Unterbringung obdachloser Menschen aus der Eschenheimer Anlage in die Liegenschaft Klapperfeld prüfen und kurzfristig ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, obdachlosen Menschen aus der Eschenheimer Anlage eine menschenwürdige Unterbringung in der Liegenschaft Klapperfeldstraße 5 zu ermöglichen. Angesichts der unzureichenden Bedingungen in den derzeitigen Zeltunterkünften soll geprüft werden, ob das Klapperfeld als Notunterkunft genutzt werden kann.
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Eschenheimer Anlage — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tischtennisplatten Eschenheimer Anlage31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Eschenheimer Anlage per E-MailAntrag
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft in der Klapperfeldstraße 5 als vorübergehende Notunterkunft für diejenigen obdachlosen Menschen genutzt werden kann, die derzeit in Zeltunterkünften in der Eschenheimer Anlage untergebracht sind.
- Der Magistrat wird ferner gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern sowie weiteren geeigneten Trägern ein kurzfristig umsetzbares Konzept vorzulegen, mit dem eine menschenwürdige Unterbringung im Gebäude ermöglicht werden kann.
- Soweit eine vollständige Nutzung des Gebäudes kurzfristig nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, eine teilweise oder abschnittsweise Nutzung des Klapperfelds als Übergangslösung zu prüfen und darüber zu berichten.
Begründung
Nachdem die bisherige Notübernachtung in der B-Ebene der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor geschlossen wurde, werden obdachlose Menschen derzeit in einer Zeltunterkunft in der Eschenheimer Anlage untergebracht.
Die von der Stadt eingerichteten Zelte wurden ausdrücklich als Übergangslösung bezeichnet. Bereits kurz nach ihrer Inbetriebnahme waren die vorhandenen Feldbetten nahezu vollständig belegt, Medienberichten zufolge wurden bereits in der ersten Nacht rund 100 Plätze genutzt.
Gerade weil die Unterbringung obdachloser Menschen nicht dauerhaft in Zelten in einer Parkanlage erfolgen sollte, erscheint es geboten, jede kurzfristig verfügbare, wettergeschützte und innerstädtische Alternative ernsthaft zu prüfen. Die Liegenschaft in der Klapperfeldstraße 5 befindet sich in zentraler Lage. Eine Unterbringung im Klapperfeld könnte gegenüber der derzeitigen Zeltlösung erhebliche Vorteile bieten: einen festen baulichen Schutz anstelle einer Unterbringung in Zelten, bessere Möglichkeiten für Sanitär-, Aufenthalts- und Beratungsangebote sowie insgesamt eine würdevollere Unterbringung ohne Übernachtung im Freien.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juli 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme)