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Ableitung Überlauf Ostparkweiher hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat legt eine Vorlage zur Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher vor, die aufgrund gestiegener Kosten einer Genehmigung bedarf. Ziel ist es, die Abflussbedingungen nachhaltig zu verbessern und eine Überflutung des Ostparks zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ostpark — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.09.2026.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Mehrkosten in Höhe von 62 T€ werden bewilligt und 354 T€ werden freigegeben.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, M 104, wurden Mittel in Höhe von 870 T€ für die Herstellung der Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher (incl. Planungskosten) freigegeben.

Die Baumaßnahme wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt - der Bau der Rohrleitung vom Ostparkweiher bis zum Bürgergarten - wurde aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finanziert. Hintergrund war unter anderem, dass das private Entwässerungsnetz des Frankfurter Vereins von städtischen Kanalnetz abgekoppelt werden musste.

Ab 2019 wurde der Ostpark, der seit 1986 unter Denkmalschutz steht, durch das Grünflächenamt grundlegend erneuert. Aus diesem Grund musste die Rohrleitung vor Beginn der Grunderneuerung des Ostparks verlegt werden. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass diese Ableitung tatsächlich Teil der Fließwasserverbindung Riedgraben ist und daher nicht aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finanziert werden darf.

Für den

  1. Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von 354 T€ entstanden. Im Oktober 2022 wurde der
  2. Bauabschnitt - der Anschluss an das offene Grabensystem im Bürgergarten des Ostparks - ausgeschrieben. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Bis heute sind 1.162 T€ für beide Bauabschnitte verausgabt. Es stehen aber noch die Schlussrechnungen der Baufirma und des Ingenieurbüros aus. Voraussichtlich wird der
  3. Bauabschnitt mit 870 T€ in 2026 abschließen. Somit sind Mehrkosten in Höhe von 354 T€ entstanden.

B. Alternativen

Es gibt keine Alternative, denn mit dem Verkauf eines Grundstücksteils des Ostparks durch die Stadt Frankfurt am Main an den Frankfurter Verein für soziale Heimstätte, sowie den Neubau der Notübernachtungsstätte, kam es zu einer grundlegenden Veränderung der Entwässerungssituation. Der Überlauf des Ostparkweihers entwässerte seitdem in den privaten Kanal der Übernachtungsstätte statt in die öffentliche Kanalisation. Dieser Zustand war wasserrechtlich bzw. entwässerungstechnisch unzulässig und erforderte einer Anpassung,

C. Lösung

Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Herstellung der Überlaufleitung in den Bürgergarten, damit der Ostparkweiher nicht mehr über seine Ufer tritt und somit die Wege des neu gestalteten Ostparks vernässt. Außerdem wird durch die Ableitung des Überlaufwassers in den Bürgergarten das vorhandene Grabensystem ganzjährig benetzt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
    Der Ortsbeirat wurde informiert
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen BSW (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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