Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur…
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Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB Vorgang:
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 895 sieht eine Änderung des Geltungsbereichs vor, um die planungsrechtliche Sicherung einer Allee zu ermöglichen. Zusätzlich wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geregelt, um alle relevanten Interessen einzubeziehen. Diese Maßnahmen sollen die Planung des Gebietes rund um das ehemalige Neckermanngelände fördern.
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Ernst-Heinkel-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Im Zuge des Baus der nordmainischen S-Bahn soll der Bahnübergang Cassellastraße zurückgebaut und durch eine neue Bahnunt26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Einbahnstraßenregelung für die Jakobsbrunnenstraße zwischen Konstanzer Straße und LeoGansStraße08.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Ernst-Heinkel-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 08.12.2021 bis zum 22.12.2021 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 20.12.2021 bis zum 27.01.2022 durchgeführt worden sind.
- Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 22.06.2026 dargestellt, geändert.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Begründung
Übersichtskarte
Zu II.:
Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert, dass zur Aufnahme von Festsetzungen in der Verkehrsfläche der Ernst-Heinkel-Straße und in der Hanauer Landstraße, die östliche und südöstliche Geltungsbereichsgrenze bis zur jeweiligen Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise der Grenze der Verkehrsfläche erweitert wurde. Damit ist unter anderem die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden, als Biotop einzuordnenden Allee möglich.
Zu III.:
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt.
Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht.
Zu IV.:
Werden im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen.
Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden.
Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Anlage 1a_Textteil (ca. 207 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023STST 2095Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhaltenStellungnahme
- 20. Juli 2026Sie sind hierMM 100Bebauungsplan Nr. 895 – Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss – Änderung – § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung – § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 6. August 2026OFOF 64/11Vorlage B100/26 - Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 10. August 2026OMOM 469Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Ablehnung)