastet die vorhandenen Zufahrten, erhöht die Verkehrssicherheit und stärkt die Resilienz der Infrastruktur. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme eines Ersatzbauwerks für die Omegabrücke stellt die dauerhafte Öffnung der Verbindungsrampe daher eine wirtschaftliche, verhältnismäßige und wirksame Maßnahme dar, um die Mobilität und Sicherheit der rund 11.000 Einwohner von Griesheim zu gewährleisten. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage NR 34 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 34 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 34 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 348, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Anschubfinanzierung des Vereins 100 Jahre Eingemeindung 2028
    OFOB 6
    28.07.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 115/6 Betreff: Anschubfinanzierung des Vereins 100 Jahre Eingemeindung 2028 Vorgang: M 72/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, für die bereits in 2026 stattfindenden und notwendigen Aufgaben zur Organisation der zahlreichen Veranstaltungen im Jahr 2028 inkl. der Aktivitäten des Rahmenprogramms zum Jubiläum der Eingemeindung der Stadtteile des Ortsbezirks 6 (Frankfurter Westen) vor 100 Jahren den Verein mit einer Anschubfinan-zierung in Höhe von 5.000,00 Euro in 2026 zu unterstützen. Der Magistrat wird aufgefordert, alles Weitere dafür in die Wege zu leiten. Begründung: Am 01.04.2026 gründete sich der Verein 100 Jahre Eingemeindung 2028 für ca. 3 Jahre. Aufgabe des Vereins ist die Organisation von Feierlichkeiten 2028 inklusive Aktivitäten des Rahmenprogramms zum Jubiläum der Eingemeindung der 9 westlichen Stadtteile vor 100 Jahren. Über das Vorhaben steht der Verein auch schon mit der Verwaltung in engem Kontakt. Bereits in 2026 entstehen Kosten für die Auftaktveranstaltung im Oktober 2026, den Entwurf des Vereinslogos und der entsprechenden web-Seite, Kosten für Vereinsregister etc. und die Bekanntmachung in der Bürgerschaft und bei den Unternehmen im Frankfurter Westen. Insbesondere sollen hier eingebunden werden die Geschichtsvereine, Schulen und über die Vereinsringe zahlreiche Vereine. Diese Kostenübernahme sollte über einen OIB-Antrag in der Sitzung am 11.08.20206 aus dem Ortsbeiratsbudget übernommen werden, da es sich um ein für den Ortsbeirat 6 wesentliches Ereignis handelt. Durch die nunmehr kurzfristig vor den Sommerferien beschlossene Kürzung (M 72) sämtlicher Budgets und vor allem die rechtzeitige Nichtinformation der betroffenen Ortsbeiräte durch den Kämmerer wird der Magistrat aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 342 2026 Die Vorlage OF 115/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gassitütenspender am Fahrrad-/Fußweg Homburger Landstraße / gegenüber Hilgenfeld
    OFOB 10
    28.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 43/10 Betreff: Gassitütenspender am Fahrrad-/Fußweg Homburger Landstraße / gegenüber Hilgenfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen im Bereich des parallel verlaufenden Fuß/Radweges zur Homburger Landstraße ab Reifen Diel bis zur Niddabrücke (Bonames) 2-3 Gassitütenspender mit Abfallbox aufzustellen. Eine Patenschaftserklärung liegt vor. Begründung: Dieser Weg wird verstärkt von Hundebesitzern genutzt. Die damit verbundene Verkotung der Grünfläche ist somit unausweichlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 305 2026 Die Vorlage OF 43/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • U5-Verlängerung und andere Bautätigkeiten in der Homburger Landstraße
    OFOB 10
    28.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 44/10 Betreff: U5-Verlängerung und andere Bautätigkeiten in der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Im aktuellen Koalitionsvertrag ist zu lesen: "Mobilität muss im Alltag funktionieren. Frankfurt braucht eine Verkehrspolitik, die zuverlässig, sicher, barrierefrei und nachvollziehbar ist. Wir wollen die verschiedenen Verkehrsarten besser mit einander verbinden, den öffentlichen Nahverkehr stärken sowie den Fuß- und den Radverkehr sicher gestalten. Ein fließender Verkehr ist Grundlage von gesellschaftlicher Teilhabe und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit." Hierzu wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, wie die großen Zweifel mit Blick auf derzeit noch fehlende Ausweichverkehrsmöglichkeiten für die zuletzt mit nur 5 statt 10 Jahren geschätzten, möglichst tatsächlich strafferen Bauphasen nebst leistungsfähigem Bau- und sämtlichen Ausweichverkehren 1. der U5-Verlängerung an die S6-Station "Frankfurter Berg" 2. der Fernwärme und 3. der Kanalisationen sinnvoll und nachvollziehbar gelöst werden können. Diese Lösungen mögen bitte auch in der Homburger Landstraße durch nennenswerte Nachbesserungen ggü. den umstrittenen bisherigen Verkehrs-Planungen auch die nachzubessernde Parallelstraße umfassen, damit diese künftig bitte unter anderem auch für die Erfordernisse der Johanna-Tesch-Schule angemessen nutzbar wird. Begründung: Für die Menschen erkennbare Fehler und Probleme in der Homburger Landstraße auch im Bereich des U5-Ausbaus sollen bitte rechtzeitig gelöst und vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 44/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 44/10 wird bis zur Sitzung am 24.11.2026 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Die Verschmutzungen an Verkehrsschildern in Preungesheim beseitigen
    OFOB 10
    28.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 53/10 Betreff: Die Verschmutzungen an Verkehrsschildern in Preungesheim beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, die seit einiger Zeit auch in unserem Ortsbezirk zu sehenden im stärker werdenden Kleben von Stickern an Straßenschilder etc. zu beseitigen bzw. einzudämmen. Auch interessiert den Ortsbeirat: - Welchen Maßnahmen werden ergriffen, um in der Zukunft diese Art von Vermüllung zu vermeiden? - Sind die Urheber dieses Problems bekannt? (s. Belegfoto) Begründung: Die Anfänge dieser Art von Vermüllung muß so früh wie möglich begegnet werden. Im Innenstadtbereich sind schon ganze Straßenzüge wild zu geklebt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 301 2026 Die Vorlage OF 53/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "etc." und in der Begründung das Foto gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wohnungsbau in der Straße Am Dorfgarten
    OFOB 10
    28.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 54/10 Betreff: Wohnungsbau in der Straße Am Dorfgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter aufzufordern den Ortsbeirat zeitnah über die Auswirkungen der Baumaßnahmen in der Straße -Am Dorfgarten- zu informieren. Es handelt sich dabei um die Projekte Am Dorfgarten 67 Am Dorfgarten 65 Am Dorfgarten 70-72 - Wie viele Wohnungen werden nach Abschluss der Maßnahmen zur Verfügung stehen? - Wie wird der benötigte Parkraum geregelt? - Wie wird die Schulwegsicherung geregelt? - Wie werden vorausschauende Maßnahmen zur Sicherung durch Starkregen berücksichtigt? Begründung: Durch diese Baumaßnahmen wird dieser heute schon sehr dicht bebaute Bereich noch einmal besonders verdichtet. Deshalb müssen so früh wie möglich besonders sorgfältige und weitreichende Maßnahmen berücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 66 2026 Die Vorlage OF 54/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beschilderung für den Sportpark Preungesheim
    OFOB 10
    28.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 55/10 Betreff: Beschilderung für den Sportpark Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen Die bestehende Beschilderung auf der Anhöhe zum Sportpark Preungesheim neu zu platzieren, so dass diese von der Goldpeppingstraße zu sehen ist. (s. Belegfoto) Begründung: Der heutige Standort ist zwischenzeitlich so zugewachsen, so dass die Beschilderung nicht mehr von der Straße aus zu sehen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 310 2026 Die Vorlage OF 55/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wirtschaftsweg in Berkersheim vom überwuchernden Grün freischneiden
    OFOB 10
    28.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 57/10 Betreff: Wirtschaftsweg in Berkersheim vom überwuchernden Grün freischneiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, den überwuchernden Bewuchs von Büschen und Bäumen am Wirtschaftsweg der parallel zum Dachsberg (Berkersheim) verläuft frei zu schneiden, so dass Radfahrer und Fußgänger uneingeschränkt diesen begehen/befahren können. (s. Belegfoto) Begründung: Dieser Weg gehört in unserem Bezirk zu stark benutzen Wegen in unserem Bezirk und bedarf deshalb einer kontinuierlichen Pflege Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 57/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beseitigung der Gefahrenstelle in der Mühlgasse
    OFOB 2
    28.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 70/2 Betreff: Beseitigung der Gefahrenstelle in der Mühlgasse Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1.) die bereits per E-Mail vom 24. Juli 2026 zugesagte Sperrfläche mit Poller in der Mühlgasse so schnell wie möglich einzurichten sowie 2.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die bestehende Parkverbotszone um die Länge eines weiteren PkW-Stellplatzes erweitert werden kann. Begründung: An der Fahrbahnverengung ist ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Verbotsstrecke ist jedoch ausschließlich durch dieses eine Schild kenntlich gemacht (siehe Anlage). Da unmittelbar davor zulässig geparkt wird, ist der Beginn des Verbots leicht zu übersehen: Die Fläche innerhalb der Verbotsstrecke wirkt optisch wie eine Fortsetzung des Parkraums. In der Folge wird die Verbotsstrecke regelmäßig - vermutlich oft unbewusst - zugeparkt. Dies führt dazu, dass größere Fahrzeuge wie Rettungsfahrzeuge usw. die Engstelle nur im Schritttempo oder mit erheblicher Verzögerung passieren können. Fahrzeuge, die sich dennoch an der Engstelle vorbeizwängen, weichen aufgrund des erforderlichen Einschlagwinkels regelmäßig auf den Gehweg aus. Dadurch werden Menschen, die zu Fuß unterwegs sind - insbesondere Kinder - unmittelbar gefährdet. Der tägliche Lieferverkehr u.a. für den nahegelegenen REWE-Markt und mehrere Gastronomiebetriebe bleibt regelmäßig an der Engstelle stecken. Blockierte LKW stehen häufig über längere Zeit fest und machen durch anhaltendes Hupen auf sich aufmerksam - eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohnenden, teils mehrfach am Tag. Wir begrüßen es sehr, dass das Straßenverkehrsamt die Umsetzung der Sperrfläche mit Poller bereits zugesagt hat, bitten aber aufgrund der weiterhin sehr engen Verkehrssituation darum, die Ausweitung der Parkverbotszone um einen weiteren Parkplatz zu prüfen, um die Verkehrssicherheit durch hindernisfreien, fließenden Verkehr weiter zu verbessern. Anlage: (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 70/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verlegung des Festivals Love Family Park vom Rebstockpark an einen geeigneteren Ort
    OFOB 2
    28.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 79/2 Betreff: Verlegung des Festivals Love Family Park vom Rebstockpark an einen geeigneteren Ort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Festival Love Family Park an einen anderen geeigneten Ort (z.B. Jahrhunderthalle, Waldstadion, FSV-Stadion, Messegelände) verlegt werden kann. Sofern dies nicht kurzfristig realisiert werden kann, sollte die Belastung der Anwohnenden vor allem im Hinblick auf die Lautstärke im nächsten Jahr deutlich reduziert werden. Begründung: Den Ortsbeirat haben zahlreiche Beschwerden von Anwohnenden anlässlich des diesjährigen Love Family Park-Festivals (25./26. Juli) erreicht. Dabei ging es in erster Linie um die Lautstärke, die in großen Teilen des Ortsbezirks zu hören war und die für Anwohnenden vor allem im Rebstock und der Kuhwaldsiedlung an beiden Tagen eine große Belastung darstellte. Die Anwohnenden sind bereits durch die Messe und mindestens zwei weitere nicht-kommerzielle Festivals (kurdisches und afrikanisches Kulturfestival) belastet. Es handelt sich zudem beim Rebstockpark um ein Landschaftsschutzgebiet, das entsprechend geschützt werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 79/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?
    OFOB 2
    28.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2026, OF 97/2 Betreff: Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32? Vorgang: V 492/22 OBR 2; ST 420/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? 2. Gibt es aktuell bereits eine bauliche Planung, die Wohnungen und Gewerbe vorsieht (siehe ST 420 vom 10.02.2023)? 3. Gibt es nach dem Baustopp für die einstmals geplante Markthalle einen neuen Bauantrag, bzw. bereits eine Baugenehmigung? 4. Wenn ja - wurde die Baugenehmigung aufgrund der weiteren Innenverdichtung entlang der Leipziger Straße mit Auflagen zur Gebäudebegrünung und zu Grünflächen/ Baumpflanzungen verbunden? 5. Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümerschaft aktuell? 6. Ist die Eigentümerin nach wie vor die Firma Gaumer? 7. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Immobilie ein Gerichtsverfahren anhängig ist? Falls zutreffend, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Eigentümerschaft zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? 9. Wäre ein Instandsetzungsgebot des verrottenden Gebäudes in diesem Fall ein adäquates Instrument? 10. Wie wird der Vermüllung im Bereich der Bauruine und der dort beobachteten Rattenplage begegnet? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 Hinterhaus ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. In seiner ST 420 vom 10.02.2023 hat der Magistrat folgende Antwort auf einen Antrag des Ortsbeirats gegeben: "Aktuell verfolgt die Bauherrschaft ein Konzept mit ca. 30 Wohnungen und mehreren kleineren Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Hierfür ist wegen der umfangreichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung aus 2010 ein neuer Bauantrag erforderlich. Dieser wird derzeit vorbereitet. Des Weiteren sind Teil-Rückbauten am bestehenden Gebäude in Vorbereitung, die notwendig sind, um die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken herzustellen. Das Konzept einer Markthalle sieht bereits die im Jahr 2010 erteilte Baugenehmigung nicht mehr vor. Die Bauherrschaft betreibt den Rückbau und die Neuplanung nun aktiv, um das Grundstück und die bereits vorhandene Bebauung einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund kommt ein Instandsetzungsgebot derzeit nicht in Betracht." Bis heute hat sich auf dem Areal nichts bewegt. Bauarbeiten oder Teilrückbauten finden nach Auskunft der Restaurant-Pächter (Leipziger Straße 32/Palu-Grill) nicht statt. Stattdessen verrottet die Baustelle zusehends und mindert die Attraktivität der Außengastronomie. Der Hinterhof ist hochversiegelt und ungepflegt. Müll häuft sich, mehrere Müllcontainer stehen herum und ziehen Ratten an. (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2022, V 492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 420 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 76 2026 Die Vorlage OF 97/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Konsequenzen und Maßnahmen nach Ausbruch von Paratuberkulose im Zoo Frankfurt
    A
    27.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 27.07.2026, A 18 Betreff: Konsequenzen und Maßnahmen nach Ausbruch von Paratuberkulose im Zoo Frankfurt Die FAZ berichtete am 15.07.2026, dass der Zoo Frankfurt kürzlich aus Seuchenschutzgründen seine gesamte Herde Westkaukasischer Steinböcke einschläfern musste. Ursache war eine Infektion mit dem Paratuberkulose-Erreger Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP). Diese chronische Darmerkrankung verläuft für Wiederkäuer unheilbar und führt zum Tode. Da der Erreger extrem widerstandsfähig ist und in der medizinischen Forschung als potenzieller Auslöser für die chronisch entzündliche Darmerkrankung Morbus Crohn beim Menschen diskutiert wird, hat dieser Vorfall hohe Relevanz für den kommunalen Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Dies gilt umso mehr, als der Zoo einen für Besucher frei zugänglichen Streichelzoo mit Zwergziegen (ebenfalls für MAP-anfällige Wiederkäuer) unterhält und ein Imbissangebot auf den Zooterrassen stattfindet, womit unter Umständen eine erhöhte Verbreitungsgefahr des Erregers bestehen könnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie wurde der MAP-Erreger nach Erkenntnissen des Magistrats in die Herde der Westkaukasischen Steinböcke eingeschleppt? 2. Wann wurde die Infektion dieses Erregers erstmals nachgewiesen? 3. Welche konkreten Diagnoseverfahren (z. B. PCR-Test, Kotkultur oder Antikörper-ELISA) kamen im Zoo zum Einsatz um den Befund abzusichern? 4. Wurden bzw. werden die übrigen im Zoo gehaltenen Wiederkäuer und weitere Tiere bereits vorsorglich getestet und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? 5. Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen, um eine generelle Erregerübertragung auf den Streichelzoo auszuschließen? 6. Wie sieht der konkrete Zeit- und Maßnahmenplan für die hygienische Sanierung des betroffenen Geheges aus und wie lange muss dieses aufgrund der hohen Umweltstabilität des Erregers für Wiederkäuer gesperrt bleiben? 7. Wie bewertet der Magistrat das potenzielle Ansteckrisiko für Zoobesucher (insbesondere für gefährdete Gruppen wie Kleinkinder oder Morbus-Crohn-Patienten), beim direkten Übergang vom Tierkontakt im Streichelzoo zum Verzehr von Speisen an den Imbissen auf den Zooterrassen? 8. Welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen wurden bzw. werden getroffen, um ein solches Risiko für Zoobesucher beim Aufenthalt im Streichelzoo oder bei der Nutzung des gastronomischen Imbissangebots auf den Zooterrassen zu minimieren? 9. Welche Hygiene- und Aufklärungsmaßnahmen wurden für Zoobesucher nach Bekanntwerden des Erreger-Ausbruchs ggf. ergriffen? 10. Welche unmittelbaren Konsequenzen zieht das städtische Veterinäramt aus dem Vorfall im Zoo ggf. für die Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe mit Wiederkäuerhaltung (Rinder, Schafe, Ziegen) im Frankfurter Stadtgebiet? 11. Wie viele Fälle von Paratuberkulose wurden in landwirtschaftlichen Betrieben oder bei Wildtieren im Frankfurter Stadtgebiet in den letzten fünf Jahren amtlich registriert? 12. Inwiefern findet im städtischen Forst- und Jagdbereich ein aktives Monitoring von Wildwiederkäuern (z. B. Rehe oder Hirsche) auf den MAP-Erreger statt, um eine Übertragung zwischen Wildbahn und Nutztierbeständen zu verhindern? 13. Welche Informationsangebote stellt das Frankfurter Gesundheits- oder Veterinäramt bereit, um Bürger, insbesondere gefährdete Gruppen wie Schwangere, Kleinkinder oder bereits an Morbus Crohn Erkrankte über das Risiko von MAP-Erregern aufzuklären? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 29.07.2026

  • Leihfahrräder für Verkehrserziehung an Schulen
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 227 Betreff: Leihfahrräder für Verkehrserziehung an Schulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 - E 160/26 GRÜNE/SPD/Volt - Auf Grundlage des zur Umsetzung beschlossenen Etat-Antrags E 160 wurden für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 60.000 Euro in der Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung eingestellt, um damit einen privaten Dienstleister mit der Beschaffung, Bereitstellung und Reparatur von ca. 50 verkehrssicheren Kinderfahrräder zu beauftragen. Es wird mit diesem Bericht den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung des Etatantrags nach Abstimmung dem Stadtschulamt obliegt, sodass folglich die Mittel sachgerecht der PG 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben zuzuordnen sind. Die Berichterstattung zur Umsetzung erfolgt zu gegebener Zeit durch das zuständige Fachdezernat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 160 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 227 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) BSW (= Kenntnis) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Kenntnis) sowie FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 376, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Mobilitätsbildung an Frankfurter Schulen
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 228 Betreff: Mobilitätsbildung an Frankfurter Schulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 - E 162/26 GRÜNE/SPD/Volt - Auf Grundlage des zur Umsetzung beschlossenen Etat-Antrags E 162 wurden für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 60.000 Euro in der Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung eingestellt, um die Mobilitätsbildung in den Schulen zu stärken. Im Fokus soll dabei die sichere Nutzung des Straßenraums und der öffentlichen Verkehrsmittel stehen. Es wird mit diesem Bericht den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung des Etatantrags nach Abstimmung dem Stadtschulamt obliegt, sodass folglich die Mittel sachgerecht der PG 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben zuzuordnen sind. Die Berichterstattung zur Umsetzung erfolgt zu gegebener Zeit durch das zuständige Fachdezernat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 228 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) BSW (= Kenntnis) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 228 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Kenntnis) sowie FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 377, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 229 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6662 - NR 326/12 GRÜNE, M 203/20, M 21/22, B 266/25 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. 2025 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2024-557-5, Theodor-Heuss-Allee 44 Bauen im Bestand: Brandschutz- und statisch relevante Grundrissänderungen sowie Nutzungsänderung von Büro in 2 Läden (Einzelhandel), einem Beherbergungsbetrieb, 2 Schank- und Speisewirtschaften mit Außengastronomie auf den Dachterrassen, einer Anlage für sportliche Zwecke (Fitness- Studio) im EG, und Schank- und Speisewirtschaft (Café) im 1. OG des Atriums eines Büro- und Geschäftshauses Verkaufsflächen Netto: Supermarkt: 822,39 m² (+ Anlieferung 184,65 m²), Bäckerei 91,62 m² und Laden 168,67 m². Der Bauantrag wurde am 29.05.2024 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 26.03.2025 erteilt; noch kein Baubeginn gemeldet. B-2024-867-5, Lyoner Straße 27 Neubau: Errichtung von 4 Wohn- und Geschäftshäusern mit 517 Wohneinheiten, 3 Läden, 2 Büros, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 eingehausten Mülltonnenabstellplätzen und einer Tiefgararge mit 294 Stellplätzen Verkaufsfläche Brutto Supermarkt 1.709 m² und zwei Läden 348 m² Verkaufsflächen Netto Supermarkt 997,30 m² und zwei Läden 203,07 m² Der Bauantrag wurde am 21.08.2024 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 17.04.2025 erteilt; noch kein Baubeginn gemeldet. Begründung: Das Vorhaben in der Lyoner Straße 27 war bereits Bestandteil im letztmaligen Bericht, seinerzeit befand es sich noch in Bearbeitung und war noch nicht genehmigt. Für das Vorhaben in der Theodor-Heuss-Allee 44 liegen zwischenzeitlich geänderte Planungen vor. Ein Einzelhandelsvorhaben ist nach aktuellem Stand kein Bestandteil der Standortentwicklung. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2025 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen: B948 Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere (Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2025) Je nach Dichte und Ausprägung des zukünftigen Stadtquartiers kann im Hinblick auf die wohnortnahe Versorgung perspektivisch auch die Ansiedlung eines großflächigen Nahversorgers in Betracht kommen. Eine abschließende Bewertung bleibt den weiteren Planungen sowie einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vorbehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Vortrag des Magistrats vom 14.02.2022, M 21 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 266 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 5, 7 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 93 Beschluss: Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 408, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim – heute Frankfurt Westside
    B
    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 230 Betreff: Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim - heute Frankfurt Westside Vorgang: OI 139/26 OBR 6, B 202/26 Nachdem die historische Bewertung der Person Julius Brumm erfolgt ist und bescheinigt wurde, dass keine Zweifel an seiner Integrität bestehen, hat der Magistrat die Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim gemäß der Ortsbeiratsinitiative OI 139 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 30.06.2026 vollständig umgesetzt. Anlage _Auszug_Amtsbl_Nr_27 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 24.02.2026, OI 139 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 202 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 263, 3. Sitzung des OBR 6 vom 11.08.2026 Aktenzeichen: 62-2

  • Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens
    B
    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 231 Betreff: Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens Vorgang: A 9/26 AfD Zu Frage 1a) Der Magistrat misst der sozial-emotionalen Bildung im Sinne einer Resilienzförderung eine große Bedeutung zu. Die kommunalen Programme im Bereich der Jugendhilfe und Sozialpädagogischen Förderung an Schulen stellen professionelle Ansprechpersonen zur Verfügung und bieten umfangreiche Angebote des Sozialen Lernens sowohl an allgemeinbildenden als auch beruflichen Schulen. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Somit tragen die kommunalen Förderprogramme zur Stärkung der Resilienz bei Schülerinnen und Schülern bei. Zu Frage 1b) Die o.g. kommunalen Unterstützungsangebote verstehen sich als Partner der Schule auf Augenhöhe und im gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Wesentliche gemeinsame Ziele von Jugendhilfe und Schule sind die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Toleranz und Achtung der Vielfalt, Demokratieerziehung, Förderung der Konfliktfähigkeit, Zukunftsorientierung und Inklusion. In diesem Zusammenhang erfahren sich junge Menschen als wertgeschätzt und selbstwirksam. Partizipation ist im Hessischen Schulgesetz (HSchG) als wesentliches Element der Demokratieerziehung verankert und diesem wird auch in der Umsetzung der kommunalen Förderprogramme Rechnung getragen. Zu Frage 1c) Die UN-Behindertenkonvention ist in Deutschland ein bindendes Recht. Im Bildungsbereich bedeutet dies, die Stärkung der inklusiven Beschulung. Die Stadt Frankfurt unterstützt damit die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen. Die kommunalen Förderprogramme sind inhaltlich so ausgerichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler partizipieren können. Zu Frage 1d) Die kommunalen Förderprogramme an den Schulen stellen das Kind und die jeweils individuelle Bildungsbiografie in den Mittelpunkt, zielen darauf ab, die inklusiven Bildungsprozesse in den Schulen zu stärken und das formale Lernen in der Schule durch non-formale Bildungsangebote zu erweitern. Zu Frage 1e) Berufliche Orientierung ist nach dem Hessischen Schulgesetz Aufgabe der Schule. Die kommunalen Unterstützungsangebote unterstützen die Schulen auf der Grundlage ihres subjekt- und ressourcenorientierten Ansatzes. Ihr Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Motivation der Kinder und Jugendlichen sowie ihres Selbstvertrauens und auf der Erweiterung ihrer Perspektiven hinsichtlich beruflicher Möglichkeiten. Ergänzend dazu unterstützt die Stadt Frankfurt am Main die Schulen mit den Programmen "Frankfurter Ausbildungsprojekt" an allgemeinbildenden Schulen, sowie "Berufswegeplanung" und "QuABB - Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule" an beruflichen Schulen. Diese orientieren sich an der hessenweite Strategie OloV "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit" in Ausbildung. Zu Frage 2 Die Stadt Frankfurt ist bereits seit vielen Jahren in der Ganztagsschulentwicklung aktiv und unterstützt diese in Grundschulen mit kommunalen Förderprogrammen. Sie unterstützt (finanziell und fachlich) eine Reihe von Projekten u.a. zu den Themen Sprachförderung und Kulturelle Bildung. Beide Themen stellen exemplarisch pädagogische Schwerpunkte unter vielen weiteren Schwerpunkten an Schulen dar. Zu Frage 3 siehe Fragen 5 und 6 Zu Frage 4 Die Zuständigkeiten von Stadt und Land regelt das Hessische Schulgesetz. Zu Fragen 5 und 6 Zu allen Themen, die von der Kommune und dem Land in den Frankfurter Schulen gemeinsam verantwortet werden, gibt es gute Kooperations- und oder Steuerungsstrukturen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt oder dem Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Dazu gehören z.B. die integrierte Schulentwicklungsplanung, die Berufsschulentwicklungsplanung, alle Themen rund um Schulbau und Bauerhaltung, die Ganztagsschulentwicklung, die Umsetzung des Kinderschutzes in Schulen, die Planung von Grundschulbezirken, IT-Ausstattung in der Schule, Jugendhilfeangebote in der Schule, Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, Gestaltung der Übergänge in die Grundschule, in die weiterführenden Schulen, in die beruflichen Schulen, in Ausbildung, Angebote der Sprachförderung und der kulturellen Bildung, der Einsatz von Schulverwaltungskräften und Schulhausverwaltungen. Zu Frage 7 Ämterübergreifende Abstimmungs- und Kommunikationsbedarfe regeln die Ämter unter Abstimmung mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Zu Fragen 8: a) b) c) Statistische Daten über Leistungsniveau, soziale Entwicklung sowie psychische Belastung von Schülerinnen und Schülern werden auf der kommunalen Ebene nicht erhoben. Auf der Umsetzungsebene, z.B. der kommunalen Jugendhilfeangebote in der Schule, werden standortbezogene Bedarfe (z.B. psychische Belastung von Schülerinnen und Schüler) thematisiert und in der Angebotsgestaltung berücksichtigt. Zu Fragen 9 und 10 Mit dem ersten integrierten Schulentwicklungsplan gab es 2015 einen entscheidenden Richtungswechsel im Bereich der Frankfurter Schulplanung. In diesem Plan wurden zwar schulorganisatorische Maßnahmen beschrieben, darüber hinaus aber auch Leitsätze, Prinzipien, Entwicklungs- und Gestaltungsfelder für die Schulentwicklung benannt, die weit über ein Monitoring, Schülerzahlenprognosen und die Errichtung von neuen Schulen hinausgehen. Dieser qualitative Weg der Schulplanung wurde seitdem konsequent umgesetzt und weiterverfolgt. Der intergierte Bildungsplan 2030 und der integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2031 beschreiben die aktuellen Herausforderungen, um die Zukunftsfähigkeit der Frankfurter Schulen sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.06.2026, A 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 299, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 232 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2025, § 6277 - OI 69/24 OBR 8, l. B 54/26 - Nach Prüfung der Örtlichkeit ist die Errichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Gelände des Platzes möglich. Mit der Planung wird aktuell begonnen. Eine Ausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2024, OI 69 Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 54 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 232 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 265, 3. Sitzung des OBR 8 vom 20.08.2026 Aktenzeichen: 52-2

  • Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 233 Betreff: Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4929 - NR 1111/20 Linke, l. B 230/24 - Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 573 (Ordentliche Kündigung des Vermieters) und in § 543 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beendigung von Mietverhältnissen, die zu Räumungsklagen und letztlich zu Zwangsräumungen führen können. Um Zwangsräumungen von Wohnungen frühzeitig abzuwenden, besteht in Frankfurt am Main ein Netzwerk von Partner:innen, die dafür Sorge tragen, dass Mieter:innen möglichst vor dem Verlust ihres Wohnraumes bewahrt werden. Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Sicherung einer Wohnung in Frankfurt am Main ist die Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" (HzW) des Jugend- und Sozialamtes. Sie ist im Sozialrathaus Gallus angesiedelt. Sobald Kenntnisse über eine Räumungsklage bzw. einen möglichen Wohnraumverlust vorliegen, suchen die Mitarbeitenden der HzW aktiv Kontakt mit den betroffenen Mieter:innen. Für eine bessere Vermittlung zwischen Mieter:innen und Hausverwaltungen ist das Team der HzW im engen Austausch mit den Wohnungsgesellschaften unter städtischer Beteiligung (ABG Frankfurt Holding, Frankfurter Wohnungsgenossenschaft und GWH Wohnungsgesellschaft Hessen), mit der Nassauischen Heimstätte, VONOVIA, Deutsche Wohnen und anderen Vermietern. Eine wichtige Voraussetzung für eine Wohnungssicherung ist die frühzeitige Kenntnis über entstandene Mietrückstände oder andere, auch verhaltensbedingte, Kündigungsgründe. Ist eine Zwangsräumung eingeleitet, stehen die Aktivitäten der HZW wegen gesetzlich vorgegebener Fristen unter hohem zeitlichem Druck. Unterstützend sind spezielle Absprachen, wie mit der ABG Frankfurt Holding, welche die Fachstelle vor der Einleitung einer Zwangsräumung informiert, die dann direkt auf die betroffenen Mieter:innen zugeht. Dieser Zeitgewinn führt häufig zu schnellen nachhaltigen Lösungen und trägt in den meisten Fällen zur Stabilisierung der Mietverhältnisse bei. Wenn Mietrückstände beglichen werden, führen Wohnungsgesellschaften mit städtischer Beteiligung, sofern es sich ausschließlich um fiskalische Gründe handelt, keine Zwangsvollstreckungen mehr durch. Dies vorangestellt antwortet der Magistrat wie folgt: zu a): Die Fachstelle HzW erhielt in 2024 in 2.361 Fällen und im Jahr 2025 in 2.291 Fällen im Vorfeld einer terminierten Zwangsräumung Kenntnis einer Mahnung, Kündigung (§ 543 BGB) oder Räumungsklage wegen Mietrückständen. Bei ordentlichen Kündigungen (§ 573 BGB) oder Räumungsklagen wegen mietwidrigen Verhaltens erfolgen Informationen erst mit der Vergabe eines Zwangsräumungstermins durch die/ den Gerichtsvollzieher:in. Im Jahr 2024 sind in insgesamt 726 Fällen durch finanzielle Hilfen der HzW eine Zwangsräumung verhindert worden. Im Jahr 2025 in 725 Fällen. Andere Fälle lösten sich durch die Beratung oder durch Selbsthilfe. In 2024 wurden 420 Zwangsräumungen in Frankfurt am Main durchgeführt. In 393 Fällen waren Mietrückstände, in 22 Fällen mietwidriges Verhalten und bei 5 Fällen Eigenbedarfskündigungen Ursache von Gerichtsverfahren mit anschließender Zwangsräumung. Für 106 Personen war die Wohnungssicherung nicht möglich, sodass die Fachstelle eine Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt hat. In 2025 wurden 488 Zwangsräumungen in Frankfurt am Main durchgeführt. In 474 Fällen waren Mietrückstände, in 12 Fällen mietwidriges Verhalten und bei 2 Fällen Eigenbedarfskündigungen Ursache von Gerichtsverfahren mit anschließender Zwangsräumung. Für 127 Personen war die Wohnungssicherung nicht möglich, sodass die Fachstelle eine Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt hat. zu b) Die Aufgaben zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit sind in Frankfurt am Main dem Jugend- und Sozialant als Gefahrenabwehrbehörde im Rahmen des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zugewiesen. Wenn Betroffene aus eigenen Möglichkeiten heraus keinen Ersatzwohnraum finden, werden durch die Zentrale Vermittlung von Unterkünften (ZVU) freie Kapazitäten (Zimmer, Apartments) in Wohnheimen, Übergangsunterkünften oder Hotels angeboten. Die Zimmer und Apartments sind in der Regel mit einem Bad und einer Kitchenette sowie einer Grundmöblierung ausgestattet. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Versorgung vereinzelt auch in einer Unterkunft mit Gemeinschaftsküchen oder -sanitärräumen erfolgen. Im Jahr 2024 waren 322 Einzelpersonenhaushalte sowie 98 Familienhaushalte von einer Zwangsräumung betroffen. Bei den Familien handelte es sich um 190 Erwachsene und 132 minderjährige Kinder. Im Jahr 2025 waren 390 Einzelpersonenhaushalte sowie 98 Familienhaushalte von einer Zwangsräumung betroffen. Bei den Familien handelte es sich um 126 Erwachsene und 128 minderjährige Kinder. Statistiken zur Dauer und zu den Kosten der Unterbringung werden für zwangsgeräumte Personen aus Gründen der Gleichbehandlung und des Sozialdatenschutzes nicht separat erhoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.02.2020, NR 1111 Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 230 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) BSW (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 300, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 64-0

  • Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichen
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 234 Betreff: Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 210/26 GRÜNE/SPD/Volt - Die für den Fonds vorgesehenen Mittel in Höhe von 40.000 Euro sind im Zuwendungsbudget des Jugend- und Sozialamts für das Haushaltsjahr 2026 bereits etatisiert. Eine Auszahlung der Mittel beziehungsweise die Umsetzung der Fondskonzeption ist haushaltsrechtlich noch nicht zulässig, da der Haushaltsplan 2026 bislang keine Rechtskraft erlangt hat. Nach den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 100 HGO dürfen neu eingerichtete, nicht gesetzlich verpflichtende Leistungen bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung nicht vollzogen werden. Mit Eintritt der Rechtskraft des Haushalts 2026 kann die Maßnahme umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 210 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 301, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 51

  • Bauvorhaben Sportanlage TSG Niederrad Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasengroßspielfeld und einem Soccer Court hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2026, M 103 Betreff: Bauvorhaben Sportanlage TSG Niederrad Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasengroßspielfeld und einem Soccer Court hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Dem Bauvorhaben auf der Sportanlage TSG Niederrad - Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld und einem Soccer Court wird zugestimmt. 2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen. 3. Die Mittel für die Maßnahme auf Basis der Kostenberechnung und der Baunebenkosten in Höhe von 3.027.135,00 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Darin enthalten sind 20% unvorhersehbarer Finanzmittel, auch aufgrund zu erwartender Preissteigerungen durch die aktuelle weltpolitische Lage bzw. steigender Rohstoffpreise. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" in Höhe von 1.700.000,00 € für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Der Differenzbetrag von 1.327.135,00 € wird aus Resten des Jahresabschlusses 2025 in der Projektdefinition 5.001363 finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die Beschlussfassung über die oben genannten Mittel und die Bewilligung und Freigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2026. Die Bauausführung ist in den Jahren 2026 bis 2027 vorgesehen. 4. Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 151.356,75 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 34.055,27 € pro Jahr. Begründung: Auf der Fläche des Naturrasenspielfeldes der TSG Niederrad im Lyoner Quartier erfolgt der Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Sporthallen. Die für den Neubau der dringend benötigten Grundschule Lyoner Quartier vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße so festgeschrieben und ist Teil der geplanten Schulbauoffensive. Der Neubau der Grundschule soll beschleunigt errichtet werden. Der Bedarf an Grundschulplätzen sind in Niederrad aufgrund der Wohnbauentwicklung im Lyoner Quartier enorm gestiegen und die Grundschulen Friedrich-Fröbel-Schule und Frauenhofschule können die Bedarfe nicht mehr decken. Baubeginn für die neue Grundschule ist für Mitte 2026 vorgesehen, mit einem Fertigstellungstermin wird zum 3. Quartal 2027 gerechnet. Der Verein TSG Niederrad hätte dann keine wettbewerbstaugliche Sportfläche für seinen Fußballspielbetrieb mehr. Daher benötigt der Verein dringend eine Ersatzfläche für seinen Spielbetrieb. A. Zielsetzung Das Grünflächenamt hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Das Tennenspielfeld soll in ein Kunstrasengroßspielfeld umgebaut werden. Außerdem erfolgt noch der Bau eines Soccer Courts. B. Alternativen Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar. C. Lösung Der Umbau des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld stellt die einzige Möglichkeit dar, dem Verein TSG Niederrad sein bisheriges sportliches Umfeld im Vereinsbetrieb in Niederrad weiterhin zu sichern. Die Frei- und Bewegungsflächen für den Schulstandort sind sehr gering bemessen, wodurch eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit für die Schule von großem Vorteil wäre. Hierzu ist eine Spielfeldbeleuchtung für die Wintermonate ebenfalls erforderlich. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Baumaßnahme soll im Jahr 2026 begonnen werden. Mit der Fertigstellung der Maßnahme ist bis Ende 2027 zu rechnen. Für die Maßnahme wird der Gesamtbetrag von 3.027.135,00 € nach erfolgter Rechtskraft des Haushalts 2026 nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. Der Mittelabfluss für die Baumaßnahme erstreckt sich über die Jahre 2026 in Höhe von ca. 1,1 Mio. € und in 2027 über den Restbetrag. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: keine b) Sachkosten keine wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,25% auf 3.027.135,00 € :2) werden insgesamt 34.055,27 € erwartet. 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen (20 Jahre = 5% auf 3.027.135,00 €) von brutto 151.356,75 € erwartet. 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. keine 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 2,9 MB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 35 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 362, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 52-2

  • Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 – Anmietung eines zu errichtenden Anbaus eines Rettungsdienstmoduls an die Feuerwache 20 (Gateway Gardens) nach dem Konzept einer Lehrrettungswache
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2026, M 104 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 - Anmietung eines zu errichtenden Anbaus eines Rettungsdienstmoduls an die Feuerwache 20 (Gateway Gardens) nach dem Konzept einer Lehrrettungswache Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2016, § 397 (M 114) I. Es dient zur Kenntnis, dass die ursprünglichen Planungen bei der im Jahre 2015 errichteten Feuerwache 20 in Frankfurt-Gateway Gardens, Kapitän-Lehmann-Straße 4, 60549 Frankfurt am Main, bereits Optionen zur Erweiterung um den Anbau eines Rettungsdienstmoduls vorgesehen haben. In der Bau- und Nutzungsbeschreibung für die Bauvoranfrage der Feuerwache wurde seinerzeit darauf verwiesen, dass die Rettungswache zu einem späteren Zeitpunkt mit separatem Genehmigungsverfahren angebaut werden solle. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück in der Kapitän-Lehmann-Straße 4 einen Anbau eines Rettungsdienstmoduls an den Bestandsbau der Feuerwache 20 errichten und diesen als Lehrrettungswache ausführen wird, sowie dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG dem Bauvorhaben am 24.06.2024 zugestimmt hat. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Anmietung der Rettungswache ab voraussichtlich 01.06.2028 im Budget des für die Branddirektion zuständigen Dezernats zu einer Ausweitung in der Größenordnung von voraussichtlich 392.000,00 Euro brutto pro Jahr für Miete und Nebenkosten führen wird, die im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens im Hoheitshaushalt der Stadt Frankfurt am Main zu berücksichtigen sind. IV. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass der zu schließende Mietvertrag neben der anfallenden Miete und den Mietnebenkosten die Kosten für Reparatur- und Instandsetzung nach anfallendem tatsächlichen Bedarf über die Laufzeit aus dem Budget des für die Branddirektion zuständigen Dezernats vorsieht. V. Der Anmietung der von der BKRZ GmbH & Co. KG zu errichtende Rettungswache als Lehrrettungswache wird auf Basis des vorgelegten und als Anlage beigefügten Raumkonzepts grundsätzlich zugestimmt. VI. Eine Anmietungsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung bei Vorliegen und vor Abschluss des Mietvertrages zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Einleitung: Das Aufkommen an Rettungsdiensteinsätzen im Frankfurter Stadtgebiet ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, mit weiter steigender Tendenz, wobei das Erreichen der Hilfsfrist durch die gestiegene Bautätigkeit und den zunehmenden Verkehr zusätzlich erschwert wird. Dies ist insbesondere dem Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main sowie dem hohen Pendleraufkommen in Frankfurt am Main als prosperierendem Wirtschaftsstandort geschuldet. Die ursprünglichen Planungen bei der im Jahre 2015 errichteten Feuerwache 20 in Frankfurt - Gateway Gardens, Kapitän-Lehmann-Straße 4, sahen bereits Optionen zur Erweiterung um den Anbau eines Rettungsdienstmoduls vor. In der Bau- und Nutzungsbeschreibung für den Bau der Feuerwache 20 für die Bauvoranfrage wurde seinerzeit darauf verwiesen, dass die Rettungswache zu einem späteren Zeitpunkt mit separatem Genehmigungsverfahren angebaut werden solle. Nach Maßgabe des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen (gemäß § 15 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG)) ist die DIN 13049 (Rettungswachen - Bemessungs- u. Planungsgrundlagen) in der jeweils aktuellen Fassung Grundlage für alle neu zu errichtenden Rettungswachen. Für die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV), ist eine Genehmigung als Lehrrettungswache durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege als zuständige Behörde für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rettungswesen erforderlich. Die aufgeführten Räume nach DIN 13049 müssen vorhanden sein und die dort angegebenen Flächen stellen die Mindestgrößen dar. Nach den Vorgaben durch den Rettungsdienstplan des Landes Hessen muss eine Lehrrettungswache über einen geeigneten Raum für Unterrichtszwecke zur Durchführung der praktischen Ausbildung verfügen inkl. der Vorhaltung notwendiger Übungsmittel in ausreichender Anzahl (Gerät zur HLW, Intubations- und Infusionstrainingsgerät). Zur Qualitätssicherung der erforderlichen Praxisanleitung der Notfallsanitäter in Ausbildung ist ein separater Büroraum für die praxisanleitende Person vorgesehen. Außerdem müssen die Voraussetzungen vorhandenen sein, dass ein Notfallsanitäter in Ausbildung Dienst an der Rettungswache verrichtet und an Einsätzen in der Notfallrettung unter Aufsicht und Anleitung durch einen Praxisanleiter mitwirkt. Hierzu ist auch die ausreichende Bemessung von Sozial- und Sanitärräumen sowie die Vorhaltung eines zusätzlichen Ruheraums für Auszubildende erforderlich. Das zweigeschossige Bestandsgebäude der Feuerwache mit einer Fahrzeughalle für vier Fahrzeuge wird nunmehr um einen dreigeschossigen Anbau erweitert. Die eingeschränkten Platzverhältnisse auf dem Grundstück erfordern eine dreigeschossige Bauweise mit zusätzlichen Verkehrsflächen, um das erforderliche Raumprogramm zu realisieren. Die geplante Erweiterungsmaßnahme vergrößert die Fahrzeughalle um einen fünften Stellplatz, der für die Stationierung eines Rettungswagens vorgesehen ist. Die weiteren Räume dienen ausschließlich dem Betrieb der Rettungswache nach DIN 13049 mit der Funktionalität als Lehrrettungswache nach Maßgabe des Rettungsdienstplans des Landes Hessen sowie des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG). Im Zuge der Baumaßnahme erhalten die Dächer des Erweiterungsbaus und des Bestandsgebäudes eine Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch und Speichern des Überschussstroms sowie einen System-Gründachaufbau entsprechend der städtischen Anforderungen. Da es sich bei dem Bauvorhaben nicht um einen kompletten Neubau handelt, sondern um einen Anbau an ein bestehendes Gebäude mit erheblichem Umbau- und Anpassungsanteil, war die Planung daher in besonderem Maße durch die Bestandsstruktur, funktionale Zwänge sowie technische und organisatorische Schnittstellen geprägt. An den Freianlagen gibt es geringfügige Änderungen: ein vorhandener Carport zum witterungsgeschützten Abstellen zweier Abrollcontainer der Feuerwache wird an eine andere Position auf dem Grundstück versetzt. Die Zufahrten sowohl zur Fahrzeughalle der Rettungswache als auch zu den PKW-Stellplätzen sind bereits aus dem 1. Bauabschnitt zur Errichtung der Feuerwache vorhanden. Die Regenwasserversickerung wird durch Versickerungsmulden entsprechend der Anforderungen des RP Darmstadt sichergestellt. Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 18.09.2025 von der Bauaufsicht Frankfurt am Main genehmigt. A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Träger des Rettungsdienstes und nimmt die Aufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Infolge der steigenden Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt am Main, der weiter hohen Zahl an Berufspendlern sowie der Vielzahl an standortspezifischen Besonderheiten (z.B. Flughafen Frankfurt, hohe Verkehrsinfrastrukturdichte, Großveranstaltungen) ist ein Zunahme des Gefahrenpotentials und damit einhergehend ein kontinuierlicher Anstieg der Rettungsdiensteinsätze in den letzten Jahren zu verzeichnen, so dass die infrastrukturellen Voraussetzungen im Rettungsdienstbereich der Stadt Frankfurt fortlaufend angepasst werden müssen. Mit dem Anbau des Rettungsdienstmoduls an die bestehende Feuerwache 20 wird sowohl dem wachsenden Aufkommen an Rettungsdiensteinsätzen sowie dem Erreichen der Hilfsfrist im Stadtgebiet Frankfurt am Main Rechnung getragen als auch dem Grundsatzbeschluss der Branddirektion zur Sicherstellung der Notfallsanitäter Ausbildung gefolgt, alle Rettungswachen nach dem Konzept der Lehrrettungswachen zu errichten. B. Alternativen Die rechtliche Verpflichtung als Rettungsdienstträger nach dem HRDG sowie das Erfordernis einer starken und einsatzbereiten Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz bei tendenziell steigenden Rettungsdiensteinsätzen sowie den gegenwärtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, der geopolitischen Lage und der zunehmenden Entwicklung klimatisch bedingter Gefährdungssituationen lassen keine Alternativen zu. C. Lösung Erweiterung der Feuerwache 20 in Frankfurt - Gateway Gardens, Kapitän-Lehmann-Straße 4, durch Anbau eines Rettungsdienstmoduls im beschriebenen Umfang, nach dem Raumkonzept einer Lehrrettungswache. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf im städtischen Haushalt: keiner. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: keiner. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine. 4. Jahresfolgekosten: a) Personalausgaben: keine. b) Sachkosten: Miete, Mietnebenkosten, Bauunterhalt im Budget der Branddirektion: Miete Rettungswache (an die BKRZ GmbH & Co. KG): Bei vorläufig berechneten Herstellungskosten in Höhe von rund 5,3 Mio. Euro brutto, und einer festgelegten Nutzungsdauer von 33 Jahren für Wachen der Berufsfeuerwehr (= Abschreibung 3 % pro Jahr) zzgl. der Fremdkapitalzinsen (derzeit angenommen 4 %) wären dies: Ø rund 370.000 Euro brutto pro Jahr Mietnebenkosten: Die Mietnebenkosten werden aus den Vorgaben der geltenden Betriebskostenverordnung ermittelt. Nach derzeitigen Schätzungen würden die Mietnebenkosten jährlich bei rd. 22.000,00. Euro brutto pro Jahr liegen. Erfahrungswerte Kosten für Bauunterhaltung: Die Berechnung erfolgt nach der Empfehlung des deutschen Verbandes für Facility Management (GEFMA): Bei einer angenommenen Bausumme von 5,3 Mio. Euro brutto abzgl. KG 200 (Erschließung) und KG 700 (Baunebenkosten); dies entspricht hier rund 17 % der Bausumme sind also rund 0,91Mio. Euro brutto bei der Berechnung von Erfahrungswerten nicht zu berücksichtigen. Insofern ist von einer Summe von 4,4 Mio. Euro brutto als Berechnungsgrundlage auszugehen. Hiervon sind lt. GEFMA als Instandhaltungskosten durchschnittlich 2 % der Herstellkosten bzw. der Wiederbeschaffungswerte für Gebäude und Technische Anlagen anzusetzen. Dies entspricht rd. 87.000 Euro brutto/jährlich ab dem 6. Jahr. Da in den ersten fünf Jahren noch die Gewährleistung für Instandhaltung greift, fallen in diesem Zeitraum nur die Wartungskosten an. Als Wartungskosten sind nach GEFMA 0,5 %, also rund 22.000 Euro brutto / jährlich anzusetzen. c) Kapitalkosten: keine. 1. Kalkulatorische Verzinsung: keine 2. Abschreibung: keine 5. Jahreserträge: keine. 6. Leistungen Dritter: keine. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine. Sonstige: keine. Anlage 1_Raumprogramm (ca. 157 KB) Anlage 2_Kostenberechnung (ca. 737 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 28 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 114 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW Beschlussausfertigung(en): § 363, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 37-1

  • Finanzmittelbedarf für Grundstücksübernahmen im Rahmen der Umlegung Nr. 223 – Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung zum Zwecke der Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf, geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2026, M 106 Betreff: Finanzmittelbedarf für Grundstücksübernahmen im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung zum Zwecke der Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf, geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5002 (M 54) I. Dem Erwerb von Einwurfsflächen im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, die für die Realisierung von Gemeinbedarf, gefördertem Wohnungsbau und gemeinschaftlichen Wohnprojekten vorgesehen sind, wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) nach dem städtebaulichen Konzept Flächen für den Gemeinbedarf, geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte i.H.v. 23.803 qm vorgesehen sind, wovon die Stadt derzeit bereits 13.401 qm einbringen kann, b) somit eine notwendige Einwurfsfläche von 10.402 qm durch eine Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt. c) für diese Einwurfsfläche von 10.402 qm nach einem kommunalen Wertgutachten Aufwendungen in Höhe von 9.050 T€ entstehen und über die Produktgruppe 14.03 Bodenordnung konsumtiv - Kto.-Gr. 60,61,67-69 abgewickelt werden, d) der Ergebnishaushalt 2026 mit 9.593 T€ (inkl. Grunderwerbsteuer i.H.v. 543 T€) belastet wird, von denen 1.362 T€ veranschlagt sind. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 26.06.2014 (§ 4741) und 11.07.2024 (§ 5002) der Aufstellung bzw. Aufstellungsänderung des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung zugestimmt. Zur Realisierung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle, nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung (Beschluss vom 31.08.2017, § 1689) und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer, mit Beschluss vom 07.08.2024 die Umlegung eingeleitet. Nach dem Aufstellungsbeschluss und dem ihm zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept sollen u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Darüber hinaus sollen nach dem Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung Flächen zur Erfüllung einer Quote von 30 % der durch den Bebauungsplan geschaffene Bruttogrundfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau (anteilig von allen Eigentümerinnen und Eigentümern) und einer Quote von 15 % der durch den Bebauungsplan geschaffene Bruttogrundfläche Wohnen für gemeinschaftliche Wohnprojekte bereitgestellt werden. Die für die Stadt Frankfurt am Main für diese Zwecke vorgesehene Fläche beläuft sich auf insgesamt 16.387 qm baureifes Land. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt im Umlegungsverfahren nur über eine Einwurfsfläche von 13.401 qm. Zur Bereitstellung der für den Gemeinbedarf, geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main ist allerdings eine Einwurfsfläche seitens der Stadt Frankfurt am Main von 23.803 qm erforderlich, um einen Anspruch auf die Zuteilung einer Fläche von 16.387 qm baureifen Landes zu erhalten. Die erforderliche Flächenbereitstellung soll im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durch Grundstücksübernahmen mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern in Form einer Abfindung in Geld vorgenommen werden. Hierfür sind Aufwendungen in Höhe von 9.049.740 € (870 €/m²) zzgl. der Grunderwerbssteuer i.H.v. 542.984 € erforderlich, die bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (PG 14.03 Bodenordnung) im Bereich Wertausgleiche aus Bodenordnungsverfahren zu Mehraufwendungen 2026 i.H.v. 9.593 T€ führen werden. Die pauschalen Ansätze in diesem Bereich werden mit 1.362 T€ p.a. budgetneutral geplant, da die Aufwendungen im Bereich Bodenordnung sich über den jeweiligen Fortgang der Verhandlungen in Umlegungen und dem jeweiligen Planungsverfahren richten. B. Alternativen keine C. Lösung Nach dem Aufstellungsbeschluss und dem ihm zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept sollen u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Grundschule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Zur Realisierung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle, nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Umlegung eingeleitet. Aufgrund fehlenden städtischen Eigentums für die vorgesehene Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf, den geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte, sollen mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern Grundstücksübernahmen (Vorwegnahmen der Entscheidungen nach § 76 BauGB) mit einer Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB vorgenommen werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die entstehenden Aufwendungen für die zusätzlichen Flächen in Höhe von 9.050 T€ zzgl. 543 T€ Grunderwerbsteuer werden im Bereich der Bodenordnung (Produktgruppe 14.03) auf den entsprechenden Aufwandskonten verausgabt. Im Rahmen der Umlegung generiert die Umlegungsstelle in den Folgejahren zudem einen Umlegungsvorteil in Höhe von insgesamt 21.740 T€. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 364, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Robert-Koch-Schule (5013) Errichtung eines Erweiterungsbaus für 8 Klassenräume und einer Einfeldturnhalle
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    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2026, M 107 Betreff: Robert-Koch-Schule (5013) Errichtung eines Erweiterungsbaus für 8 Klassenräume und einer Einfeldturnhalle 1. Der Erweiterung der Robert-Koch-Schule sowie dem Bau einer Einfeldturnhalle wird zugestimmt. 2. Dem Abbruch der Turnhalle und Stahlcontainer wird zugestimmt. 3. Auf Baumfällungen im Rahmen der Freianlagenplanung wird auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023, § 3465, hingewiesen. 4. Die Gesamtkosten gemäß beigefügten Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt und freigegeben: 21.441.217,01 € Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2025 der Stadt Frankfurt am Main und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz 2020 sind eingehalten. 5. Es dient zur Kenntnis, dass unter der Produktgruppe 20.01 im Investitionsprogramm 2026-2029 Mittel in Höhe von 20.875.774,77 € für die Erweiterung der Schule sowie den Neubau der Turnhalle unter den Projektdefinitionen 5.001855 und 5.009047 vorgesehen sind. Die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von 565.442,24 € erfolgt über die Projektdefinition 5.007499 - Planungsmittel und Grunderwerb. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) die Verausgabung der investiven Ausgaben für den Erweiterungsbau ohne BgA Turnhalle in Höhe von 19.443.317,25 € brutto auf dem Projekt 5.001855 erfolgt. b) die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 800.406,66 € netto auf dem Projekt 5.009047 erfolgt. c) die Buchung der konsumtiven Aufwendungen - Abbruch der Turnhalle und des Bestandsgebäudes - in Höhe von 1.197.493,11 € brutto auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400711, Innenauftrag 40009542 erfolgt. d) die Jahresfolgekosten in Höhe von 1.332.616,37 € zukünftige Haushalte belasten werden. e) zwischen 2015 und 2025 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000,00 € vom Magistrat freigegeben wurden und Bestandteil der o.g. Gesamtkosten sind und hiervon bis Mai 2026 insgesamt rd. 818.000 € verausgabt wurden. 6. Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage. Begründung: A. Zielsetzung Die Robert-Koch-Schule ist eine 3-zügige Realschule in Höchst. Die bestehenden Raumkapazitäten im denkmalgeschützten Schulgebäude entsprechen nicht dem notwendigen Raumbedarf. Die Klassenraumgrößen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen, weiterhin stehen nicht genügend Klassenräume zur Verfügung. Eine Stahlcontaineranlage auf dem Schulhof bietet momentan die einzige Ergänzung. Sämtliche Fachräume mussten aufgelöst werden, um den regulären Unterricht überhaupt sicher zu stellen. Die bestehende Einfeldturnhalle ist abgängig und schadstoffbelastet. Die Errichtung eines Erweiterungsbaus, ergänzt die im Altbau fehlenden 8 Unterrichtsräume und ersetzt die Turnhalle. B. Alternativen Keine C. Lösung Grundlage für den 5-geschossigen Erweiterungsbau ist das durch den Magistrat beschlossene Raumprogramm für die Robert-Koch-Schule. Diese wurde gemeinsam mit der Schulgemeinde entwickelt. Die Anzahl der Klassenräume können durch die Erweiterung erhöht werden und dem beschlossenen Raumprogramm angepasst werden. Mit dem Neubau wird die Unterrichtsversorgung an der Robert-Koch-Schule langfristig gesichert. Der Erweiterungsbau hat keine bauliche Verbindung mit dem denkmalgeschützten Altbau. Der Neubau wird einen barrierefreien Zugang erhalten. Die Einfeldturnhalle befindet sich im Untergeschoss des Neubaus, ein Teil der Dachfläche der Turnhalle dient als Erweiterung des Schulhofes. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 20.243.723,89 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: Keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsverlauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss Bis 2025 882.620,48 € 775.176,55 € 2026 2.500.000,00 € 1.000.000,00 € 2027 8.500.500,00 € 1.500.000,00 € 2028 7.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2029 1.360.603,41 € 2.000.000,00 € 2030 0,00 € 12.968.547,34 € Summe 20.243.723,89 € 20.243.723,89 € Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsverlauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2026 1.197.493,11 € 500.000,00 € 2027 0,00 € 697.493,11 € Summe 1.197.493,11 € 1.197.493,11 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Keine b) Sachkosten 700.000 € wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1/2 von 2,25 % 227.741,89 € 2. Abschreibung 20.243.723,89 € ./. 50 Jahre 404.874,48 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 529 KB) Anlage _Kostendeckblaetter_1-6 (nicht öffentlich - ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für den Erweiterungsbau eine aktive Klimatisierung vorzusehen ist.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf den Revisionsbericht) BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für den Erweiterungsbau eine aktive Klimatisierung vorzusehen ist.) Beschlussausfertigung(en): § 365, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 40-2

  • Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    27.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2026, M 108 Betreff: Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.02.2024, § 4491 (M 11) 1. Der vorliegenden Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.010488 "Erweiterung Günthersburgpark" abgewickelt wird; b) die Maßnahme im Haushalt 2026 mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 14.248 T€ dargestellt ist. Hierin enthalten sind auch anteilige Mittel in Höhe von 2.226 T€ aus dem 1. Bauabschnitt (§ 5801 v. 27.02.2025 bzw. § 4491 vom 29.02.2024 Rückbau Betriebshof Wetteraustr. 10), der bereits abgeschlossen und nach der Abgrenzungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main dem Ergebnishaushalt zugeordnet wurde. 3. Die erforderlichen Mittel für den 2. Bauabschnitt Parkerweiterung mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 12.022 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 9.374 T€ steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2026. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt rund 1.235 T€ zukünftige Haushalte belasten werden. 5. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme dem Ortsbeirat 3 vorgestellt wurde und seine Zustimmung findet. Begründung: A. Zielsetzung Der Günthersburgpark befindet sich im Frankfurter Stadtteil Nordend-Ost und ist einer der frequentiertesten Parks des Frankfurter Stadtgebiets. Die aus dem Gelände um die mittelalterliche Bornburg hervorgegangene Parkanlage ging Ende des 19. Jahrhundert in städtischen Besitz über. Dieser historische Parkteil steht unter Denkmalschutz. Er reicht von der Hartmann-Ibach-Straße bis zum Weidenbornweg und wird westlich von der Wetteraustraße und östlich von der Comeniusstraße begrenzt. Durch die Lage inmitten der beiden am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, Nordend- Ost und Bornheim, wird der Park - nicht zuletzt aufgrund seiner attraktiven Ausstattung mit Spielplätzen, Kiosk, Wasserspielanlage und dem alten Baumbestand - intensiv genutzt. Deshalb beschloss die Stadtverordnetenversammlung bereits 1991 eine 1. Erweiterung des Günthersburgparks nach Norden (§ 6082, M 324). Möglich wurde dies durch die Auflösung der Stadtgärtnerei, die sich bis dahin auf dem nördlich an den historischen Park angrenzenden Gelände befand. Zwischen dem Weidenbornweg und dem Betriebshof des Grünflächenamts in der Wetteraustr. 10 wurden in den 1990er Jahren neue Wege gebaut, Bäume gepflanzt und weite Rasenflächen angelegt. Mit dem Umzug der Werkstatt des Grünflächenamts vom Betriebshof Wetteraustr. 10 in die Adam-Riese-Straße 25 im Jahr 2015 konnte ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses von 1991 geplant werden: die 2. Parkerweiterung. Sie umfasst das eingezäunte Gelände des ehemaligen Betriebshofs und die nördlich und westlich angrenzenden Randbereiche auf dem städtischen Grundstück Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/94. Die 2. Parkerweiterung ist auch ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Herstellung einer durchgehenden Grünverbindung vom Günthersburgpark bis zum Huthpark, wie sie im städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplan "Ernst-May-Viertel" (Stand 2019) vorgesehen ist. Die geplante Wegeverbindung im Grünen ist nur auf städtischen Flächen möglich. Zukunftsweisend wird deshalb bereits bei der 2. Parkerweiterung das gesamte städtische Grundstück über die Grenzen des ehemaligen eingezäunten Betriebshofgeländes hinaus betrachtet und überplant. Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an Grünflächen im Stadtviertel: Gemessen an der hohen Siedlungsdichte im Nordend ist die Anzahl an verfügbaren öffentlichen Grün- und Spielflächen relativ gering. Dies führt zu einer starken Übernutzung des bestehenden Parkgeländes. Mit der 2. Erweiterung des Parks soll diese hohe Nutzungsintensität entzerrt werden. Gleichzeitig sollen dringend notwendige öffentliche Freiflächen für die wachsende Bevölkerung im Stadtteil geschaffen werden. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses für die Gestaltung des neuen Parkteils wurde ein "Runder Tisch" initiiert. An diesen Treffen mit Workshopcharakter nahmen neben den Mitgliedern der Ortsbeiräte 3 und 4 und der Kinderbeauftragten auch Vertreterinnen und Vertreter aus allen Institutionen teil, die in und um den Günthersburgpark ansässig sind. Wichtige Ziele wurden gemeinsam formuliert: - Der neue Parkteil soll den bestehenden Park entlasten. Ein neuer Spielplatz soll den hohen Nutzungsdruck auf dem vorhandenen Spielplatz im historischen Parkteil reduzieren. - Der Park soll nicht mit weiteren Attraktionen überfrachtet werden, sondern vielmehr Raum für Naturerleben und individuellen Aufenthalt lassen sowie Rückzugsräume für Tiere anbieten. - Die Bepflanzung soll vielseitig und an die künftigen klimatischen Bedingungen angepasst sein. Neben offenen, sonnigen Bereichen soll eine Vielzahl an Baumpflanzungen Schatten an heißen Sommertagen spenden. - Im Bereich der 1. Parkerweiterung sollen die Wege grunderneuert werden. Schattenspendende Bäume fehlen hier und sollen im Rahmen der 2. Parkerweiterung ergänzt werden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum 1. Bauabschnitt - Rückbau des Betriebshofs Wetteraustr. 10 - und zur Planung der Parkerweiterung im Jahr 2024 (§ 4491, M 11) wurde die Voraussetzung für den 2. Bauabschnitt - die Umsetzung der 2. Parkerweiterung - geschaffen. Der historische Park mit einer Fläche von ca. 8,4 ha und die 1. Parkerweiterung mit einer Fläche von ca. 4 ha sollen um einen weiteren Parkteil mit ca. 3,7 ha Größe erweitert werden. Der Günthersburgpark wird dann insgesamt eine Flächengröße von ca. 16,1 ha aufweisen. B. Alternativen Die Fläche des ehemaligen Betriebshofs Wetteraustr. 10 verbleibt als Brachfläche mit natürlicher Sukzession und übernimmt keine Funktion als stadtteilbezogene öffentliche Grünfläche mit Verbindungswegen sowie Spiel- und Freizeiteinrichtungen. Diese Art der Begrünung würde im Widerspruch zu den o. g. Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung aus den Jahren 1991 und 2024 stehen. C. Lösung Die Flächen des ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamts bilden bis zum jetzigen Zeitpunkt den abrupten Abschluss des Parks gen Norden. Mit der Erweiterung soll die Großzügigkeit des bestehenden Parks nach Norden fortgesetzt werden. Die Erschließung knüpft an die Wege der Erweiterung aus den 1990er Jahren an und orientiert sich wie diese eher an den Rändern. Es entsteht ein durchgehendes Wegenetz vom historischen Günthersburgpark bis in die jetzt geplante Erweiterung ohne Brüche. Konkrete Aktivitäten werden in die Ränder integriert: ein großer Spielplatz im Nordosten, ein Fitnessanlage im Westen und ein Aussichtspunkt als nördlicher Abschluss, der den Park und die Stadt Frankfurt mit ihrer Skyline auf besondere Art erlebbar macht. Der Aussichtspunkt überhöht die natürliche Topographie, die schon in der südlich anschließenden großen Parkwiese für eichtere Modellierungen genutzt wird. Das Pflanzkonzept orientiert sich an den vorgefundenen Strukturen des historischen Günthersburgparks: Eine offene, weite Mitte wird von einem dicht bewachsenen Rand eingerahmt. Diese Parkgestaltung zieht sich in den Bereich der 1. Parkerweiterung und soll auch im neuen Parkteil weitergeführt werden. Die vorhandenen und die neu entstehenden großzügigen Wiesenflächen in der Mitte der ersten und zweiten Parkerweiterung werden durch Baumgruppen ergänzt bzw. beplant. Die Bestandswege oberhalb des Weidenbornwegs werden grunderneuert und in die jetzt geplante Erweiterung fortgeführt. Mit dieser Entwurfsidee werden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens entwickelten Ziele umgesetzt: Die verschiedenen Parkteile werden durch die verknüpfenden Wege, die dichtere Bepflanzung an den Rändern und die weiten, mit einzelnen Baumgruppen bestandenen Wiesenflächen als sichtbar einheitlicher Park gestaltet. Neben dem neuen Spielplatz am nordöstlichen Parkrand und der Fitnessanlage sind die Parkflächen nicht vorbelegt für bestimmte Nutzungen. Sie bleiben offen für die individuelle Entfaltung der Erholungssuchenden. Das Hauptwegesystem nimmt den Wegeverlauf des alten Parks in leicht abgewandelter Form auf. Trotz der Geländebewegung wird der neue Parkteil nahezu barrierefrei gestaltet. Die Hauptwege mit einer Breite von 3,25 m erhalten eine hochwertige, hellgelbe Asphaltdecke. So werden Ausschwemmungen des Wegebelags bei Starkregen auf den abschüssigen Wegen vermieden. Zu den Aktionspunkten zweigen Nebenwege mit einer Breite von ca. 1,80 m ab. Die Ausführungsplanung sieht die vorrangige Nutzung von Belägen mit reduziertem CO₂-Fußabdruck vor. Das Niederschlagswasser wird bei allen befestigten Flächen durch das Quergefälle seitlich abgeleitet und kommt so unmittelbar den Vegetationsflächen zugute. Die zentrale Wiesenfläche im Nordteil erhält eine Einfassung, die teilweise als Sitzmöglichkeit ausgebildet ist. In der Böschung des Aussichtshügels im Norden sind mehrere Sitzstufen angeordnet. Das oberste Niveau ist über eine Treppe und über eine barrierefreie Rampe zu erreichen. Das Material für den Unterbau der befestigten Flächen kann fast vollständig über den Recyclingschotter abgedeckt werden, der im Zuge des 1. Bauabschnitts vor Ort aus den Betonelementen der alten Gebäude und Mauern des Betriebshofs gewonnen wurde. Die Fitnessanlage und der Spielplatz wurden auf Grundlage der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Sporttreibenden geplant. Die Fallschutzbereiche werden mit Sand, Holzhäcksel und Kunststoffbelägen versehen. Die Fitnessanlage wird innovativ gestaltet: Alle Übungsmöglichkeiten aus dem Calisthenicsbereich sind durch eine in verschiedenen Höhen geführte, farbige Stange aus gebogenem Stahl verbunden. Separat stehende Elemente ermöglichen Übungen mit dem eigenen Körpergewicht. Eine nicht mit Geräten belegte Fläche lässt Raum für weitere Sportarten wie z. B. Gymnastikübungen oder Yoga. Der Höhepunkt auf dem neuen Spielplatz ist ein zentraler Kletterturm, um den sich Rutschmöglichkeiten, Schaukeln, eine Seilbahn sowie Sandflächen für ruhigeres Spiel mit Sand und Wasser gruppieren. Die zentrale Spielfläche schiebt sich in den Hang, der mit einer bespielbaren Mauer abgefangen wird. Auf diese Weise ist das Spiel auf mehreren Ebenen möglich. Wie bei allen Neubauplanungen wird der Spielplatz unter Anwendung der Inklusionsmatrix geplant, um allen Kindern die Teilhabe am Spiel zu ermöglichen. In der Nähe des Spielplatzes, am Eingang von der Comeniusstraße, wird die technische Infrastruktur für den Betrieb des Wasserspiels und eines Trinkbrunnens bereitgestellt. Es ist Ziel, den Trinkbrunnen in die Baumaßnahme zu integrieren. Hier wäre zukünftig auch die Einrichtung einer öffentlichen Toilette in Kombination mit einer Stellfläche für ein mobiles gastronomisches Angebot denkbar (nicht Gegenstand dieser Bau- und Finanzierungsvorlage). Neben der Standardausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Frankfurt am Main werden individuelle Sitzmöglichkeiten angeboten, deren Holzlattung aus den Standardformaten der "Frankfurter Bank" besteht. Der Hundeauslauf bleibt am gleichen Standort erhalten. Er wird ohne Durchwegung und mit einer umgrenzenden Hecke mit Durchlaufschutz besser nutzbar. Eine ca. 400 m2 große Fläche ganz im Norden des städtischen Parkgrundstücks ist seit Jahren nicht genutzt worden. Hier hat sich eine dichte Gehölzstruktur aus Obstbäumen und Sträuchern entwickelt, die viele Vogelarten anzieht. Die Fläche soll deshalb zunächst mit einem niedrigen Zaun geschützt werden, bis ein noch zu entwickelndes umweltpädagogisches Konzept für temporäre Öffnungen vorliegt. Weitere Abgrenzungen oder Zäune soll es in der Parkerweiterung nicht geben. Alle alten Zäune aus der Betriebshofnutzung werden abgebaut. Das gilt auch für den Zaun, der bisher das Betriebshofgelände gegen die nördlich angrenzenden Freizeitgärten abgetrennt hat. An dieser Stelle im nördlichen Park erstreckt sich das städtische Parkgrundstück (Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/94) in einem ca. 7 m breiten Streifen über das ehemalige Betriebshofgelände hinaus. Dieser Streifen wird für die Erholungsnutzung aller Bürgerinnen und Bürger und aus Gründen der zukünftigen Grünverbindung bis zum Huthpark in den Günthersburgpark integriert. Die hier vorhandenen Gehölze und Stauden werden erhalten und bei Bedarf umgepflanzt. Das bestehende Pachtverhältnis für einen Freizeitgarten, der sich auf dem städtischen Grundstück befindet, wird aufgelöst. Als Alternative kann dem Pächter eine städtische Ersatzparzelle angeboten werden, die sich in etwa 40 Metern Luftlinie entfernt befindet. Zusätzlich besteht innerhalb des Streifens ein befristetes Pachtverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für einen Garten, der sich teilweise auf städtischem und überwiegend auf privatem Grund befindet. Die Befristung für den städtischen Anteil wurde mit dem Hinweis auf die geplante Parkerweiterung begründet. Die Parkerweiterung hat eine zentrale Bedeutung für die Frischluftversorgung der nordöstlichen Innenstadtrandbereiche aus den höher gelegenen Außenbereichen der Stadt im Nordosten. Die Konzeption der Bepflanzung und der Pflege des neuen Parkteils ist aus diesen klimatischen Gründen ein elementarer Bestandteil der Maßnahme. Grundsätzlich werden deshalb auch die bereits vorhandenen Vegetationsstrukturen in die Gestaltung des neuen Parks einbezogen. Im Norden sind dies vor allem Obstbäume und -sträucher, auf dem ehemaligen Betriebshofgelände einzelne Bäume und die Heckenstrukturen entlang der Zäune sowie die linear in Ost-West-Richtung verlaufende Gehölzstruktur an der bisherigen Grenze zwischen Park und Betriebshof. Dieses Gehölz wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde an einigen Stellen aufgebrochen, um die Verbindung zwischen altem und neuen Parkteil optisch und durchquerbar herzustellen. Dafür werden einzelne Sträucher aus dem engen Gehölzverbund herausgenommen und gegebenenfalls an anderer Stelle im Park gepflanzt. Ein Wechselspiel aus Rasen- und Wiesenflächen wird in der Mitte der Parkfläche entstehen. Die Wiesen werden eine Fläche von insgesamt etwa 8.500 m² einnehmen. Die Ränder erhalten eine vielfältige Mischung aus Baum-, Strauch- und Staudenpflanzungen. Bei der Auswahl der Baumarten für die 137 neuen Bäume spielen Klimaangepasstheit und Insektenfreundlichkeit eine wichtige Rolle. Um die Dichte der Ränder optisch zu verstärken, werden hier überwiegend dunkel- und rotlaubige Gehölze gepflanzt. In der Unterpflanzung der Bäume und Sträucher kommen Stauden des Waldsaums zum Einsatz, so dass hier auf 16.000 m² eine vielfältige naturnahe Vegetation entsteht, die neben der attraktiven Gestaltung einen Rückzugsort für die im Park lebenden Kleintiere bietet. Zusätzlich zu diesen gehölzreichen Parkrändern werden - wie im historischen Park - auch in der Mitte der Wiesen einzelne Baumgruppen und Solitärbäume mit auffallender Blüte, Wuchsform oder Herbstfärbung der Blätter besondere jahreszeitliche Akzente setzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Die Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks basiert auf einem langjährigen Beteiligungsprozess verschiedener Akteure im Umfeld des Günthersburgparks. Für die Spielplatzplanung wurde eine Kinderbeteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 3 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und findet Zustimmung. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf 2. Bauabschnitt Parkerweiterung Gesamt Brutto: 12.022 T€ a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: 24 T€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG (Haushaltsentwurf 2026) Projektdefinition 5.010488 1. und 2. Bauabschnitt Anteil 2. Bauabschnitt Parkerweiterung Verpflichtung Ausgaben bis 2025 3.384.536 € 484.395 € 484.395 € 2026 1.489.000 € (VE 9.374.000 €) 1.763.300 € 1.180.000 € 2027 7.115.000 € 9.374.000 € 4.900.000 € 2028 2.259.000 € 400.000 € 3.600.000 € 2029 - - 1.527.300 € 2030 - - 110.000 € 2031 - - 110.000 € 2032 110.000 € Summe 14.247.536 € 12.021.695 € 12.021.695 € gerundet: 14.248 T€ 12.022 T€ 12.022 T€ 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen - keine - b) Sachkosten Unterhaltungspflege ca. 72.000 € (Berechnung gemäß Pflegekostenaufstellung aus dem Grünflächenmanagement) Bauunterhaltungskosten für Bauwerke (z. B. Wege, Ausstattungselemente) 3% von 7.563.414 € = 226.902 € (Herstellungskosten ohne Nebenkosten, abzüglich Pflegearbeiten) Summe Sachkosten 298.902 € gerundet: 299 T€ c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % von 12.022 T€ / 2 = 135.245 € 2. Abschreibung (15 Jahre) 6,66% von 12.022 T€ = 800.651 € Summe Kapitalkosten 935.897 € gerundet: 936 T€ 5. Jahreserträge: - keine - 6. Leistungen Dritter: - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Detailpl_Fitnessanlage (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Detailpl_Huegel (ca. 2,4 MB) Anlage 3_Detailpl_Spielplatz (ca. 2,7 MB) Anlage 4_Erweiterung_Guenthersburgpark (ca. 1,8 MB) Anlage 5_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 582 KB) Anlage 6_Lageplan_Guenthersburgpark (ca. 5 MB) Anlage 7_Uebersichtspl_Guenthersburgpark (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW Beschlussausfertigung(en): § 366, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Erhalt der Vereinsräume der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e. V. im Hochbunker Schäfflestraße während der Sanierungsarbeiten
    NR
    27.07.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, NR 33 Betreff: Erhalt der Vereinsräume der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e. V. im Hochbunker Schäfflestraße während der Sanierungsarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. die gegenüber der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. zum 31.10.2026 ausgesprochene Kündigung der Räumlichkeiten im Hochbunker Schäfflestraße für die Dauer der geplanten Sanierungsmaßnahmen in eine Ruhestellung des Mietverhältnisses umzuwandeln 2. sicherzustellen, dass die dem Verein überlassenen Lagerflächen grundsätzlich erhalten bleiben und lediglich in dem Umfang geräumt oder freigemacht werden müssen, wie dies für die Durchführung der jeweiligen Bauarbeiten zwingend erforderlich ist 3. gemeinsam mit dem Verein eine praktikable Regelung zu treffen, nach der die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. die betroffenen Bereiche nach vorheriger Abstimmung kurzfristig zugänglich macht oder vorübergehend räumt, sofern dies für einzelne Bauabschnitte erforderlich ist 4. dem Verein nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die erneute Nutzung der Räumlichkeiten zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu ermöglichen 5. sofern eine Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten oder Lagerflächen während der Bauzeit ganz oder teilweise nicht möglich sein sollte, dem Verein geeignete Ersatzlagerflächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. nutzt die Räumlichkeiten im Hochbunker Schäfflestraße seit nunmehr gut 38 Jahren. Sie dienen der Lagerung von Bühnenbildern, Kulissen, Kostümen, Veranstaltungstechnik sowie weiterem Vereinsinventar und sind damit eine unverzichtbare Grundlage für die Vereinsarbeit. Aufgrund der vorgesehenen Sanierung des Hochbunkers wurde das Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.2026 gekündigt. Die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten wird ausdrücklich anerkannt. Eine endgültige Beendigung des Mietverhältnisses ist hierfür jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. erklärt ausdrücklich ihre Bereitschaft, die Sanierungsmaßnahmen aktiv zu unterstützen. Der Verein wird die betroffenen Bereiche nach vorheriger Abstimmung jederzeit kurzfristig zugänglich machen oder - soweit für einzelne Bauabschnitte erforderlich - vorübergehend räumen. Dadurch können die Bauarbeiten uneingeschränkt durchgeführt werden, ohne dass die Arbeit des Vereins dauerhaft beeinträchtigt wird. Im Stadtteil Riederwald besteht eine besondere Situation. Weder ein Volkshaus noch ein Saalbau stehen dort für Vereine zur Verfügung. Öffentliche Veranstaltungs- oder Lagermöglichkeiten sind nur in sehr begrenztem Umfang vorhanden und bereits weitgehend ausgelastet. Ein gleichwertiger Ersatzstandort existiert daher nicht. Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. leistet seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben im Stadtteil Riederwald sowie in Frankfurt am Main. Mit ihren Veranstaltungen, der Jugendarbeit und dem ehrenamtlichen Engagement trägt sie wesentlich zum Erhalt des karnevalistischen Brauchtums und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Die Stadt Frankfurt am Main muss ein erhebliches Interesse daran haben, das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie das karnevalistische Brauchtum als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens zu erhalten und die hiervon getragenen Vereine nachhaltig zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Vereine, die seit Jahrzehnten fest im Stadtteil verankert sind und das soziale Miteinander fördern. Eine Ruhestellung des Mietverhältnisses stellt einen angemessenen und wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt an einer zügigen Sanierung des Hochbunkers und den berechtigten Interessen des Vereins dar. Gleichzeitig wird vermieden, dass durch eine zeitlich begrenzte Baumaßnahme dauerhaft gewachsene Vereinsstrukturen zerstört werden. Sollte eine Nutzung der bisherigen Lagerflächen während einzelner Bauabschnitte nicht möglich sein, ist dem Verein eine geeignete Ersatzlagerfläche zur Verfügung zu stellen, damit das Vereinsvermögen geschützt und die Vereinsarbeit ohne vermeidbare Unterbrechung fortgeführt werden kann. Der Magistrat wird daher damit beauftragt, gemeinsam mit dem Verein eine tragfähige und partnerschaftliche Lösung zu erarbeiten, die sowohl die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen als auch den dauerhaften Erhalt der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. am Standort Riederwald gewährleistet. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 33 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen AfD, BFF und fraktionslos (= Annahme); CDU und Linke (= Enthaltung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 33 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 33 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 347, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Überprüfung der Kriterien zu Wohnraumvergabe
    OFOB 6
    27.07.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 104/6 Betreff: Überprüfung der Kriterien zu Wohnraumvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Kriterien zur Wohnraumvergabe zu überprüfen, um kurzfristige, bedarfsgerechte Lösungen beim akuten Bedarf nach größerem Wohnraum für Familien zu finden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, die mit drei und mehr Kindern aktuell in 2-Zimmer-Wohnungen wohnen und wegen ihres Anspruchs auf eine 5-Zimmer-Wohnung beispielsweise dann auch nicht in häufiger vorhandene 3-4-Zimmer-Wohnungen vermittelt werden können. Begründung: Die zuständigen Beratungsstellen, das Amt für Wohnungswesen und die Kinderbeauftragten berichten regelmäßig aus ihren täglichen Kontakten über den enormen Bedarf nach Wohnraum, insbesondere größerem Wohnraum für Familien in Frankfurt und vor allem im Frankfurter Westen, wie die Daten aus den Lebenslagenkarten des Jugend- und Sozialamts hergeben (minimaler Wert Wohnfläche qm je Einwohner in Frankfurt demnach in Griesheim). Aktuell erlauben es die Vergabekriterien nicht, Familien, die mit drei und mehr Kindern, die aktuell in 2-Zimmer-Wohnungen wohnen und wegen ihres Anspruchs auf eine 5-Zimmer-Wohnung beispielsweise nicht in häufiger vorhandene 3-4-Zimmer-Wohnungen zu vermitteln. Jahrelanges vergebliches Warten auf Platz für einen Schreibtisch zu Hause oder einen ruhigen Ort zum Lesen und Lernen bedeuten viele verpasste Chancen für Kinder und Familien. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 340 2026 Die Vorlage OF 104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Entfernung der Litfaßsäule auf dem stark frequentierten Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße
    OFOB 11
    27.07.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 26/11 Betreff: Entfernung der Litfaßsäule auf dem stark frequentierten Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Die mitten auf dem stark frequentierten Fuß- und Radweg schlecht platzierte Litfaßsäule für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen für Fahrräder und Fußgänger zu beseitigen oder umsetzen. Eine Umsetzung der Litfaßsäule mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Begründung: Radfahrer teilen sich bereits mit den Fußgängern den Weg zwischen der Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße. Auch Scooter und sonstige Roller. Fahren dort. Durch die Litfaßsäule kommt es zu einer erheblichen Verengung des Weges. Der abgesenkte Bordstein, den alle benutzen müssen, befindet sich auch nach der Säule. Somit ist bei Auffahren oder Laufen eine schlechte Sicht gegeben. Direkt dahinter verbindet sich ein Bolzplatz mit Tischtennisplatten und Wiese, auf dem Kinder herumlaufen, die auch auf den Weg laufen. Die Litfaßsäule versperrt den Weg an der Fahrbahnabsenkung und verengt den gemeinsamen Fuß- und Radweg um die Hälfte der Breite. Die Fahrbahnabsenkung für die Radfahrer befindet sich genau vor der Litfaßsäule. Das führt dazu, dass Fahrradfahrer um die Säule Schlangenlinie fahren und erst im letzten Moment die auf dem Weg spielenden Kinder und anderen Personen wahrnehmen können. Diese Sichtbehinderung birgt Gefahren. Nur 60 Meter weiter, am Ende des Weges, steht bereits eine zweite große Litfaßsäule Eine Säule langt völlig aus. Der Radverkehr hat in diesem Bereich, bedingt durch die Nahversorgung, die Bushaltestelle usw. und den gut befahrbaren Radweg, in den letzten Jahren stark zugenommen. Foto: Privat: Stark frequentierter gemeinsamer "Fuß- und Radweg" mit sichtbehindernder Litfaßsäule im reinen Wohngebiet - Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 26/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE und SPD gegen Linke, AfD, BFF und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Künftige Wege im Bereich des Grünzugs Feldscheidenstraße
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 34/10 Betreff: Künftige Wege im Bereich des Grünzugs Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen der Wege im Grünzug Feldscheidenstraße im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zu berichten. Die Unterlagen dazu sollen bitte den ehrenamtlichen Ortsbeirats-Mitgliedern rechtzeitig vor dieser Sitzung zu gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 302 2026 Die Vorlage OF 34/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Budget des Ortsbeirates 10
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 35/10 Betreff: Budget des Ortsbeirates 10 Vorgang: M 72/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat möge berichten, warum zu der aktuell erfolgten Kürzung des gesamten bisher noch zur Verfügung stehenden Ortsbeirat 10-Budgets aus den Jahren 2024 und 2025 der betroffene Ortsbeirat 10 rechtzeitig vorher weder informiert noch angehört wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, das aktuell bestehende und durch die aktuelle Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung entstandene Defizit des Budgets des Ortsbeirates 10 von zuletzt in Höhe von rund EURO 33,800,00 aus dem vorhandenen und deutlich übersteigenden Guthaben für Investitionen des Ortsbeirats 10 auszugleichen. Dies soll dazu führen, dass ab 2027 wieder alle Budget-Mittel für 2027 ff. des Ortsbeirates 10 zur Beschlussfassung für künftige Vorhaben in 2027 der Vereine, Institutionen, Projekte etc. wieder neu nutzbar sind. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei etwaigen akuten Situationen im Ortsbezirk 10 auch vorzeitige Budget-Mittel-Beschlüsse des Ortsbeirates 10 für unumstößliche und dringend erforderliche Zuschüsse für Projekte und Vorhaben etc. im und für den Ortsbezirk 10 ausnahmsweise in 2026 im Vorgriff auf 2027 zu ermöglichen, soweit diese wie auch immer nicht auch hier ausnahmsweise in 2026 aus vorhandenen Investiven Mitteln des Ortsbeirates 10 genutzt werden können bzw. dürfen. 4. Der Magistrat wird gebeten, künftig wieder aussagefähige aktuelle Kontoauszüge in Sachen Ortsbeirats-Budget nebst Umsatzmitteilungen dem Ortsbeirat 10 analog den früheren Jahren zur Verfügung zu stellen. Dies ist für eine geordnete und akzeptable Informationspolitik im Sinne der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit der Stadt Frankfurt am Main unabdingbar. 5. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung werden dringend gebeten, dass die derzeit fehlende Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates 10 in Bezug auf sein Budget künftig in 2026 und in 2027 ff. finanziell sowie auch technisch sichergestellt und erhalten wird. 1/2 Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirats 10 wurden erst nachträglich darüber informiert, dass durch die Budget-Kürzung gemäß M 72 /2026 und die bereits vorhandenen OIBs ein Defizit von rund EURO 33.800,00 besteht. Das war nach alten Regeln gedeckt und zugesichert, ist nun aber deutlich mehr, als das Budget des OBR 10 für das laufende Jahr hergibt. Damit wäre der OBR 10 bereits jetzt nicht mehr in der Lage, seiner Arbeit im öffentlichen Interesse für Vereine, Institutionen, Projekte, usw. in 2026 ff. nachzukommen. Das Ansehen, die Arbeit und die Zuverlässigkeit des Ortsbeirates 10, wie auch der Stadt Frankfurt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren Vereinen und Institutionen wäre dadurch beschädigt. Da das Defizit unter diesen Bedingungen mutmaßlich auch zusätzlich auf die verfügbaren Mittel für 2027 angerechnet wird, stellt dies vorgreifend einen massiven Eingriff in die künftige Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates 10 dar! Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Volt FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.08.2026, OF 58/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 13 2026 1. Die Vorlage OF 35/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 58/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Gießkannen für den Hauptfriedhof und die vier Stadtteilfriedhöfe in Berkersheim, Bonames, Eckenheim und Preungesheim
    OFOB 10
    27.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 37/10 Betreff: Gießkannen für den Hauptfriedhof und die vier Stadtteilfriedhöfe in Berkersheim, Bonames, Eckenheim und Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Hauptfriedhof ca. 30 Gießkannen und für die vier Stadtteilfriedhöfe in Berkersheim, Bonames, Eckenheim und Preungesheim jeweils ca. 20 Gießkannen anzuschaffen. Begründung: Die Berufsgenossenschaft der Friedhofsgärtner hat letztmalig 2020 ca. 1.000 Gießkannen für die ca. 100 Wasserentnahmestellen am Hauptfriedhof und die 36 Stadtteilfriedhöfe kostenfrei bereitgestellt und kann dies aus Kostengründen nicht mehr fortführen. Zwischenzeitlich ist bei den Gießkannen am Hauptfriedhof und den Stadtteilfriedhöfen ein erheblicher Schwund und Mangel an Gießkannen eingetreten. Abhilfe konnte nur da geschaffen werden, wo die Ortsbeiräte aus Ortsbeiratsmitteln Gießkannen beschafft haben (wie zum Beispiel der Ortsbeirat 15 für Nieder-Eschbach). Das Grünflächenamt war offensichtlich in den vergangenen Jahren nicht in der Lage, für ausreichenden Ersatz zu sorgen, weshalb eine Anschaffung für den Hauptfriedhof und die Friedhöfe unseres Ortsbezirks dringend erforderlich ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Annahme)

  • Ortsbeiratsmittel für die Franziskustreff-Stiftung
    OFOB 10
    27.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 38/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Franziskustreff-Stiftung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Franziskustreff-Stiftung wird ein Zuschuss von 500 € aus Ortsbeiratsmitteln für laufende Projekte bereitgestellt. Begründung: 2026 jährt sich zum achthundertsten Mal der Todestag des heiligen Franz von Assisi, Gründer des Franziskanerordens. In Frankfurt eröffnete vor vielen Jahren der verstorbene Bruder Wendelin Gerigk in der Liebfrauenkirche den Franziskustreff, um den harten Alltag auf der Straße für obdachlose Menschen zu lindern, und um diesen wenigstens ein regelmäßiges Frühstück zu ermöglichen. Damit gewann er die Hilfe und Unterstützung der Frankfurter Stadtgesellschaft. Die Franziskustreff-Stiftung wird fast ausschließlich durch private Spenden von Frankfurter Bürgern und Unternehmen getragen. Inzwischen kümmert sich die Franziskustreff-Stiftung auch um faire Arbeitsmöglichkeiten, Wohnraum und die Gesundheit für obdachlose Menschen und ist nunmehr auch auf öffentliche Förderung angewiesen. Gerade im Hinblick darauf, dass durch Versäumnisse der grünen Verkehrs- und Sozialdezernenten die Unterbringung von Obdachlosen in der B-Ebene am Eschersheimer Tor durch die VGF vorzeitig beendet werden musste, entsteht ein erhöhter Bedarf für die Franziskustreff-Stiftung. Zurzeit leben ca. 200 bis 300 Menschen dauerhaft auf der Straße, und die rund 600 Notschlafplätze sind nahezu jeden Abend belegt. Weitere 4.200 wohnungslose Menschen sind in Unterkünften der Stadt untergebracht. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Beantragung von Mitteln aus dem Sonderfonds „Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern“ für Sonnenschutzmaßnahmen an sieben öffentlichen Schulen in Frankfurt
    OFOB 10
    27.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 39/10 Betreff: Beantragung von Mitteln aus dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" für Sonnenschutzmaßnahmen an sieben öffentlichen Schulen in Frankfurt Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die sieben öffentlichen Schulen in den Frankfurter Stadtteilen Bonames (Jeffi-Jones-Schule), Berkersheim (Berkersheimer Schule), Eckenheim (Theobald-Ziegler-Schule und Münzenbergschule), Frankfurter Berg (Albert-Schweitzer-Schule) und Preungesheim (Liesel-Oestreicher-Schule und Carlo-Mierendorff-Schule) wird ein Betrag von insgesamt 25.000 € aus dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" für erforderliche Sonnenschutzmaßnahmen beantragt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat zum Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 500.000 € für den Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" bereitgestellt. Diese Gelder können beispielsweise für zusätzliche Trinkbrunnen, die Anschaffung von Sonnensegeln oder Sonnenschirmen sowie für Nebelduschen verwendet werden. Die Gesamtsumme soll gleichmäßig auf die 16 Ortsbeiräte verteilt werden, wobei Anträge bis zu einer Höhe von jeweils 25.000 € gestellt werden können. Auf dieser Grundlage wird ein Betrag von insgesamt 25.000 € für Sonnenschutzmaßnahmen an den im Beschlusstext aufgeführten sieben öffentlichen Schulen beantragt. Die durchzuführenden Maßnahmen sollen in Absprache mit den örtlichen Schulleitungen und den jeweiligen Kinderbeauftragten festgelegt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 39/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Für die Sicherheit die Zusammenarbeit mit den Polizeirevieren weiter fördern
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 40/10 Betreff: Für die Sicherheit die Zusammenarbeit mit den Polizeirevieren weiter fördern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, für die Sicherheit in Bonames und den weiteren Stadtteilen im Ortsbezirk 10 für die gute und wichtige Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeirevieren 14 und 12 jeweils dort Termine zum Besuch und zum Austausch mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zu vereinbaren. Begründung: Dies ist sinnvoll, zumal die jeweils derzeit neuen Schutzleute vor Ort auch den Ortsbeirat 10 für ihre sehr wichtige Arbeit nach Möglichkeit kennen lernen sollen und damit die allgemeine Sicherheit so auch künftig über die bisher sehr gute Zusammenarbeit weiter unterstützt, gepflegt und ausgebaut werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 40/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausgleichsflächen für Landwirte
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 41/10 Betreff: Ausgleichsflächen für Landwirte Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wieviel Ausgleichsflächen der Landwirtschaft in Bonames bzw. im Ortsbezirk 10 bisher noch nicht heimatnah vor Ort zur Verfügung gestellt werden konnten? 2. welche Lösungen zu 1. vorgesehen sind? 3. wie künftig Ausgleichsflächen der betroffenen Landwirtschaft vor Ort auskömmlich und wann zeitnah zur Verfügung gestellt werden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 303 2026 Die Vorlage OF 41/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anstehende Bebauung im Hilgenfeld
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 45/10 Betreff: Anstehende Bebauung im Hilgenfeld Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. von wann bis wann die Wohnbebauung des Hilgenfelds incl. der einzelnen Infrastrukturen, der Verkehrserschließung sowie der Geothermie realisiert werden soll. 2. welche Besonderheiten zu 1. und in der jeweiligen Bauphase vor Ort künftig ggf. noch zu berücksichtigen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 306 2026 Die Vorlage OF 45/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Viacount-Messungen im Petunienweg
    OFOB 10
    27.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 46/10 Betreff: Viacount-Messungen im Petunienweg Der Petunienweg befindet sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran, dass nach deren Wahrnehmungen Fahrzeuge den Petunienweg deutlich schneller (mit bis zu gefühlten 70 bis 80 km/h), als mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten (rund 180 Meter gerade Straße, ohne jegliches "Hindernis") ist die Durchführung von mobilen Kontrollen (z.B. Enforcement Trailer o.ä.) sicherlich äußerst schwierig. Dennoch ist eine objektive Prüfung, ob gegebenenfalls Handlungsbedarf zur Unterbindung von Gefährdungspotentialen für die Kinder und Anwohner*innen besteht dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah im Petunienweg eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o.ä.) durchzuführen. Die Laternenmasten auf Höhe 22 oder 24 scheinen hierfür geeignet zu sein. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse schnellstmöglich informiert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 307 2026 Die Vorlage OF 46/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kleiderkammer St. Christophorus
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 47/10 Betreff: Kleiderkammer St. Christophorus Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen und Institutionen, unter anderem auch des Bistums Limburg, gebeten, 1. die sehr wichtige und positive Kleiderkammer des noch bestehenden Kirchortes St. Christophorus bis auf weiters dort oder einer anderen Stelle vor Ort weiter offen zu halten. 2. Spenden jeglicher Art und Weise sollen bitte dafür wieder möglich sein. 3. zu prüfen und rasch im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zu berichten, wie eine langfristig tragbare Lösung vor Ort ermöglicht werden kann. Begründung: Die sehr überraschend und zunächst vorläufige Schließung der Einrichtung vor Ostern, die jetzt sogar dauerhaft geschlossen sein soll, trifft die Menschen vor Ort, allen voran die ehrenamtlich Aktiven, aber natürlich insbesondere auch die vielen Hilfeempfängern der Kleiderspenden, sehr hart. Eine Kleiderkammer möge bitte sehr zeit - und heimatnah wieder regelmäßig geöffnet nutzbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 297 2026 Die Vorlage OF 47/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD und Volt

  • Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzen
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 49/10 Betreff: Cannabisverbot auf Spielplätzen in der Karl-Kirchner-Siedlung konsequent durchsetzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Cannabisverbot auf öffentlichen Spielplätzen verstärkt zu kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ordnungsrechtlich zu verfolgen. Begründung: In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass sich Bürgerinnen und Bürger über den Konsum von Cannabis auf öffentlichen Spielplätzen beschweren. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Kontakt mit Cannabisprodukten hat dabei eine besondere Bedeutung. Der Konsum von Cannabis kann gerade bei jungen Menschen erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen, da sich das Gehirn in dieser Lebensphase noch entwickelt. Mögliche Folgen reichen von psychischen Beeinträchtigungen wie Depressionen und Psychosen bis hin zu negativen Auswirkungen auf Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, Kinder- und Jugendbereiche besonders zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 299 2026 Die Vorlage OF 49/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE, Linke und Volt (= Enthaltung)

  • Weitere Tischtennisplatte für die Grünanlage Luxemburgerallee
    OFOB 4
    27.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 49/4 Betreff: Weitere Tischtennisplatte für die Grünanlage Luxemburgerallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Grünanlage Luxemburgerallee eine weitere Tischtennisplatte installiert werden kann. Begründung: Die Grünanlage Luxemburgerallee wurde vor wenigen Jahren umfassend umgestaltet. Im Zuge der Neugestaltung wurde eine Tischtennisplatte errichtet, die seitdem von Bürger:innen rege genutzt wird. Tischtennis ist ein niedrigschwelliges und kostenfreies Sportangebot im öffentlichen Raum. Es fördert Bewegung und Begegnung von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen. Insbesondere seit der Corona-Pandemie wird Tischtennis verstärkt nachgefragt. Aus der Anwohnerschaft wurde der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte geäußert, da die vorhandene Tischtennisplatte stark nachgefragt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 395 2026 Die Vorlage OF 49/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Stromstabilität auch in Preungesheim sichern
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 50/10 Betreff: Stromstabilität auch in Preungesheim sichern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie Verbesserungen zur Vermeidung von Blackout, aber insbesondere leider zu oftem Brownout, in Preungesheim derzeit und ggf. künftig bis wann realisiert erden. 2. welche konkreten Maßnahmen zu 1. zum Schutz der kritischen Infrastruktur vorgesehen und geplant sind oder wann diese ggf. bereits realisiert wurden. Begründung: Die Stromstabilität in Preungesheim war in der Vergangenheit leider nicht immer sicher. Dies führte so bisher leider auch für den wichtigen Einzelhandel und Gewerbbetriebe zu nicht sinnvollen Schwierigkeiten, die es künftig zu vermeiden gilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 308 2026 Die Vorlage OF 50/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unzureichende Beleuchtung der Straße Am Dachsberg im unbebauten südlichen Teil
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 51/10 Betreff: Unzureichende Beleuchtung der Straße Am Dachsberg im unbebauten südlichen Teil Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straße "Am Dachsberg", im unbebauten Teil zwischen der August-Schanz-Straße und der Bebauung Berkersheim mit einer deutlich verbesserten Beleuchtung auch mit entsprechender Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen auszustatten. 2. die Busverbindungen in den Abendstunden in Berkersheim zu stärken. 3. bis zu diesen Verbesserungen, sind angemessene und sensitive Maßnahmen angezeigt, beispielweise durch umsichtigen Rückschnitt der überbordenden Sträucher bzw. weit in den Straßenraum hängende Äste, damit so die bisherige unzureichende Beleuchtung in Wirkung und für die bisher fehlende Reichweite insbesondere für und auf dem Bürgersteig verbessert wird. Begründung: Die Probleme sind entstanden, weil eine auskömmliche Pflege fehlte und zudem leider die Beleuchtung nicht wie im bewohnten nördlichen Abschnitt der Straße "Am Dachsberg" auf der östlichen Straßenseite aufgestellt wurde. Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Straße "Am Dachsberg" im südlichen unbebauten Teil leider schlecht ausgeleuchtet. Die Beleuchtung soll dort bitte mit Blick auf Sicherheitsaspekte, auf die ungünstigen Busverbindungen in den Randzeiten - und soweit möglich auch mit Rücksicht auf Wildtiere und Pflanzen künftig - sorgsam optimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 309 2026 Die Vorlage OF 51/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zugang zum Spielplatz Dörnigheimer Straße durch Fahrbahnmarkierung verbessern
    OFOB 4
    27.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 51/4 Betreff: Zugang zum Spielplatz Dörnigheimer Straße durch Fahrbahnmarkierung verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am südlichen Ende der Grünanlage mit Kinderspielplatz, Kesselstädterstraße/Dörnigheimer Straße, durch eine geeignete Fahrbahnmarkierung die zulässige Parkfläche eindeutig gekennzeichnet werden kann. Begründung: Die Grünanlage an der Dörnigheimer Straße verfügt über einen Kinderspielplatz. Am nördlichen Ende der Grünanlage im Bereich Röderbergweg/Dörnigheimer Straße sowie an der östlichen Seite sind bereits Fahrbahnmarkierungen vorhanden, die die zulässigen Parkflächen eindeutig von Bereichen abgrenzen, die nicht beparkt werden dürfen. Am südlichen Ende der Grünanlage fehlt eine entsprechende Kennzeichnung bislang. Dort befinden sich zudem Altkleider- und Altglascontainer, der Gehweg ist teilweise abgesenkt. Da dort regelmäßig Kraftfahrzeuge parken, wird der Durchgang zwischen den abgestellten Fahrzeugen und den Containern mitunter eingeengt. Dadurch ist der Zugang zur Grünanlage gerade für Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren erschwert. Eine ergänzende Fahrbahnmarkierung in der Kesselstädter Straße könnte die zulässige Parkfläche eindeutig kenntlich machen, Missverständnisse vermeiden und die Erreichbarkeit der Grünanlage mit Kinderspielplatz verbessern. Ein entsprechender Wunsch wurde von einer Anwohnerin an den Ortsbeirat herangetragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 397 2026 Die Vorlage OF 51/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes
    OFOB 10
    27.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes Vorgang: OM 6050/24 OBR 10; St 169/25; OM 6209/24 OBR 10; ST 444/25; OM 6313/25 OBR 10; ST 948/25; OM 8125/26 OBR 10; ST 1084/26 Entgegen der ST 1084 vom 13.7.2026 wird der Magistrat aufgefordert die klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner Platzes in die priorisierte Liste der umzugestaltenden Stadtplätze für 2027 aufzunehmen. Entsprechend der ST 169 vom 3.2.2025 des Magistrats ist ein priorisierter Handlungsbedarf hinsichtlich der Klimaanpassung weiterhin gegeben und wird sich zukünftig noch verstärken. Die Standzeit des "Fliegenden Künstlerzimmers" endet voraussichtlich in 2027, so dass der betreffenden Platzteil dann umgestaltet werden kann. Darüber hinaus ist auch bei einem Verbleib des "Fliegenden Künstlerzimmers" die Umgestaltung möglich und nötig. Gemäß der ST 444 vom 21.3.2025 und ST 948 vom 13.6.2025 des Magistrats kann sowohl ein Trinkwasserbrunnen und eine Wasserrinne dort installiert werden. Außerdem müssten Großteile des Platzes entsiegelt werden um den vorhandenen Baumbestand zu erhalten und weitere Bäume und Begrünung herzustellen. Begründung: Der Gravensteiner Platz weist eine hohen Betroffenheit gegenüber dem Klimawandel auf. Er bildet den sozialen und kommerziellen Mittelpunkt des Viertels und darüber hinaus. Angrenzende soziale Einrichtungen wie Seniorenheim, Krippen, Kindertagesstätte, Grundschule und Hort gelten als besonders vulnerabel gegenüber Hitzereignissen und müssen besonders geschützt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zu diesen Einrichtungen verschattete und kühle Bereiche aufzusuchen. Ein umgestalteter Gravensteiner Platz trägt auch dazu bei, dass sich die nahe Umgebung während Hitzeperioden nicht übermäßig aufheizt. Das käme insbesondere auch den Anwohnenden, den Kindern und dem Personal des Seniorenheims, des Einkaufszentrums, der Krippe und der Schule zu Gute. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es bereits in der Vergangenheit große Sachschäden durch Starkregenereignisse gab. Durch großflächige Entsiegelung kann auf dem Platz eine verbesserte Regenwasserversickerung erreicht werden und somit das Schadenspotenzial deutlich reduziert werden. Für eine Entsiegelung und Begrünung können vorhandene Fördermittel der Landesregierung und der Bundesregierung genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6050 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6209 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6313 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 169 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 444 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 948 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8125 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1084 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 300 2026 Die Vorlage OF 52/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Berkersheimer Felder schützen
    OFOB 10
    27.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 56/10 Betreff: Berkersheimer Felder schützen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit allen in Frage kommenden zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftige die Felder Berkersheims besser vor den aktuellen Verschmutzungen sowie Fehlnutzungen einschließlich zu häufiger nicht genehmigter Verkehre - vermutlich auch in den dunklen Abend- und Nachtzeiten - schnellstmöglich geschützt werden können. Der Ortsbeirat 10 sowie Vertreter der Berkersheimer Vereine und der Landwirtschaft vor Ort, stehen nach etwaigem Erfordernis beratend zur Verfügung. Begründung: Private Säuberungsaktionen stoßen leider mangels bisheriger Kontrollen und auch ohne anstehende Verbesserungen an ihre Grenzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2026 Die Vorlage OF 56/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung des Projekts „Fernrohr in die Vergangenheit“ der Initiative 9. November e. V.
    OFOB 4
    27.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 56/4 Betreff: Unterstützung des Projekts "Fernrohr in die Vergangenheit" der Initiative 9. November e. V. Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget das Projekt "Fernrohr in die Vergangenheit" der Initiative 9. November e.V. mit 2.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Initiative 9. November e.V. will die 1938 zerstörte Synagoge an der Friedberger Anlage im Ostend wieder sichtbar machen. Die Synagoge war vor ihrer Zerstörung in der Reichspogromnacht der größte jüdische Sakralbau in Frankfurt. Heute befindet sich am Standort der zerstörten Synagoge ein Hochbunker, auf dem Vorplatz eine Erinnerungsstätte für die Synagoge. Die Initiative 9. November e.V. will nun gegenüber dem Hochbunker ein Fernrohr aufstellen, durch das Besucher:innen Bilder einer Rekonstruktion der Synagoge an ihrem ehemaligen Standort sehen können. So wird ein bedeutender Teil der Geschichte des Ostends wieder sichtbar gemacht und die frühere Bedeutung der Synagoge für das Frankfurter Stadtbild gewürdigt. Mit dieser virtuellen Rekonstruktion der Synagoge, die durch die Stiftung Giersch gefördert wurde, kann die Erinnerung an das jüdische Leben im Ostend gestärkt werden. Ziel des Projektes ist auch, den kulturellen Verlust und die Schönheit der einst in Deutschland vorhandenen Synagogen-Architektur vor Augen zu führen. Das Projekt ist aktuell zu etwa 80 Prozent finanziert. Das "Fernrohr in die Vergangenheit" soll voraussichtlich am 1. September 2026 in einem Festakt eingeweiht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 56/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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