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Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens

Vorlagentyp: AAfD
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Bedeutung von pädagogischen Schwerpunktsetzungen und kommunalen Einflussmöglichkeiten im Frankfurter Schulwesen, insbesondere im Kontext aktueller Herausforderungen und Reformen. Der Magistrat soll hierzu zahlreiche Fragen zu seinen strategischen Gestaltungsoptionen, Unterstützungsmaßnahmen und bestehenden Defiziten beantworten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Die öffentliche Diskussion über den Zustand und die Ausrichtung des Schulwesens in Frankfurt a.M. hat in jüngster Zeit erneut an Intensität gewonnen. Insbesondere die Berichterstattungen der FAZ vom 18.05.2026 ("Die Bildungszerstörer") sowie der FNP vom 15.05.2026 ("Wenn Schule auch über Gefühle spricht") werfen weitergehende Fragen hinsichtlich pädagogischer Schwerpunktsetzungen, institutioneller Verantwortlichkeiten sowie der Einflussmöglichkeiten kommunaler Akteure auf. Während die Fragen des Schulbaus und der infrastrukturellen Entwicklung bereits Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Beratungen waren, erscheint weiterhin klärungsbedürftig, welche strategischen Gestaltungsmöglichkeiten der Magistrat im Bereich schulischer Entwicklung tatsächlich besitzt und wie dieser seine Rolle im Spannungsfeld zwischen kommunaler Verantwortung und Landeszuständigkeit definiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Inwiefern misst der Magistrat Bedeutung den folgenden Bereichen zu:
    • a)sozial-emotionaler Bildung im Sinne einer Resilienzförderung,
    • b)politisch ausgewogener Demokratiebildung im vorgesehenen Definitionsrahmen,
    • c)Inklusion mit Augenmaß, insbesondere bezüglich gegebener Ausschlusskriterien,
    • d)Leistungs- und Wissensorientierung,
    • e)Vorbereitung auf Ausbildung, Studium und Beruf?
  2. Wie unterstützt oder fördert die Stadt Frankfurt grundlegend konkrete Programme, Initiativen oder Kooperationen im Bereich pädagogischer Schwerpunktsetzungen?
  3. In welchen Bereichen besitzt der Magistrat unmittelbare oder mittelbare Einflussmöglichkeiten auf schulische Entwicklungen und pädagogische Konzepte?
  4. Gibt es Zuständigkeiten unabhängig des Bildungsentwicklungsplans (BEP), die ausschließlich beim Land Hessen beziehungsweise beim Hessischen Kultusministerium liegen?
  5. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Magistrat, Staatlichem Schulamt und Hessischem Kultusministerium hinsichtlich:
    • a)schulischer Entwicklungsziele,
    • b)pädagogischer Schwerpunktsetzungen,
    • c)psychosozialer Unterstützungsangebote,
    • d)Präventions- und Integrationsmaßnahmen?
  6. Wie bewertet der Magistrat die bestehenden Steuerungs- und Kooperationsstrukturen zwischen Kommune und Land im Bereich Schule?
  7. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf problematische Entwicklungen im Schulalltag Einfluss zu nehmen, sofern keine kommunale Zuständigkeit besteht?
  8. Sieht der Magistrat gegenwärtig Defizite hinsichtlich:
    • a)Leistungsniveau,
    • b)sozialer Entwicklung,
    • c)psychischer Belastung von Schülerinnen und Schülern? Falls ja, welche?
  9. Welche Maßnahmen hält der Magistrat für erforderlich, um die Zukunftsfähigkeit des Frankfurter Schulwesens nachhaltig sicherzustellen?
  10. Inwiefern sieht der Magistrat Reformbedarf hinsichtlich kommunaler Mitwirkungs- oder Einflussmöglichkeiten im Schulwesen auch durch kommunale Akteure?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2026Sie sind hier
    AA 9Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter Schulwesens
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 8 WochenBB 231Pädagogische Schwerpunktsetzungen, kommunale Einflussmöglichkeiten und strategische Steuerung des Frankfurter SchulwesensMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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