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Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur…

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Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB Vorgang:

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 895 sieht eine Änderung des Geltungsbereichs vor, um die planungsrechtliche Sicherung einer Allee zu ermöglichen. Zusätzlich wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geregelt, um alle relevanten Interessen einzubeziehen. Diese Maßnahmen sollen die Planung des Gebietes rund um das ehemalige Neckermanngelände fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ernst-Heinkel-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 08.12.2021 bis zum 22.12.2021 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 20.12.2021 bis zum 27.01.2022 durchgeführt worden sind.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 22.06.2026 dargestellt, geändert.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Begründung

Übersichtskarte

Zu II.:

Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert, dass zur Aufnahme von Festsetzungen in der Verkehrsfläche der Ernst-Heinkel-Straße und in der Hanauer Landstraße, die östliche und südöstliche Geltungsbereichsgrenze bis zur jeweiligen Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise der Grenze der Verkehrsfläche erweitert wurde. Damit ist unter anderem die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden, als Biotop einzuordnenden Allee möglich.

Zu III.:

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.

Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt.

Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht.

Zu IV.:

Werden im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen.

Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden.

Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Anlage 1a_Textteil (ca. 207 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2023STST 2095Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhaltenStellungnahme
  2. 20. Juli 2026Sie sind hier
    MM 100Bebauungsplan Nr. 895 – Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände hier: Aufstellungsbeschluss – Änderung – § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung – § 3 (2) BauGB
    Magistratsvortrag
  3. 6. August 2026OFOF 64/11Vorlage B100/26 - Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  4. 10. August 2026OMOM 469Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraßeDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO I, TOP 51
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 469 2026 1. Der Vorlage M 100 wird unter Hinweis auf die Anregung OM 469/26 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 64/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVoltFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Ablehnung)

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