Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichen
Zusammenfassung
Im Bericht wird vorgeschlagen, die Personalausweise für obdach- und wohnungslosen Menschen gebührenfrei zu ermöglichen. Dies soll die soziale Teilhabe dieser Personen stärken und die finanziellen Hürden im Zugang zu Identitätsdokumenten abbauen. Die Umsetzung ist jedoch erst mit Inkrafttreten des Haushaltsplans 2026 möglich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Die für den Fonds vorgesehenen Mittel in Höhe von 40.000 Euro sind im Zuwendungsbudget des Jugend- und Sozialamts für das Haushaltsjahr 2026 bereits etatisiert. Eine Auszahlung der Mittel beziehungsweise die Umsetzung der Fondskonzeption ist haushaltsrechtlich noch nicht zulässig, da der Haushaltsplan 2026 bislang keine Rechtskraft erlangt hat. Nach den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 100 HGO dürfen neu eingerichtete, nicht gesetzlich verpflichtende Leistungen bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung nicht vollzogen werden. Mit Eintritt der Rechtskraft des Haushalts 2026 kann die Maßnahme umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2026EE 210Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichenEtatantrag · GRÜNE, SPD, Volt
- 27. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 234Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis