Ableitung Überlauf Ostparkweiher hier: Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat legt eine Vorlage zur Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher vor, die aufgrund gestiegener Kosten einer Genehmigung bedarf. Ziel ist es, die Abflussbedingungen nachhaltig zu verbessern und eine Überflutung des Ostparks zu verhindern.
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Ostpark — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.09.2026.
- Sonnenschutz am Sportfeldrand der Sportanlage des FFC Olympia 07 e. V. im Ostpark02.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Frankfurt braucht ein Bestandsmanagement für Nilgänse29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Ostpark per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Mehrkosten in Höhe von 62 T€ werden bewilligt und 354 T€ werden freigegeben.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, M 104, wurden Mittel in Höhe von 870 T€ für die Herstellung der Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher (incl. Planungskosten) freigegeben.
Die Baumaßnahme wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt - der Bau der Rohrleitung vom Ostparkweiher bis zum Bürgergarten - wurde aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finanziert. Hintergrund war unter anderem, dass das private Entwässerungsnetz des Frankfurter Vereins von städtischen Kanalnetz abgekoppelt werden musste.
Ab 2019 wurde der Ostpark, der seit 1986 unter Denkmalschutz steht, durch das Grünflächenamt grundlegend erneuert. Aus diesem Grund musste die Rohrleitung vor Beginn der Grunderneuerung des Ostparks verlegt werden. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass diese Ableitung tatsächlich Teil der Fließwasserverbindung Riedgraben ist und daher nicht aus dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finanziert werden darf.
Für den
- Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von 354 T€ entstanden. Im Oktober 2022 wurde der
- Bauabschnitt - der Anschluss an das offene Grabensystem im Bürgergarten des Ostparks - ausgeschrieben. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Bis heute sind 1.162 T€ für beide Bauabschnitte verausgabt. Es stehen aber noch die Schlussrechnungen der Baufirma und des Ingenieurbüros aus. Voraussichtlich wird der
- Bauabschnitt mit 870 T€ in 2026 abschließen. Somit sind Mehrkosten in Höhe von 354 T€ entstanden.
B. Alternativen
Es gibt keine Alternative, denn mit dem Verkauf eines Grundstücksteils des Ostparks durch die Stadt Frankfurt am Main an den Frankfurter Verein für soziale Heimstätte, sowie den Neubau der Notübernachtungsstätte, kam es zu einer grundlegenden Veränderung der Entwässerungssituation. Der Überlauf des Ostparkweihers entwässerte seitdem in den privaten Kanal der Übernachtungsstätte statt in die öffentliche Kanalisation. Dieser Zustand war wasserrechtlich bzw. entwässerungstechnisch unzulässig und erforderte einer Anpassung,
C. Lösung
Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Herstellung der Überlaufleitung in den Bürgergarten, damit der Ostparkweiher nicht mehr über seine Ufer tritt und somit die Wege des neu gestalteten Ostparks vernässt. Außerdem wird durch die Ableitung des Überlaufwassers in den Bürgergarten das vorhandene Grabensystem ganzjährig benetzt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):Der Ortsbeirat wurde informiert
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen BSW (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)