Ableitung Überlauf Ostparkweiher hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher in das Grabensystem des Bürgergartens vor. Dies soll die Abflusssituation verbessern und das Überlaufwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zuführen. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Sommer 2021 beginnen und etwa 6 Monate dauern.
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Ostparkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Einzäunung der Hundewiese am Röderberghang06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bus zum Main Bad Bornheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ostparkstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Herstellung der Ableitung des Überlaufwassers aus dem Ostparkweiher in das Grabensystem des Bürgergartens durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. Die erforderlichen Mittel der Baumaßnahme in Höhe von 870 TEUR werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Zielsetzung des Projektes "Schaffung einer Fließverbindung vom Enkheimer Ried über das Seckbacher Ried bis zum Ostparkweiher" aus dem Jahr 1999 war, die Verdunstungsverluste des Weihers zu kompensieren, da der Ostparkweiher früher keinerlei oberirdische Zuflüsse hatte. Von Zeit zu Zeit führte der Ostparkweiher so wenig Wasser, dass es zu Botulismus bei den Wasservögeln kam. 2005 wurde das Projekt durch das Regierungspräsidium Darmstadt planfestgestellt und als Ausgleichsmaßnahme für den Bau des U-Bahnbetriebshofes Ost der VGF vorgesehen. In einem ersten Bauabschnitt 2009/2010 wurde vorerst nur das Seckbacher Ried an den Ostparkweiher angeschlossen. Gleichzeitig wurde die Ablaufschwelle erhöht, damit das zufließende Wasser aus der Fließverbindung im Weiher gespeichert werden kann. Es wurde damals der Nachweis geführt, dass die sehr geringe Wassermenge (ca. 20 l/s) aus der Fließverbindung nicht über die Ablaufschwelle in die Kanalisation fließt, sondern im Ostparkweiher verbleibt, dort verdunstet bzw. durch Infiltration in das Grundwasser gelangt. Nach Angabe der VGF soll der zweite Bauabschnitt (in leicht geänderter Form gegenüber dem ursprünglichen Planfeststellungsbescheid aus 2005) voraussichtlich, nach Vorlage aller Genehmigungen, in Kürze beginnen. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes der Fließverbindung stellte sich heraus, dass wesentlich mehr Wasser im Ostparkweiher ankommt als ursprünglich berechnet. Es handelt sich hierbei u.a. um die genehmigte Einleitung von Regenwasser aus der verbreiterten Bundesautobahn A 661. Dies führt dazu, dass der Wasserspiegel im Ostparkweiher in den regenreichen Monaten sehr stark ansteigt. Das Wasser kann nur bedingt in die Kanalisation abfließen, weil sich mittlerweile mit dem Neubau der Notübernachtungsstätte im Ostpark die Abflusssituation so verändert hat, dass das Überlaufwasser von der Kanalisation nicht mehr aufgenommen werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Das Ablaufwasser des Ostparks fließt nun über die Hausanschlussleitung der Notübernachtungsstätte in die öffentliche Kanalisation. Dieser Zustand kann so nicht hingenommen werden, aus diesem Grund wurde nach einer Alternative gesucht. Die jetzige Planung sieht vor, den Ablauf des Ostparkweihers von dem privaten Entwässerungsnetz der Notübernachtungsstelle und somit auch von der städtischen Kanalisation zu trennen (siehe Anlage 1). Das Ablaufwasser soll dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden. Desweitern muss auch noch die Auflage im Planfeststellungsbescheid zur Fließverbindung vom 23. März 2005 (Aktenzeichen: IV/F41.2-79i08) eingehalten werden. Diese besagt: "falls es weiterhin zu Überfallereignissen kommt, so ist eine Konzeption für eine Ableitung des Überlaufwassers in den Main zu schaffen". Dies ist wirtschaftlich und technisch so gut wie unmöglich, deshalb soll nun das abfließende Überlaufwasser, aus dem Ostparkweiher, in das vorhandene Grabensystem des Bürgergartens zur Versickerung geleitet werden. Die Überlaufkante des Ostparkweihers liegt tiefer als das Grabensystem des Bürgergartens, aus diesem Grund muss das Wasser in den Bürgergarten gepumpt werden. Zunächst ist vorgesehen, über eine Länge von ca. 80 m eine Rohrverbindung bis zum Eingang des Bürgergartens zu verlegen. Diese mündet in einen Pumpenschacht. Von dort wird das Wasser über eine Druckleitung bis zum höchsten Punkt des Grabensystems in einen Quellschacht gepumpt. Von dort aus kann das Wasser in dem vorhandenen Grabensystem fließen bzw. versickern. Grabentaschen bieten zusätzlich Retentionsraum. Sollte dennoch einmal mehr Wasser ankommen, gibt es am Ende des Bachlaufs im Bürgergarten einen Notüberlauf in das städtische Kanalnetz. Die Planung ist mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt. Mit dem Anschluss des Ablaufwassers an das Grabensystem im Bürgergarten verzichtet das Regierungspräsidium auf seine oben genannte Auflage im Planfeststellungsbescheid.
C. Lösung
Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung den Neubau der Ablaufleitung vom Ostparkweiher in den Bürgergarten vor. Gründe dafür sind: Das Überlaufwasser aus dem Ostpark wird vom Kanalnetzt abgehängt und dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt, fließt nicht mehr in einem Privatkanal, muss nicht in einer sehr kostspieligen, neu zu bauenden Grabenverrohrung zum Main, abgeleitet werden. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2021 beginnen und wird vermutlich 6 Monate dauern. Die in den letzten Jahren neu gebauten Wege im Ostparkweiher werden nicht zerstört. Die Andienung der Baustelle erfolgt von der Ostparkstraße. Die Abstimmung mit dem Grünflächenamt hat bereits stattgefunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Juli 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.09.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)