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Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant Nachpflanzungen von Bäumen an verschiedenen Standorten in Frankfurt, leidet jedoch unter Verzögerungen aufgrund von Personalmangel und technischen Schwierigkeiten. Ziel ist es, nach der Fällung eines Baumes zeitnah Nachpflanzungen zu realisieren, um die Baumlandschaft zu erhalten und zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Heidelbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, dass es derzeit zu Verzögerung bei den Baumnachpflanzungen kommt. Das zuständige Grünflächenamt betreibt bezüglich der Nachpflanzung von Straßen- und Parkbäumen einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. So wird angestrebt, dass nach der Fällung eines Baumes die Nachpflanzung spätestens in der übernächsten Pflanzperiode stattfindet. Dies kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass zwischen Fällung und Neupflanzung über ein Jahr liegt. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Zum einen ist die Verfügbarkeit der gewünschten Baumarten nicht immer gegeben, sodass auf vergleichbare Baumarten ausgewichen werden muss. Zum anderen können die Bäume nicht immer in der geforderten Größe geliefert werden. Vor allem bei der Nachpflanzung von Straßenbäumen ist die Einhaltung von Schutzabständen zu vorhandenen Leitungen und Kanälen im Untergrund oft ein Hindernis bei der Realisierung der geplanten Ersatzpflanzungen. Gleiches gilt bei der Anlage neuer Baumgruben im Straßenraum.

Im Einzelnen folgender Sachstand:

Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 9: Neupflanzung eines Baumes für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen

Ehemaliger Baumstandort auf dem Grünstreifen Arnsburger Straße 13: Pflanzung für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen

Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 21: Liegt nicht in der Zuständigkeit des Magistrats; Fläche befindet sich in Privatbesitz (Saalbau GmbH)

Eingefriedetes Beet Berger Straße 269: Pflanzung nicht möglich, da unmittelbare Nähe zu Leitungstrassen

Eingefriedetes Beet Berger Straße 287: Pflanzung war in der Pflanzperiode 2024/25 vorgesehen, jedoch nicht möglich, da in ca. 50 cm Tiefe Betonfundament vorhanden, Pflanzung von Großstrauch angedacht

Ehemaliger Baumstandort Berger Straße/Ecke Falltorstraße direkt an der Kreuzung: Pflanzung war in der Pflanzperiode 2024/25 vorgesehen, jedoch nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in der Baumscheibe

Eingefriedetes Beet Falltorstraße/Ecke Buchwaldstraße: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe

Eingefriedetes Beet Falltorstraße 17: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe

Baumstandort im Grünstreifen Saalburgallee, Höhe Hausnummer 10: Pflanzung für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen

Baumbeet Inheidener Straße 22: Pflanzung bereits in der Pflanzperiode 2021/22 erfolgt

Baumbeet Inheidener Straße 34: Pflanzung vermutlich nicht möglich, da Leitungstrasse in unmittelbarer Nähe (genaue Prüfung ausstehend)

Ehemaliger Baumstandort in der Heidelbachstraße 4, zwischen Ettlinger Straße und der Litfaßsäule: Pflanzung für Pflanzperiode 2026/27 vorgesehen

Ehemaliger Baumstandort gegenüber Ostendstraße 47: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe.

Saalburgallee/Ecke Im Prüfling, Höhe Hausnummer 2: Pflanzung nicht möglich, da Leitungstrasse direkt in Baumscheibe.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2026OFOF 2/4Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzenOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 12. Mai 2026VV 19Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzenAnfrage
  3. 27. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1118Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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