Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden Maßnahmen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke soll erhöht werden, indem mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs gefordert werden. Dies ist notwendig, um die Gefährdungslage auf dieser Engstelle zu reduzieren und um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen ist dringend erforderlich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Carl-Ulrich-Brücke — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Carl-Ulrich-Brücke per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Dies vorausgeschickt: Der Ortsbeirat erachtet als einzige sicherheitsfördernde Maßnahme des Magistrats für mindestens die folgenden 3 Jahre durch das Anbringen des Verkehrsschildes 277.1 ("Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge. .") als nicht ausreichend für den Verkehrsbereich nördliche Rampe der Carl-Ulrich Brücke, zumal eine Überprüfung recht schwierig erscheint und die Maßnahme damit nahezu unwirksam ist.
Der Unfallatlas Deutschland, der die polizeilich erfassten und den Statistikämtern gemeldeten Unfälle abbildet, weist für den beschriebenen Straßenabschnitt (nördliche Anfahrt / Rampe der Carl-Ulrich-Brücke) für die vergangenen 8 Jahre 13 Unfälle aus, alle unter Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern.
Der Magistrat wird gebeten:
- alle Risse, Löcher und größeren Unebenheiten vor allem auf dem östlichen Fußweg der Brückenrampe zu beseitigen, um die Nutzung des Fußweges für Fußgängerinnen und Fußgänger mit und ohne Kinderwagen, Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen sowie Fahrradschiebende etwas sicherer zu gestalten.
- Pflanzen im entsprechenden Bereich so zurückzuschneiden, dass sie weder das Gehen/Fahren noch die Sicht behindern. Alle Verkehrs- und wegweisenden Schilder müssen lesbar gehalten werden.
- auf der Fahrbahnmitte der beschriebenen Brückenrampe eine durchgezogene Mittellinie aufzutragen und damit das Überholverbot unterstützend zu signalisieren. Man kann davon ausgehen, dass nahezu alle Überholversuche auf diesem Streckenabschnitt mit überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt werden. Der Radverkehr ist an dieser Stelle leicht bergab mit meist mehr als 20 km/h unterwegs.
- nochmals vertieft bei den eigenen Kräften der Verkehrsüberwachung zu prüfen und bei Landesbehörden sowie örtlichen Polizeibehörden prüfen zu lassen, ob nicht eine Ermittlung der Geschwindigkeiten in diesem Bereich durch Handlasermessgeräte (Messungen bis zu 1000 m Entfernung möglich) oder laserbasierte Blitzersysteme (vollautomatische Erfassung von Fahrzeugen ab 75
- m)möglich ist. Ein entlang der Straße liegender Grünstreifen nördlich der Messstelle bietet ausreichend Platz für entsprechende Geräte. Dort besteht eine freie Sichtachse bis zum Messbereich (50 m - 150
- m).
- die Ermittlung aktueller Verkehrszahlen durchzuführen und die Offenlegung zu betreiben, wie viele Unfälle mit Rad- und Fußgängerbeteiligung in der elektronischen Unfalldatenbank von Hessen Mobil sowie in den Lagebildern der Polizeipräsidien Frankfurt und Südosthessen für diesen spezifischen Brücken- und Rampenbereich registriert sind. Die dokumentierten Unfallzahlen (Unfallatlas Deutschland - Statistische Ämter des Bundes und der Länder) und die von der Straßenverkehrsbehörde genannten, nicht mehr ganz aktuellen Verkehrszahlen (2019-2023) von täglich 18.000 Kfz, 2.000 Radlern und 1.000 Lkw, Bussen etc. erfordern dies nachdrücklich.
- die Umsetzung des Verkehrskonzeptes "Fechenheimer Fackeln" beschleunigt voranzutreiben.
Begründung
Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar.
Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrerinnen und Radfahrer weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus.
Schon im Jahr 2010 wurde vom Ortsbeirat eine Investition in die Verkehrssicherheit der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke gefordert. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung immer wieder diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen nun vor. Dennoch ist mit dem Beginn der Umsetzung frühestens ab 2030 zu rechnen. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht tragbar.
Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 150/11Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke NordrampeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1302Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke NordrampeDirektanregung
- 3. Juni 2022STST 1368Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke NordrampeStellungnahme
- 9. Dezember 2022STST 2754Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke NordrampeStellungnahme
- 23. September 2025OFOF 779/11Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Dezember 2025OFOF 807/11Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026STST 81Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeStellungnahme
- 12. Januar 2026OMOM 7873Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnDirektanregung
- 23. Juli 2026OFOF 20/11Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. August 2026OMOM 452Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“Direktanregung
- 21. August 2026STST 1244Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer FackelnStellungnahme
- 2. Oktober 2026Sie sind hierOFOF 100/11Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung von sichernden MaßnahmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet