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Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden Maßnahmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt auf die Verbesserung der Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke durch verschiedene Maßnahmen. Es wird gefordert, die bestehenden Gefahrenquellen zu beseitigen und die Verkehrsüberwachung zu verstärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 11.01.2027 antworten. Noch 67 Tage.Warum?

Carl-Ulrich-Brücke — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Anregung

Vorgang:

OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25; OM 7873/26 OBR 11; ST 81/26; OM 452/26 OBR 11; ST 1244/26

Dies vorausgeschickt: Der Ortsbeirat erachtet als einzige sicherheitsfördernde Maßnahme des Magistrats für mindestens die folgenden drei Jahre das Anbringen des Verkehrsschildes 277.1 ("Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge. .") als nicht ausreichend für den Verkehrsbereich nördliche Rampe der Carl-Ulrich-Brücke, zumal eine Überprüfung recht schwierig erscheint und die Maßnahme damit nahezu unwirksam ist.

Der Unfallatlas Deutschland, der die polizeilich erfassten und den Statistikämtern gemeldeten Unfälle abbildet, weist für den beschriebenen Straßenabschnitt (nördliche Anfahrt / Rampe der Carl-Ulrich-Brücke) für die vergangenen acht Jahre 13 Unfälle aus, alle unter Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern.

Der Magistrat wird gebeten,

  1. alle Risse, Löcher und größere Unebenheiten vor allem auf dem östlichen Fußweg der Brückenrampe zu beseitigen, um die Nutzung des Fußweges für Fußgängerinnen und Fußgänger mit und ohne Kinderwagen, Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen sowie Fahrradschiebende etwas sicherer zu gestalten;
  2. Pflanzen im entsprechenden Bereich so zurückzuschneiden, dass sie weder das Gehen oder Fahren, noch die Sicht behindern. Alle Verkehrs- und wegweisenden Schilder müssen lesbar gehalten werden;
  3. auf der Fahrbahnmitte der beschriebenen Brückenrampe eine durchgezogene Mittellinie aufzutragen und damit das Überholverbot unterstützend zu signalisieren. Man kann davon ausgehen, dass nahezu alle Überholversuche auf diesem Streckenabschnitt mit überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt werden. Der Radverkehr ist an dieser Stelle leicht bergab mit meist mehr als 20 km/h unterwegs;
  4. nochmals vertieft bei den eigenen Kräften der Verkehrsüberwachung zu prüfen und bei Landesbehörden sowie örtlichen Polizeibehörden prüfen zu lassen, ob nicht eine Ermittlung der Geschwindigkeiten in diesem Bereich durch Handlasermessgeräte (Messungen bis zu 1.000 m Entfernung möglich) oder laserbasierte Blitzersysteme (vollautomatische Erfassung von Fahrzeugen ab 75
    • m)möglich ist. Ein entlang der Straße liegender Grünstreifen nördlich der Messstelle bietet ausreichend Platz für entsprechende Geräte. Dort besteht eine freie Sichtachse bis zum Messbereich (50 m - 150
    • m);
  5. die Ermittlung aktueller Verkehrszahlen durchzuführen und offenzulegen, wie viele Unfälle mit Rad- und Fußgängerbeteiligung in der elektronischen Unfalldatenbank von Hessen Mobil sowie in den Lagebildern der Polizeipräsidien Frankfurt und Südosthessen für diesen spezifischen Brücken- und Rampenbereich registriert sind. Die dokumentierten Unfallzahlen (Unfallatlas Deutschland - Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und die von der Straßenverkehrsbehörde genannten, nicht mehr ganz aktuellen Verkehrszahlen (2019-2023) von täglich 18.000 Kfz, 2.000 Radlern und 1.000 Lkw, Bussen etc. erfordern dies nachdrücklich;
  6. die Umsetzung des Verkehrskonzeptes "Fechenheimer Fackeln" beschleunigt voranzutreiben.

Begründung

Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrerinnen und Radfahrer weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus.

Schon im Jahr 2010 wurde vom Ortsbeirat eine Investition in die Verkehrssicherheit der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke gefordert. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung immer wieder diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen nun vor. Dennoch ist mit dem Beginn der Umsetzung frühestens ab 2030 zu rechnen. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht tragbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu schützen. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2026 richtete Ortsbeirat 11 diese Direktanregung an den Magistrat.

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