Bäume pflanzen?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob an bestimmten Standorten in Frankfurt am Main Bäume gepflanzt werden können. Dies soll zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Schaffung einer lebenswerteren Stadt beitragen.
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Ettlingerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.05.2026.
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen12.05.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Bäume pflanzen?06.02.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradbügel Bürgersteig Pestalozzistraße/Ecke Ettlingerstraße31.10.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ettlingerstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob an den folgenden Stellen Bäume gepflanzt werden können:
- Ehemaliger Baumstandort an der Haltestelle "Saalburgstraße" der Straßenbahnlinie 12 in Richtung Fechenheim.
- Ehemaliger Baumstandort in der Löwengasse 30. Der Bereich liegt hinter einem Zaun auf einem Grundstück, das eventuell zu der Schule gehört.
- Zwei ehemalige Baumstandorte in der Wittelsbacherallee 171 und 185.
- Zwei ehemalige oder angelegte Baumstandorte in der Heidelbachstraße zwischen der Ettlingerstraße und der Litfaßsäule.
- Angelegter oder ehemaliger Baumstandort in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen der Hausnummer 49 und
51.
Begründung
Bäume verbessern das Stadtklima und bieten allerhand weitere Vorteile auf dem Weg in eine lebenswertere Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024OFOF 378/4Bäume pflanzen?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. Februar 2024Sie sind hierVV 856Bäume pflanzen?Anfrage
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1387Bäume pflanzen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen