Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage
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Zusammenfassung
Im Rahmen der Umgestaltung der Franziusstraße sollen insgesamt 60 Bäume gefällt werden, darunter 54 Pappeln, 5 Platanen und 1 Bergahorn. Ziel ist die Instandsetzung der Straße zur Verbesserung der Verkehrsqualität und die gleichzeitige Verbreiterung des Gehweges für Fußgänger und Radfahrer. Es werden Maßnahmen zur Nachpflanzung von Bäumen im Uferbereich angestrebt.
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Osthafenbrücke — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße05.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Osthafenbrücke per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Baumaßnahme in der Franziusstraße 60 Bäume gefällt werden müssen. Es handelt sich um 54 Pappeln sowie 5 Platanen und 1 Bergahorn.
- Der Fällung von 60 Bäumen wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass
- a)im Rahmen der Planung ein Baumgutachten erstellt wurde welches den Erhalt der Bäume als nicht gegeben ansieht, nichtsdestotrotz wurde versucht, die Bäume zu erhalten,
- b)während den Bauarbeiten festgestellt wurde, dass die Baumwurzeln bereits durch frühere Trassenarbeiten stark geschädigt und mit Fäulnis durchsetzt sind,
- c)der Platz nicht ausreicht, um Ersatzbäume wieder auf die Böschungskrone der Uferböschung zu pflanzen,
- d)versucht wird, so viele Bäume wie möglich im Bereich der Uferböschung sowie im näheren Umfeld nachzupflanzen,
- e)der Fällung von 4 weiteren Platanen bereits mit der Bau- und Finanzierungsvorlage (M 9/2021) zugestimmt wurde, für diese sind am Franziusplatz Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Franziusstraße dient als Verbindungsstraße zwischen der Osthafenbrücke und dem Hafengebiet. Für den Radverkehr besteht aus der Franziusstraße über die Osthafen- und die Honsellbrücke der Anschluss an das städtische Radverkehrsnetz und an den Mainuferradweg am südlichen Mainufer.
Der gesamte Straßenraum zeigt deutliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher, Flickstellen und weitere Unebenheiten auf, die einer zügigen und sicheren Befahrbarkeit spürbar entgegenstehen. Die Verkehrsbelastung liegt bei etwa 6.000 Kfz pro Tag mit einem ausgeprägten Schwerverkehrsanteil von rund 30 %. Der Radverkehrsanteil ist mit weniger als 2 % trotz der bestehenden Netzbedeutung aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgesprochen gering.
Um auch zukünftig die benötigte Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Straßenoberbaus und der Nebenflächen erforderlich.
Zielsetzung des Projektes ist die Sanierung der Straße bei gleichzeitiger Verbreiterung des südlichen Gehweges um eine durchgängige Nutzbarkeit für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen.
Die Planung sieht vor die Fahrbahn der Franziusstraße, zugunsten der Ausbildung eines gemeinsamen Rad- und Fußweges, zu verschmälern. Zusätzlich wird der Gehwegbereich in Richtung der Uferböschung verbreitert. Bereits während der Planung wurde 2019 ein Baumgutachten zu den bestehenden Bäumen entlang der Franziusstraße erstellt. Dieses Gutachten geht von einer verminderten Vitalität der Pappelreihe aus und empfiehlt die Fällung der Pappeln oder alternativ den Einsatz von Saugbaggern beim Erdaushub und die Ausbildung von Baumscheiben.
Grundsätzlich wurde der Erhalt der vorhandenen Baumreihe auf der Böschungskrone vorgesehen, dazu sollte im Bereich der Baumstandorte der Gehwegbelag durch Baumsubstrat und wassergebundene Decke ersetzt werden.
B. Alternativen
- keine -
C. Lösung
Für die Bauzeit wurde eine baubegleitende baumfachliche Begleitung beauftragt. Durch diese wurde festgestellt, dass sich der Allgemeinzustand der Bäume seit dem Gutachten weiter verschlechtert hat.
Im Rahmen der Aushubarbeiten mittels Saugbagger wurde nun festgestellt, dass die Bäume nicht erhalten werden können. Zum einen sind die vorhandenen Wurzeln bereits durch Trassenarbeiten in den 80er und 90er Jahren vorgeschädigt worden, sodass sich dort bereits Fäulnis und holzzersetzende Pilze etabliert haben, die die Standsicherheit gefährden. Zum anderen sind die Wurzeln so hoch im vorhandenen Gehwegoberbau verankert, dass ein Freilegen unmöglich ist.
Zustand / Größe der Bäume
Die zu fällenden Bäume befinden sich auf der Böschungskrone entlang der Südseite der Franziusstraße. Es handelt sich um einen Baumbestand von:
lfd.- Nr.
Baum- Nr.
Art
Pflanzjahr
Stamm-U [cm]
H [m]
1
24
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1977
110
14
2
25
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1977
116
14
3
26
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1930
72
13
4
28
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1998
72
14
5
31
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1950
176
25
6
33
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1950
157
25
7
37
Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane
1950
245
17
8
38
Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane
1950
173
18
9
57
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1985
88
14
10
69
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
2009
63
13
11
79
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1930
220
25
12
80
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1950
267
26
13
81
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1950
223
26
14
82
Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane
1970
267
11
15
84
Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane
1993
85
16
16
85
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1986
126
15
17
87
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1930
229
28
18
88
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1985
79
15
19
89
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1985
69
15
20
90
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1980
94
18
21
91
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1975
163
24
22
92
Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane
1993
104
16
23
93
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1980
101
20
24
94
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1960
94
12
25
96
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1930
220
18
26
97
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1930
189
18
27
98
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1960
204
25
28
100
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
2011
132
8
29
101
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
2015
104
8
30
102
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1930
283
25
31
103
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
2003
267
12
32
105
Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane
1930
277
17
33
106
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1981
151
20
34
107
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1991
119
16
35
108
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1980
151
22
36
112
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1981
170
25
37
114
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1970
163
24
38
115
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1970
170
26
39
118
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1975
185
24
40
119
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1985
132
17
41
125
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1991
132
17
42
127
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1985
151
20
43
128
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1985
198
24
44
130
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1994
63
13
45
131
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
2002
251
14
46
133
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1987
63
14
47
136
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1965
198
25
48
137
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1984
116
10
49
139
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1986
145
18
50
140
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1975
173
24
51
141
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1981
157
24
52
145
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1981
145
23
53
146
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1988
173
18
54
147
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1991
145
14
55
149
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1965
201
26
56
150
Acer pseudoplatanus, Berg-Ahorn
1970
107
14
57
151
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1970
182
18
58
158
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1975
145
23
59
159
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1975
113
20
60
160
Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel
1975
135
26
Bilder aus dem Gutachten von 2019
Bilder aus dem Geoportal vom 29.04.2025
Ortsbegehung des Gutachters im März 2026 (Auszugsweise)
- Wurzeln sind im Baubereich über und unter des alten Gehwegbelages, sowie unter der Straßendecke festzustellen. Teile der Wurzeln sind zum Teil vorgeschädigt und faul (Bild 11, 12, 13, 14). Die Abrissarbeiten des ca. 20 cm starken Straßenbelags können nicht ohne Verletzungen der Wurzelorgane durchgeführt werden. Abrissarbeiten des Gehwegbelages können auch bei Abriss in Handarbeit nicht komplett verletzungsfrei durchgeführt werden.
- Der Umbau des Straßenkörpers, sowie des Bereiches um die Bäume kann nicht verletzungsfrei durchgeführt werden. Es sind tiefergehende Aushubarbeiten notwendig um den Straßenunterbau druckfest zu gestalten.
Standsicherheitsrelevante Wurzeln sind bereits unter dem Fahrbahnbelag vorhanden. Die Abrissarbeiten können nicht verletzungsfrei für die Wurzeln durchgeführt werden.
- Im Zuge der weiteren Bauausführung (Abrissarbeiten, Aushubarbeiten, Einbau und Verdichtungsarbeiten) sind Bedenken hinsichtlich der Erhaltensfähigkeit und Standsicherheit der Pappeln anzumelden. Wurzeln werden beschädigt, abgerissen oder gequetscht, sodass weitergehende Fäulniseintritte stattfinden werden. Wurzeln innerhalb des statischen Sicherungsradius von 5 m um den Baum dürfen nicht beschädigt werden, da Sie für die Standsicherheit statisch relevant sind.
Bild 11 Bild 12
Bild 13 Bild 14
Ersatzpflanzung
Im Bereich der Böschungskrone östlich der Staustufe ist aufgrund der vorhandenen Nutzungen und Einfahrten eine Neupflanzung nicht möglich. Im Bereich westlich der Staustufe wird versucht auf städtischen Grundstücken so viele Bäume wie möglich im Böschungsbereich nachzupflanzen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weilAnlage 1_Uebersichtsplan (ca. 661 KB) Anlage 2_Uebersichtsplan (ca. 702 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie AfD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass die erforderliche Breite für Industriefahrzeuge, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen sowie ein geeigneter Straßenquerschnitt gewährleistet sind.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) sowie AfD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass die erforderliche Breite für Industriefahrzeuge, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen sowie ein geeigneter Straßenquerschnitt gewährleistet sind.); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)