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VBL-Wohnungen in Frankfurt - Privatisierung stoppen und verbindliche Sozialcharta einführen

Vorlagentyp: NRLINKE
7 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadt Frankfurt auf, Gespräche mit der VBL zu führen, um die Privatisierung des VBL-Wohnungsbestandes zu stoppen und eine soziale Verantwortung gegenüber den Mietern zu gewährleisten. Dies soll durch die Einführung einer verbindlichen Sozialcharta geschehen, die den Schutz von Mietern und Familien sichert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Holzhausenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.07.2026.

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Antrag

  1. Die Stadt Frankfurt nimmt unverzüglich Gespräche mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf, um eine Privatisierung des Frankfurter VBL-Wohnungsbestandes zu verhindern. Ziel ist es, die günstigen Bestandsmieten zu schützen und den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand zu behalten. Dabei muss die VBL als öffentliche Institution auf ihre soziale Verantwortung hingewiesen werden.
  2. Die VBL soll in die Pflicht genommen werden, Transparenz gegenüber den Mieter*innen zu schaffen und zeitnah hinsichtlich folgender Punkte zu berichten:

a. Auswirkungen der neuen Fondsstruktur der VBL "Via Nova Wohnen" auf den Frankfurter Wohnungsbestand. Insbesondere soll die Frage geklärt werden, ob die Häuser in der Eysseneckstraße, Holzhausenstraße, Klettenbergstraße, Neuhaußstraße, Röderbergweg, Waldschmidtstraße und der Westendstraße Teil des Fonds sind oder sein werden.

b. Konkrete Pläne über alle Frankfurter Liegenschaften hinsichtlich Verkaufs- und Modernisierungsabsichten.

  1. Für den Fall, dass Verkäufe VBL-eigener Wohnungen nicht verhindert werden können, setzt sich die Stadt Frankfurt gegenüber der VBL für die Einführung einer verbindlichen Sozialcharta ein. Diese beinhaltet folgende Punkte:

a. Eine Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände an profitorientierte Akteure ist ausgeschlossen.

b. Die Veräußerung der VBL-Wohnungsbestände darf ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteure erfolgen, wie zum Beispiel Genossenschaften oder öffentliche Wohnungsgesellschaften.

c. Den besonderen Schutz von Familien sowie älterer und mobilitätseingeschränkter Mieter*innen.

d. Ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen.

e. Der Schutz günstiger Bestandsmieten sowie eine Deckelung der Mieterhöhungen.

f. Eine angemessene Instandhaltung.

g. Warmmietenneutrale Modernisierung.

h. Fortgeltung dieser Schutzregelungen auch bei späteren Weiterverkäufen.

Begründung

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) plant den Verkauf von 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Obwohl die VBL im vergangenen Jahr von bereits "fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen" sprach, ist bis heute unklar, welche konkreten Pläne sie für die Frankfurter Wohnungsbestände verfolgt. Hunderte VBL-Mieter*innen in Frankfurt sind bezüglich ihrer Wohnsituation verunsichert.

Die VBL hat den Immobilienfonds "Via Nova Wohnen" eröffnet. Dieser wird von einer Schweizer Asset Management Firma koordiniert. Gut ein Drittel des Frankfurter Immobilienbestandes der VBL soll in das Portfolio des Fonds eingepflegt werden. Die VBL beteuert zwar, dass sie mit ihrem Mehrheitsanteil weiterhin die Geschicke der Immobilien in der Hand hält und sich für die Mieter*innen nichts ändern wird, doch sie bleibt auch hier jegliche Transparenz schuldig. Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der neuen Fondsstruktur für die zukünftige Bewirtschaftung des Frankfurter Wohnungsbestandes ergeben werden. Angesichts dieser Verhältnisse befürchten Mieter*innen Mieterhöhungen, Luxusmodernisierung, Entmietung und Verdrängung.

Die Stadt Frankfurt trägt Verantwortung für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und darf nicht untätig dabei zuschauen, wie durch die Privatisierung von öffentlichem Wohnraum Spekulation und steigende Mieten befeuert werden. Sie sollte sich deshalb gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Institution wie der VBL für Transparenz, Dialog und verbindliche soziale Standards einsetzen, um die Mieter*innen wirksam und dauerhaft vor Verdrängung zu schützen.

Zahlreiche VBL-Mieter*innen haben sich zu einer Mietinitiative zusammengeschlossen und im April 2026 Forderungen nach einer Sozialcharta öffentlich gemacht. Die Stadt Frankfurt muss dem nachkommen und sich für dauerhafte, sozialverträgliche Lösungen im Sinne der Bewohner*innen einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. August 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.10.2026 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion
Sitzung 1 · 17.09.2026
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage NR 50 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau)

OBR 2
Sitzung 4 · 21.09.2026
TO I, TOP 58
Beraten
a) Die Vorlage NR 50 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 4 · 22.09.2026
TO II, TOP 40
Abgelehnt
Die Vorlage NR 50 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUAfDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, AfD und FDP gegen Linke (= Zustimmung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau
Sitzung 1 · 22.09.2026
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 50 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Stadtv. Yilmaz
zu Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
zu Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 4 · 24.09.2026
TO I, TOP 63
Abgelehnt
Die Vorlage NR 50 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUVoltFDPAfD
Ablehnung:
SPDLinkeÖkolinx
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, Volt, FDP und AfD gegen SPD, Linke und ÖkoLinX (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 4 · 29.09.2026
TO I, TOP 38
Abgelehnt
Die Vorlage NR 50 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Stadtv. Yilmaz
zu Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
zu Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 01.10.2026
TO I, TOP 9
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 50 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Dr. Schmitt, Lauterwald und Avan dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
zu a / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BIG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BIG (= Annahme)

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