Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

VBL-Wohnungen in Frankfurt - Privatisierung stoppen und Mieter*innen schützen

Vorlagentyp: NRLINKE
5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, die Privatisierung des VBL-Wohnungsbestands zu stoppen und den Schutz der Mieter*innen sicherzustellen. Durch die Einführung einer Sozialcharta sollen Transparenz, soziale Standards und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum gefördert werden. Dies soll Verdrängung und steigende Mieten verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Röderbergweg — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Röderbergweg per E-Mail

Antrag

  1. Die Stadt Frankfurt nimmt unverzüglich Gespräche mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf, um eine Privatisierung des Frankfurter VBL-Wohnungsbestandes zu verhindern. Ziel ist es, die günstigen Bestandsmieten zu schützen und den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand zu behalten. Dabei muss die VBL als öffentliche Institution auf ihre soziale Verantwortung hingewiesen werden.
  2. Die VBL soll in die Pflicht genommen werden, Transparenz gegenüber den Mieter*innen zu schaffen und zeitnah hinsichtlich folgender Punkte zu berichten:

a. Auswirkungen der neuen Fondsstruktur der VBL "Via Nova Wohnen" auf den Frankfurter Wohnungsbestand. Insbesondere soll die Frage geklärt werden, ob die Häuser in der Eysseneckstraße, Holzhausenstraße, Klettenbergstraße, Neuhaußstraße, Röderbergweg, Waldschmidtstraße und der Westendstraße Teil des Fonds sind oder sein werden.

b. Konkrete Pläne über alle Frankfurter Liegenschaften hinsichtlich Verkaufs- und Modernisierungsabsichten.

  1. Für den Fall, dass Verkäufe VBL-eigener Wohnungen nicht verhindert werden können, setzt sich die Stadt Frankfurt gegenüber der VBL für die Einführung einer verbindlichen Sozialcharta ein. Diese beinhaltet folgende Punkte:

a. Eine Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände an profitorientierte Akteure ist ausgeschlossen.

b. Die Veräußerung der VBL-Wohnungsbestände darf ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteure erfolgen, wie zum Beispiel Genossenschaften oder öffentliche Wohnungsgesellschaften.

c. Den besonderen Schutz von Familien sowie älterer und mobilitätseingeschränkter Mieter*innen.

d. Ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen.

e. Der Schutz günstiger Bestandsmieten sowie eine Deckelung der Mieterhöhungen.

f. Eine angemessene Instandhaltung.

g. Warmmietenneutrale Modernisierung.

h. Fortgeltung dieser Schutzregelungen auch bei späteren Weiterverkäufen.

Begründung

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) plant den Verkauf von 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Obwohl die VBL im vergangenen Jahr von bereits "fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen" sprach, ist bis heute unklar, welche konkreten Pläne sie für die Frankfurter Wohnungsbestände verfolgt. Hunderte VBL-Mieter*innen in Frankfurt sind bezüglich ihrer Wohnsituation verunsichert.

Die VBL hat den Immobilienfonds "Via Nova Wohnen" eröffnet. Dieser wird von einer Schweizer Asset Management Firma koordiniert. Gut ein Drittel des Frankfurter Immobilienbestandes der VBL soll in das Portfolio des Fonds eingepflegt werden. Die VBL beteuert zwar, dass sie mit ihrem Mehrheitsanteil weiterhin die Geschicke der Immobilien in der Hand hält und sich für die Mieter*innen nichts ändern wird, doch sie bleibt auch hier jegliche Transparenz schuldig. Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der neuen Fondsstruktur für die zukünftige Bewirtschaftung des Frankfurter Wohnungsbestandes ergeben werden. Angesichts dieser Verhältnisse befürchten Mieter*innen Mieterhöhungen, Luxusmodernisierung, Entmietung und Verdrängung.

Die Stadt Frankfurt trägt Verantwortung für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und darf nicht untätig dabei zuschauen, wie durch die Privatisierung von öffentlichem Wohnraum Spekulation und steigende Mieten befeuert werden. Sie sollte sich deshalb gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Institution wie der VBL für Transparenz, Dialog und verbindliche soziale Standards einsetzen, um die Mieter*innen wirksam und dauerhaft vor Verdrängung zu schützen.

Zahlreiche VBL-Mieter*innen haben sich zu einer Mietinitiative zusammengeschlossen und im April 2026 Forderungen nach einer Sozialcharta öffentlich gemacht. Die Stadt Frankfurt muss dem nachkommen und sich für dauerhafte, sozialverträgliche Lösungen im Sinne der Bewohner*innen einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Juli 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage NR 32 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO II, TOP 54
Abgelehnt
Die Vorlage NR 32 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUAfDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, AfD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage NR 32 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkolinx
Ablehnung:
CDUVoltFDPAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX gegen CDU, Volt, FDP und AfD (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 19
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 32 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 10
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 32 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 346,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung