Erhalt der Vereinsräume der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. im Hochbunker Schäfflestraße während der Sanierungsarbeiten
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Kündigung des Mietverhältnisses der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. während der Sanierungsarbeiten im Hochbunker Schäfflestraße in eine Ruhestellung umzuwandeln. Dies soll sicherstellen, dass die Vereinsräume während der Bauarbeiten erhalten bleiben und die Vereinsarbeit nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
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Neues zu Schäfflestraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
- die gegenüber der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. zum 31.10.2026 ausgesprochene Kündigung der Räumlichkeiten im Hochbunker Schäfflestraße für die Dauer der geplanten Sanierungsmaßnahmen in eine Ruhestellung des Mietverhältnisses umzuwandeln,
- sicherzustellen, dass die dem Verein überlassenen Lagerflächen grundsätzlich erhalten bleiben und lediglich in dem Umfang geräumt oder freigemacht werden müssen, wie dies für die Durchführung der jeweiligen Bauarbeiten zwingend erforderlich ist,
- gemeinsam mit dem Verein eine praktikable Regelung zu treffen, nach der die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. die betroffenen Bereiche nach vorheriger Abstimmung kurzfristig zugänglich macht oder vorübergehend räumt, sofern dies für einzelne Bauabschnitte erforderlich ist,
- dem Verein nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die erneute Nutzung der Räumlichkeiten zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu ermöglichen,
- sofern eine Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten oder Lagerflächen während der Bauzeit ganz oder teilweise nicht möglich sein sollte, dem Verein geeignete Ersatzlagerflächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder einer städtischen Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. nutzt die Räumlichkeiten im Hochbunker Schäfflestraße seit nunmehr gut 38 Jahren. Sie dienen der Lagerung von Bühnenbildern, Kulissen, Kostümen, Veranstaltungstechnik sowie weiterem Vereinsinventar und sind damit eine unverzichtbare Grundlage für die Vereinsarbeit.
Aufgrund der vorgesehenen Sanierung des Hochbunkers wurde das Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.2026 gekündigt. Die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten wird ausdrücklich anerkannt. Eine endgültige Beendigung des Mietverhältnisses ist hierfür jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. erklärt ausdrücklich ihre Bereitschaft, die Sanierungsmaßnahmen aktiv zu unterstützen. Der Verein wird die betroffenen Bereiche nach vorheriger Abstimmung jederzeit kurzfristig zugänglich machen oder - soweit für einzelne Bauabschnitte erforderlich - vorübergehend räumen. Dadurch können die Bauarbeiten uneingeschränkt durchgeführt werden, ohne dass die Arbeit des Vereins dauerhaft beeinträchtigt wird.
Im Stadtteil Riederwald besteht eine besondere Situation. Weder ein Volkshaus noch ein Saalbau stehen dort für Vereine zur Verfügung. Öffentliche Veranstaltungs- oder Lagermöglichkeiten sind nur in sehr begrenztem Umfang vorhanden und bereits weitgehend ausgelastet. Ein gleichwertiger Ersatzstandort existiert daher nicht.
Die Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. leistet seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben im Stadtteil Riederwald sowie in Frankfurt am Main. Mit ihren Veranstaltungen, der Jugendarbeit und dem ehrenamtlichen Engagement trägt sie wesentlich zum Erhalt des karnevalistischen Brauchtums und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.
Die Stadt Frankfurt am Main muss ein erhebliches Interesse daran haben, das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie das karnevalistische Brauchtum als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens zu erhalten und die hiervon getragenen Vereine nachhaltig zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Vereine, die seit Jahrzehnten fest im Stadtteil verankert sind und das soziale Miteinander fördern.
Eine Ruhestellung des Mietverhältnisses stellt einen angemessenen und wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt an einer zügigen Sanierung des Hochbunkers und den berechtigten Interessen des Vereins dar. Gleichzeitig wird vermieden, dass durch eine zeitlich begrenzte Baumaßnahme dauerhaft gewachsene Vereinsstrukturen zerstört werden.
Sollte eine Nutzung der bisherigen Lagerflächen während einzelner Bauabschnitte nicht möglich sein, ist dem Verein eine geeignete Ersatzlagerfläche zur Verfügung zu stellen, damit das Vereinsvermögen geschützt und die Vereinsarbeit ohne vermeidbare Unterbrechung fortgeführt werden kann. Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit dem Verein eine tragfähige und partnerschaftliche Lösung zu erarbeiten, die sowohl die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen als auch den dauerhaften Erhalt der Frankfurter Karnevalgesellschaft Narrhalla 1948 e.V. am Standort Riederwald gewährleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Juli 2026 brachte BFF im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.08.2026 im OBR 11 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen AfD und BFF (= Annahme); CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)