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Konsequenzen und Maßnahmen nach Ausbruch von Paratuberkulose im Zoo Frankfurt

Vorlagentyp: AAfD

Zusammenfassung

Der Zoo Frankfurt musste seine gesamte Herde Westkaukasischer Steinböcke aufgrund einer Infektion mit dem Paratuberkulose-Erreger MAP einschläfern. Die Anfrage zielt darauf ab, die Ursachen der Infektion und die Maßnahmen zur Risikominimierung im Zoo zu untersuchen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 25.10.2026 antworten. Noch 11 Tage.Warum?

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Fragen an den Magistrat

Die FAZ berichtete am 15.07.2026, dass der Zoo Frankfurt kürzlich aus Seuchenschutzgründen seine gesamte Herde Westkaukasischer Steinböcke einschläfern musste. Ursache war eine Infektion mit dem Paratuberkulose-Erreger Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP). Diese chronische Darmerkrankung verläuft für Wiederkäuer unheilbar und führt zum Tode.

Da der Erreger extrem widerstandsfähig ist und in der medizinischen Forschung als potenzieller Auslöser für die chronisch entzündliche Darmerkrankung Morbus Crohn beim Menschen diskutiert wird, hat dieser Vorfall hohe Relevanz für den kommunalen Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

Dies gilt umso mehr, als der Zoo einen für Besucher frei zugänglichen Streichelzoo mit Zwergziegen (ebenfalls für MAP-anfällige Wiederkäuer) unterhält und ein Imbissangebot auf den Zooterrassen stattfindet, womit unter Umständen eine erhöhte Verbreitungsgefahr des Erregers bestehen könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie wurde der MAP-Erreger nach Erkenntnissen des Magistrats in die Herde der Westkaukasischen Steinböcke eingeschleppt?
  2. Wann wurde die Infektion dieses Erregers erstmals nachgewiesen?
  3. Welche konkreten Diagnoseverfahren (z. B. PCR-Test, Kotkultur oder Antikörper-ELISA) kamen im Zoo zum Einsatz um den Befund abzusichern?
  4. Wurden bzw. werden die übrigen im Zoo gehaltenen Wiederkäuer und weitere Tiere bereits vorsorglich getestet und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
  5. Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen, um eine generelle Erregerübertragung auf den Streichelzoo auszuschließen?
  6. Wie sieht der konkrete Zeit- und Maßnahmenplan für die hygienische Sanierung des betroffenen Geheges aus und wie lange muss dieses aufgrund der hohen Umweltstabilität des Erregers für Wiederkäuer gesperrt bleiben?
  7. Wie bewertet der Magistrat das potenzielle Ansteckrisiko für Zoobesucher (insbesondere für gefährdete Gruppen wie Kleinkinder oder Morbus-Crohn-Patienten), beim direkten Übergang vom Tierkontakt im Streichelzoo zum Verzehr von Speisen an den Imbissen auf den Zooterrassen?
  8. Welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen wurden bzw. werden getroffen, um ein solches Risiko für Zoobesucher beim Aufenthalt im Streichelzoo oder bei der Nutzung des gastronomischen Imbissangebots auf den Zooterrassen zu minimieren?
  9. Welche Hygiene- und Aufklärungsmaßnahmen wurden für Zoobesucher nach Bekanntwerden des Erreger-Ausbruchs ggf. ergriffen?
  10. Welche unmittelbaren Konsequenzen zieht das städtische Veterinäramt aus dem Vorfall im Zoo ggf. für die Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe mit Wiederkäuerhaltung (Rinder, Schafe, Ziegen) im Frankfurter Stadtgebiet?
  11. Wie viele Fälle von Paratuberkulose wurden in landwirtschaftlichen Betrieben oder bei Wildtieren im Frankfurter Stadtgebiet in den letzten fünf Jahren amtlich registriert?
  12. Inwiefern findet im städtischen Forst- und Jagdbereich ein aktives Monitoring von Wildwiederkäuern (z. B. Rehe oder Hirsche) auf den MAP-Erreger statt, um eine Übertragung zwischen Wildbahn und Nutztierbeständen zu verhindern?
  13. Welche Informationsangebote stellt das Frankfurter Gesundheits- oder Veterinäramt bereit, um Bürger, insbesondere gefährdete Gruppen wie Schwangere, Kleinkinder oder bereits an Morbus Crohn Erkrankte über das Risiko von MAP-Erregern aufzuklären?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Juli 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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