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  • Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
    B
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.07.2026, B 226 Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6495 - NR 253/12 CDU/GRÜNE, l. B 263/25 - Der Bericht "Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung" (Berichtsjahr 2025) ist aufgrund des Umfangs nur digital verfügbar. Anlage _Transparenzbericht_2025 (ca. 44,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2012, NR 253 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 263 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 298, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 41

  • Bebauungsplan Nr. 895 – Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss – Änderung – § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung – § 3 (2) BauGB
    M
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.07.2026, M 100 Betreff: Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5397 (M 192) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 08.12.2021 bis zum 22.12.2021 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 20.12.2021 bis zum 27.01.2022 durchgeführt worden sind. II. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 22.06.2026 dargestellt, geändert. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert, dass zur Aufnahme von Festsetzungen in der Verkehrsfläche der Ernst-Heinkel-Straße und in der Hanauer Landstraße, die östliche und südöstliche Geltungsbereichsgrenze bis zur jeweiligen Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise der Grenze der Verkehrsfläche erweitert wurde. Damit ist unter anderem die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden, als Biotop einzuordnenden Allee möglich. Zu III.: Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anlage 1a_Textteil (ca. 207 KB) Anlage 1_BPlan_Nr_895 (ca. 8,4 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 4,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.08.2026, OF 64/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2014, M 192 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 469 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 469 2026 1. Der Vorlage M 100 wird unter Hinweis auf die Anregung OM 469/26 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 64/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 359, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage
    M
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.07.2026, M 101 Betreff: Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7294 (M 9) 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Baumaßnahme in der Franziusstraße 60 Bäume gefällt werden müssen. Es handelt sich um 54 Pappeln sowie 5 Platanen und 1 Bergahorn. 2. Der Fällung von 60 Bäumen wird zugestimmt. 3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) im Rahmen der Planung ein Baumgutachten erstellt wurde welches den Erhalt der Bäume als nicht gegeben ansieht, nichtsdestotrotz wurde versucht, die Bäume zu erhalten, b) während den Bauarbeiten festgestellt wurde, dass die Baumwurzeln bereits durch frühere Trassenarbeiten stark geschädigt und mit Fäulnis durchsetzt sind, c) der Platz nicht ausreicht, um Ersatzbäume wieder auf die Böschungskrone der Uferböschung zu pflanzen, d) versucht wird, so viele Bäume wie möglich im Bereich der Uferböschung sowie im näheren Umfeld nachzupflanzen, e) der Fällung von 4 weiteren Platanen bereits mit der Bau- und Finanzierungsvorlage (M 9/2021) zugestimmt wurde, für diese sind am Franziusplatz Ersatzpflanzungen vorgesehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Franziusstraße dient als Verbindungsstraße zwischen der Osthafenbrücke und dem Hafengebiet. Für den Radverkehr besteht aus der Franziusstraße über die Osthafen- und die Honsellbrücke der Anschluss an das städtische Radverkehrsnetz und an den Mainuferradweg am südlichen Mainufer. Der gesamte Straßenraum zeigt deutliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher, Flickstellen und weitere Unebenheiten auf, die einer zügigen und sicheren Befahrbarkeit spürbar entgegenstehen. Die Verkehrsbelastung liegt bei etwa 6.000 Kfz pro Tag mit einem ausgeprägten Schwerverkehrsanteil von rund 30 %. Der Radverkehrsanteil ist mit weniger als 2 % trotz der bestehenden Netzbedeutung aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgesprochen gering. Um auch zukünftig die benötigte Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Straßenoberbaus und der Nebenflächen erforderlich. Zielsetzung des Projektes ist die Sanierung der Straße bei gleichzeitiger Verbreiterung des südlichen Gehweges um eine durchgängige Nutzbarkeit für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen. Die Planung sieht vor die Fahrbahn der Franziusstraße, zugunsten der Ausbildung eines gemeinsamen Rad- und Fußweges, zu verschmälern. Zusätzlich wird der Gehwegbereich in Richtung der Uferböschung verbreitert. Bereits während der Planung wurde 2019 ein Baumgutachten zu den bestehenden Bäumen entlang der Franziusstraße erstellt. Dieses Gutachten geht von einer verminderten Vitalität der Pappelreihe aus und empfiehlt die Fällung der Pappeln oder alternativ den Einsatz von Saugbaggern beim Erdaushub und die Ausbildung von Baumscheiben. Grundsätzlich wurde der Erhalt der vorhandenen Baumreihe auf der Böschungskrone vorgesehen, dazu sollte im Bereich der Baumstandorte der Gehwegbelag durch Baumsubstrat und wassergebundene Decke ersetzt werden. B. Alternativen - keine - C. Lösung Für die Bauzeit wurde eine baubegleitende baumfachliche Begleitung beauftragt. Durch diese wurde festgestellt, dass sich der Allgemeinzustand der Bäume seit dem Gutachten weiter verschlechtert hat. Im Rahmen der Aushubarbeiten mittels Saugbagger wurde nun festgestellt, dass die Bäume nicht erhalten werden können. Zum einen sind die vorhandenen Wurzeln bereits durch Trassenarbeiten in den 80er und 90er Jahren vorgeschädigt worden, sodass sich dort bereits Fäulnis und holzzersetzende Pilze etabliert haben, die die Standsicherheit gefährden. Zum anderen sind die Wurzeln so hoch im vorhandenen Gehwegoberbau verankert, dass ein Freilegen unmöglich ist. Zustand / Größe der Bäume Die zu fällenden Bäume befinden sich auf der Böschungskrone entlang der Südseite der Franziusstraße. Es handelt sich um einen Baumbestand von: lfd.- Nr. Baum- Nr. Art Pflanzjahr Stamm-U [cm] H [m] 1 24 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1977 110 14 2 25 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1977 116 14 3 26 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1930 72 13 4 28 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1998 72 14 5 31 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1950 176 25 6 33 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1950 157 25 7 37 Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane 1950 245 17 8 38 Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane 1950 173 18 9 57 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1985 88 14 10 69 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 2009 63 13 11 79 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1930 220 25 12 80 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1950 267 26 13 81 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1950 223 26 14 82 Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane 1970 267 11 15 84 Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane 1993 85 16 16 85 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1986 126 15 17 87 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1930 229 28 18 88 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1985 79 15 19 89 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1985 69 15 20 90 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1980 94 18 21 91 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1975 163 24 22 92 Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane 1993 104 16 23 93 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1980 101 20 24 94 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1960 94 12 25 96 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1930 220 18 26 97 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1930 189 18 27 98 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1960 204 25 28 100 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 2011 132 8 29 101 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 2015 104 8 30 102 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1930 283 25 31 103 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 2003 267 12 32 105 Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane 1930 277 17 33 106 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1981 151 20 34 107 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1991 119 16 35 108 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1980 151 22 36 112 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1981 170 25 37 114 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1970 163 24 38 115 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1970 170 26 39 118 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1975 185 24 40 119 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1985 132 17 41 125 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1991 132 17 42 127 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1985 151 20 43 128 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1985 198 24 44 130 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1994 63 13 45 131 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 2002 251 14 46 133 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1987 63 14 47 136 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1965 198 25 48 137 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1984 116 10 49 139 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1986 145 18 50 140 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1975 173 24 51 141 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1981 157 24 52 145 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1981 145 23 53 146 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1988 173 18 54 147 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1991 145 14 55 149 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1965 201 26 56 150 Acer pseudoplatanus, Berg-Ahorn 1970 107 14 57 151 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1970 182 18 58 158 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1975 145 23 59 159 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1975 113 20 60 160 Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel 1975 135 26 Bilder aus dem Gutachten von 2019 Bilder aus dem Geoportal vom 29.04.2025 Ortsbegehung des Gutachters im März 2026 (Auszugsweise) - Wurzeln sind im Baubereich über und unter des alten Gehwegbelages, sowie unter der Straßendecke festzustellen. Teile der Wurzeln sind zum Teil vorgeschädigt und faul (Bild 11, 12, 13, 14). Die Abrissarbeiten des ca. 20 cm starken Straßenbelags können nicht ohne Verletzungen der Wurzelorgane durchgeführt werden. Abrissarbeiten des Gehwegbelages können auch bei Abriss in Handarbeit nicht komplett verletzungsfrei durchgeführt werden. - Der Umbau des Straßenkörpers, sowie des Bereiches um die Bäume kann nicht verletzungsfrei durchgeführt werden. Es sind tiefergehende Aushubarbeiten notwendig um den Straßenunterbau druckfest zu gestalten. Standsicherheitsrelevante Wurzeln sind bereits unter dem Fahrbahnbelag vorhanden. Die Abrissarbeiten können nicht verletzungsfrei für die Wurzeln durchgeführt werden. - Im Zuge der weiteren Bauausführung (Abrissarbeiten, Aushubarbeiten, Einbau und Verdichtungsarbeiten) sind Bedenken hinsichtlich der Erhaltensfähigkeit und Standsicherheit der Pappeln anzumelden. Wurzeln werden beschädigt, abgerissen oder gequetscht, sodass weitergehende Fäulniseintritte stattfinden werden. Wurzeln innerhalb des statischen Sicherungsradius von 5 m um den Baum dürfen nicht beschädigt werden, da Sie für die Standsicherheit statisch relevant sind. Bild 11 Bild 12 Bild 13 Bild 14 Ersatzpflanzung Im Bereich der Böschungskrone östlich der Staustufe ist aufgrund der vorhandenen Nutzungen und Einfahrten eine Neupflanzung nicht möglich. Im Bereich westlich der Staustufe wird versucht auf städtischen Grundstücken so viele Bäume wie möglich im Böschungsbereich nachzupflanzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 661 KB) Anlage 2_Uebersichtsplan (ca. 702 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Bäume in gleicher Zahl durch Neupflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie AfD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass die erforderliche Breite für Industriefahrzeuge, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen sowie ein geeigneter Straßenquerschnitt gewährleistet sind.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Bäume in gleicher Zahl durch Neupflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) sowie AfD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass die erforderliche Breite für Industriefahrzeuge, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen sowie ein geeigneter Straßenquerschnitt gewährleistet sind.); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 360, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Ableitung Überlauf Ostparkweiher hier: Mehrkostenvorlage
    M
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.07.2026, M 102 Betreff: Ableitung Überlauf Ostparkweiher hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 642 (M 104) I. Es dient zur Kenntnis, dass a.) sich die Kosten für die Herstellung der Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher in das Grabensystem des Bürgergartens durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main gegenüber dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 642 (M 104), von 870 T€ um 354 T€ auf 1.224 T€ erhöht haben. b.) für die Maßnahme während der Ausführungen mit Minderaufwendungen gerechnet wurde, weshalb seitdem Jahresabschlüsse 2024 auf der Projektdefinition 5.010227 inkl. der Reste lediglich noch 760 T€ zur Verfügung standen. c.) für die Maßnahme bereits 1.162 T€ (Stand 31.12.2025) verausgabt wurden, weshalb mit dem Jahresabschluss 2025 bereits eine Deckung in Höhe von 402 T€ erfolgen musste. II. Mehrkosten in Höhe von 62 T€ werden bewilligt und 354 T€ werden freigegeben. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a.) die über die bereits im Jahresabschluss 2025 erfolgte Deckung benötigten Mehraufwendungen in Höhe 62 T€ aus der PD 5.003493 "Nidda-Weherneuerungen" in der PG 22.06 erfolgt, b.) die Jahresfolgekosten in Höhe von 12 T€ zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, M 104, wurden Mittel in Höhe von 870 T€ für die Herstellung der Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher (incl. Planungskosten) freigegeben. Die Baumaßnahme wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt - der Bau der Rohrleitung vom Ostparkweiher bis zum Bürgergarten - wurde aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finanziert. Hintergrund war unter anderem, dass das private Entwässerungsnetz des Frankfurter Vereins von städtischen Kanalnetz abgekoppelt werden musste. Ab 2019 wurde der Ostpark, der seit 1986 unter Denkmalschutz steht, durch das Grünflächenamt grundlegend erneuert. Aus diesem Grund musste die Rohrleitung vor Beginn der Grunderneuerung des Ostparks verlegt werden. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass diese Ableitung tatsächlich Teil der Fließwasserverbindung Riedgraben ist und daher nicht aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finanziert werden darf. Für den 1. Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von 354 T€ entstanden. Im Oktober 2022 wurde der 2. Bauabschnitt - der Anschluss an das offene Grabensystem im Bürgergarten des Ostparks - ausgeschrieben. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Bis heute sind 1.162 T€ für beide Bauabschnitte verausgabt. Es stehen aber noch die Schlussrechnungen der Baufirma und des Ingenieurbüros aus. Voraussichtlich wird der 2. Bauabschnitt mit 870 T€ in 2026 abschließen. Somit sind Mehrkosten in Höhe von 354 T€ entstanden. B. Alternativen Es gibt keine Alternative, denn mit dem Verkauf eines Grundstücksteils des Ostparks durch die Stadt Frankfurt am Main an den Frankfurter Verein für soziale Heimstätte, sowie den Neubau der Notübernachtungsstätte, kam es zu einer grundlegenden Veränderung der Entwässerungssituation. Der Überlauf des Ostparkweihers entwässerte seitdem in den privaten Kanal der Übernachtungsstätte statt in die öffentliche Kanalisation. Dieser Zustand war wasserrechtlich bzw. entwässerungstechnisch unzulässig und erforderte einer Anpassung, C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Herstellung der Überlaufleitung in den Bürgergarten, damit der Ostparkweiher nicht mehr über seine Ufer tritt und somit die Wege des neu gestalteten Ostparks vernässt. Außerdem wird durch die Ableitung des Überlaufwassers in den Bürgergarten das vorhandene Grabensystem ganzjährig benetzt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Der Ortsbeirat wurde informiert d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Mehrkosten Ableitung Überlauf Ostparkweiher Bezeichnung Mehrkosten I Baustellen- und Verkehrssicherung, Vorarbeiten 23.000,00 € II Erd- und Verbauarbeiten 100.000,00 € III Abbrucharbeiten und Verdämmen 2.000,00 € IV Kanalherstellung in offener Bauweise V Bauwerke 42.000,00 € VI Grundwasserhaltung VII Regenwasserhaltung/Provisorium VIII Dichtheitsprüfung IX Straßen- und Wegearbeiten X Maschinen- und Elektrotechnik 33.000,00 € Gesamtsumme (netto) 200.000,00 € 19 % MWSt. 38.000,00 € Gesamtsumme (brutto) 238.000,00 € Planungsleistungen 71.000,00 € Kampfmitteluntersuchungen 6.000,00 € Unvorhergesehenes 20.000,00 € Summe netto 97.000,00 € 19 % MWSt. 18.430,00 € Gesamtsumme (brutto) 115.430,00 € Gesamtmehrkosten 353.430,00 € Gesamtmehrkosten gerundet 354.000,00 € Es sind Mehrkosen in Höhe von 354.000 € entstanden. 2. Jahresfolgekosten: Da das Überlaufwasser in ein vorhandenes Gewässersystem eingeleitet wird, entstehen keine zusätzlichen personellen und sachlichen Folgekosten. a) Zusätzliche Personalkosten 0 € b) Sachkosten: 0 € c) Rechnerische jährliche Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % / 2 * 354.000 € 3.982,50 € d) Abschreibung 1,25 % der Investitionssumme (Nutzungsdauer = 80 Jahre) 4.425,00 € e) Jahresbetriebskosten der Pumpstation Betriebskosten: 2 Pumpen laufen 557 h/a Energiebedarf einer Pumpe 7,5 KW: 557 h/a x 7,5 KW = 4.178 kWh/a + Strom für die Schaltanlage = 4.600 kWh/a Jahreskosten: 4.600 kWh/a x 0,32 €/kWh = 1.472 €/a 1.472,00 € Wartung und Instandsetzung Erfahrungswerte geschätzt 2.000,00 € Summe Jahresfolgekosten 11.879,50 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 12.000,00 € 4. Jahreserträge: Keine 5. Leistungen Dritter: keine 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 29.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen BSW (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 361, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Überraschende Kürzung des Ortsbeiratsbudgets korrigieren
    OFOB 6
    20.07.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 102/6 Betreff: Überraschende Kürzung des Ortsbeiratsbudgets korrigieren Transparenz über die Verwendung der Budgetreste der Ortsbeiräte sowie Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates 6 - Frankfurter Westen. Dem Ortsbeirat 6 wurden zu Beginn des Haushaltsjahres die vorhandenen Budgetmittel einschließlich der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 als verfügbarer Bestand mitgeteilt. Im weiteren Verlauf erfolgte keine Information darüber, dass sich dieser Bestand verändern oder die Budgetreste im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entfallen könnten. Vor diesem Hintergrund durfte der Ortsbeirat davon ausgehen, dass diese Mittel - entsprechend der bisherigen Praxis seit 2007 - weiterhin für die Arbeit des Ortsbeirates zur Verfügung stehen. Im Vertrauen auf die von der Verwaltung mitgeteilte Budgetausstattung wurden Maßnahmen beschlossen, Förderzusagen erteilt und finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Hierzu zählen insbesondere die Unterstützung von Vereinen, Jubiläen, Stadtteilveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkten im zweiten Halbjahr. Erst mit der Mitteilung über die aktualisierte Budgetübersicht wurde bekannt, dass die Budgetreste der Haushaltsjahre 2024 und 2025 vollständig entfallen sind. Dies führt dazu, dass der Ortsbeirat bereits jetzt ein rechnerisches Defizit aufweist, obwohl sämtliche Beschlüsse auf Grundlage der zuvor offiziell ausgewiesenen Budgetmittel gefasst wurden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass eine derart weitreichende Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen ohne vorherige Information der Ortsbeiräte erfolgte. Ebenso kann es nicht im Sinne einer verlässlichen kommunalen Zusammenarbeit sein, bereits beschlossene oder zugesagte Förderungen nachträglich infrage zu stellen oder zurücknehmen zu müssen, weil sich die finanzielle Ausgangslage nachträglich geändert hat. Darüber hinaus muss der Ortsbeirat auch im verbleibenden Haushaltsjahr handlungsfähig bleiben, um auf berechtigte Förderanträge für Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil angemessen reagieren zu können. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden; 2. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind; 3. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll; 4. sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahmen und eingegangene Förderzusagen trotz des Wegfalls der Budgetreste vollständig umgesetzt werden können und die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden; 5. die durch den Wegfall der Budgetreste entstandene Finanzierungslücke des Ortsbeirates 6 auszugleichen, sodass bereits gefasste Beschlüsse zur Verwendung des Ortsbeiratsbudgets nicht zulasten der geförderten Vereine und Institutionen gehen; 6. dem Ortsbeirat 6 für das verbleibende Haushaltsjahr zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen und insbesondere Jubiläen, Vereinsveranstaltungen, Stadtteilfeste, Weihnachtsmärkte sowie weitere gemeinwohlorientierte Projekte im Stadtbezirk angemessen unterstützen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 338 2026 Die Vorlage OF 102/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Absatz im Tenor beginnend mit "Der Ortsbeirat sieht es als problematisch (. .)" der folgende Absatz eingefügt wird: "Die überraschende Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB-Budget) aus den Jahren 2024 und 2025 schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates erheblich ein. Dies führt zu einer Schwächung der Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder und zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in die Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in ihrem Stadtteil. Die Mitglieder des Ortsbeirates kennen die Bedarfe ihrer Stadtteile und deren Bürgerinnen und Bürger aus dem täglichen Austausch und der engen Vernetzung mit den lokalen Strukturen vor Ort. Daher ist das Ortsbeiratsbudget ein unverzichtbares Mittel, lokale Bedarfe zeitnah in praktische Lösungen vor Ort umzuwandeln und somit für politische Teilhabe in den Stadtteilen vor Ort zu sorgen." Zudem wird die Ziffer 4 wie folgt geändert: "die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 6 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und somit sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahmen und eingegangene Förderzusagen vollständig umgesetzt werden können;" Des Weiteren wird bei Ziffer 6 nach dem Wort "Haushaltsjahr" das Wort "ausreichende" eingefügt und nach dem Wort "Stadtteilfeste" die Wörter "Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche" eingefügt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbreiterung des Radweges an der Vilbeler Landstraße zwischen Birsteiner Straße und Brückenaufgang über die A66
    OFOB 11
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 19/11 Betreff: Verbreiterung des Radweges an der Vilbeler Landstraße zwischen Birsteiner Straße und Brückenaufgang über die A66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, den Radweg an der Vilbeler Landstraße zwischen der Birsteiner Straße und dem Brückenaufgang über die A66 so zu verbreitern, dass zwei Radfahrende sicher aneinander vorbeifahren können. Zudem muss der Grünschnitt sehr kurzgehalten werden. Begründung: Der Radverkehr auf der Vilbeler Landstraße hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Strecke verbindet die Stadtteilzentren Fechenheim-Nord und Enkheim. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen sie, um Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten und insbesondere das Hessen-Center gut zu erreichen. Der vorhandene Radweg ist zwischen der Birsteiner Straße und dem Brückenaufgang mit 1,40m viel zu schmal und bietet aufgrund seiner Lage, abgegrenzt von der Fahrbahn, kaum Ausweichmöglichkeiten. Begegnen sich zwei Radfahrende, ist es schnell eng und gefährlich; bei Lastenrädern muss eine Person aus Sicherheitsgründen anhalten. Zudem engt der fehlende Grünschnitt den Radweg weiter ein. Vor allem in der dunklen und regnerischen Jahreszeit nutzen zudem auch Fußgängerinnen und Fußgänger den Radweg, da der Fußweg im südlichen Teil schlecht beleuchtet ist. Die Vilbeler Landstraße ist Teil des wichtigen Radwegeplans Ost und sollte dringend an den zunehmenden Radverkehr sowie die Anforderungen an eine sichere Radinfrastruktur angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 451 2026 Die Vorlage OF 19/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "so zu verbreitern" in "als Zweirichtungsradweg so auszubauen" geändert werden. Am Ende des Tenors werden die Sätze "Der Weg muss verbreitert und die Asphaltdecke erneuert werden. Begrüßenswert wäre, wenn auf dem Weg geeignete Lichtquellen angebracht werden könnten, die insektenfreundlich sind und durch Bewegungsmelder gesteuert werden." eingefügt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

  • Schulwegsicherheit erhöhen in Lurgiallee: Tempo-30-Symbol auf Fahrbahn auftragen
    OFOB 8
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 41/8 Betreff: Schulwegsicherheit erhöhen in Lurgiallee: Tempo-30-Symbol auf Fahrbahn auftragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 8 regt an, im Bereich der neuen Erasmus-Grundschule in der Lurgiallee das Symbol für Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) zur optischen Unterstützung des Tempolimits auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Mit dem Einzug der Erasmus-Grundschule und also rund 400 kindlichen Verkehrsteilnehmer:innen ändert sich die Verkehrssituation vor Ort grundlegend. Die Verkehrsbehörde hat bereits richtigerweise reagiert und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf einer Länge von 150 Metern mittels einer Schilderkombination (Zeichen 136 und Zeichen 274) angeordnet. Da in dieser Straße zuvor dauerhaft Tempo 50 erlaubt war, besteht bei vielen Autofahrenden ein starker Gewöhnungseffekt, zumal sich vor der Schilderkombination eine Kurve befinde. Daher hält der Ortsbeirat zur Erhöhung der Schulwegsicherheit eine das Tempolimit wiederholende Aufschrift auf der Fahrbahn für geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Oberschelder Weg: Fußweg sichern gegen falsch parkende Autos
    OFOB 8
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 42/8 Betreff: Oberschelder Weg: Fußweg sichern gegen falsch parkende Autos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Fußweg entlang des Zauns beim Haus Oberschelder Weg Nr. 24 wird regelmäßig von Autos so zugeparkt, dass er zum Beispiel mit Kinderwagen nicht mehr begehbar ist. Der Magistrat möge dafür sor BG: gen, dass der Fußweg - ähnlich wie bereits der Sicherungskasten dort - mit Pollern gegen widerrechtlich Parkende gesichert wird. Begründung: Dieser Gehweg stellt eine wichtige Fußwegverbindung dar. Er ist Zubringer zum Beispiel zum Kindergarten Polanka im Oberschelder Weg. (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 42/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radbügel anbringen in der Straße An der Ringmauer
    OFOB 8
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 43/8 Betreff: Radbügel anbringen in der Straße An der Ringmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Straße An der Ringmauer sollen von den insgesamt rund 90 Parkbuchten drei mit Radbügeln versehen werden. Begründung: In der Straße An der Ringmauer werden die Parkbuchten von Autos benutzt. Es leben dort auch Familien, die ein Lastenrad haben oder ein Fahrrad mit Kinder-Anhänger. Wer auf der Straßenseite zur Nidda hin wohnt, kann solche Räder nicht im Vorgarten abstellen, der Vorgarten ist auf dieser Seite zu schmal. Die Gehwege wiederum sind zu eng, um dort Fahrradabstellbügel zu montieren. Laut Radfahrbüro können bis zu zehn Räder in einer Parkbucht geparkt werden. Die Stadt Frankfurt unternimmt große Anstrengungen, um klimaneutral zu werden. Zudem fördert die Stadt platzsparende Verkehrsmittel, da bei wachsender Bevölkerung nicht genügend Platz für eine wachsende Zahl an Autos vorhanden ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 43/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Welche Hitzeschutzmaßnahmen sind in Arbeit?
    OFOB 8
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 51/8 Betreff: Welche Hitzeschutzmaßnahmen sind in Arbeit? Frankfurt gehört zu den heißesten Städten in Deutschland. Die Zahl der Hitzetage mit Temperaturen über 30 Grad und der "Tropennächte" nimmt seit Jahren zu. Ende Juni 2026 dauerte eine Hitzewelle in Frankfurt elf Tage. Zeitweise herrschten 39 und 40 Grad. Verhaltenstipps (etwa morgens quer zu lüften, ausreichend zu trinken) sind sinnvoll, reichen dann aber nicht mehr. Dann hilft nur noch, sich in kühlen Räumlichkeiten mit maximal 26 Grad aufhalten zu können. Ab 26 Grad sind vor allem Kinder, Ältere und chronisch Erkrankte gesundheitlich gefährdet. Das Ziel sollten also temperierte Innenräume und beschattete Straßen und Plätze sein. Dafür braucht es einen verbindlichen Hitzeschutzplan mit konkreten Zielen und Terminierungen. Im Frankfurter Klimawandelaktionsplan (KWAP) ist davon keine Rede. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat, welche Hitzeschutzmaßnahmen er für den Ortsbezirk 8 plant und wann jeweils mit einer Fertigstellung zu rechnen ist. 1.Mehr Grün, Kühle, Schatten Besonders der dicht bebaute alte Teil von Heddernheim ist eine Hitzeinsel. 1.1. Gibt es verbindliche jährliche Ziele zur Entsiegelung im größeren Maßstab, so dass mehr Grünflächen entstehen, die Kühle ausstrahlen? Wo, wie groß, bis wann? 1.2.Gibt es Zielzahlen für mehr Straßenbäume im Ortsbezirk 8 - wo, wie viele, bis wann? 1.3. Gibt es eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ämtern, so dass bei Straßenbauarbeiten sofort geklärt werden kann, wo umstandslos ein Baum gepflanzt werden kann und wo ein Baum gepflanzt werden kann mittels Schutzvorrichtungen für Leitungen wie beispielsweise Wurzelführungsplatten? 1.4. Soll in Straßen, in denen keine Bäume gepflanzt werden können, auf andere Weise für Beschattung gesorgt werden, etwa durch große Segel oder durch mit Kletterpflanzen begrünte Gitterwände? Wo, wie, bis wann? 2. Kühle Orte Die Stadt erfasst "Kühle Orte" in einer Karte. Das sind öffentlich zugängliche Rückzugsorte. Für den 8er sind aufgeführt die Stadtbücherei, die beiden Friedhöfe, der Martin-Luther-King-Park und das Nordwestzentrum. Die Friedhöfe sind aber für viele Ältere wegen des längeren Fußwegs keine Option. Das Nordwestzentrum wiederum heizt sich unter den Glasdächern stark auf. Nur einzelne Läden sind klimatisiert - etwa DM, Zara, C&A. 2.1. Plant die Stadt, mit diesen klimatisierten Geschäften zu besprechen, ob sie eine Bank in ihre Räumlichkeiten stellen, damit sich dort an Hitzetagen Menschen abkühlen können? 2.2. Wirkt der Magistrat darauf hin, dass die Stadtbücherei von Juni bis Ende August bei Hitzewellen abends länger öffnet? 2.3. Ist geplant, im Ortsbezirk 8 vulnerablen Personen kühle Orte für einen Aufenthalt über mehrere Stunden, am besten bis spätabends, anzubieten, beispielsweise im Saalbau Titusforum? Als Angebot etwa für Ältere, Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Vorerkrankugen. 2.5. Ist geplant, bei Hitzewellen eine klimatisierte Räumlichkeit auch zur Übernachtung für all jene zu öffnen, die nicht mehr in ihren extrem aufgeheizten Wohnungen bleiben können? 3. Schulen, Horte und Kitas kühlen 3.1. Welche Schulen, Horte und Kitas im Ortsbezirk 8 verfügen über einen baulichen oder technischen Hitzeschutz, der eine Temperatur unter 26 Grad im Gebäude gewährleistet? 3.2. Welche Schulen, Horte und Kitas können in ihren Innenräumen dank welcher Maßnahmen bis Sommer 2027 mit erträglichen Temperaturen unter 26 Grad rechnen? 3.3. Welche Schulen, Horte, Kitas können in ihren Außenanlagen dank welcher Maßnahmen bis Sommer 2027 mit Hitzeschutz rechnen? 3.4. Nach welchen Kriterien priorisiert die Stadt Frankfurt die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen und Kitas? 3.5. Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jeweils verantwortlich - ABl, Bildungsbaugesellschaft oder ein anderer Akteur? 3.6. Falls Gebäude nicht bis Sommer 2027 ertüchtigt sind, etwa durch Außenjalousien oder eine Wärmepumpe, die im Sommer kühlt - werden kurzfristig Klimageräte eingesetzt? Für welche Schulen und Kitas sind welche kurzfristigen Überbrückungsmaßnahmen geplant? 3.7. Viele Schulen haben Dächer, die sich gut eignen für Solarpaneele? Der Betrieb von Klimaanlagen mit Solarstom wäre eine umweltverträgliche und kostensparende Lösung. Wo wird es das geben? 4. Wohnungen kühlen 4.1. Es gibt Klagen über unerträglich heiße Wohnungen in den oberen Stockwerken von Hochhäusern in der Nordweststadt. Diese Häuser gehören meist entweder der Nassauischen Heimstätte oder der ABG. Die Stadt Frankfurt ist Anteilseignerin. Wie wirkt der Magistrat auf diese Wohnungsgesellschaften ein, damit sie für Kühlung der Wohnungen in den oberen Stockwerken sorgen? 4.2. Ist gedacht an den Aufbau von Kälte-Netzen - ewa für größere Wohnanlagen oder Schulkomplexe wie die Ernst-Reuter-Schule? Wirkt der Magistrat diesbezüglich auf die Unternehmen in öffentlichem Eigentum wie ABG, ABI, Mainova, Nassauische ein? 4.3. Bis wann wird die Beratungskapazität so ausgebaut, dass sich möglichst viele Privatvermieter:innen möglichst schnell an den Einbau einer Wärmepumpe (mit sommers Kühlfunktion) wagen? 4.4. Hilfe für Mieter und Mieterinnen. In Frankfurt wohnen die meisten Menschen zur Miete. - 4.4.1. Bietet die Stadt Beratung zu technischem Hitzeschutz für Mieter und Mieterinnen an? (Von Fensterfolien bis Klimaanlagen.) - 4.4.2. Ist ein Fonds geplant, aus dem für Menschen, die gesundheitlich gefährdet sind und ein niedriges Einkommen haben, Klimageräte mit höchster Effizienzklasse finanziert werden könnten? Falls nicht, warum nicht? 4.5. Ist dem Magistrat bekannt, in welchen der Seniorenwohnanlagen/Pflegeheime im Ortsbezirk 8 die Bewohner:innen zuträgliche Zimmertemperaturen unter 26 Grad haben? Und wo das nicht der Fall ist - was unternehmen die Träger dafür bis wann? 4.6. Ist der Stadt Frankfurt als Mitgesellschafterin der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist bekannt, ob alle Patientenzimmer im Nordwestkrankenhaus klimatisiert sind und ob die Klimatisierung der Arbeits- und Behandlungsräume funktioniert? 4.7.Hat der Magistrat Zahlen bzw. Kenntnisse zur hitzebedingten Morbidität und Mortalität während der elftägigen Hitzekrise Ende Juni im Ortsbezirk 8? 5. Todesfälle verhindern mittels Hitzetelefon + Hitzepatenschaften 5.1. Sind "Hitzepatenschaften" geplant, bei denen Ehrenamtliche alleinlebende chronisch kranke oder ältere Menschen durch Hitzewellen begleiten? Falls ja, bis wann? 5.2. Plant der Magistrat ein weitergehendes Hilfeangebot, wie es beispielhaft das DRK im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Auftrag des Bezirksamtes durchführt - von Juni bis September rund um die Uhr Beratung, Zuspruch, Kriseneinschätzung und manchmal auch Hausbesuch, nicht nur für Kranke und Ältere, sondern auch für Schwangere und junge Familien? (https://www.drk-berlin-nordost.de/angebote/aktuelle-angebote/hitzeschutztelefon .html) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2026 Die Vorlage OF 51/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Punkt 2 "Kühle Orte" der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz nach den Worten "Kühle Orte" die Worte "als Rückzugsorte" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Schutz durch Schatten (Sonderfonds)
    OFOB 8
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 53/8 Betreff: Mehr Schutz durch Schatten (Sonderfonds) Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem im März 2026 verabschiedeten Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" (E 315) folgende Maßnahmen zu finanzieren: - einen Schirm für den Spielplatz bei den Häusern Oberfeldstraße 64-68 (Geoportal Nummer 235); - ein Sonnensegel für den Spielplatz mit der Geoportal-Nummer 2479 am Neumühlenweg/ Emil-von-Behring-Straße; das Sonnensegel soll die Kletterspinne und die Sandfläche wenigstens anteilig beschatten. - ein Sonnensegel über das südliche Ende der (Senioren-)Fitnessanlage im Martin-Luther-King-Park, das besonders der Sonne ausgesetzt ist. Begründung: Frankfurt gehört zu den heißesten Städten Deutschlands. Damit Menschen sich auch im Sommer draußen aufhalten können, brauchen sie Schatten. Besonders Kinder und ältere Menschen leiden unter Hitze. Die Auswahl der Standorte ist mit den Kinderbeauftragten abgestimmt. Der Spielplatz in der Nordweststadt ist ein vielbesuchter Ort für die Kinder, die drumherum in Hochhäusern wohnen. Der Spielplatz im Mertonviertel ist an einer vielbegangenen Fußwegekreuzung gelegen und für das dichtbewohnte Viertel mit seinen vielen geförderten Wohnungen der einzige nahe Spielplatz. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 53/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbinden
    OFOB 9
    20.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2026, OF 92/9 Betreff: Reinhardstraße: Wildes Parken auf Mittelstreifen und Kreuzung unterbinden Vorgang: OM 4592/23 OBR 9; ST 252/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Bezugnehmend auf ST 252 von 2023 wird der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Teil des grünen Mittelstreifens der Reinhardstraße (westlich der Kreuzung Kirchhainer/Grafenstraße) mit weiteren Findlingen, einer Sitzbank oder Fahrradständern derart zu gestalten, dass der gesamte Bereich nicht länger von parkenden Fahrzeugen zugestellt werden kann. Wie permanent zu beobachten ist, parken Autos nicht nur dort, sondern auch in der Verlängerung im Kreuzungsbereich Adelheid/Allendorfer Straße, so dass Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer in ihrer Sicht behindert und dadurch gefährdet sind. Zudem ragen geparkte Autos gelegentlich derart in die Straßenbereich, dass Fahrzeuge von der Kirchhainer Straße kommend behindert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4592 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 252 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 549 2026 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung)

  • Platensiedlung: Illegale Ablagerungen von Sperr- und Gewerbemüll beenden
    STOB 9
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1104 Betreff: Platensiedlung: Illegale Ablagerungen von Sperr- und Gewerbemüll beenden Für Abfallablagerungen ist prinzipiell der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Wenn Abfälle über einen längeren Zeitraum unsachgemäß auf einem Grundstück lagern, kann über das Umweltamt ein abfallrechtliches Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Sofern Hinweise auf mögliche Verursacherinnen oder Verursacher bekannt sind, sollen diese von den Zeuginnen oder Zeugen so schnell wie möglich der Stadtpolizei des Ordnungsamtes telefonisch unter der Rufnummer 069 212 44044 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-frankfurt.de mitgeteilt werden. Von dort werden entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Aufgrund der Vielzahl an Zuständigkeiten bietet der "Frankfurter Mängelmelder" der Stadt die effektivste Möglichkeit, illegale Abfallablagerungen zu melden. Er steht den Bürgerinnen und Bürgern sowohl auf der Internetseite www.ffm.de als auch als App für Smartphones zur Verfügung. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) führt im Bereich der Platanensiedlung gemeinsam mit der ABG Holding vorrangig präventive Maßnahmen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Abfalltrennung und Nutzung der bestehenden Entsorgungsangebote durch. Hierbei werden die Mieterinnen und Mieter aufgeklärt und sensibilisiert. Zeitnah werden auch zusätzliche sowie neue überarbeitete Beschilderungen an den Tonnen- und Sperrmüllplätzen montiert. Der Fokus liegt auf einer Optimierung der Nutzung durch bessere Information und Nutzerführung, um Fehlbefüllungen und illegale Ablagerungen zu reduzieren. Die Sperrmüll-Siedlungsabfuhr über Sammelboxen bzw. Sperrmüllkäfige hat sich insbesondere in dicht besiedelten und entsprechend geprägten Quartieren wie der Platensiedlung als zweckmäßig und effizient erwiesen. Sie bietet eine niedrigschwellige Entsorgungsmöglichkeit und trägt grundsätzlich zu einer Bündelung von Sperrmüll bei. Vor diesem Hintergrund wird das bestehende System weiterhin als geeignet angesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 32

  • Austausch der Abfallbehälter - Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)
    STOB 10
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1105 Betreff: Austausch der Abfallbehälter - Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718) Der Anregung wird entsprochen. Alle drei Abfallbehälter werden gegen krähensichere Abfallbehälter ausgetauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 46

  • Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg
    STOB 9
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1106 Betreff: Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1306

  • Schotterfläche soll blühen
    STOB 3
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1107 Betreff: Schotterfläche soll blühen Der Magistrat bedankt sich für den guten Vorschlag, dem zu einem anderen Zeitpunkt sicherlich gern nachgekommen worden wäre. Aktuell werden jedoch ganz konkrete Planungen für eine gemeinsame Nutzung der Fläche in Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Nationalbibliothek, der Frankfurt School of Finance and Management und der Stadt Frankfurt verhandelt und vorangetrieben, die - nach ihrem Abschluss - den sofortigen Zugriff auf die Fläche für Freimachung der Bauflächen und Erschließung erforderlich machen. Die für einen dementsprechend kurzen Zwischennutzungszeitraum notwendige Bearbeitung, teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der noch ungenutzten Fläche wären somit unwirtschaftlich. Zudem steht zu befürchten, dass sie die zeitnah anstehende Bebauung sogar verzögern könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 52

  • Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern
    STOB 3
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1108 Betreff: Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 55

  • ST 667 endlich umsetzen: Krähensichere Mülleimer für den Tel-Aviv-Platz
    STOB 1
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1109 Betreff: ST 667 endlich umsetzen: Krähensichere Mülleimer für den Tel-Aviv-Platz Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), hat nun insgesamt fünf der angekündigten Papierkorbmodelle angebracht. Die Reinigung des Tel-Aviv-Platzes (RKL II) erfolgt seit dem 01.01.2026 zweimal wöchentlich (i.d.R. immer dienstags und freitags). Dabei erfolgen auch die entsprechenden Papierkorbleerungen. Mit der Verdoppelung der Reinigungsleistung und somit der Leerungshäufigkeit sehen wir die erforderliche Reinigungsleistung sichergestellt. Wir merken an, dass alle üblichen Papierkorbmodelle der FES GmbH grundsätzlich mit einem Deckel ausgestattet sind. Diese sogenannten Hauben mit Einwurfschlitz und Aschenbecher sind insofern bereits krähensicher. Für das neu angebrachte Modell mit drei Öffnungen (zwei runde und eine längliche Öffnung) gibt es stadtweit noch keine größeren Erfahrungswerte. Es wird nun auf dem Thomas-Platz getestet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 10

  • Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützen
    STOB 2
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1110 Betreff: Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützen Die Stadtpolizei hat alle drei Kioske in der Jordanstraße in den Nachtstunden wiederholt gezielt überprüft. Es gab keine Verstöße im Bereich Gewerbeanmeldung, Jugendschutz oder Preisauszeichnung. Auch eine übermäßige Beleuchtung konnte nicht festgestellt werden. Der Kiosk "Jedermann" hat als einziger der drei Kioske eine Außenbestuhlung. Diese ist jedoch nur bis 22 Uhr statthaft. Im Rahmen einer der Überprüfungen konnte ein Verstoß gegen jene Auflage festgestellt werden. Die Bediensteten haben daraufhin mit dem Betreiber ein Sensibilisierungsgespräch geführt. Darüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Während der nächtlichen Kontrollen wurden vereinzelt Personen im Bereich der Kioske angetroffen. Da von diesen jedoch kein übermäßiger Lärm ausging, war hier kein stadtpolizeiliches Eingreifen geboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8206

  • Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II
    STOB 1
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1111 Betreff: Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7951

  • Sauberkeit im Bahnsteigbereich und der Unterführung am Rödelheimer Bahnhof - regelmäßige War-tung und Reinigung der Aufzüge
    STOB 7
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1113 Betreff: Sauberkeit im Bahnsteigbereich und der Unterführung am Rödelheimer Bahnhof - regelmäßige War-tung und Reinigung der Aufzüge Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 15

  • Sanierung Eschbachbrücke an der Grundschule Harheim
    STOB 14
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1114 Betreff: Sanierung Eschbachbrücke an der Grundschule Harheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 3

  • Unterstützung der Bernemer Kerb 2026
    STOB 4
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1115 Betreff: Unterstützung der Bernemer Kerb 2026 Der Magistrat stellt der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) anlässlich der Bernemer Kerb 2026 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 476

  • Unterstützung des 10-jährigen Jubiläums des Gallus Gartens
    STOB 1
    20.07.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1116 Betreff: Unterstützung des 10-jährigen Jubiläums des Gallus Gartens Der Magistrat stellt dem Verein "Kinder im Zentrum Gallus e. V. / Mehrgenerationenhaus Frankfurt" finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.300,00 Euro für die Durchführung und Ausrichtung des Tages der Nachbarschaft und des 10-jährigen Jubiläums des Gallus Gartens zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2026, OIB 2

  • Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße
    OFOB 11
    19.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2026, OF 17/11 Betreff: Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Prüfung und Genehmigung für die Installation von sogenannten Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer-. Bodensee- und Bürgeler Str. zu veranlassen. Begründung: Die Konstanzer Straße durchkreuzt Fechenheim von der Jakobsbrunnenstraße bis zu ihrem Ende hinter der Meersburger Straße. Auf der gesamten Strecke ist eine Tempo-30-Zone ausgewiesen mit insgesamt acht (8) Zebrastreifen sowie zwei (2) Mittelinseln. Auf der Bodenseestraße und Bürgeler Straße ist jeweils eine Tempo-30-Zone ausgewiesen und an der Bodenseestr ist zusätzlich eine Mittelinsel angebracht. Entlang der Konstanzer Straße (zwischen Am Saalenbusch und Am Hennsee) liegen das Schwimmbad, ein Kindergarten, der Spielplatz und eine Krabbelstube, ein Lokal mit AußenGastronomie sowie die Grundschule und weiterführende Schule (zwischen der Gründenseestraße und Meersburger Straße). Die Bodenseestraße verläuft parallel zum Spielplatz. Die Bürgeler Straße hingegen führt an Spielzonen in der Siedlung vorbei und mündet in die Dietesheimer Straße. Die wiederholte Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen, der Zebrastreifen sowie das Umfahren von Mittelinseln führen dazu, dass die Straßen wiederkehrend zu Rennstrecke werden. Die überhöhte Geschwindigkeit und die gefährlichen Fahrmanöver gefährden die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die der Kinder. Auch ältere Menschen und Fußgänger mit Kinderwagen oder mit Fahrrädern sind betroffen. Die Verkehrssituation stellt weiterhin eine signifikante Lärmquelle dar, die insbesondere in den Abendstunden das Wohlbefinden der Anwohner beeinträchtigt und ihre Erholung stört. Zudem fällt dieses Verhalten der Umwelt zu lasten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Steigerung der Lebensqualität im Wohngebiet wird die Prüfung und Genehmigung der Installation von sogenannten Berliner Kissen erbeten. Die Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind wie folgt zu erwarten; Pkw müssen mit den Rädern über die Erhebung fahren und werden so zum Abbremsen gezwungen. Die Schwellen sind so konstruiert, dass sie problemlos von Bussen und Rettungswagen überfahren werden können, da ihre Spurweite breiter ist. Die Räder des Busses liegen genau außerhalb der Erhebung, was zu einem minimalen Bremsen oder Vibrieren führt. Radfahrende können die Kissen seitlich passieren, ohne darüber zu fahren. Zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen sollten zusätzlich regelmäßig durchgeführt werden. Anlage: Hinweiskarten Foto Google Maps Bodenseestr. Foto Google Maps Bürgeler Str. Foto Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 449 2026 Die Vorlage OF 17/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors die Worte "und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

  • Sonnenschirme oder Sonnensegel auf öffentlichen Plätzen in Bergen-Enkheim
    OFOB 16
    19.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2026, OF 17/16 Betreff: Sonnenschirme oder Sonnensegel auf öffentlichen Plätzen in Bergen-Enkheim Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat nach Möglichkeiten sucht, durch Sonnenschirme oder Sonnensegel die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen in Bergen-Enkheim zu erhöhen. Weiterhin wird darum gebeten die Finanzierung durch den Sonderfond "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" (E 315) zu prüfen. Begründung: Die Hitze in den Sommermonaten fordert auch im Stadtteil Bergen-Enkheim eine veränderte Gestaltung von öffentlichen Plätzen. Aufenthaltsorte für die Bürgerinnen und Bürger, die durch öffentliche Bänke zum Verweilen einladen, können durch die Sonneneinstrahlung und die dadurch verursachten Temperaturen im Sommer nicht mehr genutzt werden. Der Sonderfond "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" ermöglicht es gezielte Maßnahmen in den Stadtteilen zu realisieren. In Bergen-Enkheim könnte dies z.B. ein Sonnenschutz an der Bank (mit Bücherschrank) Ecke Leuchte/Triebstraße oder Triebstraße Ecke Riedstraße sein. Weiterhin wäre eine Verschattung durch Sonnensegel auf dem Verbindungsweg zwischen Schelmenburgplatz und Gangstraße sinnvoll. Auch hier sind Sitzmöglichkeiten vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.08.2026, OF 22/16 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 21 2026 Anregung an den Magistrat OM 417 2026 1. Die Vorlage OF 17/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor in Ziffer 3. die Auflistung von Bäumen gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, 1 WBE, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 WBE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

  • Grünfläche auf der ehemaligen Abbiegerspur
    OFOB 16
    19.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2026, OF 18/16 Betreff: Grünfläche auf der ehemaligen Abbiegerspur Vorgang: OM 532/21 OBR 16; ST 2068/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat nach Möglichkeiten sucht, die ehemalige Abbiegerspur von der Vilbeler Landstraße zur Philipp-Puth-Straße als Grünfläche zu gestalten. Es wird weiterhin darum gebeten, die Finanzierung über Fördermittel der Stadt Frankfurt zur Entsieglung von Asphaltflächen zu prüfen. Begründung: Am 09.11.16 stellte die SPD einen Antrag die Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße umzuwandeln (OF 80/16), um die Anwohner vom Verkehr zu entlasten. Dieser Antrag wurde im Ortsbeirat unterstützt und in der Folge auch umgesetzt. Gleichzeitig wurde dadurch die Abbiegespur von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße gesperrt. Am 15.06.2021 wurde der Antrag gestellt, die Abbiegespur wiederherzustellen (OF 34/16), dieser Vorschlag wurde von der Stadt abgelehnt. Die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße ist nicht gegeben und U-Turns aufgrund der Geometrie und der Signaltechnik an dieser Stelle nicht möglich (19.11.2021, ST 2068). Seit 5 Jahren wird durch Pylonen die ehemalige Abbiegespur gesperrt. Eine weitere Nutzung durch den Straßenverkehr erscheint ausgeschlossen. Es wird deswegen darum gebeten, den vorhandenen Raum wie auch an anderen Stellen entlang der Vilbeler Landstraße als Grünfläche zu nutzen. Der Vorschlag entspricht dem Gesamtkonzept der Straßengestaltung der Vilbeler Landstraße in diesem Abschnitt und ermöglicht damit auch eine Nutzung als Blühwiese. Weiterhin wird darum gebeten die Finanzierung aus den Fördermitteln der Stadt Frankfurt zur Entsieglung von Asphaltflächen zu prüfen. Die Entsieglung von Asphalt stellt eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Hitze in der Stadt dar und Blühwiesen tragen durch die Verdunstungseffekte zur Kühlung der Umgebung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 18/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerben sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in Fechenheim Süd
    OFOB 11
    19.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2026, OF 34/11 Betreff: Einführung eines Überprüfungsverfahrens bei der Genehmigung und Zulassung von Gewerben sowie bei der Platzierung von Wettvermittlungsstellen in Fechenheim Süd Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein Überprüfungsverfahren für die Zulassung von Gewerben sowie die Genehmigung und Platzierung von Wettvermittlungsstellen an der Straße Alt-Fechenheim und umliegenden Straßen zu etablieren. Begründung: Die Etablierung eines Überprüfungsverfahrens für die Zulassung von Gewerben sowie für die Platzierung und Genehmigung von Wettvermittlungsstellen zur Förderung eines vielfältigen, stabilen und sozial wirksamen Einzelhandels nach dem Vorbild anderer europäischer Städte. Die vermehrte Zulassung von gleichen Gewerben beeinträchtigt die wirtschaftliche Entwicklung der ansässigen Händler und trägt zur Schwächung der sozialen Stabilität des Stadtteils bei. Überprüft werden soll die Einhaltung des Hessischen Glücksspielgesetzes (HGlüG), durch die Einhaltung erforderlicher Mindestabstände (250m - 300m) zwischen Wettbüros. Auch die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, durch Beachtung der erforderlichen Jugendschutz-Abstände. Gemäß den geltenden Bestimmungen müssen Wettbüros einen Mindestabstand von 250-300 Metern zu Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen einhalten Dies gilt auch für die Einhaltung des kommunalen Baurechts (Vergnügungsstättenkonzept) in Bezug auf die Häufung von Vergnügungsstätten, denn gemäß dem Frankfurter Bebauungsplan, wird zum Schutz des Ortskerns die Zulassung neuer Vergnügungsstätten blockiert. Anlage: Hinweiskarten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 15 2026 Die Vorlage OF 34/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors die Worte "mit dem Ziel, eine sozialverträgliche Förderung des Einzelhandels zu erreichen" hinzugefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD und fraktionslos

  • Pfandringe für Fechenheim und Seckbach
    OFOB 11
    19.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2026, OF 55/11 Betreff: Pfandringe für Fechenheim und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen in Fechenheim Süd und Seckbach Pfandringe zu montieren: - Spiel- und Sportplatz Bodenseestraße/Konstanzerstraße; - Spielplatz am Hennsee; - Mülleimern an der Pfortenstraße vor dem Supermarkt; - Helmut-Sittler-Promenade; - Fechenheimer Pfad (Mainufer/Sitzbänke nahe der Friedhofsmauer); - Spielplatz Wächtersbacher Straße; - Auf dem Atzelbergplatz; - An der Endhaltstelle Leonhardsgasse; - Spielplatz an der Mariengemeinde. Begründung: Zur Minimierung der entwürdigenden und gefährlichen Konsequenzen, die das Durchstöbern von Mülleimern für alle Beteiligten mit sich bringen. Verantwortlicher Ansprechpartner: Patenschaft Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 468 2026 Die Vorlage OF 55/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Stärkung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Kulturstandorts Höchst
    OFOB 6
    18.07.2026 · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2026, OF 69/6 Betreff: Höchst: Stärkung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Kulturstandorts Höchst Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kulturhotspot Höchst mit Neuem Theater Höchst, FilmForum Höchst und Restaurant Wunderbar Höchst zu unterstützen. Insbesondere bittet das FilmForum Höchst um Unterstützung, gemeinsam mit der Leitung des Neuen Theaters Höchst, Konzepte für eine engere Zusammenarbeit zu entwickeln. Ziel ist die langfristige Sicherung der Institutionen durch Synergieeffekte. Hierzu könnte z.B. eine Initiierung eines Runden Tisches zwischen den Einrichtungen, dem Ortsbeirat, dem Kulturdezernat und dem Vermieter dienen, um tragfähige und zukunftssichernde Lösungen zu entwickeln und somit auch die westlichen Stadtteile zu stärken. Begründung: Standort: Die Laufnähe zum Höchster Bahnhof trägt dazu bei, dass Publikum aus anderen Stadtteilen, aus dem Taunus und aus dem Stadtteil selbst ohne langwierige Parkplatzsuche und kurzen Wegen das Programm wahrnehmen können. Das beim selben Vermieter ansässige Restaurant Wunderbar ist ebenfalls auf diesen kulturellen Angeboten zur finanziellen Tragfähigkeit angewiesen. Ansonsten ist sie ein generationsübergreifender Treffpunkt für Menschen aus Höchst und den umliegenden Stadtteilen. Hierzu gehört ebenfalls der (Innenhof) Sommergarten, der gemeinsam mit Neuem Theater und Wunderbar genutzt wird. Räumliche Nähe: Alle drei Institutionen teilen sich denselben Standort in der Emmerich-Josef-Straße. Eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur des Neuen Theaters Höchst und des FilmForums Höchst (z.B. Foyer, Bar, Technik) könnte Kosten senken und dadurch die Tragfähigkeit steigern. Leider darf das Kino das Foyer, anders als in früheren Zeiten guter Kooperation, nicht mehr nutzen, so dass insbesondere bei Festivals und anderen Veranstaltungen ein repräsentativer Rahmen verloren geht und Gäste wie Publikum ausschließlich den Seitenaufgang nutzen können. Dieser seit Pandemiebeginn existierende Zustand wurde auch nach Beendigung der Pandemie nicht mehr rückgängig gemacht. Finanzielle Stabilisierung: Das Neue Theater Höchst kämpft aktuell mit einem Defizit und hohen Fixkosten. Kooperationen bei Marketing oder gemeinsamen Veranstaltungsreihen (z.B. "Literatur im Film und auf der Bühne"; Konzerte, passend zu Filmreihen u.a. mehr) können neue Publikumsschichten erschließen. Es ist - vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation - nicht verständlich, dass das Kinopublikum die Theaterbar nicht mehr nutzen kann und soll. Effizienz: Durch gemeinsame Projektanträge beim Kulturamt Frankfurt könnten Fördermittel gezielter für den Standort Höchst akquiriert werden. Kulturelle Strahlkraft: Als "kultureller Hotspot" des Frankfurter Westens profitiert der Stadtteil von einem vernetzten Angebot, das Theater, Kleinkunst, Programm-Kino und Restaurantbesuch mit z. B. vorherigen und/oder anschließendem kulinarisch passendem Angebot bündelt. Ein konstruktives und kooperatives Miteinander zwischen den kulturellen Institutionen im Stadtteil impliziert eine Aufwertung des Stadtteils und stärkt die öffentliche Wahrnehmung von Höchst als Subzentrum statt als bloße Peripherie. Dies liegt im Interesse aller Institutionen und auch der Bevölkerung sowie der Geschäftswelt in Höchst. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 315 2026 Die Vorlage OF 69/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd
    OFOB 11
    17.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2026, OF 18/11 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf folgenden Stellen im Stadtteil Fechenheim (Süd) geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen: An der Pfortenstraße 5, direkt vor dem Eingang des Supermarktes; An der Konstanzer Straße Ecke - Am Hennsee, direkt vor Haus 11 auf beiden Seiten der Straße; An der Konstanzer Straße Ecke - Pfortenstraße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die vorhandenen Fahrradständer am Spielplatz an der Konstanzer Str. zu erweitern, da die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen. Begründung: rIn den ersten drei genannten Bereichen stehen derzeit keine Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung. Dies führt dazu, dass Fahrräder ungeordnet und teilweise störend an Bereichen abgestellt werden, die dafür ungeeignet sind. Eine geordnete und sichere Abstellmöglichkeit würde die Situation deutlich verbessern. Darüber hinaus trägt die Installation von Fahrradständern dazu bei, dass diese Flächen nicht für das Abstellen von Sperrmüll genutzt werden können. Auch beim Spielplatz zeigt sich, dass der Bestand an Fahrradständern deutlich unzureichend ist. Insbesondere zu Stoßzeiten kommt es zu unstrukturiertem und teilweise störendem Abstellen von Fahrrädern. Im Hinblick auf die Förderung des Radverkehrs und die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sind die Schaffung und Erweiterung von Fahrradabstellanlagen an diesen Standorten sinnvoll und erforderlich. Begründung: Hinweiskarten Pfortenstarße 5 (Bilder Google Maps) Konstanzer Str. Ecke - Am Hennssee Konstanzer Str. Ecke - Pfortenstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 450 2026 Die Vorlage OF 18/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "direkt vor dem Eingang des" in "schräg vor dem" geändert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Wochenmarkt: Neuordnung der Marktstände auf dem Schelmenburgplatz
    OFOB 16
    17.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2026, OF 19/16 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Wochenmarkt: Neuordnung der Marktstände auf dem Schelmenburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, wie die Marktstände auf dem Schelmenburgplatz so neu angeordnet werden können, dass die Sicherheit der Marktbesucher als auch der Marktbetreiber vollumfänglich gewährleistet ist, ohne dass es zu Behinderungen des fließenden und ruhenden Autoverkehrs kommt. Begründung: Der Schelmenburgplatz ist ein zentraler Treffpunkt in Bergen-Enkheim. Der dort stattfindende Wochenmarkt erfreut sich großer Beliebtheit und zieht regelmäßig zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Die Aufstellung der Marktstände führt jedoch zu kritischen Verkehrssituationen. Die aktuellen Standplätze zwingen Fußgänger dazu, auf die Fahrbahn oder in den direkten Rangierbereich von Fahrzeugen auszuweichen. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Marktbesucher dar. Gleichzeitig führt die jetzige Anordnung zu Engpässen für den Autoverkehr. Rückstaus und unübersichtliche Situationen beim Ein- und Ausparken rund um den Platz sind die Folge. Durch eine strategische Neuordnung und Entflechtung der Marktstände soll: - Der Fußgängerverkehr sicher und barrierefrei über den Platz geleitet werden. - Eine visuelle Trennung zwischen Marktbereich und Autoverkehr entstehen. - Der Verkehrsfluss der Autos sowie die Erreichbarkeit der umliegenden Parkplätze uneingeschränkt erhalten bleiben. Eine optimierte Platzaufteilung steigert die Attraktivität des Marktes und schützt die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 19/16 wurde zurückgezogen.

  • Belastung des Westends durch Großveranstaltungen begrenzen
    OFOB 2
    17.07.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2026, OF 80/2 Betreff: Belastung des Westends durch Großveranstaltungen begrenzen Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. dem Ortsbeirat eine Übersicht über alle regelmäßig wiederkehrenden und geplanten Großveranstaltungen vorzulegen, die im Westend zu erheblichen Straßensperrungen führen; 2. bei künftigen Genehmigungen die Gesamtbelastung des Westends durch Veranstaltungen, Baustellen und sonstige Verkehrseinschränkungen zu berücksichtigen; 3. für Großveranstaltungen ein verbindliches Anwohner-, Zufahrts- und Härtefallkonzept vorzulegen. Dabei muss insbesondere gewährleistet sein, dass Rettungsdienste, Pflegedienste, Krankentransporte und Taxen Zufahrt erhalten und notwendige private Fahrten zu Krankenhäusern, Arztterminen oder Dialysebehandlungen möglich bleiben; 4. die Anwohner frühzeitig und verständlich über Sperrzeiten, Zufahrtsmöglichkeiten, Ansprechpartner und Ausnahmeregelungen zu informieren; 5. zu prüfen, wie Zahl und Dauer großräumiger Straßensperrungen im Westend begrenzt und stärker auf andere Stadtteile verteilt werden können. Begründung: Das Westend ist regelmäßig von Großveranstaltungen wie der JPMorganChase Corporate Challenge, dem Frankfurt Marathon, dem Radrennen Eschborn-Frankfurt sowie Demonstrationen und weiteren Veranstaltungsformaten betroffen. Hierfür werden immer wieder zentrale Verkehrsachsen und angrenzende Wohnstraßen gesperrt. In der Summe ist die Belastung für die Anwohner mittlerweile kaum noch zumutbar. Das Westend ist bereits im Alltag durch Baustellen, Umleitungen, hohen Verkehrsdruck und fehlende Parkmöglichkeiten stark belastet. Besonders problematisch sind die Sperrungen für ältere, kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen. Es darf nicht sein, dass notwendige Fahrten zu Krankenhäusern, Arztterminen oder Dialysebehandlungen erschwert oder nur über kurzfristige Notlösungen möglich sind. Großveranstaltungen gehören zu einer lebendigen Stadt. Das Westend ist jedoch in erster Linie ein Wohnquartier und keine beliebig verfügbare Veranstaltungsfläche. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 80/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Obdachlosigkeit am Westbahnhof mit Folgen
    OFOB 2
    17.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2026, OF 82/2 Betreff: Obdachlosigkeit am Westbahnhof mit Folgen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um öffentlichen Raum vor Schäden durch Campieren und offenem Feuer zu schützen und zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen das bereits seit einiger Zeit andauernde Campieren rund um den Westbahnhof unternommen worden ist. Begründung: Leider ist das Campieren unter der neu errichteten Treppe nicht ohne Folgen geblieben. Verursacht durch einen Brandschaden ist die lang ersehnte und endlich in jüngster Zeit fertiggestellte zusätzliche Treppe am Westbahnhof zerstört und deswegen erneut gesperrt worden. Seit längerem wurde am Westbahnhof für jedermann sichtbar campiert. Den betroffenen wohnungslosen Menschen ist durch ein Tolerieren dieser Form der Not-Behausung nicht geholfen. Ein solches Feuer birgt Gefahren, in erster Linie für die wohnungslosen Menschen selbst. Für die Bürgerschaft ist die Zerstörung der Treppe mit spürbaren Einschränkungen verbunden. Auch entstehen Kosten für den Wiederaufbau. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft, welche Maßnahmen künftig ergriffen werden um solche Situationen zu vermeiden. Es sei darauf hingewiesen, dass bereits am Freimann-Platz vor der Universitätsbibliothek eine Matratze in Brand geraten ist. Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin selbst in jüngster Vergangenheit das Ordnungsamt über die Zustände am Westbahnhof informiert hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 82/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern
    OFOB 2
    17.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2026, OF 94/2 Betreff: Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern - Querung der Beethovenstraße verbessern Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Einmündung der Rheinlandstraße in die Beethovenstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Querung der Beethovenstraße durch eine Lichtsignalanlage, einen Fußgängerüberweg oder eine andere geeignete Querungshilfe gesichert werden kann, 2. wie die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und den aus Richtung Friedrich-Ebert-Anlage kommenden Fahrzeugen verbessert werden können, 3. ob kurzfristig zusätzliche Markierungen, Beschilderungen oder weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden können. Bei der Prüfung soll besonders berücksichtigt werden, dass die Querungsstelle von zahlreichen Schülern auf dem Weg zum Goethe-Gymnasium genutzt wird. Begründung: Viele Fußgänger, die auf der Rheinlandstraße in südlicher Richtung unterwegs sind, müssen an der Einmündung die Beethovenstraße überqueren. Gleichzeitig nähert sich ein erheblicher Teil des Fahrzeugverkehrs aus Richtung Friedrich-Ebert-Anlage. Dadurch entstehen an dieser Stelle immer wieder unübersichtliche und gefährliche Situationen. Besonders problematisch ist dies, weil die Querung von zahlreichen Schülern auf dem Weg zum Goethe-Gymnasium genutzt wird. Eine sichere und gut erkennbare Querungsmöglichkeit ist daher dringend erforderlich. Die Verkehrssituation sollte zeitnah überprüft und durch geeignete Maßnahmen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 369 2026 Die Vorlage OF 94/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Methodische Mängel beim Mietspiegel 2026
    A
    16.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 16.07.2026, A 16 Betreff: Methodische Mängel beim Mietspiegel 2026 Die aktuelle Methodik zur Datenerhebung des Frankfurter Mietspiegels durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) führt nach Auffassung der AfD-Fraktion zu einer statistischen Verzerrung des Mietniveaus. Betroffen sind insbesondere die unzureichende stichprobenartige Datenerhebung sowie das Segment der ehemaligen Sozialwohnungen nach dem Ende ihrer gesetzlichen Bindungsfrist. Auf dem Wohnungsmarkt existiert keine einheitliche Bau- oder Wohnlagenstruktur. Stattdessen ist der Wohnungsmarkt in Frankfurt extrem vielfältig, ungleichmäßig und vielschichtig. Es treffen völlig unterschiedliche Wohnungstypen aufeinander, die den Marktwert und die Miete maßgeblich beeinflussen. Darum ist eine umfassende und flächendeckende Datenerhebung zwingend erforderlich, um ein unabdingbares reales Ergebnis zu gewährleisten. Während Hochpreissegmente des freien Marktes ungemindert in die Stichproben einfließen, bleibt das günstigste Marktsegment rechnerisch unsichtbar. Dadurch verliert der Mietspiegel seine gesetzlich verankerte Rolle als verlässliches Instrument zum Schutz vor überhöhten Mieten. Laut einem Artikel in der FAZ vom 17.06.2026 wurden im ersten Quartal 2026 mehr als 7.000 Wohnungsinserate vom Amt für Wohnungswesen im Zuge des städtischen Mietenmonitors überprüft. Nach Angaben des Magistrats wies fast die Hälfte dieser Angebote eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete von im Schnitt mehr als 30 Prozent auf. Rechtlich und mathematisch handelt es sich bei Wohnungen, deren Preisbindung erlischt, ab dem Folgetag um reguläre Objekte des freien Wohnungsmarktes, die in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen müssen. Da die Mieten ehemaliger Sozialwohnungen erfahrungsgemäß deutlich unter dem Durchschnitt des nie preisgebundenen Wohnraums liegen, besitzen sie eine dämpfende und marktstabilisierende Wirkung auf das statistische Gesamtergebnis. Durch die unzureichende Erfassung oder den statistischen Ausschluss dieser günstigen Bestandsmieten wird das Frankfurter Mietniveau künstlich auf dem aktuellen Höchststand von 12,28 Euro pro Quadratmeter fixiert. Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zur Unwirksamkeit der hessischen Mieterschutzverordnung verschärft die Problematik des Mietspiegels drastisch. Durch das plötzliche Wegfallen der gesetzlichen Mietpreisbremse in Frankfurt am Main entfällt mit sofortiger Wirkung die regulatorische Obergrenze für Neuvertragsmieten. Dies wird unweigerlich zu einem sprunghaften Anstieg der Mieten im freien Markt führen. Wenn diese ungebremsten Hochpreismieten nun ungemindert in die statistische Datenerhebung einfließen, während das preisdämpfende Segment auslaufender Sozialbindungen rechnerisch ausgeblendet bleibt, verliert der Mietspiegel 2026 seine Funktion. Er bildet dann nicht mehr die gesetzlich definierte "ortsübliche Vergleichsmiete" ab, sondern wirkt als behördlicher Preistreiber. Dies entzieht dem gesamten Zahlenwerk für Frankfurt am Main die rechtssichere Grundlage. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche konkreten Schlüsse zieht der Magistrat aus der Feststellung des Amtes für Wohnungswesen, dass im ersten Quartal 2026 fast die Hälfte der überprüften Inserate die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 30 Prozent überschritt, für die Gewichtung von Neuvertragsmieten im Mietspiegel 2026? 2. Wie viele der im ersten Quartal 2026 vom Amt für Wohnungswesen beanstandeten oder überprüften 7.000 Wohnungsinserate betrafen Wohnungen, die in den vergangenen fünf Jahren aus der Sozialbindung gefallen sind? 3, Inwieweit spiegeln sich die Erkenntnisse des städtischen Mietenmonitors - wonach systematisch massive Mietpreisüberhöhungen im freien Markt stattfinden - in den Datensätzen des Instituts Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) wider, oder besteht hier eine statistische Diskrepanz zwischen den Daten des Amtes für Wohnungswesen und der Mietspiegel-Stichprobe? 4. Wie begründet der Magistrat, dass angesichts der extrem vielschichtigen Wohnungsstruktur in einer Großstadt wie Frankfurt am Main eine Netto-Stichprobe von lediglich 10.000 Wohnungen ausreicht, um die tatsächliche Bandbreite des Marktes, einschließlich des Segments der auslaufenden Bindungen, mathematisch verlässlich und ohne Verzerrung abzubilden? 5. Welche prozentuale Rücklaufquote (Netto-Rücklauf) wurde bei der Befragung der 10.000 Haushalte für den Mietspiegel 2026 erzielt, und wie hoch war dabei der Anteil von Rückmeldungen aus dem ehemals preisgebundenen Wohnungssegment? 6. Wie viele ehemals preisgebundene Wohnungen (Sozialwohnungen) sind in den Jahren 2024 und 2025 in Frankfurt am Main aus der gesetzlichen Bindung gefallen, und wie viele werden es prognostisch im Jahr 2026 sein? 7. Wie hoch war der prozentuale Anteil von Wohnungen, die unmittelbar nach dem Ende der Bindungsfrist aus der Sozialbindung gefallen sind, in der bereinigten Stichprobe für den Mietspiegel 2026? 8. Durch welches Verfahren schließt der Magistrat aus, dass diese Wohnungen aufgrund mangelhafter Datenerfassung oder fehlerhafter Filter fälschlicherweise weiterhin als "gefördert" aussortiert wurden und nicht in den Mietspiegel einflossen? 9. Wie stellt der Magistrat gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt (IWU) sicher, dass Wohnungen, deren Sozialbindung erloschen ist, fehlerfrei als Wohnungen des freien Marktes in die Stichprobe des Mietspiegels einfließen? 10. Liegen dem Magistrat oder dem IWU Berechnungen darüber vor, wie sich der mathematische Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete von aktuell 12,28 Euro pro Quadratmeter verändert hätte? 11. Zu Frage Nr. 10: Wurde dabei untersucht, wie sich die flächendeckende statistische Erfassung der preisdämpfenden, ehemals geförderten Wohnungen nach dem Wegfall ihrer Bindung als günstigstes Segment des freien Marktes ausgewirkt hätte? 12. Welcher konkrete Anteil der für den Mietspiegel 2026 herangezogenen Stichproben entfällt auf bestehende Index- oder Staffelmietverträge, und durch welches mathematische Verfahren stellt das IWU sicher, dass die Automatiken dieser Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete im regulären Marktsegment nicht unverhältnismäßig nach oben verzerren? 13. Welche unmittelbaren Auswirkungen hat das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zur Unwirksamkeit der hessischen Mieterschutzverordnung (Kippen der Mietpreisbremse) auf die rechtliche Einordnung und datenmäßige Gewichtung der Neuvertragsmieten im aktuellen Mietspiegelverfahren, und wie gedenkt der Magistrat politisch sowie statistisch mit diesem veränderten Rechtsrahmen umzugehen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Stefan Zens Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. Martin Gratowski Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 29.07.2026

  • Frankfurter Westen: Ausweitung des Social Bus Angebots auf weitere Stadtteile
    OFOB 6
    16.07.2026 · GRÜNE, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2026, OF 103/6 Betreff: Frankfurter Westen: Ausweitung des Social Bus Angebots auf weitere Stadtteile Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und an welchen zentralen, gut erreichbaren Standorten in den Stadtteilen des Frankfurter Westens weitere Haltepunkte des Social Bus des Jugend- und Sozialamts eingerichtet werden können. Die erfolgreiche Etablierung der beiden Standorte in Griesheim - "Auf dem Schafberg" und in der Jägerallee - zeigt den Bedarf für eine wohnortnahe Unterstützung deutlich auf. Bei der Auswahl geeigneter Standorte sollen vorrangig Quartiere mit besonderem sozialen Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden, etwa auf Grundlage vorhandener sozialräumlicher Daten (z. B. Sozialindex/Sozialdatenatlas der Stadt Frankfurt am Main). Die Mitarbeitenden des Sozialrathauses informieren vor Ort über das Angebot des Amts, helfen bei Anträgen und Formularen und geben Tipps im Umgang mit Behörden. Die Menschen in unserer Stadt haben ein Recht auf Hilfe und sollen dieser nicht hinterherlaufen müssen. Hilfe und verständliche Unterstützung zu Sozialleistungen, Hilfen zur Erziehung, Kita-Finanzierung und vielem mehr kommen direkt zu den Menschen. Den erfolgreichen Modellversuch gilt es deshalb auszubauen, um die Chancengleichheit in der Stadt weiter zu stärken und niedrigschwellige Unterstützung für die Menschen anzubieten - ohne lange Wege und ohne Termindruck. Der Vorteil des Social Bus liegt auf der Hand: Er bietet Hilfe vor Ort. Wer Unterstützung braucht, kann sofort anfragen. Papieranträge werden gemeinsam bearbeitet. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zeitnah über das Ergebnis der Prüfung, mögliche neue Standorte sowie einen Zeitplan für die Umsetzung zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 339 2026 Die Vorlage OF 103/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Stadtteilprojekt „Der Schlüssel zur Harmonie“
    OFOB 11
    16.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2026, OF 29/11 Betreff: Stadtteilprojekt "Der Schlüssel zur Harmonie" Der Ortsbeirat möge beschließen, dass das Musiktheaterprojekt "Der Schlüssel zur Harmonie" im Projektzeitraum August 2026 bis Juni 2027 insbesondere für das Jahr 2027 mit 4.000 Euro unterstützt wird. Begründung: Das Projekt ist ein partizipativer, interkultureller Musik- und Theaterprozess für Grundschulkinder. Es verbindet musikalische, körperliche und theatrale Ausdrucksformen und eröffnet den teilnehmenden Kindern die Möglichkeit, sich kreativ einzubringen, eigene Ideen zu entwickeln und gemeinsam künstlerische Prozesse zu gestalten. Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, da die Kinder unterschiedliche musikalische Traditionen, Rhythmen, Sprachen und Ausdrucksformen kennenlernen und sich aktiv mit ihnen auseinandersetzen. Zugleich werden Persönlichkeitsentwicklung, Teamfähigkeit, Selbstvertrauen, Empathie und kulturelle Offenheit gefördert. Das Projekt stärkt damit nicht nur die individuelle Entwicklung der Kinder, sondern auch ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zur Teilhabe an gemeinschaftlichen Prozessen in einem benachteiligen Stadtteil wie Fechenheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 29/11 wurde zurückgezogen.

  • Nied: Bäume pflanzen auf der Mainzer Landstraße und auf der Werner-Bockelmann-Straße
    OFOB 6
    16.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2026, OF 72/6 Betreff: Nied: Bäume pflanzen auf der Mainzer Landstraße und auf der Werner-Bockelmann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, an den Standorten - Werner-Bockelmann-Straße an den Hausnummern 10a, 12a und 14a drei Bäume und in der - Mainzer Landstraße 830 - 846 bis zu zehn Bäume zu pflanzen bzw. nachzupflanzen. Begründung: Bäume sind essenziell für das Mikroklima in Städten. Sie wirken als natürliche Klimaanlagen, da sie durch Verdunstung die Umgebungstemperatur senken. Zudem spenden sie Schatten und binden Feinstaub sowie Schadstoffe. Weitere wichtige Effekte von Stadtbäumen neben der Temperaturregulierung sind der Schattenwurf, die Verbesserung von Luftqualität und die Reduzierung von urbanem Lärm. Gute Gründe für jeden einzelnen Baum. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 318 2026 Die Vorlage OF 72/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Berufung eines Ortsbeiratsvertreters in den Beirat des Projekts Sozialer Zusammenhalt Nied
    OFOB 6
    16.07.2026 · GRÜNE, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2026, OF 74/6 Betreff: Nied: Berufung eines Ortsbeiratsvertreters in den Beirat des Projekts Sozialer Zusammenhalt Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den Ortsbeirat 6, wird als Vertreter des Ortsbeirats 6 das Ortsbeiratsmitglied Frank Rusko in den Beirat des Projekts Sozialer Zusammenhalt Nied berufen. Antragsteller: GRÜNE Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 74/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Bauvorhaben dem Klimawandel anpassen
    OFOB 6
    16.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2026, OF 98/6 Betreff: Bauvorhaben dem Klimawandel anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei eigenen Bauvorhaben/Ausschreibungen als auch Bauvorhaben mit Partnern wie der Deutschen Bahn etc. künftig immer darauf zu achten, dass die Bauten in Ausstattung, Konstruktion und der Verwendung von Baumaterialien dem Klimawandel angepasst sind. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Bahn aufzufordern, 1. die am S-Bahnhof Griesheim bereits eingebauten beiden Aufzüge entsprechend nachzurüsten und 2. die beiden noch ausstehenden Aufzüge an der Personenunterführung West auf ihre Hitzetauglichkeit zu prüfen und die Ausschreibung ggf. anzupassen. Begründung: Die Erklärung der Bahn zum Stillstand eines Aufzuges macht sprachlos. Siehe den Zeitungsartikel vom 15.07.2026, Höchster Kreisblatt "Bahn-Aufzüge kapitulieren vor der Hitze". War denn der Klimawandel nicht absehbar? Seit Jahrzehnten sind die Temperaturentwicklungen bekannt, die Prognosen können ebenfalls in jeder guten Bibliothek, im Internet und bei den entsprechenden Ämtern und Instituten angefragt werden. Es sollte auch klar sein, dass das Auswirkungen auf Material und Technik hat. Dieser Umstand ist bei Planung und Ausschreibung wohl nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es ist höchste Zeit, dass es jetzt wenigstens nachträglich geschieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 335 2026 Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, AfD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung)

  • Sauberkeit im Stadtteil verbessern: Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Die Leuchte und Jean-Kempf-Weg
    OFOB 16
    15.07.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 10/16 Betreff: Sauberkeit im Stadtteil verbessern: Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Die Leuchte und Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Standorten im Stadtteil Bergen-Enkheim kombinierte Hundekottütenspender ("Dog Stations") und adäquate Abfallbehälter installieren zu lassen: 1. Straße "Die Leuchte": Im Bereich der dortigen Grünfläche am Fußgängerüberweg an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße. 2. Straße "Die Leuchte": Am Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich zur Rangenbergstraße. 3. Jean-Kempf-Weg: An einem geeigneten Standort im Verlauf des Weges. 4. In Bergen in der Verlängerung des Ludwig-Klemann-Weges zwischen Nordring und B521 Hundekottütenspender und Abfallbehälter aufgestellt werden Hinweis: Für die regelmäßige Bestückung und Betreuung der Tütenspender stehen ehrenamtliche Bürgerpatinnen und Bürgerpaten bereits verbindlich zur Verfügung Begründung: Die genannten Straßen und Grünzüge im Bereich "Die Leuchte" sowie der Jean-Kempf-Weg sind bei Hundehalterinnen und Hundehaltern aus Bergen-Enkheim als Routen für den täglichen Auslauf hochfrequentiert. Bedauerlicherweise kommt es auf diesen stark genutzten Wegen und im direkten Umfeld der Fußgängerüberwege immer wieder zu erheblichen Verunreinigungen durch Hundekot. Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild des Stadtteils, sondern stellt auch ein beträchtliches Ärgernis sowie eine hygienische Belastung für Fußgänger, Schulkinder und Anwohner dar. Erfahrungswerte zeigen, dass die Hemmschwelle zur ordnungsgemäßen Entsorgung der tierischen Hinterlassenschaften drastisch sinkt, wenn die notwendige Infrastruktur direkt vor Ort zur Verfügung steht. Durch das Aufstellen kombinierter Spender- und Entsorgungsstationen kann der beschriebenen Problematik effektiv entgegengewirkt werden. Da für die Betreuung und Befüllung der Tütenspender bereits engagierte Bürgerpaten bereitstehen, entsteht der Stadt Frankfurt für den laufenden Betrieb kein zusätzlicher personeller Aufwand. Die Maßnahme leistet somit einen kosteneffizienten Beitrag zur Sauberkeit und Lebensqualität im Quartier. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 414 2026 Die Vorlage OF 10/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich der Straßen Leuchte und Jean-Kempf-Weg". Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit auf Bergen-Enkheimer Straßen erhöhen: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee und bis zur Abzweigung nach Seckbach (Wilhelmshöher Straße) einrichten
    OFOB 16
    15.07.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 11/16 Betreff: Sicherheit auf Bergen-Enkheimer Straßen erhöhen: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee und bis zur Abzweigung nach Seckbach (Wilhelmshöher Straße) einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über die zuständigen Fachbehörden - insbesondere die kommunale Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes - regelmäßige, systematische Geschwindigkeitskontrollen (sowohl mobil als auch durch Prüfung stationärer/semistationärer Messanlagen) auf der Vilbeler Landstraße im Abschnitt zwischen der Borsigallee und dem Florianweg einzurichten und durchzuführen. Über die Ergebnisse der Messungen und die eingeleiteten Maßnahmen ist dem Ortsbeirat 16 zeitnah zu berichten. Begründung: Die Vilbeler Landstraße fungiert in diesem Abschnitt als hochfrequentierte Verkehrsachse und wichtige Verbindung innerhalb unseres Stadtteils Bergen-Enkheim. Unbeschadet der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nehmen die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über massive und regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich spürbar zu. Dies betrifft insbesondere die frühen Morgenstunden, den dichten Berufsverkehr sowie die Abend- und Nachtstunden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2026 Die Vorlage OF 11/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eine Einrichtung von Geschwindigkeitskontrollen auch im Fritz-Schubert-Ring erbeten werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum
    OFOB 16
    15.07.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 12/16 Betreff: Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, a) ob in Bergen-Enkheim ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und wann deren Umsetzung erfolgt. b) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Verleihfirmen die Nutzer und Nutzerinnen ihrer E-Roller nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch dazu verpflichten, die Roller so abzustellen, dass sie keine Fußgängerwege jeder Art als Abstellflächen nutzen. Begründung: Diese neuen Fortbewegungsmittel sind im täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Allerdings gibt es aber eine nicht geringe Anzahl von Nutzern und Nutzerinnen, die den E-Roller nach der Nutzung einfach abstellen wo ihre Fahrt gerade endet. Dabei nicht bedenkend, ob durch die Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar genötigt werden, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg fortsetzen zu können. Es kann nicht Aufgabe der Bürger und Bürgerinnen sein, jeden falsch abgestelltes Gefährt zu melden, sondern es ist Aufgabe des jeweiligen Verleihers, dafür zu sorgen, dass die E-Roller nur an dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden können und keine Behinderung der Fußgänger und hier insbesondere auch den mobil eingeschränkten Menschen, Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen darstellen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 27 2026 Die Vorlage OF 12/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der erste Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Errichtung einer Rundbank am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße
    OFOB 6
    15.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 120/6 Betreff: Zeilsheim: Errichtung einer Rundbank am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße eine Rundbank um den dort stehenden Baum zu errichten. Begründung: Der Froschbrunnen in der Welschgrabenstraße ist einer der zentralen Treffpunkte und ein identitätsstiftender Ort im Stadtteil Zeilsheim. Er ist weit über einzelne Anlässe hinaus der Mittelpunkt des Zeilsheimer Vereinslebens. Der Vereinsring Zeilsheim, die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern, belebt den Standort nicht nur durch das jährliche Froschbrunnenfest, sondern auch durch regelmäßige Zusammenkünfte wie die Serie "Freitags am Frosch". Der Platz erfüllt damit eine wichtige soziale Funktion. Eine Rundbank um den vorhandenen Baum würde diese Funktion gezielt stärken. Sie schafft zusätzliche Sitzkapazität bei Veranstaltungen und im Alltag und bindet den Baum als natürlichen Mittelpunkt des Platzes gestalterisch ein. Die Maßnahme wertet den Froschbrunnen als Aufenthaltsort weiter auf und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Zeilsheimer Vereine vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 347 2026 Die Vorlage OF 120/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg
    OFOB 6
    15.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 121/6 Betreff: Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg Vorgang: V 1118/25 OBR 6; ST 850/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - welche konkreten Maßnahmen seit Bekanntwerden der Vermüllung des Grundstücks Gemarkung 0513 Flur 256/170 zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse ergriffen wurden, - darzulegen, wann und in welcher Form Kontakte mit dem Amtsgericht erfolgt sind und welche Rückmeldungen hierzu vorliegen, - welche Erkenntnisse aus dem in der Stellungnahme ST 850/2025 erwähnten Aushang am Grundstück gewonnen wurden, - ob geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines herrenlosen Grundstücks vorliegen und falls nein, warum eine solche Prüfung bislang nicht erfolgt ist, - an wen die Grundsteuerbescheide für das Grundstück in den vergangenen Jahren versandt wurden, - ob für das Grundstück offene Grundsteuerforderungen bestehen und gegebenenfalls in welcher Höhe, und falls ja, warum der Zahlungsrückstand bislang folgenlos blieb, - welche weiteren Möglichkeiten bestehen, eine weitere Vermüllung des Grundstücks und des Gehwegs bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse zu verhindern. Begründung: In der Stellungnahme ST 850/2025 hat der Magistrat ausgeführt, dass die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks bislang nicht geklärt werden konnten und deshalb ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die Eigentümer derzeit nicht möglich seien. Nach Beobachtungen von Anwohnern hat sich der Zustand des Grundstücks zwischenzeitlich weiter verschlechtert. Das Grundstück wird mittlerweile offensichtlich auch von Dritten zur Ablagerung von Abfällen genutzt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine nachvollziehbare Darstellung der bislang unternommenen Schritte sowie der Möglichkeiten, einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1118 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2026 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Sichtverhältnisse an der Einmündung Jenaer Weg / AltZeilsheim verbessern
    OFOB 6
    15.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 122/6 Betreff: Zeilsheim: Sichtverhältnisse an der Einmündung Jenaer Weg / Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sichtverhältnisse an der Einmündung Jenaer Weg / Alt-Zeilsheim zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation für aus dem Jenaer Weg einbiegende Fahrzeuge umzusetzen. Begründung: Anwohner berichten, dass die Ausfahrt aus dem Jenaer Weg in die Straße Alt-Zeilsheim unübersichtlich ist. Insbesondere die Sicht nach links auf den fließenden Verkehr ist durch die Randbebauung sowie auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge erheblich eingeschränkt. Zusätzlich wird die Einmündung durch den regelmäßigen Linienbusverkehr geprägt. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge und der örtlichen Sichtverhältnisse erscheint eine Überprüfung der Situation sachgerecht, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu identifizieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 348 2026 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem Friedhof
    OFOB 6
    15.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 123/6 Betreff: Zeilsheim: Pflege- und Unterhaltungskonzept der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim organisatorisch und fachlich erfolgt; - welche Maßnahmen getroffen werden, um Beschädigungen an den nach der Friedhofsordnung zulässigen Grabplatten während der laufenden Pflegearbeite möglichst zu vermeiden und wie mit festgestellten Schäden umgegangen wird; - nach welchen gärtnerischen und klimatischen Kriterien die Mahd der Rasenflächen erfolgt und inwieweit hierbei Gesichtspunkte des Bodenschutzes, der Trockenheitsvorsorge und der Klimaanpassung berücksichtigt werden; - wie bei Graböffnungen, Grabaushüben und Grabauflösungen die Zwischenlagerung von Erdaushub erfolgt und welche Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zeitnahen Beseitigung von Beeinträchtigungen der umliegenden Grünflächen vorgesehen sind; - ob die auf den Gemeinschafts- und Rasengrabfeldern vorhandenen Sitzbänke den Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen und ob insoweit Handlungsbedarf besteht; - welche Möglichkeiten bestehen, Angehörige oder Bürger im Rahmen rechtssicherer Patenschafts- oder Beteiligungsmodelle bei der Pflege und Aufwertung von Gemeinschaftsflächen einzubinden; - ob in den vergangenen Jahren Beschwerden oder Hinweise von Angehörigen zur Pflege der Rasengrabanlage eingegangen sind und welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen wurden. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde der Entwurf einer Bürgerpetition gemäß § 24 HGO zur Situation der Rasengrabanlage auf dem Friedhof Zeilsheim vorgelegt. Darin werden unter anderem Fragen zur Pflege der Anlage, zum Zustand der Grünflächen, zum Schutz von Grabplatten, zur Durchführung von Erdarbeiten, zur Verkehrssicherheit der Sitzgelegenheiten sowie zur möglichen Einbindung ehrenamtlichen Engagements angesprochen. Nach der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden Rasengrabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Darüber hinaus bestehen für diese Grabform besondere Regelungen hinsichtlich der Nutzung und der Ablage von Grabschmuck. Die Friedhofsordnung enthält zugleich Vorgaben zur Verkehrssicherheit, zur Unterhaltung der Anlagen und zu Ausnahmeregelungen im Einzelfall. Der Ortsbeirat macht sich die in der Petition enthaltenen Bewertungen, rechtlichen Schlussfolgerungen und Vorwürfe ausdrücklich nicht zu eigen. Unabhängig hiervon erscheint es jedoch sinnvoll, die vorgetragenen Hinweise zum Anlass zu nehmen, die derzeitige Praxis transparent darzustellen sowie mögliche Verbesserungen im Interesse der Friedhofsbesucher und Angehörigen zu prüfen. Ziel des Antrages ist es, die geltenden Regelungen, die tatsächliche Pflegepraxis und bestehende Handlungsmöglichkeiten nachvollziehbar darzustellen sowie gegebenenfalls Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Die Stellungnahme des Magistrats soll darüber hinaus dazu beitragen, den Mitgliedern des Ortsbeirates und anderen Mandatsträgern eine sachliche Grundlage für die Bearbeitung wiederkehrender Bürgeranliegen zu diesem Themenbereich zu verschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: Auskunftsersuchen V 75 2026 Die Vorlage OF 123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Buchskulptur „Hohe Straße“
    OFOB 16
    15.07.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 13/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zu ergründen, wo sich im Moment die Buchskulptur, ehemaliger Standort Hohe Straße, im Moment befindet und in welchem Zustand sie ist. Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e. V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Geschäftsführer der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim hatte sich bereit erklärt, diese Skulptur "sicherzustellen" Meine Frage: Wo befindet sich diese Skulptur im Moment und in welchem Zustand befindet sie sich. Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen WBE, BFF und Linke (= Annahme)

  • Schaukästen in Bergen-Enkheim
    OFOB 16
    15.07.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2026, OF 14/16 Betreff: Schaukästen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsvorsteher wird beauftragt: Zu ergründen und bekannt zu geben, wie dem Ortsbeirat angehörige Fraktionen oder Fraktionslose im Ortsbezirk 16 erfahren, auf welchem Wege sie einen Schaukasten zum Zwecke der Information der Bürger zu Stadtteilinitiativen, Aktionen und Vorstellen der jeweiligen Fraktionsmitglieder etc. erlangen können. Von Interesse ist insbesondere, wer über die Vergabe der Schaukästen entscheidet und an wen sich die Fraktionen bei Interesse an der Nutzung eines Schaukastens ggf. wenden können. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk mindestens mehrere Schaukästen, welche (auch) durch Initiativen bestückt werden. Für viele andere Fraktionen und Initiativen ist unklar, wie sie ihre Veranstaltungen/Initiativen bewerben und im Ortsbezirk auf solch klassischem Wege informieren können. Hier müsste es einheitliche Vergaberegelungen geben, die einigen Fraktionen im Ortsbeirat 16 nicht bekannt sind. Es wäre wünschenswert, wenn diese Informationen für alle Fraktionen im Ortsbezirk 16 zugänglich gemacht würden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 14/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

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