Flächendeckende Etablierung beweglicher Wahlmöglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgaben
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird vorgeschlagen, dass der Magistrat für alle zukünftigen Wahlen mobile Wahlmöglichkeiten in stationären Einrichtungen schaffen soll. Damit soll die Wahlbeteiligung von älteren und pflegebedürftigen Bürgern verbessert werden, um deren demokratische Teilhabe zu gewährleisten.
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Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 29.10.2026.Warum?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, Sonderwahlbezirke (§ 2 LWO) und den Einsatz beweglicher Wahlvorstände (§ 24 LWO) als flächendeckenden organisatorischen Standard für alle zukünftigen Wahlen im gesamten Stadtgebiet zu etablieren. Diese Sonderwahlbezirke sollen für alle Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen bei zukünftigen Wahlen prioritär eingerichtet werden und nicht erst nach Abruf.
Begründung
Das Recht älterer und pflegebedürftiger Bürger auf eine barrierefreie, selbstbestimmte und geheime Wahlbeteiligung sollte weder von ihrer individuellen Mobilität noch von ihrem Aufenthalt in einer Einrichtung abhängen. Um ein Höchstmaß an demokratischer Teilnahme zu garantieren, müssen die Instrumente der Hessischen Landeswahlordnung von einer Einzelfallprüfung zu einem flächendeckenden Standard umfunktioniert werden. Durch die standardmäßige Einrichtung temporärer Wahlräume in stationären Einrichtungen wird gehfähigen Bewohnern der Gang zur Urne ermöglicht, da die Hürde eines langen beschwerlichen Weges zum regulären Wahllokal entfällt. Die bisherige Praxis in vielen Heimen führt mangels Alternativen zu einer massenhaften Nutzung der regulären Briefwahl. Diese intensive Nutzung birgt ein erhöhtes Risiko für Wahlmissbrauch, wie jüngst Presseberichte nach der Kommunalwahl zeigten. Mit der flächendeckenden Etablierung beweglicher Wahlvorstände wird auch dem entgegengewirkt. Um auch bettlägerige Menschen flächendeckend zu erreichen, ist der Einsatz beweglicher Wahlvorstände unabdingbar. Dieser rechtlich vorgesehene, kleinere Wahlvorstand sucht die Wahlberechtigten mit einer verschlossenen Wahlurne direkt auf den Stationen oder in den Zimmern auf. Dadurch wird garantiert, dass das Stimmrecht am Krankenbett geheim, sicher und frei von fremder Beeinflussung ausgeübt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Juli 2026 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.