Bäume pflanzen?
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird auf die Möglichkeit der Baumpflanzungen an verschiedenen Standorten eingegangen. Während einige Pflanzungen für 2024/2025 geplant sind, wird auf Einschränkungen aufgrund von Feuerwehrzufahrten hingewiesen. Zudem wird eine bereits erfolgte Pflanzung vor Haus Nr. 49 erwähnt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1:
Planungen der VGF lassen an diesem Standort aktuell keine Baumpflanzung zu.
Zu Punkt 2:
Die Pflanzung eines Baumes ist für 2024/2025 terminiert.
Zu Punkt 3:
Die Baumpflanzungen sind für 2024/2025 terminiert.
Zu Punkt 4:
Der Anfrage kann nur teilweise entsprochen werden, da sich am Standort der ehemaligen Baumnummer 4 derzeit eine Feuerwehrzufahrt befindet. Die Baumnummer 2 wird wieder bepflanzt. Die Pflanzung ist für 2024/2025 terminiert.
Zu Punkt 5:
Vor dem Gebäude Haus Nr. 49 wurde in diesem Jahr bereits ein Baum gepflanzt. Eine Baumpflanzung vor dem Gebäude Haus Nr. 53 ist aufgrund der fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten für einen Baum nicht sinnvoll und wird daher nicht weiterverfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024OFOF 378/4Bäume pflanzen?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 20. Februar 2024VV 856Bäume pflanzen?Anfrage
- 15. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1387Bäume pflanzen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab