Grundsteuer B senken
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Hebesatz der Grundsteuer B in Frankfurt am Main von 854,69 Prozent auf 675 Prozent zu senken. Dies soll eine finanzielle Entlastung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schaffen. Eine Senkung des Hebesatzes wird als notwendig erachtet, um den hohen Wohn- und Standortkosten entgegenzuwirken.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
- den Hebesatz der Grundsteuer B in Frankfurt am Main zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 854,69 Prozent auf 675 Prozent zu senken und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Änderung der Hebesatzsatzung vorzulegen;
- der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, welche finanziellen Auswirkungen eine Absenkung des Hebesatzes auf 675 Prozent auf das Grundsteueraufkommen der Stadt hätte und wie eine solche Entlastung im Haushalt gegenfinanziert werden könnte;
- in diesem Zusammenhang insbesondere aufzuzeigen, welche Prioritätensetzungen bei konsumtiven Ausgaben, freiwilligen Leistungen und dem Einsatz städtischen Vermögens möglich sind, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wirksam zu entlasten.
Begründung
Die Stadt Frankfurt erhebt bei der Grundsteuer B seit dem
- Januar 2025 einen Hebesatz von 854,69 Prozent, welcher deutlich über dem früheren Satz von 500 Prozent und weit über dem hessenweiten Durchschnitt liegt. Die Grundsteuer B wird zwar formal von den Eigentümerinnen und Eigentümern geschuldet, sie wirkt sich über die Nebenkosten jedoch regelmäßig auch auf Mieterinnen und Mieter aus. Daher ist eine Senkung des Hebesatzes in Zeiten hoher Wohn- und Standortkosten ein Beitrag zu einer finanziellen Entlastung für die breite Mitte der Gesellschaft. Die daraus entstehenden Mindereinnahmen sind durch Ausgabendisziplin und eine klare Prioritätensetzung im städtischen Haushalt auszugleichen. Mit Blick auf die absehbar steigenden Gebühren für Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Abwasser besteht zusätzlicher Handlungsbedarf, die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle finanziell zu entlasten. Vor diesem Hintergrund schafft die Absenkung auf einen Hebesatz von 675 Prozent ein klares Signal für Eigentum, Investitionen und bezahlbares Wohnen in Frankfurt am Main. Die Absenkung auf 675 Prozent ist dabei ein erster Schritt. Perspektivisch soll der Hebesatz weiter reduziert werden, um die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft stärker zu entlasten. Zugleich bleibt die Grundsteuer als kommunale Einnahmequelle erhalten, wird aber auf ein Maß zurückgeführt, das besser mit dem Anspruch einer wirtschaftsfreundlichen und bürgernahen Stadtpolitik vereinbar ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juli 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI