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Energetische Modernisierungen in Erhaltungssatzungsgebieten entbürokratisieren

Vorlagentyp: NRFDP
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die Anforderungen an energetische Modernisierungsmaßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten zu überprüfen und zu entbürokratisieren. Dies solle durch die Einführung von Anzeigepflichten oder vereinfachten Verfahren geschehen, um den Klimaschutz und die Anpassung an klimatische Veränderungen zu fördern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

  1. Der Magistrat wird beauftragt, für alle bestehenden Erhaltungssatzungen der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen, inwieweit Vorhaben im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB von einer Genehmigungs- auf eine Anzeigepflicht umgestellt oder in ein sonstiges rechtssicheres vereinfachtes Verfahren überführt werden können.
  2. Soweit eine unmittelbare Umstellung auf eine Anzeigepflicht bundesrechtlich nicht zulässig ist, wird der Magistrat beauftragt, eine Satzungsänderung oder ein standardisiertes vereinfachtes Verfahren zu erarbeiten, das für Vorhaben im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB einen auf das notwendige Mindestmaß reduzierten Prüfungsumfang vorsieht.
  3. Bei allen Erhaltungssatzungen, die sich derzeit in der Aufstellung, Überarbeitung oder Änderung befinden, ist für Vorhaben im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB von vornherein eine rechtssichere verfahrensarme Vorgehensweise vorzusehen.

Begründung

Energetische Modernisierungsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung und einer nachhaltigen Energieversorgung. Hierzu zählen unter anderem Photovoltaikanlagen; angesichts zunehmend häufiger und intensiver Hitzewellen gewinnen zudem Maßnahmen zur Kühlung von Gebäuden an Bedeutung. Für Maßnahmen nach § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB schreibt das Bundesrecht bereits vor, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die energetischen Mindestanforderungen dient. In Frankfurt besteht für solche Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten dennoch weiterhin ein Genehmigungserfordernis. Da die Entscheidung in diesen Fällen rechtlich weitgehend vorgegeben ist, sollte geprüft werden, ob das Verfahren durch eine Anzeigepflicht oder ein vereinfachtes Verfahren bürgerfreundlicher und effizienter gestaltet werden kann.

Zu den möglichen Anwendungsfällen gehören unter anderem Photovoltaikanlagen sowie energieeffiziente Wärmepumpen und Kühlsysteme, sofern sie im konkreten Fall die Voraussetzungen des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB erfüllen. Insbesondere der Einsatz solarbetriebener Kühlsysteme verbindet Klimaanpassung und Klimaschutz in sinnvoller Weise und sollte auch in Erhaltungssatzungsgebieten nicht durch vermeidbare Verfahrenshürden erschwert werden.

Ziel des Antrags ist daher, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um energetische Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 172 Abs. 4 Nr. 1a BauGB in Erhaltungssatzungsgebieten zu erleichtern. Wo eine Anzeigepflicht rechtlich möglich ist, soll sie eingeführt werden; wo weiterhin ein Genehmigungserfordernis besteht, soll zumindest ein vereinfachtes und standardisiertes Verfahren geschaffen werden. Damit werden Klimaschutz, Klimaanpassung und Bürokratieabbau gleichermaßen gestärkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Juli 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage NR 28 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 28 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)

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