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Finanzmittelbedarf für Grundstücksübernahmen im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung zum Zwecke der Bereitstellung von Flächen für…

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Finanzmittelbedarf für Grundstücksübernahmen im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung zum Zwecke der Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf, geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant den Erwerb von Grundstücken zur Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf sowie geförderten Wohnungsbau. Dadurch sollen notwendige Flächen für Projekte wie Schulen und Kindertagesstätten geschaffen werden, um den Bedarf der Bewohner zu decken.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

I. Dem Erwerb von Einwurfsflächen im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, die für die Realisierung von Gemeinbedarf, gefördertem Wohnungsbau und gemeinschaftlichen Wohnprojekten vorgesehen sind, wird zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 26.06.2014 (§ 4741) und 11.07.2024 (§ 5002) der Aufstellung bzw. Aufstellungsänderung des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung zugestimmt.

Zur Realisierung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle, nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung (Beschluss vom 31.08.2017, § 1689) und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer, mit Beschluss vom 07.08.2024 die Umlegung eingeleitet.

Nach dem Aufstellungsbeschluss und dem ihm zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept sollen u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden.

Darüber hinaus sollen nach dem Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung Flächen zur Erfüllung einer Quote von 30 % der durch den Bebauungsplan geschaffene Bruttogrundfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau (anteilig von allen Eigentümerinnen und Eigentümern) und einer Quote von 15 % der durch den Bebauungsplan geschaffene Bruttogrundfläche Wohnen für gemeinschaftliche Wohnprojekte bereitgestellt werden.

Die für die Stadt Frankfurt am Main für diese Zwecke vorgesehene Fläche beläuft sich auf insgesamt 16.387 qm baureifes Land.

Die Stadt Frankfurt am Main verfügt im Umlegungsverfahren nur über eine Einwurfsfläche von 13.401 qm. Zur Bereitstellung der für den Gemeinbedarf, geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main ist allerdings eine Einwurfsfläche seitens der Stadt Frankfurt am Main von 23.803 qm erforderlich, um einen Anspruch auf die Zuteilung einer Fläche von 16.387 qm baureifen Landes zu erhalten.

Die erforderliche Flächenbereitstellung soll im Rahmen der Umlegung Nr. 223 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durch Grundstücksübernahmen mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern in Form einer Abfindung in Geld vorgenommen werden.

Hierfür sind Aufwendungen in Höhe von 9.049.740 € (870 €/m²) zzgl. der Grunderwerbssteuer i.H.v. 542.984 € erforderlich, die bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (PG 14.03 Bodenordnung) im Bereich Wertausgleiche aus Bodenordnungsverfahren zu Mehraufwendungen 2026 i.H.v. 9.593 T€ führen werden. Die pauschalen Ansätze in diesem Bereich werden mit 1.362 T€ p.a. budgetneutral geplant, da die Aufwendungen im Bereich Bodenordnung sich über den jeweiligen Fortgang der Verhandlungen in Umlegungen und dem jeweiligen Planungsverfahren richten.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Nach dem Aufstellungsbeschluss und dem ihm zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept sollen u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Grundschule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Zur Realisierung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle, nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Umlegung eingeleitet. Aufgrund fehlenden städtischen Eigentums für die vorgesehene Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf, den geförderten Wohnungsbau und gemeinschaftliche Wohnprojekte, sollen mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern Grundstücksübernahmen (Vorwegnahmen der Entscheidungen nach § 76 BauGB) mit einer Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB vorgenommen werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

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