Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, Maßnahmen zur bereichsübergreifenden Planung von E-Roller-Abstellzonen in Bergen-Enkheim zu ergreifen und die Verleihunternehmen zur Einhaltung von Abstellrichtlinien anzuweisen. Ziel ist, die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen und Behinderungen zu vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen,
a) ob in Bergen-Enkheim ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und wann deren Umsetzung erfolgt;
b) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Verleihfirmen die Nutzer und Nutzerinnen ihrer E-Roller nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch dazu verpflichten, die Roller so abzustellen, dass sie keine Fußgängerwege jeder Art als Abstellflächen nutzen.
Begründung
Es gibt eine nicht geringe Anzahl von Nutzern und Nutzerinnen, die den E-Roller nach der Nutzung einfach abstellen, wo ihre Fahrt gerade endet, dabei nicht bedenkend, ob durch die Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar genötigt werden, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg fortsetzen zu können. Es kann nicht Aufgabe der Bürger und Bürgerinnen sein, jedes falsch abgestellte Gefährt zu melden, sondern es ist Aufgabe des jeweiligen Verleihers, dafür zu sorgen, dass die E-Roller nur an dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden können und keine Behinderung für die Fußgänger und insbesondere auch für die mobil eingeschränkten Menschen, Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026OFOF 12/16Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen StraßenraumOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. August 2026Sie sind hierOAOA 27Abstellen von E-Rollern diverser Firmen im öffentlichen StraßenraumAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)