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Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

Vorlagentyp: STMagistrat
245 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine umfassende Verbesserung der Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr an der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke. Aufgrund der komplexen Gegebenheiten wird jedoch mit einer Umsetzung erst nach 2030 gerechnet. Maßnahmen wie die Anbringung eines Verkehrsschildes und die Markierung von Fahrradpiktogrammen sind kurzfristige Schritte zur Verbesserung der Situation.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Carl-Ulrich-Brücke — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine kurzfristige und umfassende Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr entlang der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke kann der Magistrat nicht in Aussicht stellen. Eine anforderungsgerechte Flächenzuordnung und -sicherung ist nur mit aufwendigen baulichen Mitteln umzusetzen. Eben dies leistet das nachhaltig angesiedelte Umgestaltungsvorhaben eines von der Fahrbahn abgesetzten, auf Stelzen errichteten Geh- und Radweges. Aktuell befindet sich das Ingenieurbauwerk im Vorplanungsstadium. Wegen der komplexen Verhältnisse und Betroffenheiten, geht der Magistrat nicht von einer baulichen Realisierung vor dem Jahr 2030 aus. Eine zügigere Planung und Umsetzung sind nicht möglich.

Verkehrsmengenzahlen stehen im öffentlich zugänglichen Geoportal der Stadt Frankfurt zur Verfügung (Fachdaten > Mobilität und Verkehr > Verkehrsmengen). Es gibt ohne Richtungsunterscheidung rund 18.000 Fahrzeuge pro Tag, davon knapp 1.000 Lastzüge, Sattelschlepper und Lkw ohne Anhänger sowie knapp 2.000 Radfahrende (Erhebungszeitraum 2019 bis 2023).

Im angesprochenen Abschnitt führt der beengte Straßenquerschnitt dazu, dass ein Überholen nur bei freier Gegenfahrbahn regelkonform möglich ist. Die Einhaltung dieses Mindestabstandes kann straßenverkehrsbehördlich nicht durch zusätzliche Beschilderung erzwungen werden. Eine diesbezügliche Kontrolle liegt im Verantwortungsbereich der Landespolizei. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei sind Geschwindigkeitsmessungen an dieser Stelle nicht möglich, da es keinen geeigneten Standort für Messfahrzeuge und die Messtechnik gibt. Daher hat der Magistrat Kontakt mit der Landespolizei aufgenommen und diese darum gebeten, eine Messung mit Hilfe von mobilen Blitzern zu prüfen.

Eine Roteinfärbung für den Radverkehr gibt es auf der östlichen Seite. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist eine beidseitige Roteinfärbung nicht möglich, da die Mindestbreiten im Fahrbahnquerschnitt nicht eingehalten werden könnten. Der Magistrat hat daher Fahrradpiktogramme markiert. Im Laufe des zweiten Halbjahrs 2026 wird der Magistrat außerdem das Verkehrszeichen 277.1 ("Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") anbringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. Dezember 2021OFOF 150/11Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke NordrampeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Januar 2022OMOM 1302Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke NordrampeDirektanregung
  3. 3. Juni 2022STST 1368Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke NordrampeStellungnahme
  4. 9. Dezember 2022STST 2754Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke NordrampeStellungnahme
  5. 23. September 2025OFOF 779/11Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 13. Dezember 2025OFOF 807/11Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 12. Januar 2026STST 81Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeStellungnahme
  8. 12. Januar 2026OMOM 7873Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnDirektanregung
  9. 23. Juli 2026OFOF 20/11Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 10. August 2026OMOM 452Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“Direktanregung
  11. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 245 Wochen
    STST 1244Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln
    Stellungnahme
  12. 2. Oktober 2026OFOF 100/11Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden MaßnahmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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