Erweiterung des Golfbetriebs "Am Martinszehnten"
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die angesprochenen Flächen nicht in seiner Verwaltung liegen. Daher sind keine Maßnahmen zur Erweiterung des Golfbetriebs "Am Martinszehnten" geplant. In diesem Zusammenhang sind dem Sportamt keine Unfälle bekannt.
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Am Martinszehnten — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.09.2026.
- Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 301930.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-Straße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Martinszehnten per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die in der Anregung des Ortsbeirates 12 angesprochenen Flächen befinden sich nicht in der Liegenschaftsverwaltung des Sportamtes. Das Sportamt ist lediglich für die Liegenschaftsverwaltung des angrenzenden Sport- und Freizeitzentrums Kalbach zuständig. Zudem liegen dem Sportamt keine geplanten Maßnahmen über eine mögliche Erweiterung des Golfbetriebes "Am Martinszehnten" vor.
Dem Sportamt sind keine Unfälle im Zusammenhang mit dem Golfbetrieb bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2026OFOF 680/12Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Februar 2026OMOM 8281Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“Direktanregung
- 27. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1122Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab