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Politisch neutrale Schul- und Demokratiebildung sowie Kindeswohl an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: AAfD
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Frankfurter Anfrage thematisiert die Bedeutung politisch neutraler Bildung im schulischen Bereich und fragt nach den Maßnahmen zur Sicherstellung der Demokratiebildung an Frankfurter Schulen. Es werden Kriterien, Unterstützung durch externe Organisationen und Beschwerden zur politischen Neutralität behandelt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 04.01.2027 antworten. Noch 87 Tage.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der gesamtgesellschaftliche Zweck von Schule besteht darin, die nächste Generation zu befähigen, selbstbestimmt zu leben, beruflich und sozial handlungsfähig zu sein und als mündige Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Die Schulzeit soll Kinder und Jugendliche zu selbstständigen, urteilsfähigen und verantwortungsbewussten Menschen entwickeln. Hierzu gehört eine politisch und weltanschaulich neutrale Bildung, in der unterschiedliche gesellschaftliche und politische Positionen dargestellt, kontrovers diskutiert und von den Schülern eigenständig bewertet werden können. Eine pädagogische Einflussnahme soll zur freien und selbstständigen Meinungsbildung befähigen. Dazu gehören Meinungsvielfalt, Widerspruch, gegenseitiger Respekt, das Aushalten anderer Auffassungen und die gemeinsame Suche nach Lösungen. Demokratie muss für junge Menschen nicht nur vermittelt, sondern auch erlebbar sein, daher darf keine bestimmte politische Sichtweise einseitig begünstigt werden.

Der Bericht B 231/2026 des Magistrats benennt - auf die Anfrage A 9 - Demokratieerziehung, Toleranz, Vielfalt und Partizipation, konkretisiert jedoch nicht ausreichend, wie politische Ausgewogenheit sichergestellt und überprüft wird. Auch hinsichtlich Inklusion, Leistungsorientierung, kommunaler Einflussmöglichkeiten und der Erfassung schulischer Problemlagen bleiben Fragen offen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche konkreten Kriterien legt der Magistrat einer politisch ausgewogenen und weltanschaulich neutralen Demokratiebildung zugrunde, und wie wird überprüft, dass Schüler zu einer eigenständigen politischen Urteilsbildung befähigt und nicht auf eine bestimmte politische Position hingeführt werden?
  2. Wird an den Frankfurter Schulen der Beutelsbacher Konsens eingehalten und welche Bedeutung haben Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung für die von der Stadt finanzierten oder unterstützten schulischen Bildungsangebote? Bestehen hierzu verbindliche Vorgaben?
  3. Welche externen Träger bzw. Organisationen unterstützt die Stadt im Bereich Demokratie-, politischer, sozialer oder kultureller Bildung an Schulen, und nach welchen Kriterien werden deren politische bzw. weltanschauliche Neutralität und die Qualität ihrer Angebote überprüft?
  4. Wie viele Beschwerden über eine aus Sicht von Schülern, Eltern oder Lehrkräften politisch oder weltanschaulich einseitige Behandlung von Themen oder Bildungsangebote sind dem Magistrat in den vergangenen fünf Jahren bekannt geworden, und wie wurden diese bearbeitet?
  5. Inwieweit hat der Magistrat tatsächliche Möglichkeiten, auf problematische Entwicklungen an Frankfurter Schulen Einfluss zu nehmen, wenn die ämterübergreifenden Abstimmungs- und Kommunikationsstrukturen nicht ausreichen?
  6. Der Magistrat erklärt im Bericht B 231, dass kommunal keine statistischen Daten zum Leistungsniveau, zur sozialen Entwicklung und zur psychischen Belastung der Schülerinnen und Schüler erhoben werden. Auf welcher Datengrundlage beurteilt die Stadt diese Entwicklungen, und plant sie ein regelmäßiges Monitoring insbesondere zu Gewalt, Bedrohungen, Mobbing, erheblichen Unterrichtsstörungen, Schulabsentismus und psychischer Belastung?
  7. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über die Entwicklung von Gewalt, Bedrohungen, Mobbing und erheblichen Konfliktlagen an Frankfurter Schulen in den vergangenen fünf Jahren vor, und wie wird auf diese Umstände adäquat reagiert, wenn dadurch Sicherheit, Kindeswohl oder Lernmöglichkeiten beeinträchtigt werden?
  8. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine bestimmte Form der inklusiven Beschulung dem individuellen Förderbedarf eines Kindes gerecht wird und gleichzeitig das Recht der übrigen Schüler auf einen sicheren und lernförderlichen Unterricht gewährleistet bleibt?
  9. Welche Verfahren greifen, wenn die personellen, räumlichen oder fachlichen Ressourcen einer Schule nicht ausreichen, um den Förderbedarf einzelner Schüler angemessen zu erfüllen, ohne die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der übrigen Schüler erheblich zu beeinträchtigen?
  10. Welchen Stellenwert haben Fachwissen, verbindliche Leistungsanforderungen und messbare Lernfortschritte in der kommunalen Bildungsstrategie, und wie bewertet der Magistrat das Verhältnis zwischen fachlicher Bildung und sozialpädagogischen bzw. non-formalen Angeboten?
  11. Wie wird die Wirksamkeit der von der Stadt finanzierten oder unterstützten Programme überprüft? Welche messbaren Zielgrößen bzw. Evaluationsergebnisse liegen insbesondere für Sprachförderung, kulturelle Bildung, Jugendhilfe und sozialpädagogische Angebote vor?
  12. Wie stellt der Magistrat sicher, dass kommunal unterstützte zusätzliche Bildungs- und Unterstützungsangebote den schulischen Bildungsauftrag ergänzen und nicht zulasten von Fachunterricht, Wissensvermittlung und Leistungsentwicklung gehen?
  13. Welche konkreten zusätzlichen Kompetenzen wären aus Sicht des Magistrats erforderlich, um auf lokale Problemlagen wirksamer reagieren zu können und somit den bereits im Bericht B 231 beschriebenen und sich in Umsetzung befindlichen, Zitat: "qualitativen Weg der Schulplanung" weiterführend zu unterstützen und ihn evidenzbasiert fortzuschreiben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2026BB 231Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter SchulwesensMagistratsbericht
  2. 6. Oktober 2026Sie sind hier
    AA 41Politisch neutrale Schul- und Demokratiebildung sowie Kindeswohl an Frankfurter Schulen
    STVV-Anfrage · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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