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- Auskunftsersuchen zur Reinigung und Beseitigung illegaler Müllablagerungen in der GrefVölsingStraßeOFOB 427.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 57/4 Betreff: Auskunftsersuchen zur Reinigung und Beseitigung illegaler Müllablagerungen in der Gref-Völsing-Straße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für die regelmäßige Reinigung der Gref-Völsing-Straße zuständig? 2. Wer ist für die Beseitigung illegaler Müll- und Sperrmüllablagerungen in der Gref-Völsing-Straße verantwortlich? 3. Welche Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen werden dort derzeit durchgeführt? 4. Ist durch eine Beschilderung oder auf andere geeignete Weise erkennbar, dass es sich bei der Gref-Völsing-Straße um eine Privatstraße handelt? Falls nicht, hält der Magistrat eine entsprechende Kennzeichnung für sinnvoll oder ist eine solche vorgesehen? 5. Sieht der Magistrat Handlungsbedarf, um wiederkehrende illegale Müllablagerungen zu verhindern? Falls ja, welche Maßnahmen kommen hierfür in Betracht? 6. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht des Magistrats, gemeinsam mit den Eigentümer:innen der Gref-Völsing-Straße Maßnahmen zur regelmäßigen Reinigung der Straße sowie zur Vermeidung und Beseitigung illegaler Müllablagerungen umzusetzen? Gibt es hierzu bereits Gespräche oder Vereinbarungen? Begründung: Anwohner:innen haben den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass es in der Gref-Völsing-Straße wiederholt zu illegalen (Sperr-)Müllablagerungen kommt. Darüber hinaus wird der Eindruck geschildert, dass die Straße seit längerer Zeit nicht gereinigt wurde. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Straße sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität. Da die Gref-Völsing-Straße nach außen wie eine öffentliche Straße erscheint, ist für viele Anwohnende und Passant:innen nicht erkennbar, dass es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt. Entsprechend besteht Unklarheit darüber, wer für die Reinigung der Straße sowie die Beseitigung illegaler Müllablagerungen zuständig ist. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft über die bestehenden Zuständigkeiten sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines sauberen Straßenbildes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 84 2026 Die Vorlage OF 57/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Instandsetzung und regelmäßige Unterhaltung der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und DeniswegOFOB 627.07.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 71/6 Betreff: Nied: Instandsetzung und regelmäßige Unterhaltung der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Denisweg Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den Zustand des Belags der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen dem Ferdinand-Scholling-Ring und dem Denisweg zu überprüfen und den inzwischen weitgehend abgenutzten bzw. fehlenden Brückenbelag zeitnah zu erneuern, 2. sicherzustellen, dass die Fahrbahn der Brücke künftig in regelmäßigen Abständen gereinigt wird, 3. den Straßenablauf (Gully) im Kurvenbereich der Brücke auf der Seite der FV Alemannia 08 Nied zu überprüfen und von Verschmutzungen zu befreien, da sich dort nach Regenfällen regelmäßig eine größere Wasseransammlung bildet. Begründung: Der ursprünglich vorhandene Belag der Brücke ist inzwischen an vielen Stellen stark abgenutzt bzw. nahezu vollständig verschwunden. Eine Erneuerung des Belags würde zur Verkehrssicherheit beitragen und den Nutzungskomfort deutlich verbessern. Darüber hinaus wird aus der Anwohnerschaft berichtet, dass die Brücke über längere Zeiträume nicht gereinigt wird. Insbesondere Laub, Schmutz und sonstige Ablagerungen beeinträchtigen das Erscheinungsbild und können bei Nässe zu einer erhöhten Rutschgefahr führen. Eine regelmäßige Reinigung sollte daher wieder gewährleistet werden. Schließlich bildet sich nach Regenfällen im Kurvenbereich auf der Seite der FV Alemannia 08 Nied regelmäßig eine größere Pfütze, weil der Straßenablauf (Gully) verstopft ist. Dieser sollte wieder frei gelegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2026 Die Vorlage OF 71/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung in der FleischergasseOFOB 227.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 96/2 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Fleischergasse Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen, wie etwa versetztes Parken, für eine Verkehrsberuhigung in der Fleischergasse umzusetzen. Begründung: Die Straße ist extrem eng mit einem ebenfalls sehr schmalen Bürgersteig. Trotz Tempo-30-Zone fahren laut Aussagen von Anwohnenden viele Autos mit hoher Geschwindigkeit, wodurch Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind (vor allem Kinder), gefährdet sind. Dies gilt umso mehr, da kaum ein Abstand zur Fahrbahn besteht. (Quelle: Die Erstellerin der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 96/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer BahnhofOFOB 627.07.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2026, OF 97/6 Betreff: Griesheim: Verhinderung von Vandalismus am Griesheimer Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Vandalismus an den Aufzügen an der Personenunterführung Ost zu verhindern. Folgende Maßnahmen könnten ergriffen werden: Anbringung von Kameras zur Beobachtung der Aufzüge. Alternativ ständige Stationierung von Sicherheitspersonal 24/7 an den Aufzügen oben und unten. Begründung: Seit Inbetriebnahme der neuen Aufzüge an der Personenunterführung Ost sind diese bereits mehrfach über längere Zeiträume durch Vandalismus außer Betrieb gewesen. So wurde unter anderem in die Schaltkästen uriniert und die Elektronik herausgerissen. Dieses Mal das gesamte innere Bedientableau. Die Beschaffung der jeweiligen Ersatzteile dauert teilweise Wochen. In dieser Zeit steht der Aufzug still. Außerdem entstehen dadurch unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten. Niemand fühlt sich wohl bei dem Gedanken an eine ständige Videoüberwachung. Offensichtlich ist jedoch der Zerstörungsdrang einiger Mitmenschen ungebrochen, so dass zu Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen gegriffen werden muss. Sollten dem Magistrat andere wirksame Möglichkeiten zur Begrenzung der Schäden einfallen, möge der Magistrat dies dem Ortsbeirat mitteilen. Sollte sich hier keine wirksame Maßnahme finden lassen, kann man dem dann neugebauten Bahnhof nicht mehr das Prädikat "barrierefrei" zugestehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2026 Die Vorlage OF 97/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Tenors vor dem Wort "Maßnahmen" das Wort "umgehend" eingefügt und der zweite Absatz des Tenors gestrichen wird. Zudem werden in den letzten beiden Absätzen der Begründung jeweils der erste Satz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/SchloßstraßeSTOB 227.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1117 Betreff: Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße Zu 1. Aufgrund der besonderen Umstände, hat der Magistrat für den Weg vom regulären Standort der Georg-Büchner-Schule zum Auslagerungsstandort die Einrichtung eines Shuttle-Buses beauftragt. Dieser Bus fährt morgens zur 1. und 2. Schulstunde hin und mittags nach der 3., 4. und 5. Stunde zurück zum regulären Standort der Georg-Büchner-Schule. Zu 2. Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt und der damit verbundenen Baugenehmigung sind zwei Stellplätze herzustellen, wovon einer als Behindertenparkplatz hergestellt wird. Dar-über hinaus wurde auf zusätzliche PKW-Stellplätze verzichtet, um die Schulhoffläche für die Kinder nicht unnötig zu verringern. Zu 3. Für die Schüler:innen werden am Haupteingang Schloßstraße Fahrradstellplätze auf dem Ge-lände hergerichtet. Neben Fahrradstellplätzen werden Kick-Roller-Abstellplätze vorgehalten. Für die Mitarbeitenden werden überdachte Fahrradstellplätze am Zugang Kaufunger Straße auf dem Gelände hergestellt. Gemäß Baugenehmigung werden 26 Fahrradstellplätze gebaut. Zu 4. Sobald die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen ist, werden die durch die Bauarbeiten blockierten PKW-Parkplätze auf der Kaufunger Straße wieder freigegeben. Dies wird erst nach dem Beginn des Schulbetriebs möglich sein, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7057
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzenSTOB 427.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1118 Betreff: Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen Der Magistrat bedauert, dass es derzeit zu Verzögerung bei den Baumnachpflanzungen kommt. Das zuständige Grünflächenamt betreibt bezüglich der Nachpflanzung von Straßen- und Parkbäumen einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. So wird angestrebt, dass nach der Fällung eines Baumes die Nachpflanzung spätestens in der übernächsten Pflanzperiode stattfindet. Dies kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass zwischen Fällung und Neupflanzung über ein Jahr liegt. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen ist die Verfügbarkeit der gewünschten Baumarten nicht immer gegeben, sodass auf vergleichbare Baumarten ausgewichen werden muss. Zum anderen können die Bäume nicht immer in der geforderten Größe geliefert werden. Vor allem bei der Nachpflanzung von Straßenbäumen ist die Einhaltung von Schutzabständen zu vorhandenen Leitungen und Kanälen im Untergrund oft ein Hindernis bei der Realisierung der geplanten Ersatzpflanzungen. Gleiches gilt bei der Anlage neuer Baumgruben im Straßenraum. Im Einzelnen folgender Sachstand: Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 9: Neupflanzung eines Baumes für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen Ehemaliger Baumstandort auf dem Grünstreifen Arnsburger Straße 13: Pflanzung für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 21: Liegt nicht in der Zuständigkeit des Magistrats; Fläche befindet sich in Privatbesitz (Saalbau GmbH) Eingefriedetes Beet Berger Straße 269: Pflanzung nicht möglich, da unmittelbare Nähe zu Leitungstrassen Eingefriedetes Beet Berger Straße 287: Pflanzung war in der Pflanzperiode 2024/25 vorgesehen, jedoch nicht möglich, da in ca. 50 cm Tiefe Betonfundament vorhanden, Pflanzung von Großstrauch angedacht Ehemaliger Baumstandort Berger Straße/Ecke Falltorstraße direkt an der Kreuzung: Pflanzung war in der Pflanzperiode 2024/25 vorgesehen, jedoch nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in der Baumscheibe Eingefriedetes Beet Falltorstraße/Ecke Buchwaldstraße: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe Eingefriedetes Beet Falltorstraße 17: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe Baumstandort im Grünstreifen Saalburgallee, Höhe Hausnummer 10: Pflanzung für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen Baumbeet Inheidener Straße 22: Pflanzung bereits in der Pflanzperiode 2021/22 erfolgt Baumbeet Inheidener Straße 34: Pflanzung vermutlich nicht möglich, da Leitungstrasse in unmittelbarer Nähe (genaue Prüfung ausstehend) Ehemaliger Baumstandort in der Heidelbachstraße 4, zwischen Ettlinger Straße und der Litfaßsäule: Pflanzung für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen Ehemaliger Baumstandort gegenüber Ostendstraße 47: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe Saalburgallee/Ecke Im Prüfling, Höhe Hausnummer 2: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.05.2026, V 19
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einzäunung der Hundeauslauffläche WetteraustraßeSTOB 327.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1119 Betreff: Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße Der Anregung wird entsprochen. Im Rahmen der Erweiterungsplanungen für den Günthersburgpark wird die Hundeauslauffläche neu gestaltet. Sie erhält einen etwa 1,20 m hohen, anthrazitfarbenen Stabgittermattenzaun, der mit einer Hecke begrünt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 49
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weniger Kippen-Müll im öffentlichen RaumSTOB 827.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1120 Betreff: Weniger Kippen-Müll im öffentlichen Raum Der Magistrat weist darauf hin, dass die im öffentlichen Straßenraum eingesetzten Papierkorbmodelle bereits mit integrierten Aschenbechern ausgestattet sind. Die quadratischen Stahlpapierkörbe verfügen über einen entsprechenden Aufsatz und sind zudem krähensicher ausgeführt. Auch die an oberirdischen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzten Abfallbehälter vom Typ "Mara" besitzen einen integrierten Aschenbecher. Dieser befindet sich in einer kleinen Öffnung im Bereich der Deckelklappe und stellt bereits eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit für Zigarettenkippen dar. In den unterirdischen U-Bahn-Stationen sind aufgrund des dort geltenden Rauchverbots bewusst keine Aschenbecher an den Abfallbehältern vorgesehen. Die Reinigung und Leerung der Abfallbehälter an oberirdischen Haltestellen, erfolgt in der Regel sechsmal pro Woche; an weniger stark frequentierten Bushaltestellen dreimal wöchentlich. Im Rahmen dieser Reinigung werden auch im Umfeld der Behälter liegende Zigarettenreste aufgenommen. Nach den Erfahrungen sowohl der städtischen Ämter als auch der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) ist die Verschmutzung durch Zigarettenkippen in den meisten Fällen nicht auf fehlende oder unzureichend erkennbare Entsorgungsmöglichkeiten zurückzuführen. Vielmehr handelt es sich überwiegend um ein nicht ordnungsgemäßes Entsorgungsverhalten einzelner Bürger:innen. Der Magistrat sieht daher in zusätzlichen farbigen Aufsätzen an den vorhandenen Aschenbechern derzeit keinen nachgewiesenen Mehrwert. Ergänzend können sogenannte Meinungsfilter beziehungsweise Kippenboxen jedoch als aufmerksamkeitsstarke Sensibilisierungsmaßnahme eingesetzt werden. Diese dienen weniger als Ersatz bestehender Aschenbecher, sondern sollen durch spielerische Beteiligung Rauchende dazu motivieren, Zigarettenkippen ordnungsgemäß zu entsorgen und langfristig ein verändertes Entsorgungsverhalten zu fördern. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt bietet im Rahmen der Initiative "cleanffm" entsprechende Meinungsfilter im öffentlichen Raum über Patenschaften an. Die aus robustem, witterungsbeständigem Stahl gefertigten Behälter verfügen über zwei getrennte Einwurföffnungen, eine Füllstandsanzeige sowie wechselbare Abstimmungsfragen, um dauerhaft Aufmerksamkeit zu erzeugen. Für Haltestellenbereiche liegen bereits Patenschaftsanfragen, unter anderem für Standorte in Fechenheim und Oberrad, vor. Seitens der VGF besteht derzeit jedoch noch keine Genehmigung für die Anbringung von Meinungsfiltern an ihren Anlagen. Sobald eine entsprechen-de Freigabe vorliegt, können auch dort Meinungsfilter im Rahmen von Patenschaften installiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7635
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher StraßeSTOB 127.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1121 Betreff: Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher Straße Die Bereiche werden regelhaft kontrolliert und die illegalen Ablagerungen zur Beseitigung an die FES gemeldet. Insbesondere im Bereich der Kleyerstraße ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Ablagerungen auf gewerbliche Nutzung zurückzuführen ist, entsprechende Informationen gehen zur Prüfung an die Stadtpolizei. Nachhaltige Verbesserungen können nur erzielt werden, wenn Verursacher:innen ermittelt werden können. Dafür benötigen wir die Unterstützung der Bevölkerung bei entsprechenden Beobachtungen diese auch zur Anzeige zu bringen. Die illegalen Ablagerungen werden zeitnah beseitigt, eine weitere Verkürzung der Abfuhrzeiten würde falsche Anreize setzen, da die sich regelhaft verhaltenden Bürger:innen benachteiligt würden und es zu einer Besserstellung der sich illegal verhaltenden Bürger:innen (schnellere Abholung als die Regeltermine) käme. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Bereitschaft seinen Sperrmüll ordnungsgemäß anzumelden bei regelhafter, schneller Abholung von illegalen Ablagerungen zurück geht. Im Rahmen der Kampagnenarbeit von Cleanffm erfolgt regelhaft Aufklärung zum Thema Littering. Reine Sperrmüllablagerungen führen nicht zu einem vermehrten Schadnager-Befall. Die illegale Entsorgung von Essensabfällen und das illegale umfängliche Füttern von Stadttauben hingegen schon. Sofern Schadnager Befall festgestellt wird, ergeht eine Anordnung durch das Ordnungsamt an die Eigner der betroffenen Flächen entsprechende Schädlingsbekämpfungsmaßnahen durchzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1411
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“STOB 1227.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1122 Betreff: Erweiterung des Golfbetriebs "Am Martinszehnten" Die in der Anregung des Ortsbeirates 12 angesprochenen Flächen befinden sich nicht in der Liegenschaftsverwaltung des Sportamtes. Das Sportamt ist lediglich für die Liegenschaftsverwaltung des angrenzenden Sport- und Freizeitzentrums Kalbach zuständig. Zudem liegen dem Sportamt keine geplanten Maßnahmen über eine mögliche Erweiterung des Golfbetriebes "Am Martinszehnten" vor. Dem Sportamt sind keine Unfälle im Zusammenhang mit dem Golfbetrieb bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8281
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - 9er-Feld iSportanlage HarheimSTOB 1427.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1123 Betreff: 9er-Feld iSportanlage Harheim Der Magistrat prüft derzeit die Möglichkeit, die Sportanlage durch die Errichtung eines Kunstrasen-Kleinspielfeldes auf der Fläche des bestehenden Naturrasen-Kleinspielfeldes zu erweitern. Im Anschluss wird geprüft, ob die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden können. Derzeit befinden sich zahlreiche Baumaßnahmen sowohl in der Planungs- als auch in der Umsetzungsphase. Erst nach deren Abschluss und der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel kann eine konkrete Planung weiterer Maßnahmen erfolgen. Dabei sind die Belange des Trainings- und Spielbetriebs auf den Sportanlagen stets zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 1
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parken in den Wallanlagen unterbindenSTOB 127.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1124 Betreff: Parken in den Wallanlagen unterbinden Wie auf den untenstehenden Fotos erkennbar ist, handelt es sich bei den Parkplätzen um versiegelte Flächen auf einem Privatgrundstück. Das Parken ist aus diesem Grund behördlicherseits nicht zu beanstanden. Da die Zufahrt zu den Parkplätzen durch das Torhaus in der Bleichstraße erfolgt, ist nicht davon auszugehen, dass die Grünanlage für die Anfahrt genutzt wird. Derartige Verstöße sind der Stadtpolizei auch nicht bekannt. Zu abgestellten Fahrzeugen im Bereich der Grünanlage liegen der Stadtpolizei ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Quelle: Google Maps (Abruf: 02.07.2026) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7560
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenSTOB 1227.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1125 Betreff: Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellen Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 (§ 7357/M 34) wurde der Aktualisierung und Fortschreibung der Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main aus dem Jahr 2017 zugestimmt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, die noch offenen Projekte sukzessive umzusetzen und die Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main mit bedarfs- und anforderungsgerechten Feuerwehrhäusern entsprechend den geltenden DIN- und Unfallverhütungsvorschriften auszustatten. Die Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach zählt zu den noch offenen Projekten der Prioritätenliste. Der in der Stellungnahme des Magistrats ST 244 vom 23.01.2023 für das Jahr 2027 in Aussicht gestellte Baubeginn kann nach derzeitigem Stand nicht eingehalten werden, da bislang noch keine Bauplanungsleistungen für das Vorhaben durchgeführt werden konnten. Ein belastbarer Termin für den Beginn der Planungs- bzw. Baumaßnahmen kann derzeit daher noch nicht benannt werden. Der Neubau des Feuerwehrhauses Fechenheim (fertiggestellt in 2022), die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Griesheim (fertiggestellt 2025) sowie der aktuell in der finalen Planung befindliche Neubau des Feuerwehrhauses Oberrad (Bauausführung geplant für 2027/2028) haben die verfügbaren Planungs- und Projektkapazitäten der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG (BKRZ GmbH & Co. KG) sowie die hierfür nach bisheriger Beschlusslage zur Verfügung stehenden Finanzmittel vollständig gebunden. Im September 2026 findet die nächste Revision der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr durch den Technischen Prüfdienst Hessen sowie die Unfallkasse Hessen statt. Nach Vorliegen der Revisionsergebnisse erfolgt eine erneute Bewertung des Zustands der Feuerwehrhäuser durch die BKRZ GmbH & Co. KG. Auf dieser Grundlage werden die noch offenen Maßnahmen durch die Branddirektion in enger Abstimmung mit der zuletzt neu gewählten Stadtbrandinspektion neu bewertet und priorisiert. Maßgeblich hierfür sind insbesondere die aktuelle bauliche Situation der Standorte, der Umfang und die Einstufung der festgestellten Mängel, die Verfügbarkeit einsatztaktisch geeigneter Grundstücke, die Entwicklungsperspektiven der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren sowie die sich daraus ergebende Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen. Nach Abschluss dieses Bewertungsprozesses werden die offenen Baumaßnahmen durch die Branddirektion priorisiert und die Stadtteilfeuerwehren über das Ergebnis informiert. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt anschließend schrittweise entsprechend der Priorisierung sowie im Rahmen der verfügbaren personellen, planerischen und finanziellen Kapazitäten. Dabei ist vorgesehen, Projekte in unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsphasen parallel zu bearbeiten, soweit dies die vorhandenen Kapazitäten zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 73
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umspannwerk der Firma TenneT im Norden FrankfurtsSTOB 1427.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1126 Betreff: Umspannwerk der Firma TenneT im Norden Frankfurts Das in der Anfrage geäußerte Informationsbedürfnis seitens des Ortsbeirats ist nachvollziehbar, da der Bau und Betrieb eines Umspannwerkes (insbesondere in der hier angestrebten Größenordnung) immer einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet. Dies fällt insbesondere in einem dicht besiedelten Gebiet wie dem hier betroffenen Kern der Rhein-Main-Region stark ins Gewicht. Beim angesprochenen Neubau eines Umspannwerkes im Frankfurter Norden handelt es sich um ein Vorhaben des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH. Dieses wird entweder über ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Die für beide Arten von Verfahren zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, dass entsprechend der rechtlichen Vorgaben auch die in den jeweiligen Verfahren vorgesehenen Beteiligungen durchführt. Die Verfahren werden eingeleitet, wenn der Vorhabenträger einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreicht. Dies ist noch nicht geschehen. Darüber hinaus führt die TenneT TSO GmbH in der Regel im Vorfeld dieser formellen Genehmigungsverfahren freiwillig informelle öffentliche Informationsveranstaltungen - sogenannte "Infomärkte" - zu ihren Vorhaben durch. Diese werden auf der Homepage der TenneT TSO GmbH angekündigt. Auch eine Kommunikation mit den betroffenen Ortsbeiräten ist von der Firma TenneT TSO GmbH eingeplant. Der Magistrat ist weder Vorhabenträger noch Genehmigungsbehörde und führt daher keine eigenen Informationsveranstaltungen oder Beteiligungen durch. Er wird aber im Rahmen der formalen Beteiligungen die Interessen der Stadt vertreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.05.2026, V 1
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?STOB 227.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1127 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklunhgsplan geplanten Umspannwerks BergenSTOB 1627.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1128 Betreff: Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklunhgsplan geplanten Umspannwerks Bergen Das in der Anfrage geäußerte Informationsbedürfnis seitens des Ortsbeirats ist nachvollziehbar, da der Bau und Betrieb eines Umspannwerkes (insbesondere in der hier angestrebten Größenordnung) immer einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet. Dies fällt insbesondere in einem dicht besiedelten Gebiet wie dem hier betroffenen Kern der Rhein-Main-Region stark ins Gewicht. Beim angesprochenen Neubau eines Umspannwerkes im Bereich des Stadtteils Bergen handelt es sich um ein Vorhaben des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH. Dieses wird entweder über ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Die für beide Arten von Verfahren zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, dass entsprechend der rechtlichen Vorgaben auch die in den jeweiligen Verfahren vorgesehenen Beteiligungen durchführt. Die Verfahren werden eingeleitet, wenn der Vorhabenträger einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreicht. Dies ist noch nicht geschehen. Darüber hinaus führt die TenneT TSO GmbH in der Regel im Vorfeld dieser formellen Genehmigungsverfahren freiwillig informelle öffentliche Informationsveranstaltungen - sogenannte "Infomärkte" - zu ihren Vorhaben durch. Diese werden auf der Homepage der TenneT TSO GmbH angekündigt. Auch eine Kommunikation mit den betroffenen Ortsbeiräten ist von der Firma TenneT TSO GmbH eingeplant. Der Magistrat ist weder Vorhabenträger noch Genehmigungsbehörde und führt daher keine eigenen Informationsveranstaltungen oder Beteiligungen durch. Er wird aber im Rahmen der formalen Beteiligungen die Interessen der Stadt vertreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 96
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der RiedhalsstraßeSTOB 1427.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1129 Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße Die Errichtung von Überdachungen mit solarer Energieerzeugung auf Parkplatzflächen wird grundsätzlich befürwortet. Synergien entstehen durch diese Maßnahme durch die gleichzeitige Verschattung von Fahrzeugen, regenerative Stromerzeugung und gegebenenfalls mögliche Ladestromversorgung bei ausbleibender zusätzlicher Versiegelung. Im Rahmen einer Ortsbegehung im Februar 2026 wurde der vorgeschlagene Standort besichtigt. Die Parkplatzfläche ist im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Standort weist ein hohes Einstrahlungspotenzial auf, da in weiten Abschnitten aktuell keine und voraussichtlich auch zukünftig keine Verschattung durch Bäume festzustellen ist. Im Hessischen Solarkataster zeigt die Berechnung bei einer groben Einzeichnung, dass auf dem Parkplatz ungefähr eine jährliche Globalstrahlung von 1060 kWh/m² ankommt. Dieser Wert ist durchschnittlich bis gut. Das verwendete Parkplatz-Pflaster weist eine leichte Versickerungsfähigkeit auf, bedarf aber einer regelmäßigen Reinigung. Aufgrund des dennoch stark versiegelten Charakters der Parkplatzfläche wird die Überdachung mit Photovoltaik nicht als relevante weitere Beeinträchtigung der Niederschlagsversickerung eingeschätzt, sofern das Regenwasser durch Neigung des Solarmoduls in die Platzmitte geleitet wird und somit über die teilversickerungsfähigen Beläge abfließen kann. Durch die Erfahrung der Phase I des E-Ladeinfrastruktur-Ausbaus auf öffentlichem Grund wird ausgeschlossen, dass ein möglicher künftiger E-Ladesäulen-Betreiber die Kosten für eine Überdachung übernehmen würde. Es ist möglich, den Standort in der Phase II (2027) zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund anzubieten, falls ausreichend Leistung im Netz zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7698
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fällungen von Bäumen im Grünzug FeldscheidenstraßeSTOB 1027.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1130 Betreff: Fällungen von Bäumen im Grünzug Feldscheidenstraße Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Zu 1.: Im Rahmen einer routinemäßigen Begehung wurde im westlichen Bereich der Wildnis Eckenheim ein bereits gebrochenes Gehölz festgestellt. Aufgrund der bestehenden Verkehrssicherungspflicht wurde eine fachliche Bewertung vorgenommen, die einen Eingriff erforderlich machte. Da sich das Gehölz insgesamt in einem schlechten Zustand befand, wurde entschieden, es vollständig zu entnehmen und das Holz vor Ort zu belassen, um gezielt Totholzstrukturen zu schaffen. Im Zuge der Maßnahme kam es vor Ort zu Nachfragen hinsichtlich des konkret betroffenen Gehölzes, die durch das Gespräch mit den Bürger:innen der nahegelegenen Bürgerinitiative sowie durch die Klärung mit dem Vorgesetzten der Baumpfleger unmittelbar geklärt werden konnten. Zu 2.: Es kam zu keiner irrtümlichen Fällung. Das Gehölz unterlag nicht der Baumschutzsatzung und wurde aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Unabhängig davon wird das Engagement vor Ort wahrgenommen und wertgeschätzt. Es wird daher geprüft, wie in ähnlich gelagerten Fällen eine frühzeitigere Information relevanter Akteur:innen ermöglicht werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8123
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sitzbänke in der SchäfflestraßeSTOB 1127.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1131 Betreff: Sitzbänke in der Schäfflestraße Die zugesagte Aufstellung von Sitzbänken in der Schäfflestraße wurde bereits teilweise umgesetzt. Auf Wunsch wurden zwei Sitzbänke vor dem Torbogen aufgestellt. Zudem wurden dort die ebenfalls gewünschten Pflanzkübel installiert. Aus diesem Grund wurde zunächst davon ausgegangen, dass auf die weitere Aufstellung von Sitzbänken hinter dem Torbogen verzichtet werden kann. Dies führte bedauerlicherweise zu einem Missverständnis. Unabhängig davon werden die zusätzlich vorgesehenen drei Sitzbänke im Bereich des Torbogens zeitnah aufgestellt. Der Magistrat entschuldigt sich für das entstandene Missverständnis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.06.2026, V 30
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickSTOB 1327.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1132 Betreff: Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick Nach § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sind die Eigentümer:innen von Grundstücken dafür verantwortlich, im Winter die Gehwege zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für alle Anlieger:innen der Egerländer Straße sowie der Straße Feldbergblick, die über die Straße Am Ohlenstück erschlossen sind. Diese haben die Verpflichtung die Gehwege entlang ihrer Grundstücke entsprechend zu sichern. In einem Abschnitt der Straße Am Ohlenstück gibt es nur auf einer Seite einen Gehweg. In diesem Fall sind auch die Eigentümer:innen der Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite verpflichtet, diesen Gehweg mit zu räumen (§ 11 Absatz 5 der Satzung). Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach der Länge des jeweiligen Grundstücks. Die Anlieger:innen beider Straßenseiten teilen sich diese Aufgabe. Dabei gilt eine jährliche Regelung: In Jahren mit ungerader Jahreszahl sind die Eigentümer:innen der Grundstücke auf der Gehwegseite zuständig. In Jahren mit gerader Jahreszahl übernehmen die Eigentümer:innen auf der gegenüberliegenden Seite diese Aufgabe. Eine besondere Härte in diesem Fall ist nicht erkennbar. Auch handelt es sich nicht um eine ungewöhnliche Situation. Würden einzelne Grundstückseigentümer:innen von dieser Pflicht ausgenommen, würden diese gegenüber anderen bevorzugt. Das ist im Sinn des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtlich nicht zulässig. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Anregung nicht entsprochen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8138
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zahlen zum Bedarf an Sozialwohnungen im Frankfurter WestenOFOB 626.07.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 105/6 Betreff: Zahlen zum Bedarf an Sozialwohnungen im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte im Themenkomplex Wohnraumbedarf im Frankfurter Westen zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen: Anzahl der über das Amt für Wohnungswesen verfügbaren Sozialwohnungen im Frankfurter Westen mit Angaben dazu, wie viele 1-Zimmer, 2-Zimmer, 3-Zimmer, 4-Zimmer und 5-Zimmer-Wohnungen darin enthalten sind. Anzahl der Personen bzw. Haushalte und Familien auf der Warteliste für eine Sozialwohnung des Amtes für Wohnungswesen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Durchschnittliche aktuelle Quadratmeterzahlangabe der Familien auf den Formularen zur Beantragung einer Sozialwohnung des Amtes für Wohnungswesen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 die Anzahl der vermittelten Sozialwohnungen an Familien auf der Warteliste für eine Sozialwohnung in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 in den letzten drei Jahren die durchschnittliche Wartezeit auf der Warteliste des Amtes für Wohnungswesen bis zur Vermittlung in eine Sozialwohnung. Zu kleine Wohnungen bringen über die Jahre einen enormen Leidensduck für die betroffenen Familien mit sich und verstärken die soziale Ungleichheit, behindern Bildungserfolge und Entwicklungsmöglichkeiten, bilden ein größeres Konfliktpotential für Gewalt in Partnerschaften und Eltern-Kind-Beziehungen, bieten kaum Rückzugsorte und keinen Raum für Home-Office und Hausaufgaben, um nur einige Aspekte zu nennen. Wachsende Armut und Hitzewellen/Klimawandel verschärfen die Problematik zusätzlich. Um diese Problematik vor Ort im Frankfurter Westen sichtbar und fassbar zu machen, ist es wichtig, Zahlen zu dem Bedarf nach Wohnungen/Sozialwohnungen zu ermitteln. Vorliegende Zahlen (z.B. aus den Lebenslagenkarten) legen die Vermutung nahe, dass sich der Bedarf nach Wohnraum in den einzelnen Stadtteilen in FFM stark unterscheidet, daher ist eine explizite Ermittlung von Zahlen zu den genannten Faktoren im Westen so wichtig. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2026 Die Vorlage OF 105/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die erste Ziffer des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, AfD, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6OFOB 626.07.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 108/6 Betreff: Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6 Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, auf welchen städtischen Gebäuden (inklusive ABG) im Ortsbezirk 6 1. bereits Solaranlagen in Betrieb sind, 2. zurzeit Solaranlagen installiert werden, 3. Solaranlagen geplant sind und 4. Welche städtischen Dächer in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 sonst noch geeignet sind, um hierauf Solaranlagen zu installieren. 5. Welche Art von Solaranlagen jeweils vorhanden / geplant sind ? 6. Gibt es sonstige geeignete Flächen im Ortsbezirk 6 für die Installation von Solaranlagen? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Solaranlagen an. Mit der neuen digitalen Solarpotential-Plattform kann dieser Prozess sicher auch für städtische Liegenschaften beschleunigt werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.4.26, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 Klimaneutralität auf städtischen Dächern vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 73 2026 Die Vorlage OF 108/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Blitzsäulen auf der Hanauer LandstraßeOFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 23/11 Betreff: Blitzsäulen auf der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Auf der Hanauer Landstraße "rasen" die Autofahrer nach wie vor gnadenlos, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Laut einer Auswertung der Allianz Direct auf Basis des Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes gilt die Hanauer Landstraße als eine der "gefährlichsten Straßen Deutschlands" mit zum Beispiel 59 Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2024. Quelle: Hessenschau 15.11.2025 um 16:01 Uhr mit Verweis auf https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/gefaehrlichste-bundeslaender-unfal lstatistik/ Dazu hat die fnp. am 26.01.2026 in einem Artikel geschrieben, dass kein baulicher Mangel der Hanauer Landstraße vorliege, sondern die Straße als leistungsfähig ausgebaut gilt, mit eigenen Tramgleisen. Die Ursache, so schreibt die fnp., sei laut Behörden, "meist im individuellen Fahrverhalten (wie Tempoüberschreitungen oder Ablenkung durch Smartphones"). Um die Unfälle zu reduzieren sollen weitere 2 Blitzsäulen, stadteinwärts und stadtauswärts, aufgestellt werden, jeweils in dem Abschnitt zwischen dem Ratswegkreisel und der Abfahrt/Auffahrt zu dem Campingplatz Mainkur, an den Stellen, die das zuständige Amt als sinnvoll ansieht. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 454 2026 Die Vorlage OF 23/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz eingefügt wird: "Eine Blitzerampel sollte auf jeden Fall am Abschnitt Mainkur/Auffahrt zur Omega-Brücke stadtauswärts installiert werden". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und AfD
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erneuern des Fußgänger- und Fahrradweg Vilbeler Landstraße von Fechenheim nach EnkheimOFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 24/11 Betreff: Erneuern des Fußgänger- und Fahrradweg Vilbeler Landstraße von Fechenheim nach Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Fußgänger- und Fahrradweg in der Vilbeler Landstraße (von Bebraer Straße aus Richtung Hessencenter) muss neu und so gestaltet werden, dass beide Verkehrsteilnehmer dort passieren können, ohne dass die Gefahr besteht, dass ein Zusammenstoß stattfindet. Der Weg muss verbreitert und die Asphaltdecke erneuert werden. Begrüßenswert wäre, wenn auf dem Weg geeignete Lichtquellen angebracht werden könnten. Begründung: Der Fußgänger- und Fahrradweg ist in einem schlechten Zustand und viel zu eng. Der Fußgänger- und Fahrradweg ist schlecht beleuchtet, da nur das schwache Licht von der daneben liegenden "Landstraße" auf den Weg fällt. Der Weg ist die Verbindung für viele Fußgänger und Fahrradfahrer zum Hessencenter, den Schulen in Fechenheim und Enkheim zur U-Bahn und zur Arbeit und somit hoch frequentiert. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 24/11 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station „Fechenheim“OFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 25/11 Betreff: Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station "Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Planungen zu beginnen zum Bau eines Fußgänger- und Fahrradweges von der Wächtersbacher Straße zur neuen S-Bahn-Station Fechenheim. Dieser Weg muss zur Eröffnung der neuen S-Bahn-Station fertiggestellt sein, um den Stadtteil Fechenheim-Nord an die S-Bahn-Station direkt anzuschließen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die neue S-Bahn-Station wird gebaut. Damit diese gut an den Stadtteil angeschlossen wird, ist es notwendig, einen Fußgänger- und Fahrradweg an Kaufland vorbei in Richtung der neuen S-Bahn-Station zu entwickeln. Eine optimale Variante würde über das östliche unbebaute Grundstück des Kaufland-Geländes führen, um zur Orber Straße zu gelangen. Hierzu müssten Gespräche mit der Kaufland-Zentrale aufgenommen werden. Teile des Kleingarten Kleeackers stehen ggf. auch zur Verfügung, sollten aber, wenn möglich vermieden werden. Der Kleeacker muss wegen einer eventuell später zu noch zu bauenden Straßenbahnverbindung unbedingt erhalten bleiben. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 455 2026 Die Vorlage OF 25/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und AfD
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße?OFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 28/11 Betreff: Wo bleibt die versprochene Erweiterung der Ampelanlage Wächtersbacher Straße / Cassellastraße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 822/22; ST 2374/22; V 1170/25 OBR 11; ST 1553/25 Der Magistrat möge berichten: Wann wird die versprochene zweite Ampelanlage vor dem Kindergarten Sankt Hildegard in der Wächtersbacher Straße installiert? Siehe OF6/11vom 19.04.2021/ST2374 Begründung: Seit 5 Jahren soll an dieser Stelle, zur Sicherheit der Kinder (Kindergarten und Schule) eine Ampelanlage installiert werden. Es besteht dort bereits eine Ampel. Es muss lediglich ein Mast gesetzt werden, der synchron zu dem bestehenden Mast auf der anderen Seite leuchtet. Gerade an dieser Stelle ist es von hoher Wichtigkeit Sicherheit zu generieren, da sich dort der Aus-/Eingang zum Kindergarten und zur Schule befindet. Jeder möchte den kürzesten Weg laufen und gegenwärtig muss ein nicht unerheblicher "Umweg" mit 2 Straßenquerungen gelaufen werden. Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1553 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 91 2026 Die Vorlage OF 28/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann werden die Wohnhäuser der ABG Frankfurt Holding in der Birsteiner Straße saniert, die noch ausstehen?OFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 33/11 Betreff: Wann werden die Wohnhäuser der ABG Frankfurt Holding in der Birsteiner Straße saniert, die noch ausstehen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll berichten: Durch ein Ortsbeiratsmitglied wurde vor einigen Jahren angeregt, die Mietshäuser der ABG in der Birsteiner Straße zu sanieren und energetisch zu verbessern. Die Umsetzung erfolgte vor 2022 bei 4 Mietshäusern (Hausnummer 87-117). Nunmehr sind die weiteren 3 Mietshäuser (Hausnummer 67 bis 85) noch immer ausstehend. Es wird um Mitteilung gebeten, bis wann die Umsetzung der Sanierung für die Birsteiner Straße 67 bis 85 erfolgt. Begründung: Die ABG wollte die gesamten 7 Mietshäuser sanieren und energetisch aufwerten. Für die Bewohner, die nicht unerhebliche Mieten zahlen, ist es wichtig, dass der Sanierungsstau nun endlich behoben wird. Die Bewohner hat man laufend bei Anfragen hingehalten und versprochen, dass eine Durchführung noch erfolge, wenn der gegenwärtige Baustopp aufgehoben wird. Aus der Presse haben die Bewohner die vielen Bautätigkeiten der ABG in der Stadt Frankfurt erfahren und fragen nun an, wann das Versprechen der ABG, die ausstehenden Mietshäuser zu sanieren angegangen wird. Es besteht nun eine gewisse Dringlichkeit, da die Mieter:innen sich nicht gehört und ernst genommen fühlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 94 2026 Die Vorlage OF 33/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und Abwesenheit AfD
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im OstendOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 33/4 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas in Bornheim und im Ostend Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, - welche Hitze-Schutz-Bedarfe in Kitas und Schulen sowie für Schulhöfe in Bornheim und Ostend bekannt sind, - ob für die zu tätigenden Maßnahmen eine Kategorisierung und Priorisierung vorliegt, - ob ein Zeitplan für die Maßnahmen besteht, - welche kurzfristigen Hitzeschutzmaßnahmen (im Zuständigkeitsbereich des Magistrats) bereits umgesetzt wurden bzw. geplant sind - welche kurzfristigen Lösungen im Handlungsspielraum von Kita- und Schulleitung sowie Elternschaft und Förderverein möglich sind, - an welchen Schulen und in welchem Umfang Unterricht aufgrund von Hitzefrei ausfällt. Begründung: In Frankfurt kommt es zu immer mehr Hitzetagen pro Jahr, für die viele Schulen und auch Kitas nicht ausgelegt sind. Hitzeschutzmaßnahmen sind daher dringend notwendig um vernünftige Arbeit- und Lernbedingungen sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 82 2026 Die Vorlage OF 33/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutzmaßnahmen für die Brüder-Grimm-SchuleOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 34/4 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für die Brüder-Grimm-Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche langfristigen Hitzeschutz- und oder Klimatisierungsmaßnahmen für die Brüder-Grimm-Schule geplant sind sowie zu prüfen, mit welchen kurzfristigen, aber effektiven Maßnahmen (z.B. Ventilatoren) die Situation schnell verbessert werden kann. Begründung: Die Klassenräume der Brüder-Grimm-Schule heizen wie die der meisten Frankfurter Schulen sehr stark auf. Die Hitzebelastung steigt an immer mehr Tagen, so dass alle Frankfurter Schulgebäude langfristig den neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen, um ein Lernen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 382 2026 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt in FechenheimOFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 35/11 Betreff: Regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: In den Stadtteilen sind zu wenig Kontrollen durch das Ordnungsamt. So auch in Fechenheim. Die Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an die Verkehrsregeln. Begründung: Die Verkehrsteilnehmer halten sich in den Stadtteilen nicht an die Verkehrsregeln, so auch in Fechenheim, und parken überall. Um dies besser zu unterbinden soll in folgenden Straßen vermehrt Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden, bei manchen der aufgeführten Straßen am Besten zu den angegebene Zeiten: Fechenheim-Nord, nördlich der Wächtersbacher Straße, reines Wohngebiet, LKW- Parken verboten (sind auch Schilder dazu vorhanden für das gesamte Wohngebiet: - Wächtersbacher Straße, zwischen Hausnummer 70 und 74, dort stehen LKW usw.; - Salmünsterer Straße, dort wird die Zufahrt und Ausfahrt in die Privatstraße durch parkende PKW und Anhänger behindert, so dass auch das Einfahren für die Müllabfuhr oft unmöglich ist; und es wird auf nicht ausgewiesenen Stellen geparkt, die nicht Parkfläche sind; - Birsteiner Straße am Ende im Wendekreisel (vor allem Freitag bis Sonntag ab 15/16 Uhr, Montag bis Freitag zwischen 6 und 8 Uhr); - Birsteiner Straße vor dem Sportplatz (vor allem Freitag bis Sonntag ab 14 Uhr, dort stehen oft Verkehrsteilnehmer auf dem Zebrastreifen), Montag bis Donnerstag verschiedene Uhrzeiten: Dort parken LKW/Anhänger/Wohnmobile; - Steinauer Straße: verschiedene Uhrzeiten: Parken von LKW und Wohnmobilen; - Hanauer Landstraße: dort parken regelmäßig vor den Autohäusern LKW zum Abladen und generieren Staus auf der Hanauer Landstraße (Montag bis Freitag von 8-16). Fechenheim-Nord, südlich der Hanauer Landstraße: - Parkplatz an der Ankergasse (dort stehen die PKW usw. tagelang, ohne gültigen Parkschein. Die Kunden der Läden finden keine Parkplätze; - Alt-Fechenheim (Parken auf dem Gehweg, Parken ohne Parkschein); - Kleedreieck, dort wird auf dem Rad- und Gehweg vor dem Kiosk geparkt. Auch die Stadtteile Riederwald und Seckbach müssen regelmäßig kontrolliert werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 458 2026 Die Vorlage OF 35/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "in Fechenheim" durch die Worte "im gesamten Ortsbezirk" ersetzt werden. Der Tenor erhält folgenden Wortlaut: "Der Magistrat wird gebeten, mehr regelmäßige Kontrollen des Verkehrs durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Platz an der Friedberger Warte aufwertenOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 35/4 Betreff: Platz an der Friedberger Warte aufwerten Vorgang: OM 7834/25 OBR 4; ST 441/26 Um mögliche Maßnahmen zur Klimaanpassung entsprechend der ST 441 umzusetzen, wird der Magistrat gebeten - für die Anschaffung von Sonnenschirmen auf dem o. g. Platz Mittel aus dem Klimafonds zur Verfügung zu stellen - und die Prüfung der Errichtung eines Trinkbrunnens einzuleiten. Begründung: Nach einer Platzbegehung mit den Anliegenden wurde deutlich, dass der Platz an der Friedberger Warte in den nunmehr heißen Sommermonaten kaum nutzbar ist. In der Stellungnahme 441 wurden verwaltungsseitig zwei mögliche Anpassungsmaßnahmen genannt. Das mit der Sonneneinstrahlung verbundene Aufheizen des Platzes könnte mit Sonnenschirmen gelindert werden; ein Trinkbrunnen könnte für innere Abkühlung sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7834 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 441 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 29 2026 Die Vorlage OF 35/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wie haben sich Kriminalitätszahlen in Fechenheim seit der Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt?OFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 36/11 Betreff: Wie haben sich Kriminalitätszahlen in Fechenheim seit der Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt? Der Magistrat möge berichten: Das 7. Polizeirevier, ehemals in der Pfortenstraße, wurde geschlossen. Es wurde ein Konzept umgesetzt, damit eine höhere Sicherheit und geringere Kriminalitätszahlen erreicht werden. Das Konzept sollte nach 2 Jahren auf die Wirksamkeit überprüft werden. Die Bürger haben das Gefühl, dass sich die Sicherheitslage nicht verbessert, sondern verschlechtert hat. Der Magistrat möge daher berichten, wie sich die Kriminalitätszahlen südlich der Hanauer Landstraße seit Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt haben. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 95 2026 Die Vorlage OF 36/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Absatz des Antrags gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Grün im nördlichen BornheimOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 37/4 Betreff: Mehr Grün im nördlichen Bornheim Vorgang: V 1059/24 OBR 4; ST 625/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob neben Baumpflanzungen auch Rankbepflanzungen an Rankgittern im nördlichen Bornheim (Am Ameisenberg, südliche Ilbenstädter Straße, Bonstädter Straße, Am Stiegelschlag) bei Mehrfamilienhäusern der ABG Holding GmbH eine Option wären. Begründung: Die ST 625 besagt, dass Baumpflanzungen in diesen Straßenabschnitten erst bei einer möglichen Umgestaltung der Straßen realisiert werden könnten, da diese sehr schmal sind. Mit Blick auf die zunehmende Erwärmung durch Hitzewellen besteht aber Handlungsbedarf. Fassadenbegrünungssysteme haben den Vorteil, dass sie einen geringen Platzbedarf haben. Gleichzeitig kühlen sie trotzdem das Gebäude und die Umgebung und fördern die Biodiversität sowie die Luftqualität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 625 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 385 2026 Die Vorlage OF 37/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreie Überquerung der SpessartstraßeOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 42/4 Betreff: Barrierefreie Überquerung der Spessartstraße Der Magistrat wird gebeten, die barrierefreie Überquerung der Spessartstraße auf Höhe des Café Picnic bzw. Wurstmax mithilfe geeigneter Fahrbahnmarkierungen sicherzustellen. Begründung: Die Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Spessartstraße sind an der genannten Stelle abgesenkt. Obwohl dort Parkverbot besteht, werden häufig PKW abgestellt, so dass ein durchkommen nicht möglich ist. Hier könnte die Einrichtung eines Zebrastreifens (wie es auf der anderen Seite bei der Mainkurstrasse der Fall ist) oder eine Zick-Zack-Markierung hilfreich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 389 2026 Die Vorlage OF 42/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entfernen der Tempo-30-Zusatzschilder „wegen Straßenschäden“ in den Abschnitten der wiederhergestellten FahrbahnOFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 45/11 Betreff: Entfernen der Tempo-30-Zusatzschilder "wegen Straßenschäden" in den Abschnitten der wiederhergestellten Fahrbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Wegen den Straßenschäden Am Erlenbruch/Am Riederbruch wurden Straßenschilder mit "Tempo 30 wegen Straßenschäden" aufgestellt. Die Straßenschäden wurden in dem meisten Abschnitten behoben. Daher sollen die Zusatzschilder "wegen Straßenschäden" entfernt werden. Begründung: Die Verkehrsteilnehmer sehen das Schild Tempo 30 mit "wegen Straßenschäden" und sehen aber keine Straßenschäden, was oftmals zu einer Erhöhung des Tempos durch die Verkehrsteilnehmer führt. Ohne den Zusatz ist klar, dass in diesen Abschnitten Tempo 30 einzuhalten ist, ohne Straßenschäden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 35 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, in Erledigung des Antrags einen entsprechenden Brief an Straßenverkehrsamt zu richten. Beschluss: Die Vorlage OF 45/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreiheit bei FestenOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 46/4 Betreff: Barrierefreiheit bei Festen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob bei Festen die Veranstalter dazu angeregt werden können, flache Kabelbrücken zu verwenden. Begründung: Hohe Kabelbrücken können für mobilitätseingeschränkte Personen herausfordernd sein. Daher sollten immer die flachen Modelle eingesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 393 2026 Die Vorlage OF 46/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgänger- und Fahrradweg Am Erlenbruch in Richtung stadtauswärts (Richtung Borsigallee)OFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 47/11 Betreff: Fußgänger- und Fahrradweg Am Erlenbruch in Richtung stadtauswärts (Richtung Borsigallee) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Es sind alle Schilder auf dem Fußgänger- und Fahrradweg Am Erlenbruch in Richtung stadtauswärts (Richtung Borsigallee) zu prüfen und ggf. zu entfernen und durch Bodenmarkierungen für Rad- und Fußgängerweg zu ersetzen. Begründung: Der Fußgänger- und Fahrradweg Am Erlenbruch in Richtung stadtauswärts (Richtung Borsigallee) ist mit einem Schilderwald ausgestattet. Die Schilder engen den engen gemeinsamen Weg sehr ein. Daher soll geprüft werden ob und wenn ja, welche Schilder verbleiben müssen und welche durch Bodenmarkierungen ersetzt werden können. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 47/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 47/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kontrolle von E-Scootern rund um den Gravensteiner-PlatzOFOB 1026.07.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 48/10 Betreff: Kontrolle von E-Scootern rund um den Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch vermehrte Kontrollen der Verkehrspolizei und Aufklärung in den benachbarten Jugendeinrichtungen dafür zu sorgen, dass der Gravensteiner-Platz und die umliegenden Gehwege nicht regelwidrig von E-Scootern und Motorrädern befahren werden. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde der Ortsbeirat auf gefährliche Situationen rund um den Gravensteiner-Platz aufmerksam gemacht. Die Antragstellerin kann aus eigenen Beobachtungen und Erfahrungen bestätigen, dass insbesondere der Bereich für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Gravensteiner Platz und entlang der Linie 18 häufig verkehrswidrig von E-Scootern und selbst Motorrädern und Motorrollern in hohem Tempo rücksichtslos befahren wird. Der Weg entlang der Linie 18 wurde in der Vergangenheit mehrfach von bis zu drei Jugendlichen auf einem E-Scooter missbraucht, die sich dort Wettrennen lieferten und sich mit hohem Tempo an den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vorbeischlängelten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 298 2026 Die Vorlage OF 48/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - E-Ladeplätze im öffentlichen RaumOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 48/4 Betreff: E-Ladeplätze im öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dafür Sorge getragen wird, dass E-Ladeplätze auf Parkflächen im öffentlichen Raum nur für den Ladevorgang und nicht für längeres Parken genutzt werden. Begründung: Gerade in Stadtteilen mit besonders hohem Parkdruck wie Bornheim oder Ostend werden häufig über den Ladevorgang hinaus entsprechende Parkplätze als reguläre Parkplätze belegt. Dies kann diejenigen in Not bringen, deren Akku leer ist und geladen werden müsste. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 394 2026 Die Vorlage OF 48/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradständer gegen Müll in der PfungststraßeOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 50/4 Betreff: Fahrradständer gegen Müll in der Pfungststraße Der Magistrat wird gebeten, an Kreuzung Pfungststraße/ Ecke Waldschmidtstraße eine geeignete Zahl an Fahrradständern anzubringen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass auch Personen im Rollstuhl etc. noch ein Durchkommen haben. Begründung: An der Einmündung in die Waldschmidtstraße wird häufig Sperrmüll abgeladen und bleibt wochenlang liegen. An der Stelle wird die Einmündung der Straße durch Pfosten verengt. Dort könnten Fahrradabstellplätze alternativ oder zusätzlich angebracht werden. Diese hätten den Doppelnutzen, Fahrräder, aber nicht Müll abstellen zu können. Waldschmidt-/ Ecke Pfungststraße. Foto privat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 396 2026 Die Vorlage OF 50/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höhere Temperaturen wegen „Stadtteil der Quartiere“OFOB 826.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 52/8 Betreff: Höhere Temperaturen wegen "Stadtteil der Quartiere" Vorgang: M 181/22 In den Unterlagen zur M 181/2022 zu den vorbereitenden Untersuchungen für den neuen "Stadtteil der Quartiere" wird in Anhang AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung auf Seite 142 dargestellt, dass die Temperatur in den an das geplante "Lachgrabenquartier" angrenzenden Stadtteilen in warmen Sommernächten als Auswirkung der Bebauung um 1 bis 2,4 Grad Celsius ansteigen würde. Dies ist nicht verwunderlich, da das zu bebauende Gebiet eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet hat und nach den Untersuchungen die Temperatur im Gebiet selbst um 3 bis 5 Grad Celsius ansteigen würde. Angesichts des rasant weiter fortschreitenden Klimawandels und des Hitzesommers 2026 fragt der Ortsbeirat hierzu den Magistrat: - Welche Temperaturen wurden in der zweiten Nachthälfte im Sommer 2026 in den an das geplante "Lachgrabenquartier" angrenzenden Stadtteilen als Höchsttemperaturen gemessen? - Wie aussagekräftig sind die in 2022 veröffentlichten Untersuchungen/Simulationen im Hinblick auf immer heißer werdende Sommer? - Plant der Magistrat, neue Simulationen auf der Grundlage der nun tatsächlich eintretenden Klimaveränderungen durchzuführen? - Wurde bei der Simulation, die dem Bericht von 2022 zugrunde liegt, ein "Aufschaukeln" der Nachttemperaturen bei mehreren hintereinander erfolgenden "Tropennächten" berücksichtigt oder wurde nur eine einzelne Nacht betrachtet? - Wie viele "Tropennächte" mit Temperaturen über 20 Grad Celsius gab es im Sommer 2026 in den an das "Lachgrabenquartier" angrenzenden Stadtteilen hintereinander? - Hält der Magistrat seine Aussage, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" weiterhin auch in Hitzesommern die Bedingungen für erholsamen Schlaf erfüllen würden, aufrecht? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten, durch Modifikationen an den Planungen die Auswirkung der Bebauung im Hinblick auf den Hitzeschutz weiter zu optimieren? Begründung: Der Hitzesommer 2026 zeigt deutlich, wie sich der Klimawandel auf das Leben der Menschen in Frankfurt auswirkt. Städtische Gebiete heizen sich stärker auf als Umgebungen mit viel Grün. Im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird großen Teilen des Ortsbezirks 8 schon 2016 "moderate Überwärmung" attestiert. Es ist also bereits seit zehn Jahren zu warm. Der allergrößte Teil der Wohnungen im Ortsbezirk 8 verfügt nicht über eine Klimaanlage. Im Zwischenbericht der Vorbereitenden Untersuchungen zur SEM 4 wird bei einer Bebauung des Geländes angenommen, dass sich innerhalb der heutigen Siedlungsbereiche in der zweiten Nachthälfte die Temperatur "großräumig" um 1 Grad erhöht, an einigen Punkten aber um 2,4 Grad. Das würde eine erhebliche Verschlechterung für die Gesundheit der Bevölkerung bedeuten. Der Anfang einer Hitzewelle ist für die Menschen in den betroffenen Gebieten meist noch erträglich, doch dann wird es Tag für Tag wärmer in der Wohnung. Von großer Bedeutung sind dabei die Temperaturen in der Nacht. Ob es um 2,4 Grad mehr oder weniger abkühlt, spielt eine große Rolle bei der Frage, ob es gelingt, die Temperatur in der Wohnung durch nächtliches Lüften noch erträglich zu halten und nachts Schlaf zu finden. Laut Schätzungen des Robert-Koch-Instituts lag die Zahl an Hitzetoten in Hessen bereits Ende Juni 2026 bei 600, für ganz Deutschland bei 5120. Es ist also kein Luxus, bei erträglichen Temperaturen schlafen zu können, sondern überlebensnotwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2026 Die Vorlage OF 52/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, BFF-FREIE WÄHLER, FDP und ELF gegen SPD (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung der Vereinsarbeit durch den OrtsbeiratOFOB 1126.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 53/11 Betreff: Unterstützung der Vereinsarbeit durch den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus den Ortsbeiratsmitteln werden die Aktivitäten der Vereinsringe im Ortsbezirk 11 wie folgt unterstützt: Die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine IGSV erhält zum Aufbau ihrer Website, deren Hauptaugenmerk auf einem Veranstaltungskalender liegt, einen Zuschuss bis zu einer Höhe von: 1500,- Euro Die Kostenübernahme bezieht sich auf die Erstellung und nicht auf Unterhaltungskosten der Website. Der Vereinsring Riederwald erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von: 1500,- Euro für Sachmittel zur Durchführung des Riederwälder Weihnachtsmarkts am Freitag, den 11.12.2026. Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn keine anderen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 26 2026 Die Vorlage OF 53/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ecke Pfingstweidstraße und Grüne StraßeOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 54/4 Betreff: Ecke Pfingstweidstraße und Grüne Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Pfingstweidstraße (Höhe Grüne Straße) Trennelemente angebracht werden können, die ein unerlaubtes linksabbiegen in die Grüne Straße verhindern. Zudem soll geprüft werden, welche Maßnahmen wie z.B. Aufpflasterungen, farbliche Flächen oder Schilder für einen sicheren Fußgängerüberweg über die Grüne Straße ergriffen werden können. Begründung: Beim Überqueren der Grüne Straße, Teil des städtischen Schulwegplans, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Diese entstehen unter anderem auch durch unerlaubtes Linksabbiegen aus der Pfingstweidstraße. Zudem soll der Fußgängerüberweg wieder deutlicher sichtbar sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 400 2026 Die Vorlage OF 54/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Für Mieter der ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Wohnstadt ACLadeinfrastruktur für E-Autos einrichtenOFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 57/11 Betreff: Für Mieter der ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Wohnstadt AC-Ladeinfrastruktur für E-Autos einrichten Vorgang: B 431/21; OA 454/24 OBR 11; B 37/25; OA 537/25 OBR 11; ST 1456/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge auf die ABG und NHW zugehen und diese dazu verpflichten, unverzüglich, AC-Lade-infrastruktur für E-Fahrzeuge auf den Parkplätzen zur Verfügung zu stellen. A.: Der Magistrat wird aufgefordert zu fordern, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile für Mieter günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet werden. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei möglicherweise mit in die Pflicht zu nehmen. B.: Die Strompreise dafür sind bei Mainova in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen. Begründung: Die Bundesregierung hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) seit 2021 besprochen und im Jahr 2025 final erlassen, weil Immobilieneigentümer nicht ausreichend AC-Ladeinfrastruktur anbieten. Darunter fallen auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften NHW und besonders die ABG. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, Eigentümer von Immobilien dazu zu zwingen, Ladeinfrastruktur für Mieter möglich zu machen oder selber einzurichten. Die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes, mit einer fast kompletten Kostenübernahme und der Möglichkeit zukünftige Gewinne zu erzielen, wurden von der ABG und NHW gar nicht oder wenn, nur unbedeutend, wahrgenommen. Die ABG baut auf Immobiliendächern Solarparks und die davor liegenden vermieteten Parkplätze werden nicht mit einer AC-Ladesäule versehen, (z.B. Birsteiner Straße). Die Möglichkeiten von Mieterstrom als Einnahmequelle werden nicht genutzt. Der Magistrat hat die Klimaziele der Stadt Frankfurt für 2035 zu erfüllen und es entbindet ihn nicht, die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur nicht weiter zu befördern. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen des OBR 11 für ihre Mieter. Die beiden Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Es ist daher dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW, die planerischen Ziele und Erwartungen der Stadt Frankfurt klar in Ihrem Pflichtenheft vorzugeben. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Anregung vom 15.04.2024, OA 454 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 57/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung der Industriegebietes Fechenheim und SeckbachOFOB 1126.07.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 59/11 Betreff: Sanierung der Industriegebietes Fechenheim und Seckbach Der Magistrat möge berichten: Im Jahr 2018 wurde beschlossen, dass innerhalb von 10 Jahren die Industriestraßen in Fechenheim und Seckbach mit einem Budget von 10 Mio. Euro saniert werden. 12,5 Mio. sind bereits für das "Paket 2" für die Industriestraßen angesetzt worden. Wann werden die Sanierungen der Industriestraßen komplett umgesetzt sein? Welche Industriestraßen stehen noch aus? In welcher Reihenfolge ist die Sanierung der Industriestraßen geplant? Sind die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt worden? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 59/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hundewiese am Mainufer/OstendOFOB 426.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 59/4 Betreff: Hundewiese am Mainufer/Ostend Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer auf Höhe der Oskar-von-Miller-Straße eine Hundeauslauffläche geschaffen werden kann. Begründung: Auf der Ideenplattform "Frankfurt fragt mich" wurde im Mai eine entsprechende Initiative gestartet, die mehr als die 200 erforderlichen Unterstützer*innen auf sich vereinigen konnte. Solche Flächen kommen nicht nur Hunde und deren Besitzer*innen zugute, sondern lässt Menschen ohne Hund entspannter am Mainufer spazieren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 402 2026 Die Vorlage OF 59/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, AfD und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Radfahrstreifen vor der Unterführung Liederbacher Straße sicher gestaltenOFOB 626.07.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 67/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen vor der Unterführung Liederbacher Straße sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wie auf der Silostraße in Richtung Liederbacher Straße ein durchgehender und sicherer Fahrradweg eingerichtet werden kann. Begründung: Im Moment endet die Fahrradspur auf der Silostraße abrupt an der Kreuzung Silostraße/Liederbacherstraße. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fahrradfahrende, da sie genau an der Kreuzung zum Ende der Silostraße plötzlich an der verengten Fahrbahn von Bussen, regelmäßig verkehrenden Baufahrzeugen oder auch PKWs auf der Fahrbahn bedrängt werden und ggf. auf den Gehsteig ausweichen müssen. Besonders für Kinder und Jugendliche, die mit dem Fahrrad vom Schwimmbad Silobad kommen oder von Zeilsheim aus zu ihren weiterführenden Schulen in Höchst fahren, stellt dies eine tägliche Gefahr im Verkehr dar. Daher bitten wir um eine zeitnahe Prüfung der beschriebenen Kreuzung (Foto liegt bei) und um eine sichere Straße für Fahrradfahrende an dieser Stelle auf dem Weg zu einem verkehrssicheren und kinderfreundlicheren Höchst und Frankfurter Westen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 313 2026 Die Vorlage OF 67/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weihnachtsbaum für den Andreasplatz HöchstOFOB 626.07.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 70/6 Betreff: Weihnachtsbaum für den Andreasplatz Höchst Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Standort zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf dem Andreasplatz in Frankfurt Höchst zu suchen und alle nötigen Vorkehrungen dafür, wie das Einlassen einer Bodenhülse, bis zur Weihnachtsbaumsaison 2026 zu treffen. Begründung: Auch in diesem Jahr wurde der OBR6 zu den Standorten für das Aufstellen von Weihnachtsbäumen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 befragt. Die Anregung, einen Weihnachtsbaum auf dem bisher weihnachtsschmucklosen Andreasplatz aufzubauen, wurde grundsätzlich befürwortet. Um die Aufstellung des Baums und die Errichtung einer ggf. dafür notwendigen Bodenhülse zügig realisieren zu können, wird hierfür dieser Antrag gestellt. Der Andreasplatz ist ein sehr guter Standort für einen Weihnachtsbaum in dem Stadtteil, da viele Menschen von der Bus- und Straßenbahnhaltestelle Zuckschwerdstraße über den Platz laufen, auf den Bänken verweilen oder sich für Bücher aus dem Büchertauschschrank interessieren. Auch viele Familien und Kinder laufen am Platz vorbei auf ihrem Weg zu den zwei anliegenden Kitas. Die angrenzende Kita St. Josef sowie die Kita Alte Villa würden sich für den Öffentlichen Weihnachtsbaum gerne engagieren und mit ihren Kita-Kids und Familien gemeinsame Weihnachtsbaum-Schmück-Aktionen durchführen. Der Baum böte somit eine gute Gelegenheit für Gemeinschaft und Stärkung des Sozialen Zusammenhalts auch in diesem Teil von Ffm Höchst. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 316 2026 Die Vorlage OF 70/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Wiedereröffnung und Schutz der Kleinspielfeldanlage am Denisweg vor VandalismusOFOB 626.07.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 73/6 Betreff: Nied: Wiedereröffnung und Schutz der Kleinspielfeldanlage am Denisweg vor Vandalismus Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann voraussichtlich mit der Wiedereröffnung der aufgrund von Vandalismusschäden geschlossenen Kleinspielfeldanlage bei der FV Alemannia 08 Nied am Denisweg zu rechnen ist; 2. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung der Kleinspielfeldanlage eingerichtet werden könnte; 3. hierbei auch zu prüfen, ob eine oder mehrere Kameras so positioniert werden könnten, dass neben der Kleinspielfeldanlage auch das unmittelbar angrenzende Sportgelände des FV Alemannia 08 Nied erfasst wird. Begründung: Die im März 2025 neu eröffnete Kleinspielfeldanlage am Denisweg in Nied stellt ein wichtiges Freizeit- und Sportangebot für Kinder, Jugendliche und Familien im Stadtteil Nied dar. Umso bedauerlicher ist es, dass sie derzeit aufgrund erheblicher Vandalismusschäden geschlossen werden musste. Wenige Personen zerstören mutwillig eine wunderbare Einrichtung, die der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Wiederholen sich solche Vorfälle nach einer Reparatur, besteht die Gefahr, dass die Anlage immer wieder gesperrt werden muss oder langfristig nicht mehr betrieben werden kann. Auch auf dem benachbarten Sportgelände des FV Alemannia 08 Nied kommt es nach Angaben des Vereins wiederholt zu Vandalismus. So werden unter anderem nachts unbefugt die Sportflächen betreten, der Kunstrasen beschädigt sowie Netze zerschnitten. Die hierdurch entstehenden Schäden verursachen erhebliche Kosten und schränken die Nutzbarkeit der Anlagen ein. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, die Sportanlagen künftig besser zu schützen. Hierbei könnten Kameras zur Prävention und Aufklärung wiederholter Sachbeschädigungen beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 319 2026 Die Vorlage OF 73/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1 wie folgt abgeändert wird: "mitzuteilen, ob die aufgrund von Vandalismusschäden zeitweise geschlossene Kleinspielfeldanlage bei der FV Alemannia 08 Nied am Denisweg inzwischen wieder vollständig nutzbar ist, welche Schäden festgestellt wurden, welche Maßnahmen zu deren Beseitigung erforderlich waren und welche Kosten hierdurch entstanden sind;" Abstimmung: zu Ziffer 1: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2: CDU und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); SPD, Linke und Volt (= Enthaltung) zu Ziffer 3: CDU, 2 SPD und AfD gegen 1 SPD, GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Linke und Volt (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkbrunnen für Sossenheim, Griesheim und SchwanheimOFOB 626.07.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 88/6 Betreff: Trinkbrunnen für Sossenheim, Griesheim und Schwanheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Standorte für Trinkbrunnen in Sossenheim, Griesheim und Schwanheim zu finden und bis zur nächsten Brunnensaison 2027 Trinkbrunnen in diesen Stadtteilen zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Begründung: Bei über 5000 Hitzetoten bis Ende Juni 2026 in Deutschland und zunehmenden Hitzeperioden besteht dringender Handlungsbedarf. Daher ist ein zeitnaher Ausbau von öffentlichen, frei zugänglichen Trinkbrunnen in jedem Stadtteil Frankfurts dringend notwendig, insbesondere für Ältere, Familien und von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen. Trinkbrunnen beugen Dehydrierung vor und bieten eine Erfrischungsmöglichkeit. Auch Umweltaspekte, wie die Reduzierung von Plastikmüllflaschen, sprechen für die Einführung von flächendeckenden Trinkbrunnen im Frankfurter Westen. Wie aus den Geoportal-Daten der Stadt Frankfurt hervorgeht, ist bisher lediglich in Sindlingen, Zeilsheim, Höchst und Nied jeweils ein Trinkbrunnen vorhanden. Daher ist möglichst schnell die Errichtung von Trinkbrunnen auch in den Stadtteilen Sossenheim, Griesheim und Schwanheim vorzunehmen und hierfür nach geeigneten Standorten zu suchen. Mittelfristig sollten auch in den Stadtteilen Zeilsheim, Sindlingen, Unterliederbach, Höchst und Nied Trinkbrunnen eingerichtet werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Initiative OI 14 2026 Die Vorlage OF 88/6 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und Linke mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Des Weiteren sollten auch in den Stadtteilen Zeilsheim, Sindlingen, Unterliederbach, Höchst und Nied weitere Trinkbrunnen eingerichtet werden." hinzugefügt und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.