Bauvorhaben Sportanlage TSG Niederrad Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasengroßspielfeld und einem Soccer Court hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant den Umbau des Tennenspielfeldes auf der Sportanlage TSG Niederrad in ein Kunstrasengroßspielfeld und den Bau eines Soccer Courts. Dies geschieht aus dem dringenden Bedarf an Wetterschutz und Sportinfrastruktur für die Grundschule im Lyoner Quartier, die aktuell nicht gedeckt werden kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lyoner Straße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.09.2026.
- Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung13.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lyoner Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Bauvorhaben auf der Sportanlage TSG Niederrad - Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld und einem Soccer Court wird zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Mittel für die Maßnahme auf Basis der Kostenberechnung und der Baunebenkosten in Höhe von 3.027.135,00 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Darin enthalten sind 20% unvorhersehbarer Finanzmittel, auch aufgrund zu erwartender Preissteigerungen durch die aktuelle weltpolitische Lage bzw. steigender Rohstoffpreise. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" in Höhe von 1.700.000,00 € für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant. Der Differenzbetrag von 1.327.135,00 € wird aus Resten des Jahresabschlusses 2025 in der Projektdefinition 5.001363 finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die Beschlussfassung über die oben genannten Mittel und die Bewilligung und Freigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2026. Die Bauausführung ist in den Jahren 2026 bis 2027 vorgesehen.
- Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 151.356,75 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 34.055,27 € pro Jahr.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Grünflächenamt hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Das Tennenspielfeld soll in ein Kunstrasengroßspielfeld umgebaut werden. Außerdem erfolgt noch der Bau eines Soccer Courts.
B. Alternativen
Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar.
C. Lösung
Der Umbau des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld stellt die einzige Möglichkeit dar, dem Verein TSG Niederrad sein bisheriges sportliches Umfeld im Vereinsbetrieb in Niederrad weiterhin zu sichern. Die Frei- und Bewegungsflächen für den Schulstandort sind sehr gering bemessen, wodurch eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit für die Schule von großem Vorteil wäre. Hierzu ist eine Spielfeldbeleuchtung für die Wintermonate ebenfalls erforderlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)