Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Im Rahmen der Umgestaltung der Franziusstraße sollen insgesamt 60 Bäume gefällt werden, darunter 54 Pappeln, 5 Platanen und 1 Bergahorn. Ziel ist die Instandsetzung der Straße zur Verbesserung der Verkehrsqualität und die gleichzeitige Verbreiterung des Gehweges für Fußgänger und Radfahrer. Es werden Maßnahmen zur Nachpflanzung von Bäumen im Uferbereich angestrebt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Osthafenbrücke — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Osthafenbrücke per E-Mail

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Baumaßnahme in der Franziusstraße 60 Bäume gefällt werden müssen. Es handelt sich um 54 Pappeln sowie 5 Platanen und 1 Bergahorn.
  2. Der Fällung von 60 Bäumen wird zugestimmt.
  3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass
    • a)im Rahmen der Planung ein Baumgutachten erstellt wurde welches den Erhalt der Bäume als nicht gegeben ansieht, nichtsdestotrotz wurde versucht, die Bäume zu erhalten,
    • b)während den Bauarbeiten festgestellt wurde, dass die Baumwurzeln bereits durch frühere Trassenarbeiten stark geschädigt und mit Fäulnis durchsetzt sind,
    • c)der Platz nicht ausreicht, um Ersatzbäume wieder auf die Böschungskrone der Uferböschung zu pflanzen,
    • d)versucht wird, so viele Bäume wie möglich im Bereich der Uferböschung sowie im näheren Umfeld nachzupflanzen,
    • e)der Fällung von 4 weiteren Platanen bereits mit der Bau- und Finanzierungsvorlage (M 9/2021) zugestimmt wurde, für diese sind am Franziusplatz Ersatzpflanzungen vorgesehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Franziusstraße dient als Verbindungsstraße zwischen der Osthafenbrücke und dem Hafengebiet. Für den Radverkehr besteht aus der Franziusstraße über die Osthafen- und die Honsellbrücke der Anschluss an das städtische Radverkehrsnetz und an den Mainuferradweg am südlichen Mainufer.

Der gesamte Straßenraum zeigt deutliche Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher, Flickstellen und weitere Unebenheiten auf, die einer zügigen und sicheren Befahrbarkeit spürbar entgegenstehen. Die Verkehrsbelastung liegt bei etwa 6.000 Kfz pro Tag mit einem ausgeprägten Schwerverkehrsanteil von rund 30 %. Der Radverkehrsanteil ist mit weniger als 2 % trotz der bestehenden Netzbedeutung aufgrund der baulichen Gegebenheiten ausgesprochen gering.

Um auch zukünftig die benötigte Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, ist eine grundhafte Sanierung des Straßenoberbaus und der Nebenflächen erforderlich.

Zielsetzung des Projektes ist die Sanierung der Straße bei gleichzeitiger Verbreiterung des südlichen Gehweges um eine durchgängige Nutzbarkeit für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen.

Die Planung sieht vor die Fahrbahn der Franziusstraße, zugunsten der Ausbildung eines gemeinsamen Rad- und Fußweges, zu verschmälern. Zusätzlich wird der Gehwegbereich in Richtung der Uferböschung verbreitert. Bereits während der Planung wurde 2019 ein Baumgutachten zu den bestehenden Bäumen entlang der Franziusstraße erstellt. Dieses Gutachten geht von einer verminderten Vitalität der Pappelreihe aus und empfiehlt die Fällung der Pappeln oder alternativ den Einsatz von Saugbaggern beim Erdaushub und die Ausbildung von Baumscheiben.

Grundsätzlich wurde der Erhalt der vorhandenen Baumreihe auf der Böschungskrone vorgesehen, dazu sollte im Bereich der Baumstandorte der Gehwegbelag durch Baumsubstrat und wassergebundene Decke ersetzt werden.

B. Alternativen

- keine -

C. Lösung

Für die Bauzeit wurde eine baubegleitende baumfachliche Begleitung beauftragt. Durch diese wurde festgestellt, dass sich der Allgemeinzustand der Bäume seit dem Gutachten weiter verschlechtert hat.

Im Rahmen der Aushubarbeiten mittels Saugbagger wurde nun festgestellt, dass die Bäume nicht erhalten werden können. Zum einen sind die vorhandenen Wurzeln bereits durch Trassenarbeiten in den 80er und 90er Jahren vorgeschädigt worden, sodass sich dort bereits Fäulnis und holzzersetzende Pilze etabliert haben, die die Standsicherheit gefährden. Zum anderen sind die Wurzeln so hoch im vorhandenen Gehwegoberbau verankert, dass ein Freilegen unmöglich ist.

Zustand / Größe der Bäume

Die zu fällenden Bäume befinden sich auf der Böschungskrone entlang der Südseite der Franziusstraße. Es handelt sich um einen Baumbestand von:

lfd.- Nr.

Baum- Nr.

Art

Pflanzjahr

Stamm-U [cm]

H [m]

1

24

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1977

110

14

2

25

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1977

116

14

3

26

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1930

72

13

4

28

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1998

72

14

5

31

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1950

176

25

6

33

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1950

157

25

7

37

Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane

1950

245

17

8

38

Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane

1950

173

18

9

57

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1985

88

14

10

69

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

2009

63

13

11

79

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1930

220

25

12

80

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1950

267

26

13

81

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1950

223

26

14

82

Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane

1970

267

11

15

84

Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane

1993

85

16

16

85

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1986

126

15

17

87

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1930

229

28

18

88

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1985

79

15

19

89

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1985

69

15

20

90

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1980

94

18

21

91

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1975

163

24

22

92

Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane

1993

104

16

23

93

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1980

101

20

24

94

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1960

94

12

25

96

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1930

220

18

26

97

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1930

189

18

27

98

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1960

204

25

28

100

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

2011

132

8

29

101

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

2015

104

8

30

102

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1930

283

25

31

103

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

2003

267

12

32

105

Platanus acerifolia, Gewöhnliche Platane

1930

277

17

33

106

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1981

151

20

34

107

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1991

119

16

35

108

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1980

151

22

36

112

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1981

170

25

37

114

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1970

163

24

38

115

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1970

170

26

39

118

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1975

185

24

40

119

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1985

132

17

41

125

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1991

132

17

42

127

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1985

151

20

43

128

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1985

198

24

44

130

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1994

63

13

45

131

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

2002

251

14

46

133

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1987

63

14

47

136

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1965

198

25

48

137

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1984

116

10

49

139

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1986

145

18

50

140

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1975

173

24

51

141

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1981

157

24

52

145

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1981

145

23

53

146

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1988

173

18

54

147

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1991

145

14

55

149

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1965

201

26

56

150

Acer pseudoplatanus, Berg-Ahorn

1970

107

14

57

151

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1970

182

18

58

158

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1975

145

23

59

159

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1975

113

20

60

160

Populus nigra 'Italica', Säulen-Pappel

1975

135

26

Bilder aus dem Gutachten von 2019

Bilder aus dem Geoportal vom 29.04.2025

Ortsbegehung des Gutachters im März 2026 (Auszugsweise)

- Wurzeln sind im Baubereich über und unter des alten Gehwegbelages, sowie unter der Straßendecke festzustellen. Teile der Wurzeln sind zum Teil vorgeschädigt und faul (Bild 11, 12, 13, 14). Die Abrissarbeiten des ca. 20 cm starken Straßenbelags können nicht ohne Verletzungen der Wurzelorgane durchgeführt werden. Abrissarbeiten des Gehwegbelages können auch bei Abriss in Handarbeit nicht komplett verletzungsfrei durchgeführt werden.

- Der Umbau des Straßenkörpers, sowie des Bereiches um die Bäume kann nicht verletzungsfrei durchgeführt werden. Es sind tiefergehende Aushubarbeiten notwendig um den Straßenunterbau druckfest zu gestalten.

Standsicherheitsrelevante Wurzeln sind bereits unter dem Fahrbahnbelag vorhanden. Die Abrissarbeiten können nicht verletzungsfrei für die Wurzeln durchgeführt werden.

- Im Zuge der weiteren Bauausführung (Abrissarbeiten, Aushubarbeiten, Einbau und Verdichtungsarbeiten) sind Bedenken hinsichtlich der Erhaltensfähigkeit und Standsicherheit der Pappeln anzumelden. Wurzeln werden beschädigt, abgerissen oder gequetscht, sodass weitergehende Fäulniseintritte stattfinden werden. Wurzeln innerhalb des statischen Sicherungsradius von 5 m um den Baum dürfen nicht beschädigt werden, da Sie für die Standsicherheit statisch relevant sind.

Bild 11 Bild 12

Bild 13 Bild 14

Ersatzpflanzung

Im Bereich der Böschungskrone östlich der Staustufe ist aufgrund der vorhandenen Nutzungen und Einfahrten eine Neupflanzung nicht möglich. Im Bereich westlich der Staustufe wird versucht auf städtischen Grundstücken so viele Bäume wie möglich im Böschungsbereich nachzupflanzen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
    Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 661 KB) Anlage 2_Uebersichtsplan (ca. 702 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Bäume in gleicher Zahl durch Neupflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie AfD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass die erforderliche Breite für Industriefahrzeuge, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen sowie ein geeigneter Straßenquerschnitt gewährleistet sind.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 101 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Bäume in gleicher Zahl durch Neupflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) sowie AfD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass sichergestellt wird, dass die erforderliche Breite für Industriefahrzeuge, eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen sowie ein geeigneter Straßenquerschnitt gewährleistet sind.); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen