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Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens

Vorlagentyp: B
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Der Magistrat misst der sozial-emotionalen Bildung im Sinne einer Resilienzförderung eine große Bedeutung zu. Die kommunalen Programme im Bereich der Jugendhilfe und Sozialpädagogischen Förderung an Schulen stellen professionelle Ansprechpersonen zur Verfügung und bieten umfangreiche Angebote des Sozialen Lernens sowohl an allgemeinbildenden als auch beruflichen Schulen.

Die Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Somit tragen die kommunalen Förderprogramme zur Stärkung der Resilienz bei Schülerinnen und Schülern bei.

Die o.g. kommunalen Unterstützungsangebote verstehen sich als Partner der Schule auf Augenhöhe und im gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Wesentliche gemeinsame Ziele von Jugendhilfe und Schule sind die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Toleranz und Achtung der Vielfalt, Demokratieerziehung, Förderung der Konfliktfähigkeit, Zukunftsorientierung und Inklusion. In diesem Zusammenhang erfahren sich junge Menschen als wertgeschätzt und selbstwirksam. Partizipation ist im Hessischen Schulgesetz (HSchG) als wesentliches Element der Demokratieerziehung verankert und diesem wird auch in der Umsetzung der kommunalen Förderprogramme Rechnung getragen.

Die UN-Behindertenkonvention ist in Deutschland ein bindendes Recht. Im Bildungsbereich bedeutet dies, die Stärkung der inklusiven Beschulung. Die Stadt Frankfurt unterstützt damit die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen.

Die kommunalen Förderprogramme sind inhaltlich so ausgerichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler partizipieren können.

Die kommunalen Förderprogramme an den Schulen stellen das Kind und die jeweils individuelle Bildungsbiografie in den Mittelpunkt, zielen darauf ab, die inklusiven Bildungsprozesse in den Schulen zu stärken und das formale Lernen in der Schule durch non-formale Bildungsangebote zu erweitern.

Berufliche Orientierung ist nach dem Hessischen Schulgesetz Aufgabe der Schule. Die kommunalen Unterstützungsangebote unterstützen die Schulen auf der Grundlage ihres subjekt- und ressourcenorientierten Ansatzes. Ihr Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Motivation der Kinder und Jugendlichen sowie ihres Selbstvertrauens und auf der Erweiterung ihrer Perspektiven hinsichtlich beruflicher Möglichkeiten.

Ergänzend dazu unterstützt die Stadt Frankfurt am Main die Schulen mit den Programmen "Frankfurter Ausbildungsprojekt" an allgemeinbildenden Schulen, sowie "Berufswegeplanung" und "QuABB - Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule" an beruflichen Schulen. Diese orientieren sich an der hessenweite Strategie OloV "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit" in Ausbildung.

Die Stadt Frankfurt ist bereits seit vielen Jahren in der Ganztagsschulentwicklung aktiv und unterstützt diese in Grundschulen mit kommunalen Förderprogrammen. Sie unterstützt (finanziell und fachlich) eine Reihe von Projekten u.a. zu den Themen Sprachförderung und Kulturelle Bildung. Beide Themen stellen exemplarisch pädagogische Schwerpunkte unter vielen weiteren Schwerpunkten an Schulen dar.

Die Zuständigkeiten von Stadt und Land regelt das Hessische Schulgesetz. Zu allen Themen, die von der Kommune und dem Land in den Frankfurter Schulen gemeinsam verantwortet werden, gibt es gute Kooperations- und oder Steuerungsstrukturen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt oder dem Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Dazu gehören z.B. die integrierte Schulentwicklungsplanung, die Berufsschulentwicklungsplanung, alle Themen rund um Schulbau und Bauerhaltung, die Ganztagsschulentwicklung, die Umsetzung des Kinderschutzes in Schulen, die Planung von Grundschulbezirken, IT-Ausstattung in der Schule, Jugendhilfeangebote in der Schule, Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, Gestaltung der Übergänge in die Grundschule, in die weiterführenden Schulen, in die beruflichen Schulen, in Ausbildung, Angebote der Sprachförderung und der kulturellen Bildung, der Einsatz von Schulverwaltungskräften und Schulhausverwaltungen.

Ämterübergreifende Abstimmungs- und Kommunikationsbedarfe regeln die Ämter unter Abstimmung mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde.

Statistische Daten über Leistungsniveau, soziale Entwicklung sowie psychische Belastung von Schülerinnen und Schülern werden auf der kommunalen Ebene nicht erhoben. Auf der Umsetzungsebene, z.B. der kommunalen Jugendhilfeangebote in der Schule, werden standortbezogene Bedarfe (z.B. psychische Belastung von Schülerinnen und Schüler) thematisiert und in der Angebotsgestaltung berücksichtigt.

Mit dem ersten integrierten Schulentwicklungsplan gab es 2015 einen entscheidenden Richtungswechsel im Bereich der Frankfurter Schulplanung. In diesem Plan wurden zwar schulorganisatorische Maßnahmen beschrieben, darüber hinaus aber auch Leitsätze, Prinzipien, Entwicklungs- und Gestaltungsfelder für die Schulentwicklung benannt, die weit über ein Monitoring, Schülerzahlenprognosen und die Errichtung von neuen Schulen hinausgehen. Dieser qualitative Weg der Schulplanung wurde seitdem konsequent umgesetzt und weiterverfolgt. Der intergierte Bildungsplan 2030 und der integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2031 beschreiben die aktuellen Herausforderungen, um die Zukunftsfähigkeit der Frankfurter Schulen sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2026AA 9Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter SchulwesensSTVV-Anfrage · AfD
  2. 27. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 Wochen
    BB 231Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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