Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs "Fechenheimer Fackeln"
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Zusammenfassung
Die Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke soll durch zusätzliche Maßnahmen für Fuß- und Radverkehr erhöht werden. Die Maßnahmen sind aufgrund der akuten Gefährdungslage dringend erforderlich, um rechtliche Bedenken zu beseitigen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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Carl-Benz-Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln12.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen05.12.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Carl-Benz-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen.
Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Durch regelmäßigen Grünschnitt ist dafür Sorge zu tragen, das dem Fußverkehr die maximale Breie der teils nur 80cm breiten Gehwege zur Verfügung stehen. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen.
Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke/Dieburger Straße/Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen.
Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz und der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Außerdem sollen die Maßnahmen dazu dienen, die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuzuführen.
Begründung
Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar.
Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus.
Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung.
Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen nun vor. Dennoch ist mit dem beginn der Umsetzung frühestens ab 2028 zu rechnen. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht tragbar.
Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Dezember 2021OFOF 150/11Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke NordrampeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1302Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke NordrampeDirektanregung
- 3. Juni 2022STST 1368Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke NordrampeStellungnahme
- 9. Dezember 2022STST 2754Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke NordrampeStellungnahme
- 23. September 2025OFOF 779/11Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Dezember 2025OFOF 807/11Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026OMOM 7873Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnDirektanregung
- 12. Januar 2026STST 81Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeStellungnahme
- 23. Juli 2026Sie sind hierOFOF 20/11Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. August 2026OMOM 452Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“Direktanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 245 WochenSTST 1244Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnStellungnahme
- 2. Oktober 2026OFOF 100/11Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden MaßnahmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme