Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine zeitnahe Berichterstattung über den Leerstand der städtischen Liegenschaft in der Lahnstraße und schlägt vor, diese kurzfristig einer dauerhaften Nutzung zuzuführen oder transparent zu vermieten. Ziel ist es, den Leerstand zu vermeiden und die Immobilie für den Stadtteil nutzbar zu machen.
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Lahnstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 131.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Das seit Jahren leer stehende städtische Ladenlokal in der Lahnstraße 1 im Gallus wurde im Sommer 2025 von Aktivist*inne18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Lahnstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- dem Ortsbeirat 1 zeitnah zu berichten,
a) seit wann die städtische Liegenschaft Lahnstraße 1 leer steht,
b) welches Nutzungskonzept für die Liegenschaft besteht und welche Beschlusslage diesem zugrunde liegt,
c) welche Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, wie hoch die hierfür veranschlagten Kosten sind, ob und in welchem Haushaltsjahr Mittel bereitstehen und wie der aktuelle Umsetzungsstand ist,
d) welche Kosten der Stadt seit Beginn des Leerstands für Betrieb, Unterhaltung und Sicherung entstanden sind und in welcher Höhe Mieteinnahmen entgangen sind,
e) zu welchem Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist.
- die Liegenschaft kurzfristig wieder einer dauerhaften Nutzung zuzuführen. Sofern eine Eigennutzung durch die Stadt nicht vorgesehen ist, ist die Liegenschaft in einem transprenten Verfahren zur Vermietung oder Verpachtung auszuschreiben.
- bis zur Aufnahme der dauerhaften Nutzung eine Zwischennutzung zu ermöglichen und dem Ortsbeirat darzulegen, welche Voraussetzungen hierfür zu schaffen sind.
Begründung
Das ehemalige Bistro in der Lahnstraße steht seit Längerem leer. Oberbürgermeister und zuständiges Dezernat haben öffentlich angekündigt, die Liegenschaft dem Stadtteil zur Verfügung zu stellen. Passiert ist seither nichts Sichtbares.
Leerstand ist die teuerste Form der Immobilienbewirtschaftung. Die Stadt trägt Betriebs-, Unterhaltungs- und Sicherungskosten, ohne dass ihnen ein Nutzen gegenübersteht, und verzichtet gleichzeitig auf Einnahmen. Der Substanzverlust ungenutzter Gebäude verteuert jede spätere Sanierung zusätzlich. Das ist gegenüber den Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen.
Gleichzeitig fehlen im Gallus bezahlbare Flächen für Gastronomie, Handwerk, Vereine und Stadtteilarbeit. Eine städtische Liegenschaft, die verschlossen bleibt, ist ein doppelter Verlust: fiskalisch und für den Stadtteil.
Der Ortsbeirat erwartet daher eine belastbare Auskunft darüber, was mit der Liegenschaft geplant ist, was es kostet und wann es geschieht. Sofern die Stadt keine eigene Nutzung sicherstellt, ist die Liegenschaft im Wege eines transparenten Verfahrens zu vermieten oder zu verpachten. Bis dahin sind Zwischennutzungen zu ermöglichen, um Leerstand zu verkürzen und die Immobilie im Stadtteil sichtbar zu halten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026Sie sind hierOFOF 88/1Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der BewirtschaftungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. August 2026OMOM 441Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der BewirtschaftungDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und FDP gegen Linke (= Ablehnung)