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  • Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße endlich umsetzen!
    OFOB 2
    26.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2026, OF 92/2 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße endlich umsetzen! Vorgang: OM 4721/23 OBR 2; ST 188/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, die zugesagte Einbahnstraßenregelung (ST 188 vom 26.01.2024) in der Homburger Straße in Bockenheim endlich umzusetzen. Die Einbahnstraßenregelung betrifft den Bereich zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Richtung Adalbertstraße). Damit soll verhindert werden, dass zu viel Durchgangsverkehr in Richtung Gallus und Messe die Kopfsteinpflaster-Wohnstraße Homburger Straße belastet. Des Weiteren wird erneut gefordert, die Homburger Straße als Anliegendenstraße einzustufen und das widerrechtliche Links-Abbiegen von Autofahrer*innen aus der Homburger Straße in die Schloßstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat hat den entsprechenden Antrag bereits 2023 gestellt. Immer wieder beklagen sich Anwohnende der Homburger Straße, dass der Durchgangsverkehr zunehmend ansteigt und damit auch die Verlärmung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 367 2026 Die Vorlage OF 92/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 15
    25.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2026, OF 23/15 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26; Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 15 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 15 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 15 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 15 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 15 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 15 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen.

  • Einrichtung eines klar gekennzeichneten Fußbereichs auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße/Throner Straße
    OFOB 4
    25.07.2026 · GRÜNE, SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2026, OF 39/4 Betreff: Einrichtung eines klar gekennzeichneten Fußbereichs auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße/Throner Straße Vorgang: OM 7130/25 OBR 4; ST 1774/25 Der Magistrat wird gebeten, einen klar gekennzeichneten Fußbereich auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße/ Throner Straße anzubringen. Begründung: An der Ecke Rendeler Straße/ Throner Straße werden im schraffierten Bereich regelmäßig Fahrräder, Roller, E-Scooter und Motorräder abgestellt. Teilweise stehen diese so dicht nebeneinander, dass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht mehr möglich ist. Ein markierter Fußbereich, wie er bereits an mehreren Stellen in Frankfurt zu finden ist, könnte Abhilfe schaffen. Eine solche Markierung macht deutlich, dass es sich um einen Fußgängerübergang handelt und dass Fahrräder, Roller, E-Scooter und Motorräder in diesem Bereich nicht abgestellt werden sollen. Bodenmarkierung Fußbereich. Foto privat. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7130 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 386 2026 Die Vorlage OF 39/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim Apotheke
    OFOB 4
    25.07.2026 · GRÜNE, SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2026, OF 41/4 Betreff: Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim Apotheke Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines weiteren Behindertenparkplatzes "Im Prüfling" vor der Bornheim Apotheke rechts neben dem bereits vorhandenen Behindertenparkplatz möglich ist. Begründung: Vor der Bornheim Apotheke befindet sich bereits ein Behindertenparkplatz. Rechts daneben stehen ein Halteverbotsschild sowie ein abgesenkter Bordstein, der Menschen mit Rollator oder Rollstuhl einen ebenerdigen Zugang zum Gehweg ermöglichen soll. Dieser Zugang wird jedoch regelmäßig durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert. Betroffene Personen müssen dann seitlich links oder rechts an den Fahrzeugen vorbeigehen beziehungsweise vorbeifahren. Da sich dort ein schräger Bordstein beziehungsweise eine Stufe befindet und der dahinterliegende Steinblock sehr dicht am Mülleimer steht, ist das Passieren ohnehin erschwert. Zusätzlich werden in diesem Bereich häufig E-Scooter, Fahrräder oder Motorräder abgestellt. Dadurch ist ein Durchkommen an dieser Stelle kaum möglich. Durch das Einrichten eines Doppelparkplatzes mit einer deutlichen blauen Markierung und einem schraffierten Bereich in der Mitte soll das Falschparken verhindert und der Zugang auf den Gehweg durchgängig ermöglicht werden. Gut sichtbare Markierung eines Behindertenparkplatzes. Foto privat. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 388 2026 Die Vorlage OF 41/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • E-Scooter-Parkplatz an der U-BahnStation „Eissporthalle“
    OFOB 4
    25.07.2026 · GRÜNE, SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2026, OF 44/4 Betreff: E-Scooter-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Eissporthalle" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Station Eissporthalle - insbesondere an der Ecke Kettelerallee/ Saalburgallee - die Einrichtung eines Parkplatzes für Leihfahrzeuge eingerichtet werden kann. Begründung: Im genannten Bereich steht häufig eine größere Anzahl von Zweirädern mitten auf dem Gehweg und der Verkehrsinsel, so dass ein Vorbeikommen mit Rollstuhl, Kinderwagen etc. schwer möglich ist. Vor der Station Eissporthalle. Foto privat. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 391 2026 Die Vorlage OF 44/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erhalt der Vereinsräume der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. im Hochbunker Schäfflestraße während der Sanierungsarbeiten
    OFOB 11
    25.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2026, OF 50/11 Betreff: Erhalt der Vereinsräume der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. im Hochbunker Schäfflestraße während der Sanierungsarbeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. die gegenüber der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. zum 31.10.2026 ausgesprochene Kündigung der Räumlichkeiten im Hochbunker Schäfflestraße für die Dauer der geplanten Sanierungsmaßnahmen in eine Ruhestellung des Mietverhältnisses umzuwandeln, 2. sicherzustellen, dass die dem Verein überlassenen Lagerflächen grundsätzlich erhalten bleiben und lediglich in dem Umfang geräumt oder freigemacht werden müssen, wie dies für die Durchführung der jeweiligen Bauarbeiten zwingend erforderlich ist, 3. gemeinsam mit dem Verein eine praktikable Regelung zu treffen, nach der die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. die betroffenen Bereiche nach vorheriger Abstimmung kurzfristig zugänglich macht oder vorübergehend räumt, sofern dies für einzelne Bauabschnitte erforderlich ist, 4. dem Verein nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die erneute Nutzung der Räumlichkeiten zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu ermöglichen, 5. sofern eine Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten oder Lagerflächen während der Bauzeit ganz oder teilweise nicht möglich sein sollte, dem Verein geeignete Ersatzlagerflächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. nutzt die Räumlichkeiten im Hochbunker Schäfflestraße seit nunmehr gut 38 Jahren. Sie dienen der Lagerung von Bühnenbildern, Kulissen, Kostümen, Veranstaltungstechnik sowie weiterem Vereinsinventar und sind damit eine unverzichtbare Grundlage für die Vereinsarbeit. Aufgrund der vorgesehenen Sanierung des Hochbunkers wurde das Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.2026 gekündigt. Die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten wird ausdrücklich anerkannt. Eine endgültige Beendigung des Mietverhältnisses ist hierfür jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. erklärt ausdrücklich ihre Bereitschaft, die Sanierungsmaßnahmen aktiv zu unterstützen. Der Verein wird die betroffenen Bereiche nach vorheriger Abstimmung jederzeit kurzfristig zugänglich machen oder - soweit für einzelne Bauabschnitte erforderlich - vorübergehend räumen. Dadurch können die Bauarbeiten uneingeschränkt durchgeführt werden, ohne dass die Arbeit des Vereins dauerhaft beeinträchtigt wird. Im Stadtteil Riederwald besteht eine besondere Situation. Weder ein Volkshaus noch ein Saalbau stehen dort für Vereine zur Verfügung. Öffentliche Veranstaltungs- oder Lagermöglichkeiten sind nur in sehr begrenztem Umfang vorhanden und bereits weitgehend ausgelastet. Ein gleichwertiger Ersatzstandort existiert daher nicht. Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. leistet seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben im Stadtteil Riederwald sowie in Frankfurt am Main. Mit ihren Veranstaltungen, der Jugendarbeit und dem ehrenamtlichen Engagement trägt sie wesentlich zum Erhalt des karnevalistischen Brauchtums und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Die Stadt Frankfurt am Main muss ein erhebliches Interesse daran haben, das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie das karnevalistische Brauchtum als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens zu erhalten und die hiervon getragenen Vereine nachhaltig zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Vereine, die seit Jahrzehnten fest im Stadtteil verankert sind und das soziale Miteinander fördern. Eine Ruhestellung des Mietverhältnisses stellt einen angemessenen und wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt an einer zügigen Sanierung des Hochbunkers und den berechtigten Interessen des Vereins dar. Gleichzeitig wird vermieden, dass durch eine zeitlich begrenzte Baumaßnahme dauerhaft gewachsene Vereinsstrukturen zerstört werden. Sollte eine Nutzung der bisherigen Lagerflächen während einzelner Bauabschnitte nicht möglich sein, ist dem Verein eine geeignete Ersatzlagerfläche zur Verfügung zu stellen, damit das Vereinsvermögen geschützt und die Vereinsarbeit ohne vermeidbare Unterbrechung fortgeführt werden kann. Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit dem Verein eine tragfähige und partnerschaftliche Lösung zu erarbeiten, die sowohl die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen als auch den dauerhaften Erhalt der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. am Standort Riederwald gewährleistet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 50/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen AfD und BFF (= Annahme); CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Keine rückwirkende Streichung von Ortsbeiratsmitteln
    OFOB 11
    25.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2026, OF 52/11 Betreff: Keine rückwirkende Streichung von Ortsbeiratsmitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, sich für eine ausreichende Ausstattung der Ortsbeiräte mit Mitteln für wichtige lokale Zwecke einzusetzen. Insbesondere bittet der Ortsbeirat, dass, wie in der Vergangenheit, nicht verausgabte Mittel aus zwei vorhergehenden Jahren im laufenden Jahr genutzt werden können. Außerdem sollen die Mittel, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, auf einen Euro pro Einwohner erhöht werden. Begründung: Aus der Presse entnimmt der Ortsbeirat, dass entgegen der bisherigen Praxis, auf die sich jeder verlassen hat, nicht nur mehr als zwei Jahre alte nicht verausgabte Mittel, sondern auch die "Rücklagen" aus den beiden letzten Jahren gestrichen werden. Ortsbeiratsarbeit beruht auch auf Vorhersehbarkeit, viele Projekte sind mehrjährig geplant. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 17 2026 Die Vorlage OF 52/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

  • VBL-Wohnungen in Frankfurt – Privatisierung stoppen und Mieter*innen schützen
    NR
    24.07.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, NR 32 Betreff: VBL-Wohnungen in Frankfurt - Privatisierung stoppen und Mieter*innen schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt nimmt unverzüglich Gespräche mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf, um eine Privatisierung des Frankfurter VBL-Wohnungsbestandes zu verhindern. Ziel ist es, die günstigen Bestandsmieten zu schützen und den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand zu behalten. Dabei muss die VBL als öffentliche Institution auf ihre soziale Verantwortung hingewiesen werden. 2. Die VBL soll in die Pflicht genommen werden, Transparenz gegenüber den Mieter*innen zu schaffen und zeitnah hinsichtlich folgender Punkte zu berichten: a. Auswirkungen der neuen Fondsstruktur der VBL "Via Nova Wohnen" auf den Frankfurter Wohnungsbestand. Insbesondere soll die Frage geklärt werden, ob die Häuser in der Eysseneckstraße, Holzhausenstraße, Klettenbergstraße, Neuhaußstraße, Röderbergweg, Waldschmidtstraße und der Westendstraße Teil des Fonds sind oder sein werden. b. Konkrete Pläne über alle Frankfurter Liegenschaften hinsichtlich Verkaufs- und Modernisierungsabsichten. 3. Für den Fall, dass Verkäufe VBL-eigener Wohnungen nicht verhindert werden können, setzt sich die Stadt Frankfurt gegenüber der VBL für die Einführung einer verbindlichen Sozialcharta ein. Diese beinhaltet folgende Punkte: a. Eine Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände an profitorientierte Akteure ist ausgeschlossen. b. Die Veräußerung der VBL-Wohnungsbeständige darf ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteure erfolgen, wie zum Beispiel Genossenschaften oder öffentliche Wohnungsgesellschaften. c. Den besonderen Schutz von Familien sowie älterer und mobilitätseingeschränkter Mieter*innen. d. Ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen. e. Der Schutz günstiger Bestandsmieten sowie eine Deckelung der Mieterhöhungen. f. Eine angemessene Instandhaltung. g. Warmmietenneutrale Modernisierung. h. Fortgeltung dieser Schutzregelungen auch bei späteren Weiterverkäufen. Begründung: Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) plant den Verkauf von 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Obwohl die VBL im vergangenen Jahr von bereits "fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen" sprach, ist bis heute unklar, welche konkreten Pläne sie für die Frankfurter Wohnungsbestände verfolgt. Hunderte VBL-Mieter*innen in Frankfurt sind bezüglich ihrer Wohnsituation verunsichert. Die VBL hat den Immobilienfonds "Via Nova Wohnen" eröffnet. Dieser wird von einer Schweizer Asset Management Firma koordiniert. Gut ein Drittel des Frankfurter Immobilienbestandes der VBL soll in das Portfolio des Fonds eingepflegt werden. Die VBL beteuert zwar, dass sie mit ihrem Mehrheitsanteil weiterhin die Geschicke der Immobilien in der Hand hält und sich für die Mieter*innen nichts ändern wird, doch sie bleibt auch hier jegliche Transparenz schuldig. Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der neuen Fondsstruktur für die zukünftige Bewirtschaftung des Frankfurter Wohnungsbestandes ergeben werden. Angesichts dieser Verhältnisse befürchten Mieter*innen Mieterhöhungen, Luxusmodernisierung, Entmietung und Verdrängung. Die Stadt Frankfurt trägt Verantwortung für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und darf nicht untätig dabei zuschauen, wie durch die Privatisierung von öffentlichem Wohnraum Spekulation und steigende Mieten befeuert werden. Sie sollte sich deshalb gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Institution wie der VBL für Transparenz, Dialog und verbindliche soziale Standards einsetzen, um die Mieter*innen wirksam und dauerhaft vor Verdrängung zu schützen. Zahlreiche VBL-Mieter*innen haben sich zu einer Mietinitiative zusammengeschlossen und im April 2026 Forderungen nach einer Sozialcharta öffentlich gemacht. Die Stadt Frankfurt muss dem nachkommen und sich für dauerhafte, sozialverträgliche Lösungen im Sinne der Bewohner*innen einsetzen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage NR 32 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage NR 32 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, AfD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage NR 32 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX gegen CDU, Volt, FDP und AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 32 zurückgezogen hat. 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 32 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 346, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 64-0

  • Sossenheim: Radverbindung von der Westerbachstraße in Richtung Radweg entlang der A648 verbessern
    OFOB 6
    24.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 134/6 Betreff: Sossenheim: Radverbindung von der Westerbachstraße in Richtung Radweg entlang der A648 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verbindung zwischen der Westerbachstraße und dem Radweg entlang der A648 verbessert werden kann. Im Moment muss man kurz vor der Autobahnabfahrt einen sehr engen und steilen Weg fahren, um von der Straße zum Radweg zu kommen. Diese Verbindung ist die direkte Radwegeverbindung aus Richtung Eschborn über die Westerbachstraße und stark verbesserungswürdig. Begründung: Die Radwegebeschilderung vom Flurscheideweg in Richtung Innenstadt ist dort nach links auf die Westerbachstraße ausgewiesen. Da diese Verbindung schon jetzt von vielen Radfahrenden benutzt wird wäre es sinnvoll die Möglichkeit zu schaffen von der Straße direkt ohne Umwege eine sichere Verbindung zum Radweg an der A648 zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 136 2026 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausreichende Beleuchtung des Weges vom und zum Bahnhof „Mainkur“
    OFOB 11
    24.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 22/11 Betreff: Ausreichende Beleuchtung des Weges vom und zum Bahnhof "Mainkur" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Weg zwischen dem Bahnhof Mainkur und der Kreuzung An der Mainkur/Vilbeler Landstraße zeitnah mit einer ausreichenden Straßenbeleuchtung ausgestattet wird. Begründung: Seitdem das Bahnhofsgebäude am Bahnhof Mainkur nicht mehr öffentlich zugänglich ist, ist auch der Lichtmast auf dem Außengelände der Bahn außer Betrieb. Somit ist der komplette Weg (ca. 100 Meter) von den Fahrkartenautomaten bis kurz vor der Straße "An der Mainkur" unbeleuchtet. Da sich der Zustand des Bürgersteigs und der Straße in diesem Bereich in einem sehr maroden Zustand befindet, besteht die große Gefahr, dass Fußgänger dort in der Dunkelheit stürzen. Dies gilt insbesondere für ältere, bewegungseingeschränkte und sehbehinderte Personen. Auch für Fahrgäste, die mit viel Gepäck reisen, ist die derzeitige Situation ungünstig. Neben der Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit trägt eine ausreichende Beleuchtung auch zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Passanten bei. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Anregung des Ortsbeirats möglichst zeitnah umzusetzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 22/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellen
    OFOB 11
    24.07.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 41/11 Betreff: Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Zwischenstand zu den aktuellen Planungen für die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße (2. Bauabschnitt) vorzulegen und dem Ortsbeirat umsetzbare Varianten vorzustellen. Bei allen Varianten sollen folgende Ziele berücksichtigt werden: - Sicherheit des Fußverkehrs, insbesondere der Schulkinder; - gute Erreichbarkeit der Ladengeschäfte für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer; - bessere Halte- und Parkmöglichkeiten für PKW, Motoräder, Roller und Fahrräder; - sichere Zustiegsmöglichkeiten zum ÖPNV; - Aufwertung des alten Dorfkernes; - Finanzierbarkeit durch die Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes Hessen; - Steuerung des Durchgangsverkehrs. Begründung: Der Ortsbeirat hat im ersten Halbjahr 2025 gemeinsam mit dem Mobilitätsdezernat verschiedene Lösungsansätze für die Steuerung des Durchgangsverkehrs und zur Sanierung der Wilhelmshöher Straße diskutiert. Dabei standen nur die Lösungen im Mittelpunkt, die den Förderkriterien des Landes entsprechen. Es wurden keine vollständig ausgearbeiteten Planungsvarianten beraten, sondern vielmehr einzelne Bausteine vorgestellt, die miteinander kombiniert und ergänzt werden können. Daran möchten wir anknüpfen und den Magistrat bitten, verschiedene umsetzbare und förderfähige Varianten für den Verkehr in Seckbach auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dass die Sanierung der Wilhelmshöher Straße im 2. Bauabschnitt dringend erforderlich ist, hat nicht zuletzt die Fahrbahnabsenkung im Juni 2026 deutlich gemacht. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.07.2026, OF 63/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 463 2026 1. Die Vorlage OF 41/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "Finanzierbarkeit durch die Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes Hessen" gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 63/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, AfD und BFF

  • Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / Atzelbergplatz
    OFOB 11
    24.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 43/11 Betreff: Installation einer festen Wasserzapfstelle im öffentlichen Raum / Atzelbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine feste Wasserzapfstelle auf dem Atzelbergplatz zu installieren. Begründung: Auf dem Atzelbergplatz befindet sich keine Wasserzapfstelle, um Pflanzenkübel, Beete und Bäume zu bewässern. Die Paten, welche sich für die Erhaltung der Pflanzen etc. einsetzen, benötigen dringend einen Zugang zu einer Zapfstelle. Gerade in der anhaltenden Hitzeperiode ist die Installierung einer festen Wasserzapfstelle erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 465 2026 Die Vorlage OF 43/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Beantragte OIB’s können ganz oder teilweise zurückgenommen werden
    OFOB 11
    24.07.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 54/11 Betreff: Beantragte OIB's können ganz oder teilweise zurückgenommen werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Budget des Ortsbeirates 11 um Positionen aus den Jahren 2024 und 2025 zu bereinigen. Es geht um Zuschüsse und Verschönerungsmaßnahmen, die von den Vereinen und Institutionen teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wurden. Es ist eine Aufstellung beizufügen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in den Jahren 2024 und 2025 Zuschüsse und Verschönerungsmaßnahmen beantragt, die nur teilweise oder gar nicht gebraucht wurden. Zum Bespiel wurde ein Preisgeldzuschuss nicht beantragt, weil das Preisgeld nicht gewonnen wurde. Die Weihnachtsbeleuchtung wurde teilweise von der Wirtschaftsförderung bezahlt. Derzeit belasten die nicht abgerufenen Beträge den Budgetumfang des Jahres 2026 und blockieren Neu-Anträge. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 467 2026 Die Vorlage OF 54/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 11
    24.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 56/11 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 11 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 11 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 11 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 11 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 11 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD und BFF (= Annahme); 3 CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

  • Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellen
    OFOB 11
    24.07.2026 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 63/11 Betreff: Umsetzbare Varianten zur Erneuerung Wilhelmshöher Straße zweiter Bauabschnitt vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Zwischenstand zu den aktuellen Planungen für die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße (2. Bauabschnitt) vorzulegen und dem Ortsbeirat umsetzbare Varianten vorzustellen. Bei allen Varianten sollen folgende Ziele berücksichtigt werden: Ergänzung SPD - Grundlage der Planung ist, dass die Sanierung der Wilhelmshöher Straße Zweispurig auszuführen ist. Eine Einbahnstraßenreglung wird seitens des Ortsbeirats 11 abgelehnt. Sicherheit des Fußverkehrs, insbesondere der Schulkinder; gute Erreichbarkeit der Ladengeschäfte für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer; bessere Halte- und Parkmöglichkeiten für PKW, Motoräder, Roller und Fahrräder; sichere Zustiegsmöglichkeiten zum ÖPNV; Aufwertung des alten Dorfkernes; Finanzierbarkeit durch die Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes Hessen; Steuerung des Durchgangsverkehrs. Begründung: Der Ortsbeirat hat im ersten Halbjahr 2025 gemeinsam mit dem Mobilitätsdezernat verschiedene Lösungsansätze für die Steuerung des Durchgangsverkehrs und zur Sanierung der Wilhelmshöher Straße diskutiert. Dabei standen nur die Lösungen im Mittelpunkt, die den Förderkriterien des Landes entsprechen. Es wurden keine vollständig ausgearbeiteten Planungsvarianten beraten, sondern vielmehr einzelne Bausteine vorgestellt, die miteinander kombiniert und ergänzt werden können. Daran möchten wir anknüpfen und den Magistrat bitten, verschiedene umsetzbare und förderfähige Varianten für den Verkehr in Seckbach auszuarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dass die Sanierung der Wilhelmshöher Straße im 2. Bauabschnitt dringend erforderlich ist, hat nicht zuletzt die Fahrbahnabsenkung im Juni 2026 deutlich gemacht. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.07.2026, OF 41/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 463 2026 1. Die Vorlage OF 41/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "Finanzierbarkeit durch die Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes Hessen" gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 63/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, AfD und BFF

  • Sossenheim: Verkehrskonzept Sossenheim – Sachstand, Verzögerungen und weiterer Zeitplan
    OFOB 6
    24.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 84/6 Betreff: Sossenheim: Verkehrskonzept Sossenheim - Sachstand, Verzögerungen und weiterer Zeitplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Nahmobilitäts- bzw. Verkehrskonzept für den Stadtteil Sossenheim zu beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Verkehrskonzept für Sossenheim trotz mehrfacher Ankündigungen bislang weder dem Ortsbeirat 6 noch der Öffentlichkeit vorgestellt? 2. Welchen aktuellen Bearbeitungsstand hat das Verkehrskonzept und welche Arbeitsschritte stehen bis zur endgültigen Veröffentlichung noch aus? 3. Wann wird das Verkehrskonzept dem Ortsbeirat 6 verbindlich vorgestellt und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert? 4. Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung und nach welchem zeitlichen Priorisierungskonzept sollen diese umgesetzt werden? Begründung: Bereits seit geraumer Zeit wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat 6 ein umfassendes Nahmobilitäts- bzw. Verkehrskonzept für den Stadtteil Sossenheim angekündigt. Ziel des Konzeptes ist es, die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verbessern und den Stadtteil zukunftsfähig aufzustellen. Nach mehrfachen öffentlichen Ankündigungen sollte das Konzept zunächst im Herbst 2025 und später im zweiten Quartal 2026 vorgestellt werden. Bis heute liegt dem Ortsbeirat jedoch weder das fertige Konzept noch ein verbindlicher Zeitplan vor. Stattdessen wird weiterhin auf laufende, interne Abstimmungsprozesse verwiesen. Diese Verzögerung sorgt zunehmend für Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig bleiben zahlreiche seit Jahren bekannte Verkehrsprobleme ungelöst. Besonders kritisch ist, dass offenbar selbst kleinere Maßnahmen, die ohne umfangreiche Planungen kurzfristig umgesetzt werden könnten, bislang nicht realisiert wurden. Der Ortsbeirat 6 begleitet die Verkehrsentwicklung im Frankfurter Westen seit vielen Jahren intensiv und erwartet daher eine zeitnahe Vorstellung des Verkehrskonzeptes sowie Transparenz hinsichtlich des weiteren Vorgehens und der vorgesehenen Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2026 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage (Autobahnbrücke A648) anhand vorkommunizierter Sachverhaltsdarstellung des Straßenverkehrsamts im Flurscheideweg
    OFOB 6
    24.07.2026 · CDU, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2026, OF 85/6 Betreff: Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage (Autobahnbrücke A648) anhand vorkommunizierter Sachverhaltsdarstellung des Straßenverkehrsamts im Flurscheideweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bereits durch das Straßenverkehrsamt in der Ämterabstimmung befindlichen Verlegungsvorschlag der Schrankenanlage im Flurscheideweg (Ffm Sossenheim) anhand der dem Ortsbeirat übermittelten Anhörungsvorschlag umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat wurde in der parlamentarischen Sommerpause über einen Verlegungsvorschlag, der an der Brücke der A648 belegenen Schrankenanlage im Flurscheideweg informiert. Dieser wurde vom Straßenverkehrsamt in Zusammenarbeit mit der Anwohnerschaft erarbeitet und befindet sich derzeit in Ämterabstimmung. Die Schrankenverlegung erscheint als notwendig, da aufgrund der Verkehrsverhältnisse die uneingeschränkte Versorgung des hinteren Flurscheideweges nicht gesichert werden kann. Antragsteller: CDU SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 326 2026 Die Vorlage OF 85/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Prüfung der Vertragspraxis und Folgekostenaufklärung der M 83/26
    A
    23.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 23.07.2026, A 17 Betreff: Prüfung der Vertragspraxis und Folgekostenaufklärung der M 83/26 In der 3. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026 wurden die Fragen der FDP-Fraktion zur Vorlage M 83/26 von Frau Stadträtin Weber nicht ausreichend beantwortet. So bleiben zentrale Sachfragen offen, insbesondere zur vertraglichen Konstruktion des Mietvertrags, zur Rolle des Amts für Bau und Immobilien (ABI) bei den Verhandlungen sowie zu den Bedenken des Revisionsamtes. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um vollständige Antworten auf die folgenden Fragen, damit die Stadtverordnetenversammlung ihre Kontroll- und Beschlussfunktion rechtssicher ausüben kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie oft hat das Dezernat XI in den vergangenen fünf Jahren Mietverträge in vergleichbarer vertraglicher Konstruktion (Rückrechnung des Mietbeginns, ohne zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegte Miethöhe, Abwälzung von Folgekosten) zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und genehmigen lassen? Bitte Anzahl, Jahr und kurze Sachbeschreibung (Liegenschaft, Vertragsart) für jeden Fall angeben. 2. Warum hat die Dezernentin die Beschlussvorlage trotz der ausdrücklich warnenden Stellungnahme des Revisionsamtes vom 17.11.2025 unverändert zur Beschlussfassung vorgelegt? 3. In ihrer Antwort auf die Frage 149/26 führte Frau Stadträtin Weber aus, dass das ABI bevollmächtigt wurde, den Mietvertrag im Namen der Stadt zu verhandeln. Hierzu bleiben folgende Fragen offen: 3.1 Inwieweit hat die Dezernentin die Verhandlungsunterlagen selbst geprüft bevor sie die Vorlage zur Beschlussfassung vorlegte? 3.2 Hat die Dezernentin während des gesamten Verhandlungsprozesses konkrete Änderungen oder Nachbesserungen an der vertraglichen Struktur gefordert (z.B. Festschreibung der Miethöhe, Sicherheiten, Transparenz der Folgekostenberechnung)? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht? 3.3 Wie schätzt die Dezernentin ihre eigene fach- und dienstliche Verantwortung für die inhaltliche Qualität und Rechtskonformität der Magistratsvorlagen ein, wenn Verhandlungen ausschließlich durch das ABI geführt werden? Bitte erläutern Sie die arbeitsteiligen Zuständigkeiten zwischen Dezernat und ABI sowie die formalen Kontroll- und Freigabeprozesse. 4. Welche rechtlichen Risiken (Haushaltsrecht, Vergaberecht, Schadensersatzrisiken) hat das Dezernat XI hinsichtlich der rückwirkenden Berechnung mietfreier Zeiten im Rahmen der Entscheidung identifiziert, und wie wurden diese Risiken bewertet und abgewogen? 5. Warum ist im Mietvertrag keine verbindliche Miethöhe zum Zeitpunkt des Abschlusses festgelegt, und welche Alternativen wurden geprüft und warum verworfen? 6. Inwieweit ist die Stadt finanziell belastet, falls die Abrechnung des Folgekostenbeitrags zu höheren Kosten führt als derzeit angenommen? 7. Welche vertraglichen Regelungen bestehen zur Anpassung der Miete nach Ablauf der mietfreien Periode (Wertsicherung, Indexierung, Marktmiete) und wie wirkt sich dies haushaltsseitig auf die Planbarkeit künftiger Zahlungen aus? 8. Gab es Alternativangebote oder -lösungen mit besseren Bedingungen für die Stadt (z.B. Kauf, kürzere Mietdauer, andere Trägerlösungen), und wenn ja: warum wurden diese nicht verfolgt? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 83 Frage vom 18.06.2026, F 149 Versandpaket: 29.07.2026

  • Besuchsprogramm weiterentwickeln
    NR
    23.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, NR 27 Betreff: Besuchsprogramm weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. wie das Besuchsprogramm der Stadt Frankfurt am Main für Nachfahren von jüdischen sowie politisch oder religiös verfolgten ehemaligen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickelt werden kann, um die Teilnehmerzahl deutlich zu erhöhen; 2. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie; a. die Teilnehmerzahl je Programmdurchgang erhöht werden kann, b. das Besuchsprogramm künftig mehrfach pro Jahr angeboten werden kann, c. viele zusätzliche organisatorische, personelle oder finanzielle Voraussetzungen erforderlich sind und in welcher Höhe, d. die bestehenden Auswahl- und Teilnahmebedingungen hierfür angepasst werden müssten, ohne den Charakter des Programms zu beeinträchtigen, e. die Frankfurter Stadtgesellschaft stärker in das Besuchsprogramm eingebunden werden kann, etwa durch öffentliche Begleitveranstaltungen, Begegnungsformate, vertiefte Kooperationen mit Schulen, Vereinen, Kultureinrichtungen und Initiativen sowie durch eine stärkere städtische Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Begründung: Das städtische Besuchsprogramm ist ein seit Jahrzehnten bestehendes Instrument der Erinnerung, der historischen Verantwortung und der Begegnung mit den Nachfahren ehemals verfolgter Frankfurterinnen und Frankfurter. Nach der aktuellen Konzeption findet das Programm einmal jährlich statt, bei dem etwa 25 Gäste ein siebentägiges Programm absolvieren. Angesichts des zunehmenden Antisemitismus genügt es nicht, sich auf symbolische Bekenntnisse zu beschränken. Es braucht konkrete, sichtbare und wirksame Maßnahmen, die Erinnerung, Aufklärung und persönliche Begegnung stärken. Das Besuchsprogramm bietet hierfür einen besonders glaubwürdigen Ansatz, weil es historische Verantwortung nicht abstrakt behandelt, sondern persönliche Lebensgeschichten, familiäre Erinnerung und die Beziehung der Stadt zu den Nachfahren der Verfolgten konkret erfahrbar macht. Deshalb sollte geprüft werden, wie deutlich mehr Teilnehmende erreicht und wie zugleich die Frankfurter Stadtgesellschaft stärker einbezogen werden kann, etwa durch mehr Begegnungsangebote, öffentliche Formate und bessere Kommunikation. So kann das Programm nicht nur für die eingeladenen Gäste, sondern auch für die Stadtgesellschaft insgesamt einen größeren Beitrag zur Erinnerungskultur und zur Eindämmung von Antisemitismus leisten. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und IBF (= Annahme) BSW (= Prüfung und Berichterstattung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und IBF gegen Linke und BSW (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 341, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten entbürokratisieren
    NR
    23.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, NR 28 Betreff: Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten entbürokratisieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, für alle bestehenden Erhaltungssatzungen der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen, inwieweit Vorhaben im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB von einer Genehmigungs- auf eine Anzeigepflicht umgestellt oder in ein sonstiges rechtssicheres vereinfachtes Verfahren überführt werden können. 2. Soweit eine unmittelbare Umstellung auf eine Anzeigepflicht bundesrechtlich nicht zulässig ist, wird der Magistrat beauftragt, eine Satzungsänderung oder ein standardisiertes vereinfachtes Verfahren zu erarbeiten, das für Vorhaben im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB einen auf das notwendige Mindestmaß reduzierten Prüfungsumfang vorsieht. 3. Bei allen Erhaltungssatzungen, die sich derzeit in der Aufstellung, Überarbeitung oder Änderung befinden, ist für Vorhaben im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB von vornherein eine rechtssichere verfahrensarme Vorgehensweise vorzusehen. Begründung: Energetische Modernisierungsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung und einer nachhaltigen Energieversorgung. Hierzu zählen unter anderem Photovoltaikanlagen; angesichts zunehmend häufiger und intensiver Hitzewellen gewinnen zudem Maßnahmen zur Kühlung von Gebäuden an Bedeutung. Für Maßnahmen nach § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB schreibt das Bundesrecht bereits vor, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die energetischen Mindestanforderungen dient. In Frankfurt besteht für solche Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten dennoch weiterhin ein Genehmigungserfordernis. Da die Entscheidung in diesen Fällen rechtlich weitgehend vorgegeben ist, sollte geprüft werden, ob das Verfahren durch eine Anzeigepflicht oder ein vereinfachtes Verfahren bürgerfreundlicher und effizienter gestaltet werden kann. Zu den möglichen Anwendungsfällen gehören unter anderem Photovoltaikanlagen sowie energieeffiziente Wärmepumpen und Kühlsysteme, sofern sie im konkreten Fall die Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB erfüllen. Insbesondere der Einsatz solarbetriebener Kühlsysteme verbindet Klimaanpassung und Klimaschutz in sinnvoller Weise und sollte auch in Erhaltungssatzungsgebieten nicht durch vermeidbare Verfahrenshürden erschwert werden. Ziel des Antrags ist daher, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um energetische Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB in Erhaltungssatzungsgebieten zu erleichtern. Wo eine Anzeigepflicht rechtlich möglich ist, soll sie eingeführt werden; wo weiterhin ein Genehmigungserfordernis besteht, soll zumindest ein vereinfachtes und standardisiertes Verfahren geschaffen werden. Damit werden Klimaschutz, Klimaanpassung und Bürokratieabbau gleichermaßen gestärkt. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 28 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 28 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 342, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 63-0

  • Grundsteuer B senken
    NR
    23.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, NR 29 Betreff: Grundsteuer B senken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Hebesatz der Grundsteuer B in Frankfurt am Main zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 854,69 Prozent auf 675 Prozent zu senken und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Änderung der Hebesatzsatzung vorzulegen; 2. der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, welche finanziellen Auswirkungen eine Absenkung des Hebesatzes auf 675 Prozent auf das Grundsteueraufkommen der Stadt hätte und wie eine solche Entlastung im Haushalt gegenfinanziert werden könnte; 3. in diesem Zusammenhang insbesondere aufzuzeigen, welche Prioritätensetzungen bei konsumtiven Ausgaben, freiwilligen Leistungen und dem Einsatz städtischen Vermögens möglich sind, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wirksam zu entlasten. Begründung: Die Stadt Frankfurt erhebt bei der Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2025 einen Hebesatz von 854,69 Prozent, welcher deutlich über dem früheren Satz von 500 Prozent und weit über dem hessenweiten Durchschnitt liegt. Die Grundsteuer B wird zwar formal von den Eigentümerinnen und Eigentümern geschuldet, sie wirkt sich über die Nebenkosten jedoch regelmäßig auch auf Mieterinnen und Mieter aus. Daher ist eine Senkung des Hebesatzes in Zeiten hoher Wohn- und Standortkosten ein Beitrag zu einer finanziellen Entlastung für die breite Mitte der Gesellschaft. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen sind durch Ausgabendisziplin und eine klare Prioritätensetzung im städtischen Haushalt auszugleichen. Mit Blick auf die absehbar steigenden Gebühren für Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Abwasser besteht zusätzlicher Handlungsbedarf, die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle finanziell zu entlasten. Vor diesem Hintergrund schafft die Absenkung auf einen Hebesatz von 675 Prozent ein klares Signal für Eigentum, Investitionen und bezahlbares Wohnen in Frankfurt am Main. Die Absenkung auf 675 Prozent ist dabei ein erster Schritt. Perspektivisch soll der Hebesatz weiter reduziert werden, um die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft stärker zu entlasten. Zugleich bleibt die Grundsteuer als kommunale Einnahmequelle erhalten, wird aber auf ein Maß zurückgeführt, das besser mit dem Anspruch einer wirtschaftsfreundlichen und bürgernahen Stadtpolitik vereinbar ist. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 343, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Unterbringung obdachloser Menschen aus der Eschenheimer Anlage in die Liegenschaft Klapperfeld prüfen und kurzfristig ermöglichen
    NR
    23.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, NR 30 Betreff: Unterbringung obdachloser Menschen aus der Eschenheimer Anlage in die Liegenschaft Klapperfeld prüfen und kurzfristig ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft in der Klapperfeldstraße 5 als vorübergehende Notunterkunft für diejenigen obdachlosen Menschen genutzt werden kann, die derzeit in Zeltunterkünften in der Eschenheimer Anlage untergebracht sind. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern sowie weiteren geeigneten Trägern ein kurzfristig umsetzbares Konzept vorzulegen, mit dem eine menschenwürdige Unterbringung im Gebäude ermöglicht werden kann. 3. Soweit eine vollständige Nutzung des Gebäudes kurzfristig nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, eine teilweise oder abschnittsweise Nutzung des Klapperfelds als Übergangslösung zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Nachdem die bisherige Notübernachtung in der B-Ebene der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor geschlossen wurde, werden obdachlose Menschen derzeit in einer Zeltunterkunft in der Eschenheimer Anlage untergebracht. Die von der Stadt eingerichteten Zelte wurden ausdrücklich als Übergangslösung bezeichnet. Bereits kurz nach ihrer Inbetriebnahme waren die vorhandenen Feldbetten nahezu vollständig belegt, Medienberichten zufolge wurden bereits in der ersten Nacht rund 100 Plätze genutzt. Gerade weil die Unterbringung obdachloser Menschen nicht dauerhaft in Zelten in einer Parkanlage erfolgen sollte, erscheint es geboten, jede kurzfristig verfügbare, wettergeschützte und innerstädtische Alternative ernsthaft zu prüfen. Die Liegenschaft in der Klapperfeldstraße 5 befindet sich in zentraler Lage. Eine Unterbringung im Klapperfeld könnte gegenüber der derzeitigen Zeltlösung erhebliche Vorteile bieten: einen festen baulichen Schutz anstelle einer Unterbringung in Zelten, bessere Möglichkeiten für Sanitär-, Aufenthalts- und Beratungsangebote sowie insgesamt eine würdevollere Unterbringung ohne Übernachtung im Freien. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 30 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 30 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 344, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 51

  • Keine Plünderung der Rücklagen der Ortsbeiräte – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    NR
    23.07.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, NR 31 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen der Ortsbeiräte - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, den 16 Ortsbeiräten deren jeweils gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets der Ortsbeiräte durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem jeweiligen Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. 5. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der den Ortsbeiräten zustehenden Finanzmittel vorab mit diesen zu beraten und deren Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen der jeweiligen Ortsbeiräte dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen AfD, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 31 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage NR 31 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE, Linke und Volt (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 32 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 31 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1: CDU, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2: CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE und Linke (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 31 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD und FDP (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD und FDP (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 31 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE und SPD 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 31 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, WBE und BFF gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ELF gegen BFF-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 31 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP und BFF (= Annahme) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 345, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Harheim
    OFOB 14
    23.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 17/14 Betreff: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Welche Dächer öffentlicher Gebäude in Harheim sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen? 2. Wie sieht die zeitliche Planung für die Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude in Harheim mit PV-Anlagen aus? 3. Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen, wie zum Beispiel über dem Parkplatz am Sportplatz, um u.a. zusätzlich eine (Teil-) Verschattung der Flächen herbeizuführen? 4. Plant der Magistrat bei einer Umsetzung in Harheim mit weiteren bewährten Partnern, wie z.B. der Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft eG (FraBeG) oder dem Verein Sonneninitiative e.V. zusammen zu arbeiten und ließe sich dadurch das Verfahren beschleunigen? 5. Wird es Beteiligungsmöglichkeiten für die Harheimer Bürger*innen geben? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 85 2026 Die Vorlage OF 17/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 1. wie folgt ersetzt: "Für welche Dächer öffentlicher Gebäude in Harheim plant die Stadt Frankfurt zukünftig eine öffentliche Ausschreibung für die Ausstattung mit PV-Anlagen?" und Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“
    OFOB 11
    23.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 20/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs "Fechenheimer Fackeln" Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 128/25 OBR 11; OM 7873/26 OBR 11; ST 81/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Durch regelmäßigen Grünschnitt ist dafür Sorge zu tragen, das dem Fußverkehr die maximale Breie der teils nur 80cm breiten Gehwege zur Verfügung stehen. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke/Dieburger Straße/Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz und der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Außerdem sollen die Maßnahmen dazu dienen, die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuzuführen Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen nun vor. Dennoch ist mit dem beginn der Umsetzung frühestens ab 2028 zu rechnen. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht tragbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) (Foto privat, Gehwegbreite <90cm) (Foto privat, wie häufig Rollerfahrer auf Gehweg) (Foto privat, Gehwegbreite < 80cm) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 81 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 452 2026 Die Vorlage OF 20/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Grünzug Fechenheim
    OFOB 11
    23.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 31/11 Betreff: Grünzug Fechenheim Vorgang: M 161/15; OM 6899/25 OBR 11; ST1120/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat darüber zu informieren: - in welchen Bauabschnitten, wie in der ST1120/25 dargestellt, nun die Umsetzung des Grünzugs erfolgen soll, - welche zwei Flächen (wie in der ST1120/25 beschrieben) als zentrale Bereiche mit Sport- und Aufenthaltsflächen entwickelt werden sollen. Falls bereits - wie beschrieben ("derzeit gibt es Planungen für zwei Bereiche....") - eine Planung besteht, würde der Ortsbeirat eine Vorstellung dieser Planungen sehr begrüßen, - ob ein durchgehender Weg von der Adam-Opel-Straße bis zur Dieburger Straße auch in den Planungen berücksichtigt wird. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Umsetzung des Grünzugs in Bauabschnitten. Der Ortsbeirat würde es ebenso begrüßen in die schrittweise Umsetzung des Gesamtprojekts einbezogen und etwas detaillierter informiert zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6899 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 92 2026 Die Vorlage OF 31/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim
    OFOB 11
    23.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 32/11 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Vorgang: OM 1969/22 OBR 11; ST 1615/22, V1236/25 OBR 11; ST1908/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 18.07.2022 befürwortete vor 4 Jahren der Magistrat der Stadt Frankfurt in seiner ST 1615 die Errichtung eines gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof Fechenheim. An einem zeitnah stattgefundenen Ortstermin zwischen dem Grünflächenamt, dem Ortsbeirat und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG wurde das weitere Vorgehen besprochen. In einem Gespräch mit der Friedholfsverwaltung im Frühjahr 2026 wurde die zeitnahe Eröffnung des Grabfeldes bestätigt. Der Ortsbeirat ist weiterhin zuversichtlich, dass der Beratungszeitraum von 4 Jahren nun ausreichend war um dem Ortsbeirat und den initiierenden Bürgern des Vorhabens den Eröffnungstermin des gärtnerbetreuten Grabfeldes mitzuteilen. In diesem Sinne bittet nun der Ortsbeirat den Magistrat folgendes mitzuteilen: Wie ist der Stand des Projektes gärtnerbetreutes Grabfeld in Fechenheim? Welche Schwierigkeiten gab und gibt es, die eine Eröffnung des Grabfelds seit 4 Jahren unmöglich machen? Falls die Schwierigkeiten unüberwindlich erscheinen, ist welche Vorgehensweise geplant um trotzdem das Friedfeld in Fechenheim einzurichten? Wie ist der geplante Termin der Eröffnung des gärtnerbetreuten Grabfelds in Fechenheim ? Begründung: Viele Menschen im Stadtteil wünschen sich andere Bestattungsformen und haben vor über 4 Jahren begonnen sich für die Einrichtung eines Friedfeldes auf dem Friedhof Fechenheim stark zu machen. Einige dieser Menschen, die selbst gerne zu Lebzeiten gewusst hätten, auf einem solchen Friedfeld die letzte Ruhe finden zu können, sind mittlerweile verstorben. Das ist sehr schade und traurig. Der Ortsbeirat und die Bürger:innen Fechenheims erwarten, dass das Friedfeld in Fechenheim noch im Jahr 2026 eröffnet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1615 Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2026 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Runder Tisch für die Pestalozzischule
    OFOB 11
    23.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 40/11 Betreff: Runder Tisch für die Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zeitnah zu einem "Runden Tisch" einzuladen um die Situation in der Pestalozzischule zu verbessern. Folgende Themen sollen vorrangig bearbeitet werden: Die Umsetzung in eine Ganztagsschule Die Speisenversorgung der Kinder Die Neugestaltung des Schulhofs Zum runden Tisch sollen Vertreter*innen des Stadtschulamts und des ABI, die Schulleitung, die Elternvertretung, die Kinderbeauftragte und Vertreter*innen des Ortsbeirats 11 eingeladen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 462 2026 Die Vorlage OF 40/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald!
    OFOB 11
    23.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 49/11 Betreff: Vereinsarbeit unterstützen! Rücknahme der Kündigungen für den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Stadt Frankfurt den Bunker in der Schäfflestraße im Riederwald sanieren will. Jetzt hat der Hauptnutzer, die Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" völlig überraschend seitens des Vermieters, der Stadt Frankfurt/M, die Kündigung für ihre Räume, zum 31.10.2026, erhalten. Im Kündigungsschreiben wird der Rückbau aller vorgenommenen Einbauten verlangt. Der Bunker wurde in den letzten 40 Jahren vom Verein, auf eigene Kosten, liebevoll ausgebaut und gestaltet. Allein der Rückbau von Einbauküche, Theke, Bühne, Tanzböden, etc. übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Es würde das Ende des Vereinslebens und der Kinder-und Jugendarbeit, unter anderem mit drei Garden, bedeuten. Wir fordern den Magistrat auf, die ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen und gemeinsam mit der Karnevalsgesellschaft "Narrhalla" und weiteren Nutzern des Bunkers, die Sanierung des Gebäudes gemeinsam zu planen und falls notwendig, während der Sanierungszeit, Ersatzräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ehrenamtliche Tätigkeit und Vereinsleben muss in Frankfurts Stadtteilen unterstützt werden. Dazu gehört auch eine vernünftige Kommunikation und nicht reines Verwaltungsvorgehen um ein Baufeld freizumachen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 466 2026 Die Vorlage OF 49/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor am Ende des ersten Absatzes folgende Worte ergänzt werden: "Im Rahmen der Protestaktion der Narrhalla am 29.07.2026 berichtete der Amtsleiter des ABI, dass für den Bunker derzeit keine Nutzungserlaubnis für Vereinsaktivitäten vorhanden sei. Eine diesbezügliche Änderung sei angestrebt, könne jedoch aufgrund denkmalrechtlicher Fragestellungen nicht garantiert werden." Am Ende des dritten Absatzes wird angefügt: "Zugleich hat der Magistrat auf eine Nutzungsänderung des Bunkers hinzuwirken, sodass die Narrhalla den Bunker nach der Sanierung wieder für ihre Vereinstätigkeit nutzen kann. Sofern eine Rücknahme der Kündigung nicht möglich ist, soll mit der Narrhalla eine vertragliche Vereinbarung (Vorvertrag) getroffen werden, dass sie im Fall einer erfolgreichen Nutzungsänderung als Mieter für den Bunker vorgesehen ist. Es sind die Mietkonditionen aus dem bisherigen Mietverhältnis anzuwenden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Sanierung des Bunkers auch den Bunkervorplatz zu sanieren." Der zweite Satz der Begründung wird gestrichen. Am Ende der Begründung wird eingefügt: "Die FKG Narrhalla darf nicht darunter leiden, dass in den letzten Jahrzehnten ihre Aktivitäten im Bunker trotz einer entsprechenden Nutzungserlaubnis geduldet wurden. Der Magistrat ist daher gefordert, die erforderliche Nutzungsänderung herbeizuführen. Durch einen Vorvertrag soll ausgeschlossen werden, dass der Bunker im Falle einer erfolgreichen Nutzungsänderung an einen anderen Mieter vermietet wird. Zugleich soll der bisherige Mietzins auch künftig Anwendung finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Eine Stadtteilküche für den Riederwald: Nutzung des Restaurants Am Erlenbruch 94 weiter prüfen!
    OFOB 11
    23.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2026, OF 84/11 Betreff: Eine Stadtteilküche für den Riederwald: Nutzung des Restaurants Am Erlenbruch 94 weiter prüfen! Vorgang: V 31/26 OBR 11; ST 1151/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen, ob ein denkmalschutzkonformer Einbau einer temporären Lüftungs- und Abluftanlage in dem leerstehenden ABG-Restaurant Am Erlenbruch 94 möglich ist, um den Betrieb einer Vollküche vor Ort zumindest zeitweilig zu ermöglichen, sowie weitere Varianten einer dauerhaften denkmalschutzkonformen Lüftungs- und Abluftanlage zu prüfen (zusätzlich der im Magistratsbericht ST 1151 erwähnten Varianten), 2. die ABG dazu aufzufordern, eine ausreichende Stromversorgung und einen Fettabscheider in dem Restaurant Am Erlenbruch 94 zu installieren, 3. zu klären, ob und ab welchem Datum das ABG-Restaurant Am Erlenbruch 94 alternativ zumindest als Aufwärm- und Verteilerküche für eine Stadtviertel-Küche im Riederwald zur Verfügung stehen würde. Begründung: Die Einrichtung einer Stadtteilküche im Riederwald kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander im Stadtteil zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Mit dem Haushalt 2026/2027 stehen dafür die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Das seit ca. drei Jahren leerstehende Restaurant der ABG Am Erlenbruch 94 ist der geeigneter Ort für die geplante Stadtteil-Küche. Zum einen wegen der Größe der Räumlichkeiten, zum zweiten vor allem wegen der zentralen Lage im Stadtteil und der räumlichen Nähe zur Pestalozzi-Schule und zur U-Bahn-Haltestelle. Die fast 100-jährige Nutzung dieser Räumlichkeiten als Gastronomie und Ort der Begegnung ist im Bewusstsein vieler Riederwälderinnen und Riederwälder fest verankert. Die ausführliche Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026 (ST 1151) erklärt, dass eine Nutzung dieser Räumlichkeiten als Gastronomie künftig ausgeschlossen werde. Für das soziale Zusammenleben im Riederwald wäre der dauerhafte Wegfall dieser Räumlichkeiten aus ökonomischen und möglicherweise denkmalschutzrechtlichen Gründen als Ort der Begegnung jedoch politisch nicht vermittelbar. Hinzu kommt, dass Ende der 90er Jahre das Bürgerhaus im Riederwald abgerissen wurde und kein Ersatz durch die Stadt Frankfurt angeboten wurde. Mit einer Stadtteilküche im Riederwald kann die Stadt Frankfurt einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Dazu müssen aber auch die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2026, NR 49 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.06.2026, V 31 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 656 2026 1. Der Vorlage NR 49 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

  • Lückenschluss bei der Baumbepflanzung von Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie der Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof
    OFOB 5
    22.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 125/5 Betreff: Lückenschluss bei der Baumbepflanzung von Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie der Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich beim Grünflächenamt einzusetzen, dass die Lücken bei der Baumbepflanzung der Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof zeitnah geschlossen werden. Begründung: Wir erleben gerade wieder einen sehr heißen Sommer. Das zeigt uns den Wert von Straßenbäumen. Sie kühlen Städte ab, sie filtern Feinstaub und werfen Schatten. Sie verengen Straßen optisch, was durchaus zu einer Drosselung der Geschwindigkeit führt, und mindern Lärm. All das käme den Anwohnenden in den vorgeschlagenen Bereichen zu Gute. Auf den noch nicht mit Bäumen bepflanzten Abschnitten der Mittelstreifen der im Folgenden genannten Straßen ist noch reichlich Platz für Bäume. Es handelt sich weiterhin abgesehen von dem Bereich in der Paradiesgasse nicht um Parkflächen, was die Umsetzbarkeit erleichtern dürfte. Im Folgenden eine Auflistung möglicher Pflanzflächen, die das Grünflächenamt für Baumpflanzungen sondieren soll: - Brückenstraße 3-7 - Grünfläche vor dem Kulturamt - Walter-Kolb-Straße 2-4 bzw. 5 (Deutschordenskirche) - Mittelstreifen - Walter-Kolb-Straße 8-14-Mittelstreifen - Walter-Kolb-Straße 20-23-Mittelstreifen - Walter-Kolb-Straße/Ecke Elisabethenstraße 13 - Mittelstreifen - Paradiesgasse zwischen Elisabethenstraße und Affentorplatz - Seiten/Flanken - Darmstädter Landstraße 1-14 - Mittelstreifen Foto: privat / Christine Wendel-Roth: Vorhandene Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Darmstädter Landstraße zwischen Lokalbahnhof und Wendelsplatz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 40 Die Vorlage OF 125/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2026 Beschluss: Die Vorlage OF 125/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung der Signalsteuerung reduziert Rückstaus, Lärm und Abgasmengen
    OFOB 5
    22.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 137/5 Betreff: Verbesserung der Signalsteuerung reduziert Rückstaus, Lärm und Abgasmengen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Signalsteuerung an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße während der Vollsperrung der Mörfelder Landstraße im Zuge des Ersatzneubaus der DB-Eisenbahnbrücke an die aktuell veränderten Verkehrsströme anzupassen, um den Verkehrsfluss insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu verbessern und Verkehrsbeeinträchtigungen zu reduzieren. Begründung: Durch die Vollsperrung der Mörfelder Landstraße im Zuge des Ersatzneubaus der DB-Eisenbahnbrücke haben sich die Verkehrsströme im Frankfurter Süden erheblich verändert. Insbesondere wird der Verkehr in Fahrtrichtung Osten derzeit verstärkt über die Oppenheimer Landstraße und den Ziegelhüttenweg zur Mörfelder Landstraße geführt. Die derzeitige Ampelschaltung an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße trägt dieser veränderten Verkehrssituation offenbar nicht ausreichend Rechnung. Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten können während einer Grünphase jeweils nur wenige Fahrzeuge die Kreuzung passieren. Dadurch entstehen regelmäßig Rückstaus auf der Oppenheimer Landstraße und im Ziegelhüttenweg. Eine Anpassung der Signalsteuerung an die tatsächlichen Verkehrsströme könnte dazu beitragen, die Stausituation zu entschärfen, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu erhöhen sowie die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm und Abgase zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 502 2026 Die Vorlage OF 137/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße
    OFOB 11
    22.07.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 27/11 Betreff: Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Der Radweg in der Wächtersbacher Straße (Südseite) an der Haltestelle Schlitzer Straße (Höhe Kaufland) endet kurz nach der Haltestelle Schlitzer Straße und soll auf der Wächtersbacher Straße rot markiert, alternativ jeweils so abgesetzt, dass ein Radweg zu erkennen ist (siehe Starkenburger Straße/Dieburger Straße) weitergeführt werden. Dies aus dem Grund, da sich die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Birsteiner Straße auf unbekannte Zeit verschoben hat. Begründung: Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Birsteiner Straße sieht das Radfahrbüro - Amt 36 im Zusammenhang mit den Planungen zum Radschnellweg FRM 7, der von Frankfurt über Maintal nach Hanau verläuft. Derzeit läuft hierzu noch eine Machbarkeitsstudie. Im Vorgriff auf die Umsetzung der Radschnellwegverbindung wird erst eine Verkehrszählung beauftragt werden, um zu prüfen, ob unabhängig von der Realisierung der Radschnellwegverbindung eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann. Erst wenn die Zähldaten vorliegen und ausgewertet wurden wird eine erste Planung intern abgestimmt, schrieb mir mit Mail vom 23.07.2026 das Radfahrbüro - Amt 36. Um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten, soll daher bis zur Herstellung der angedachten Fahrradstraße am Ende des separaten Radweg, der nach der Haltestelle Schlitzer Straße einfach aufhört, auf der Wächtersbacher Straße mit einer bevorzugten roten Markierung, bzw. dass ein Radweg zu erkennen ist, bis zum Ende der Bebraer Straße, weitergeführt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2026 Die Vorlage OF 27/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit Radfahrer Am Erlenbruch / Am Riederbruch, Weiterführung Fahrradweg
    OFOB 11
    22.07.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 46/11 Betreff: Sicherheit Radfahrer Am Erlenbruch / Am Riederbruch, Weiterführung Fahrradweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Den Radweg stadteinwärts Am Erlenbruch in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Den Radweg Am Erlenbruch, der bei der Haltestelle Schäfflestraße stadteinwärts endet, soll auf der Straße Am Erlenbruch/Am Riederbruch weitergeführt werden, bis dieser wieder nach ca. 100 Metern auf den separierten Radweg führt. Den Radweg bei der Haltestelle Johanna-Tesch-Platz auf der Straße Am Erlenbruch stadteinwärts weiterzuführen, bis zur Einfahrt zum FSV-Stadion. Begründung: Der Radweg stadtauswärt Am Erlenbruch befindet sich in einem desolaten Zustand, so dass die Sicherheit der Radfahrer gefährdet ist. Vor allem Kinder sind hier besonders gefährdet, da diese die Unebenheiten nicht ausgleichen können und auf die Fahrbahn gelangen könnten. Der Radweg muss daher hergerichtet werden. An der Haltestelle Schäfflestraße stadteinwärts endet der Radweg unerwartet und plötzlich. Hier muss der Radweg auf der Straße weitergeführt und markiert werden, bis dieser wieder auf den separaten Radweg nach ca. 100 Metern führt. An der Haltestelle Johanna-Tesch-Platz stadteinwärts endet der Radweg. Hier muss der Radweg auf der Straße Am Erlenbruch/Am Riederbruch weitergeführt und markiert werden, bis dieser wieder auf den separaten Radweg bei der Einfahrt zum FSV-Stadion führt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer bei der Zufahrt/Abfahrt des FSV-Stadion durch Markierung
    OFOB 11
    22.07.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 48/11 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer bei der Zufahrt/Abfahrt des FSV-Stadion durch Markierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Anbringen von geeigneten Markierungen auf dem Boden zur Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer auf dem Geh- und Radweg bei der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz des FSV-Stadion. Begründung: Der Parkplatz Richard-Herrmann-Platz beim FSV-Stadion ist über Am Riederbruch/Am Erlenbruch über den Geh- und Radweg erreichbar. Die dort ein- und ausfahrenden PKW /LKW fahren somit zum Am Riederbruch/Am Erlenbruch und zum Parkplatz des FSV-Stadion über den Geh- und Radweg. Eine Warnung, dass bei der Aus- und Einfahrt Fußgänger und Fahrradfahrer passieren, ist nicht vorhanden. Dieser Weg ist sehr frequentiert, da dies der Fahrradweg und auch Fußgängerweg ist, der zum Schwimmbad, der U-Bahnhaltestelle 7 Eissporthalle, der Eissporthalle, nach Bornheim, zu den Kleingärten usw. führt. Um die Sicherheit für die Fußgänger und Fahrradfahrer zu wahren, sollen geeignete Markierungen auf dem Boden in - bevorzugt- in roter Farbe aufgebracht werden, mit in weiß eingezeichnetem Fahrrad und einem Menschen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 48/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 48/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8
    OFOB 8
    22.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 54/8 Betreff: Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8 Vorgang: Beschl. d. OBR 8, § 4936/24; OI 79/24 OBR 8 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 8 zwei barrierefreie Komposttoiletten an folgenden Standorten aufzustellen: - im Martin-Luther-King-Park in der Nähe des Spielplatzes, - am Niddaufer im Bereich des Kinderspielplatzes bei der Minigolfanlage. Begründung: Die von der Stadt Frankfurt bereits erprobten 8 Komposttoiletten haben sich im Rahmen eines Pilotprojekts bewährt und werden von der Bevölkerung gut angenommen. Sowohl der Martin-Luther-King-Park als auch am Niddaufer im Bereich des Kinderspielplatzes mit den angrenzenden Liegewiesen werden in den warmen Monaten intensiv von Familien, Kindern sowie Erholungssuchenden genutzt. Trotz der hohen Aufenthaltsqualität fehlt dort ein angemessenes Toilettenangebot. Für den Martin-Luther-King-Park ist im Zusammenhang mit dem Rückbau der Containeranlage, nach der Sanierung des bestehenden Kindergartens KiZ 70, eine dauerhaft angeschlossene Toilettenanlage vorgesehen (OI 79, Vorlage: OF 474/8 vom 23.10.2024 / Beschluss des OBR 8 § 4936/24). Bis zu deren Fertigstellung besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Bedarf an einer öffentlichen Toilette. Eine Komposttoilette bietet hierfür eine schnelle, kostengünstige und nachhaltige Übergangslösung. Diese kann nach Inbetriebnahme der fest installierten Toilettenanlage an einem anderen geeigneten Standort eingesetzt werden. Das Fehlen öffentlicher Toiletten führt an stark frequentierten Grünflächen zu hygienischen Problemen. Ein ausreichendes Toilettenangebot trägt dazu bei, Grünanlagen sauber zu halten, Wildurinieren sowie die Aufenthaltsqualität für alle zu verbessern. Die Aufstellung von Komposttoiletten bietet zahlreiche Vorteile: - Sie benötigen weder einen Wasser- noch einen Kanalanschluss und können daher mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand errichtet werden. - Sie verbrauchen wenig Wasser und leisten damit einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. - Die barrierefreie Komposttoilette verfügt über eine Wickelmöglichkeit und bietet damit Familien mit Säuglingen einen zusätzlichen Mehrwert. - Die Investitions- und Betriebskosten liegen deutlich unter denen konventioneller öffentlicher Toilettenanlagen. Der Anschaffungspreis bei der barrierefreien Variante liegt bei ca.15.000 €. Die Kosten einer fest angeschlossenen öffentlichen Toilettenanlage liegen durch die notwendigen Erschließungskosten (Fundament, Wasser,- Strom- und Kanalanschlüsse) bei über 100.000 €. Hinzu kommen dauerhafte Wasser -und Abwassergebühren. - Ein ausreichendes öffentliches Toilettenangebot verbessert für Frauen die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume. Öffentliche Toiletten sind daher auch ein wichtiger Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit und Teilhabe. Mit der Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten an den genannten Standorten kann die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 8 nachhaltig verbessert werden. Gleichzeitig werden Wasserressourcen geschont, die Umwelt entlastet und ein zeitgemäßes, inklusives Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Die Maßnahme stärkt die Attraktivität der öffentlichen Grünanlagen und unterstützt eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung. Quelle: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 07.11.2024, OI 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 520 2026 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einführung von städtischen E-Mailadressen für Ortsbeiratsmitglieder:innen, Stadtbezirksvorsteher:innen, Sozialbezirksvorsteher:inn und weiteren Ehrenamtsträgern:innen der Stadt Frankfurt am Main
    OFOB 11
    22.07.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 60/11 Betreff: Einführung von städtischen E-Mailadressen für Ortsbeiratsmitglieder:innen, Stadtbezirksvorsteher:innen, Sozialbezirksvorsteher:inn und weiteren Ehrenamtsträgern:innen der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: Die Ehrenamtsträger:innen der Stadt Frankfurt am Main, die noch keine städtische E-Mail -Adresse haben, sollen mit einer solchen ausgestattet werden, da sie mit sensiblen Daten arbeiten. Begründung: Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Stadt Frankfurt am Main regelmäßig personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern und sonstigen sensiblen Inhalten verarbeitet. Bisher erfolgt die Kommunikation hierzu mangels Alternativen über die privaten E-Mail-Adressen der ehrenamtlich tätigen Personen. Aus Gründen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit birgt diese Praxis erhebliche Risiken. Die Einrichtung und Bereitstellung offizieller städtischer E-Mail-Adressen (für die aktiven Ehrenamtlichen ist daher unumgänglich. Nur so kann die DSGVO eingehalten werden. Die Nutzung privater Mail-Anbieter (wie Gmail, Web.de etc.) erschwert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (Art. 5 DSGVO), da die Stadt als Verantwortliche keine Kontrolle über die Speicherorte, Zugriffsrechte und Sicherheitsstandards dieser Drittanbieter hat. Es erfolgt eine strikte Trennung von Privat und "Dienstlich". Durch städtische Postfächer wird verhindert, dass sensible Bürgerdaten mit privaten Inhalten vermischt werden. Dies schützt sowohl die Bürger als auch die Ehrenamtlichen selbst. Scheidet eine ehrenamtliche Person aus ihrer Funktion aus, kann die Stadt das Postfach zentral sperren oder löschen und behält somit die Datenhoheit. Bei privaten Accounts verbleiben die Daten dauerhaft im privaten Besitz der Person. Eine Überprüfung der Löschung ist nicht möglich. Eine offizielle E-Mail-Adresse legitimiert die ehrenamtliche Arbeit gegenüber den Bürgern und erhöht das Vertrauen in die digitale Kommunikation mit der Verwaltung. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 60/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratsinitiative zur Unterstützung des VfR Bockenheim 1955 e. V. beim Neubau des Vereinsheims
    OFOB 2
    22.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 71/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Unterstützung des VfR Bockenheim 1955 e. V. beim Neubau des Vereinsheims Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt den VfR Bockenheim 1955 e. V. beim Neubau des Vereinsheims und ermöglicht dem Verein dadurch, sich weiterhin ehrenamtlich für Integration und Gemeinschaft im Stadtteil zu engagieren. Hierzu stellt der Ortsbeirat 2 aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 2500 zur Verfügung, die zur Einrichtung einer barrierefreien Toilettenanlage im neuen Vereinsheims verwendet werden sollen. Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Der VfR Bockenheim 1955 e.V. ist fester Bestandteil des Bockenheimer Vereinslebens. Als Fußballverein mit über 500 Mitgliedern, davon 300 Kinder/Jugendliche, leistet er seit über 60 Jahren einen großen Dienst für Integration und ein gutes gesellschaftliches Miteinander im Stadtteil. Das mehr als 50 Jahre alte Vereinsheim muss wegen zahlreicher Schäden neu errichtet werden. Die Gesamtkosten für den Neubau stellen für den Verein eine, gemessen am Vereinsvermögen, große finanzielle Investition dar. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Eigenleistung aus Vereinsmitteln. Zur Finanzierung ist der Verein weiterhin auf Fördermittel, Spenden und Sponsoring angewiesen. Der Ortsbeirat kann dabei helfen, die finanzielle Last zu vermindern und gleichzeitig einen Beitrag zur Barrierefreiheit im neuen Vereinsheim leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 21 2026 Die Vorlage OF 71/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz
    OFOB 2
    22.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 74/2 Betreff: Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Kirchplatz, die Fläche zwischen dem erhöhten Zugangsbereich zur Jakobskirche und den bestehenden Baumpflanzungen 1. soweit möglich zu entsiegeln und 2. und, soweit möglich, die Baumpflanzungen, die im vorderen Bereich zur Ginnheimer Straße bestehen, fortzusetzen. Die Maßnahmen sind so umzusetzen, dass das Café weiterhin den Außenbereich betreiben kann, wie dies auch schon jetzt unter dem bestehenden Baumpflanzungen möglich ist. Begründung: Die Hitzeperiode im Juni hat gezeigt, dass es selbst unter den Sonnenschirm sehr warm wurde. Die Bodenfläche heizt sich auf. Eine Begrünung dient dem Stadtklima, eine bessere Regenwasserversickerung wäre gegeben. Rund um den Kirchplatz gibt es keine Vorgärten und wenig Grünfläche, zugleich ist der Platz nicht zuletzt wegen des gastronomischen Angebots und der Verkehrsanbindung hoch frequentiert. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, ist eine zusätzliche Begrünung anzustreben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 74/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Forstwirtschaftliches Konzept gegen die „Traubenkirsche“ und bezüglich der Wiederaufforstung im Schwanheimer Wald
    OFOB 6
    22.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 78/6 Betreff: Forstwirtschaftliches Konzept gegen die "Traubenkirsche" und bezüglich der Wiederaufforstung im Schwanheimer Wald Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat schriftlich sein Konzept zur Wiederaufforstung des Schwanheimer Waldes und zur Beseitigung der sog. ‚Traubenkirsche' mitzuteilen. Begründung: Der durch die vergangenen Sommer geschädigte Schwanheimer Wald sollte nach Auskunft des Umweltdezernats bereits in der Vergangenheit mit Hitzeresistenteren heimischen Baumarten wiederaufgeforstet werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die sich stark ausbreitende, nicht-heimische und andere Pflanzenarten verdrängende ‚Traubenkirsche' im Wald entfernt werden. Von einer gezielten Umsetzung dieser Maßnahmen ist bisher wenig bis nichts festzustellen. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat sein Konzept und seinen Zeitplan zur Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen schriftlich mitzuteilen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 78/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Wiederaufstellung von Sitzbänken im Schwanheimer Wald
    OFOB 6
    22.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 79/6 Betreff: Wiederaufstellung von Sitzbänken im Schwanheimer Wald Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen von durchgeführten, städtischen Arbeiten entfernten Sitzbänke am Rande des Gehweges östlich des Kobeltzoos im Schwanheimer Wald wieder zu errichten. Begründung: Die entfernten Bänke dienten der Naherholung und des Ausruhens von älteren Menschen und Familien mit Kindern während ihrer Spaziergänge. Der Vorteil war insbesondere die schattige Lage der Bänke. Mit Ausnahme einer Bank, die stets in der Sonne steht, wurden die übrigen Bänke am Rande des Weges inklusive der danebenstehenden Müllbehälter entfernt. Familien und ältere Bürger beklagen diese Situation. Eine Wiedererrichtung der Bänke ist zur Aufrechterhaltung des Naherholungscharakters und auch unter Berücksichtigung der Partizipation älterer Menschen in der Stadtgesellschaft dringend geboten. Eine zusätzliche Errichtung von Müllbehältern mit ‚Vogelschutzdeckel' ist dabei obligatorisch. Anlage: Bilder der Standorte der entfernten Bänke Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 79/6 wurde zurückgezogen.

  • Westendplatz wieder sicher und sauber gestalten
    OFOB 2
    22.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 85/2 Betreff: Westendplatz wieder sicher und sauber gestalten Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Bereich um die Altglas- und Altkleidercontainer am Westendplatz unverzüglich von Müll und sonstigen Ablagerungen zu befreien und dort künftig eine verlässliche, bedarfsgerechte Reinigung sicherzustellen. Auf Hinweise und Beschwerden von Anwohner ist zeitnah zu reagieren; festgestellter Müll ist unverzüglich zu beseitigen. In unmittelbarer Nähe der Container ist ein Hinweisschild anzubringen, das auf das Verbot illegaler Müllablagerungen und mögliche Bußgelder aufmerksam macht; 2. den Standort des Altkleidercontainers zu überprüfen und diesen erforderlichenfalls zu entfernen oder an einen geeigneteren, besser einsehbaren und kontrollierbaren Standort zu verlegen; 3. die Leerungsintervalle der vorhandenen Wertstoffcontainer zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen sowie illegale Ablagerungen konsequent zu verfolgen und zu ahnden; 4. die Präsenz von Stadt- und Landespolizei am Westendplatz, insbesondere im Bereich des Spielplatzes und der Container, spürbar zu erhöhen. Verstöße gegen die Grünflächenverordnung, etwa nächtliches Campieren, sind konsequent zu ahnden; 5. gemeinsam mit den zuständigen Fachstellen ein nachhaltiges Konzept für den Westendplatz vorzulegen. Dieses soll insbesondere Maßnahmen gegen Vermüllung, den Missbrauch des Platzes als Schlaf- und Aufenthaltsort, Belästigungen sowie eine Verschlechterung des Sicherheitsgefühls von Anwohnern, Eltern und Kindern enthalten; 6. dem Ortsbeirat über die bislang auf Hinweise im Mängelmelder erfolgten Maßnahmen sowie über die weitere Vorgehensweise zu berichten. Begründung: Der Westendplatz ist ein wichtiger Aufenthalts- und Spielort der unmittelbaren Nachbarschaft. Seit Wochen wird insbesondere der Bereich um die Wertstoff- und Altkleidercontainer durch erhebliche Vermüllung beeinträchtigt. Nach Angaben von Anwohnern und Passanten wurden entsprechende Mängel bereits wiederholt gemeldet, ohne dass eine nachhaltige Verbesserung eingetreten ist. Zugleich berichten Anwohner von zunehmenden Konflikten und einem deutlich gesunkenen Sicherheitsgefühl, insbesondere im Umfeld des Spielplatzes und östlich des Westendplatzes. Der Platz riecht teilweise stark nach Urin; Eltern und Kinder meiden ihn zunehmend. Dieser Zustand ist für ein dicht bewohntes Wohnquartier im Westend nicht hinnehmbar. Neben einer sofortigen Reinigung und einer besseren Kontrolle des Containerstandorts braucht es deshalb ein abgestimmtes Vorgehen von Entsorgungsbetrieben, Stadtpolizei, Polizei und sozialen Fachstellen. Ziel muss sein, den Westendplatz wieder als sauberen, sicheren und gut nutzbaren Ort für die Nachbarschaft zu sichern. Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 47 Auf Wunsch der SPD wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 360 2026 1. Die Ziffern 1 bis 3 und 6 der Vorlage OF 85/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 4 und 5 der Vorlage OF 85/2 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1: CDU, 2 GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE und 1 Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung) zu 2: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

  • Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten und Grundschulbezirke in Bockenheim überprüfen
    OFOB 2
    22.07.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 93/2 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten und Grundschulbezirke in Bockenheim überprüfen Vorgang: F 3410/25; OM 8003/26 OBR 2; M 84/26 Der Magistrat wird anlässlich der Vorlage M 84 und der jüngsten Entwicklungen ergänzend zur OM 8003 vom 19.01.2026 gebeten, bezüglich der Sanierung der Georg-Büchner-Schule und der Einteilung der Grundschulbezirke in Bockenheim die folgenden Punkte zu prüfen und dem Ortsbeirat dazu zu berichten bzw. umzusetzen: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde, dem Ortsbeirat sowie interessierten Anwohnern und Bürgern vorgestellt werden, 2. im Zuge dessen soll dargelegt werden, ob die Weiterführung am Standort sinnvoll erscheint und räumlich überhaupt neben der IGS möglich erscheint, 3. wie und wann die Neuaufteilung der Grundschulbezirke in Bockenheim (inklusive Franckeschule, Bonifatiusschule, Georg-Büchner-Schule (insbesondere der Leitung der Grundstufe an der Kaufunger-/Schlossstr.), Viktoria Luise Schule, sowie der geplanten Grundschule im Schönhofviertel erfolgen wird und einen Runden Tisch unter Beteiligung der umliegenden Grundschulen, der Kinderbeauftragten, den Horten/ESB-Einrichtungen, Elternbeiräten bzw. Vertretern aus der Elternschaft sowie ggfs. Vertreten aus dem Ortsbeirat 7 und Eltern/Vertreter der künftigen Schule im Schönhofviertel einzuberufen, in dem die Bezirke abgestimmt und die Zuteilung der Horte/Mittagsbetreuungsplätze in Abstimmung zwischen allen Beteiligten erfolgen soll und damit 4. dafür Sorge zu tragen, dass Schulen, Horte/Kindergärten und Familien Planungssicherheit erlangen und rechtzeitig vor einem neuen Schuljahr wissen, an welcher Schule ihr Kinder unterrichtet werden soll. Begründung: Im Schulentwicklungsplan Schulentwicklungsplan (dazu M84/2026, S. 169/170) ist zu lesen, dass die Grundstufe der Georg Büchner Schule schon in 2027 wieder an ihren ursprünglichen Standort zurück umziehen soll. Ein solcher Umzug sollte nur dann erfolgen, wenn der Schulbetrieb erwiesenermaßen am neuen Standort sinnvoll betrieben werden kann, also ein umfassendes, Raumangebot im gebotenen baulichen Zustand vorhanden ist. Leider enthält auch die Antwort auf die Frage der Stadtverordneten Isabel Schnitzler F 3410 aus 2025 keine konkreten Angaben zur Sanierung der Georg Büchner Schule. Die Zeit der Auslagerung sollte sinnvoll genutzt werden, um die erforderlichen Baumaßnahmen vornehmen zu können. Die Schule an der Schlossstraße platzt schon jetzt wieder aus allen Nähten, Bewegungsräume wurden zu Klassenräumen, die beworbenen Raumkonzepte über Bord geworfen. Die Schule im Schönhofviertel befindet sich im Bau, ob diese wie geplant bereits ab 2027 zur Entlastung beitragen können wird, bleibt ungewiss. Schließlich ist auch die benachbarte Franckeschule zunehmend 5-zügig, was nicht dem dortigen Raumkonzept, vierzügig ausgelegt, entspricht. Die Erweiterung scheitert an den Verzögerungen rund um die Johanna Tesch Schule, die als IGS nach Preungesheim umziehen soll. Unter Umständen müsste die Grundstufe dauerhaft aus der Georg Büchner Schule ausgegliedert werden und die Kinder des Bezirks andernorts unterrichtet werden. Dazu müsste umfassend untersucht und erhoben werden, ob die Raumkapazitäten/Grundstücksfläche an der Pfingstbrunnenstraße ausreichend sind. Diese Bedenken wurden schon frühzeitig geäußert, https://www.fr.de/frankfurt/bockenheim-ort54494/raumnot-an-der-georg-buechner-sc hule-91920154.html. Angesichts des Defizits der Stadt sollten Neuzuschnitte der Grundschulbezirke auch unter der Maßgabe der Optimierung der bestehenden Personalkapazität erfolgen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.06.2025, F 3410 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8003 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 368 2026 Die Vorlage OF 93/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierungsbaumaßnahmen in Höchst/Unterliederbach, hier: Liederbacher Straße und angrenzende Straßen
    OFOB 6
    22.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2026, OF 94/6 Betreff: Sanierungsbaumaßnahmen in Höchst/Unterliederbach, hier: Liederbacher Straße und angrenzende Straßen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat schriftlich Auskunft über den Sachstand sowie des voraussichtlichen Endes der Sanierungsbaumaßnahmen in der Liederbacher Straße und daran angrenzender Straßen (wie z. B. der Peter-Bied-Straße) mitzuteilen. Begründung: Die Maßnahmen, welche langzeitige Straßensperrungen und Umleitungen zur Folge haben, dauern bereits geraume Zeit an und Sorgen bei Anwohnern und zahlreichen Verkehrsteilnehmern für Unmut. Der Magistrat wird daher gebeten, die entsprechenden Auskünfte sowie das voraussichtliche Ende der Maßnahmen schriftlich dem Ortsbeirat mitzuteilen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 94/6 wurde zurückgezogen.

  • Westen: Übersicht über alle zur Renovierung vorgesehenen Spielplätze
    OFOB 6
    21.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2026, OF 107/6 Betreff: Westen: Übersicht über alle zur Renovierung vorgesehenen Spielplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine vollständige und aktuelle Übersicht aller Spielplätze vorzulegen, die im laufenden oder kommenden Haushaltsjahr renoviert werden sollen. Die Übersicht soll folgende Angaben enthalten: Name und genaue Lage des Spielplatzes. Geplanter Zeitraum der Renovierung. Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen. Voraussichtliche Kosten. Hinweis auf geplante Beteiligungsformate, insbesondere für Kinder und Eltern. Hitzeresistente Möglichkeiten, z. B. durch Schatten und Wasserspiele zu schaffen. Begründung: In den vergangenen Monaten haben Bürgerinnen und Bürger vermehrt Nachfragen zum Zustand der Spielplätze sowie zu geplanten Renovierungen gestellt. Um diesen Informationsbedarf angemessen beantworten zu können und die Anliegen der Bevölkerung fundiert zu vertreten, benötigt der Ortsbeirat eine transparente und vollständige Übersicht über alle vorgesehenen Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 107/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 605 2026 Die Vorlage OF 107/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas im Ortsbezirk
    OFOB 10
    21.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2026, OF 36/10 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas im Ortsbezirk Der Magistrat möge berichten welche kurz- und langfristigen Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas umgesetzt werden bzw. geplant sind. In dem Zusammenhang soll dargelegt werden, wie die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Hessen und des Bundes ausgeschöpft werden. Begründung: Kitas und Schulen benötigen Hitzeschutzmaßnahmen, da die Temperaturen zunehmen und damit immer öfter Hitzetage und Hitzewellen auftreten. Dazu zählen außenliegende Verschattung wie Sonnensegel, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung. Außerdem müssen kurzfristige Lösungen gefunden werden, wie überhitzte Unterrichtsräume verlegt werden können. Zur Verfügung stehende Fördermittel des Landes Hessen und des Bundes sollen ausgeschöpft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 296 2026 Die Vorlage OF 36/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Auch die Bürger des Frankfurter Ostens haben ein Recht auf saubere Luft
    OFOB 11
    21.07.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2026, OF 58/11 Betreff: Auch die Bürger des Frankfurter Ostens haben ein Recht auf saubere Luft Vorgang: OA 83/21 OBR 11; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22; OA 552/25 OBR 11; ST 1340/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möchte berichten: Hat der Magistrat der Stadt Frankfurt, wie angekündigt, Gespräche mit dem Land Hessen zur Umweltzone Frankfurt geführt? Hat der Magistrat der Stadt Frankfurt Gespräche mit dem Land Hessen zum Luftreinhalteplan geführt und dabei die Problematik der Ausgrenzung der Bürger des Frankfurter Ostens angesprochen, die nun als "kleines gallisches Dorf" zwischen den großen Umweltzonen der Stadt Frankfurt, Hanau und Offenbach liegen? Wird ein solcher Luftreinhalteplan 2025 noch erstellt oder wird die Umweltzone Frankfurt am Main nun aufgelöst, weil die Rechtsgrundlage für eine Umweltzone fehlt? Wird das Umweltamt die Erstellung des Luftreinhalteplans 2025 diesmal mit den fehlenden drei Stadtteilen (Fechenheim, Riederwald, Seckbach), für das gesamte Stadtgebiet Frankfurts einfordern? Werden in der Zukunft noch Feinstaub, NO2 und Stickoxyde "Am Erlenbruch" gemessen und was haben die Ergebnisse der Messungen dazu im Jahr 2025 ergeben? Was ist die Rechtsgrundlage für eine Umweltzone, wenn es keinen gültigen Luftreinhalteplan mehr gibt? Begründung: Bisher ist kein Luftreinhalteplan mehr erstellt worden. Die Veröffentlichung des Luftreinhalteplans hätte aber bereits spätestens im Jahr 2025 erfolgt sein müssen. Der letzte veröffentlichte Luftreinhalteplan 2022 war nur ein "Nachtrag" zum Luftreinehalteplan 2020. Alle 5 Jahre müssen diese Pläne zwingend "neu" aufgestellt werden. Das wäre im Jahr 2025 gewesen. In der ST1340 teilte der Magistrat der Stadt Frankfurt mit: "Der Magistrat wird bei der nächsten Luftreinhalteplanung beim zuständigen hessischen Umweltministerium sich für die Aufhebung der Frankfurter Umweltzone einzusetzen, da im "kompletten" Stadtgebiet die gesetzlichen lufthygienischen Grenzwerte eingehalten werden, es bestehe daher keine Rechtsgrundlage mehr für die Ausweitung der Umweltzone". Somit ergibt sich aber im Umkehrschluss dieser Argumentation, dass jetzt ebenfalls keine Rechtsgrundlage mehr für die Umweltzone Frankfurt bestehen würde. Der Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt wurde nicht mehr weitergeführt. Dies ist aber die Grundlage für die Maßnahme "Umweltzone". Es gibt seit 2019 keine Überschreitungen der drei Grenzwerte mehr, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.10.2021, OA 83 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Anregung vom 28.04.2025, OA 552 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 58/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 58/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte Verkehrskontrollen
    OFOB 6
    21.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2026, OF 68/6 Betreff: Höchst: Bericht über stattgefundene verstärkte Verkehrskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der nächsten OBR Sitzung dem Ortsbeirat einen Bericht über die im Juni in Höchst durchgeführten verstärkten Verkehrskontrollen zu geben. Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte umfassen: - Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen (z. B. Geschwindigkeitsmessungen, Parkverstöße, etc.). - Zeitliche und örtliche Schwerpunkte der Maßnahmen. - Ergebnisse der Kontrollen, einschließlich Anzahl festgestellter Verstöße und eingeleiteter Maßnahmen. - Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollen sowie etwaige geplante Folgemaßnahmen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirksamkeit der bereits durchgeführten verstärkten Verkehrskontrollen einschätzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen anregen zu können, ist ein detaillierter Bericht erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 314 2026 Die Vorlage OF 68/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 62
    OFOB 6
    21.07.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2026, OF 75/6 Betreff: Änderung der Linienführung und des Fahrtakts der Buslinie 62 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zum Fahrplanwechsel des RMV im Herbst 2026 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: (Weiterleitung an den Ortsbeirat 5) Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Stadtbezirk Gateway Gardens im Stadtteil Flughafen und die dort gelegene S-Bahn-Station auch mit der Buslinie 62 anzufahren 2. den Takt der Buslinie 62 zumindest zu den Zeiten der Schichtwechsel am Flughafen von halbstündlich auf viertelstündlich zu erhöhen 3. an der Bushaltestelle Airport Tor 3 in Fahrtrichtung Terminal 1 eine Überdachung zum Schutz vor Regen, Nässe und Wind und ausreichende Sitzgelegenheiten einzurichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 4. an der Fahrtstrecke der Linien 62 und 78 in Schwanheim eine zusätzliche Haltestelle in Höhe der Tannenwaldstraße/Saarbrücker Straße einzurichten. Begründung: Mit der Änderung der Linienführung der Linie 62 wird sich die Fahrt zur Arbeitsstätte für viele Bewohner des Schwanheimer Westens deutlich verbessern. Für diejenigen, die an sieben Tagen im Schichtdienst am und rund um den Flughafen arbeiten, ist ein halbstündlicher Fahrtakt zu wenig. Der Frankfurter Flughafen ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland, der über den ÖPNV deutlich besser angebunden werden sollte. Eine Linienführung der Buslinie 62 über die S-Bahn-Station Gateway Gardens würde nicht nur eine Verbesserung für die Menschen bieten, die in diesem Areal arbeiten (mittlerweile bis zu 18.000), sondern auch, mit Umstieg, für die Beschäftigten im Terminal 3 und die Arbeiter in der CargoCity Süd, sowie für Hotelgäste. Für die Schwanheimer Bürger (ca. 21.000) verkürzt sich die Fahrzeit zu den Haltepunkten der Frankfurter Innenstadt und Offenbachs sowie der westlichen Kommunen Kelsterbach, Raunheim und Rüsselsheim beim Umstieg am S-Bahnhof Gateway Gardens um teilweise bis zu 20 Minuten. Alleine hierfür würde ein 15-Minuten-Takt der Linie 62 eine deutliche Verbesserung bedeuten. Derzeit beträgt die Fahrzeit von Schwanheim (West) bis zur Konstablerwache ca. 50 Minuten - bei einer Verbindung über den S-Bahnhof Gateway Gardens würde sich die Fahrzeit nahezu halbieren. An der Bushaltestelle Airport Tor 3 in Fahrtrichtung Terminal 1 steigen stündlich ca. 100 Fahrgäste - unter anderem auch aus Schwanheim - aus. Diese Fahrgäste nutzen beim Umsteigen die Linien in Richtung Kelsterbach, Rüsselsheim, Walldorf und Lufthansa Tor 21, Lufthansa Zentrale (LAC), Lufthansa Tor 25, Flight-Training, Lufthansa Technik, Cargo-Center Nord usw. Trotz dieser hohen Zahl an Umsteigenden bietet die Haltestelle keine Überdachung zum Schutz vor Regen, Nässe, Wind und auch keine ausreichenden Sitzgelegenheiten. Eine zusätzliche Haltestelle der Linien 62 und 78 in Höhe der Tannenwaldstraße/Saarbrücker Straße ist notwendig, weil der Laufweg von der Haltestelle An der Kreuzheck bis zur Vogesenstraße, wo sich ein Kindergarten, Ärztehaus und eine Apotheke befinden für viele Bürger zu lange und zu beschwerlich ist. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 320 2026 Die Vorlage OF 75/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: Gefährliche Schubkarren- und Fahrradbegegnung an der Schmalkaldener Straße
    OFOB 6
    21.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2026, OF 93/6 Betreff: Unterliederbach: Gefährliche Schubkarren- und Fahrradbegegnung an der Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen an der Schmalkaldener Straße im Bereich der Autobahnunterführung zwischen Liederbach und Unterliederbach ergriffen werden können, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen zu erhöhen. Insbesondere soll geprüft werden, wie Radfahrende im Bereich der unmittelbaren Begegnungsstelle nach der Unterführung zu einer angemessenen Geschwindigkeit veranlasst werden können. Hierzu sind beispielsweise Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung zu untersuchen. Begründung: Nach der Autobahnunterführung an der Schmalkaldener Straße, insbesondere am ersten Ausgang der Kleingartenanlage Unterliederbach auf Höhe der Schmalkaldener Straße 9, kommt es regelmäßig zu direkten Begegnungen zwischen Fußgängerinnen und Radfahrerinnen. Die dort verlaufende Fahrradverbindung wird häufig mit hoher Geschwindigkeit befahren. Gleichzeitig treten aus dem Bereich der Kleingartenanlage Personen mit Schubkarren, Kinderwagen, Fahrrädern oder zu Fuß auf den Weg. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der eingeschränkten Sichtverhältnisse werden sich kreuzende Verkehrsteilnehmer*innen oft erst spät wahrgenommen. Hierdurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Entschärfung des Konfliktpotenzials sollte geprüft werden, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Aufmerksamkeit der Radfahrer*innen erhöht und ihre Geschwindigkeit in diesem Bereich reduziert werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 332 2026 Die Vorlage OF 93/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor den letzten Satz des Tenors der Halbsatz "(. .), um die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen." eingefügt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

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