Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklunhgsplan geplanten Umspannwerks Bergen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme befasst sich mit der geplanten Errichtung eines Umspannwerks im Stadtteil Bergen, das einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Der Magistrat signalisiert, dass die Genehmigungsprozesse noch nicht eingeleitet wurden und betont die Rolle der TenneT TSO GmbH bei der Informationsweitergabe.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das in der Anfrage geäußerte Informationsbedürfnis seitens des Ortsbeirats ist nachvollziehbar, da der Bau und Betrieb eines Umspannwerkes (insbesondere in der hier angestrebten Größenordnung) immer einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet. Dies fällt insbesondere in einem dicht besiedelten Gebiet wie dem hier betroffenen Kern der Rhein-Main-Region stark ins Gewicht.
Beim angesprochenen Neubau eines Umspannwerkes im Bereich des Stadtteils Bergen handelt es sich um ein Vorhaben des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH. Dieses wird entweder über ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Die für beide Arten von Verfahren zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, dass entsprechend der rechtlichen Vorgaben auch die in den jeweiligen Verfahren vorgesehenen Beteiligungen durchführt. Die Verfahren werden eingeleitet, wenn der Vorhabenträger einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreicht. Dies ist noch nicht geschehen.
Darüber hinaus führt die TenneT TSO GmbH in der Regel im Vorfeld dieser formellen Genehmigungsverfahren freiwillig informelle öffentliche Informationsveranstaltungen - sogenannte "Infomärkte" - zu ihren Vorhaben durch. Diese werden auf der Homepage der TenneT TSO GmbH angekündigt. Auch eine Kommunikation mit den betroffenen Ortsbeiräten ist von der Firma TenneT TSO GmbH eingeplant.
Der Magistrat ist weder Vorhabenträger noch Genehmigungsbehörde und führt daher keine eigenen Informationsveranstaltungen oder Beteiligungen durch. Er wird aber im Rahmen der formalen Beteiligungen die Interessen der Stadt vertreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2026OFOF 1/16Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklungsplan geplanten Umspannwerks BergenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Mai 2026OMOM 96Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklungsplan geplanten Umspannwerks BergenDirektanregung
- 27. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1128Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklunhgsplan geplanten Umspannwerks BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab