Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um das Abstellen von E-Rollern in Bergen-Enkheim zu regeln, um die Fußgängerwege nicht zu behindern. Dies ist notwendig, da es zunehmend Nutzer gibt, die die Roller an unzulässigen Orten abstellen und dadurch die Sicherheit der Fußgänger gefährden. Das Ziel ist, eine geordnete Abstellung der E-Roller zu fördern und somit die Verkehrssicherheit zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen,
a) ob in Bergen-Enkheim ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und wann deren Umsetzung erfolgt.
b) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Verleihfirmen die Nutzer und Nutzerinnen ihrer E-Roller nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch dazu verpflichten, die Roller so abzustellen, dass sie keine Fußgängerwege jeder Art als Abstellflächen nutzen.
Begründung
Diese neuen Fortbewegungsmittel sind im täglichen Leben nicht mehr wegzudenken.
Allerdings gibt es aber eine nicht geringe Anzahl von Nutzern und Nutzerinnen, die den E-Roller nach der Nutzung einfach abstellen wo ihre Fahrt gerade endet. Dabei nicht bedenkend, ob durch die Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar genötigt werden, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg fortsetzen zu können. Es kann nicht Aufgabe der Bürger und Bürgerinnen sein, jeden falsch abgestelltes Gefährt zu melden, sondern es ist Aufgabe des jeweiligen Verleihers, dafür zu sorgen, dass die E-Roller nur an dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden können und keine Behinderung der Fußgänger und hier insbesondere auch den mobil eingeschränkten Menschen, Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026Sie sind hierOFOF 12/16Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen StraßenraumOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. August 2026OAOA 27Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen StraßenraumAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme