Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Bindingstraße
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Zusammenfassung
In der Sitzung des Ortsbeirats wird eine Überprüfung der neuen Fahrbahnmarkierungen vor der Bindingstraße 13 beantragt. Die Maßnahme dient dem Ziel, die Verkehrssituation zu klären und das Ein- und Ausfahren der Anwohner zu erleichtern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den zu prüfen und zu berichten,
- aus welchem Grund die neuen Fahrbahnmarkierungen vor der Bindingstraße 13 in der vorgenommenen Form angebracht wurden,
- auf welcher verkehrsrechtlichen Anordnung diese Markierung beruht,
- ob die verbliebene Restfläche zwischen Sperrfläche und Grundstückseinfahrt bewusst als nutzbare Parkfläche vorgesehen ist,
- ob durch die derzeitige Markierung das sichere Ein- und Ausfahren aus den Grundstücken beeinträchtigt wird,
- ob die Sperrfläche bis zur gedachten Verlängerung der vorhandenen weißen Pflastersteine erweitert werden sollte, um Missverständnisse hinsichtlich einer Parkmöglichkeit zu vermeiden, und
- ob der Magistrat die Anordnung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf Gehwegen) oder eines anderen geeigneten Verkehrszeichens an dieser Stelle für erforderlich oder empfehlenswert hält, um die Parksituation eindeutig zu regeln.
Begründung
Vor der Bindingstraße 13 wurden kürzlich neue Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Die Grundstückseinfahrten waren bislang durch weiße Pflastersteine so abgegrenzt, dass ausreichend Rangierfläche zum sicheren Ein- und Ausfahren vorhanden war. Im Zuge der neuen Markierung wurde die Sperrfläche verändert und ein bisher vorhandener Parkstand verkürzt. Dadurch verbleibt eine Restfläche, die inzwischen regelmäßig als Parkplatz genutzt wird, obwohl sie für einen gewöhnlichen Pkw nur eingeschränkt geeignet erscheint. Dies kann das Ein- und Ausfahren der Anwohnerinnen und Anwohner erschweren. Gegenüber der Grundstückseinfahrt wurde zudem ein neuer Parkplatz markiert. Auch hierfür ist den Anwohnerinnen und Anwohnern der Hintergrund der Maßnahme nicht bekannt.
Der Magistrat wird daher um Prüfung gebeten, ob die derzeitige Markierung der verkehrlichen Zielsetzung entspricht oder ob durch eine Anpassung der Sperrfläche beziehungsweise eine eindeutige Beschilderung eine klarere und sicherere Verkehrsführung erreicht werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. August 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme