Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Bindingstraße
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Zusammenfassung
Die Anregung bezieht sich auf die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Bindingstraße, um eine klarere Verkehrssituation zu schaffen. Dies soll durch die Anpassung der Beschilderung für das Parkverhalten auf beiden Straßenseiten erfolgen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 18.12.2026 antworten. Noch 62 Tage.Warum?
Darmstädter Landstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Prüfung im Hinblick auf die Vermeidung von Rückstaus für den allgemeinen Kfz-Verkehr durch die Hedderichstraße Richtung Darmstädter Landstraße25.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Fußgängerüberweg an der Darmstädter Landstraße sichern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Lösungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit der Willemerschule (Querung der Kreuzungen Willemerstraße/Darmstädter Landstraße/Textorstraße/Dreieichstraße/ Hedderichstraße/Affentorplatz)25.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Der Magistrat wird gebeten, in der Bindingstraße im Abschnitt zwischen der Darmstädter Landstraße und dem Grethenweg die Beschilderung des ruhenden Verkehrs wie folgt zu prüfen und entsprechend anzuordnen:
Rechte Einbahnstraßenseite:
Aufstellung von Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" für halbseitiges Parken auf dem Gehweg.
Linke Einbahnstraßenseite:
Beibehaltung des bestehenden Zeichens 286 "Eingeschränktes Haltverbot" mit den Zusatzschildern:
- Mo-Fr 7-10 h und 16-19 h
- nur Bewohner mit Parkausweis Nr. 32 sowie
gerichtet die Aufstellung von Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" für halbseitiges Parken auf dem Gehweg mit den Zusatzschildern:
- Mo-Fr 10-16 h und 19-7 h
- Bewohner mit Parkausweis Nr. 32.
Begründung
Im Einbahnstraßenabschnitt der Bindingstraße zwischen der Darmstädter Landstraße und dem Grethenweg wird auf beiden Straßenseiten geparkt. Die bisherige Situation hat trotz des ruhenden Verkehrs einen ausreichenden Verkehrsfluss ermöglicht.
Durch die zunehmende Nutzung der Straße durch Fahrräder, insbesondere durch Lastenräder, sowie durch die inzwischen verstärkte Ahndung des Gehwegparkens hat sich die Situation verändert. Dadurch wird die Durchfahrt insbesondere für den fließenden Verkehr und größere Fahrzeuge, beispielsweise die Müllabfuhr, zunehmend erschwert.
Gleichzeitig besteht für die Anwohner eine erhebliche Unsicherheit darüber, welches Parkverhalten zulässig ist. Dies wird dadurch verstärkt, dass auf der rechten Straßenseite eine Fahrbahnmarkierung das halbseitige Parken auf dem Gehweg nahelegt, ohne dass dort bislang eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Die zunehmende Ahndung des bisherigen Parkverhaltens hat damit zu einer veränderten Situation geführt, auf die aus Sicht des Ortsbeirats mit einer klaren und praktikablen Neuordnung reagiert werden sollte. Mit einer eindeutigen und zeitlich abgestimmten Beschilderung kann der vorhandene Straßenraum besser genutzt werden. Ziel ist es, ausreichenden Raum für den fließenden Verkehr einschließlich des Radverkehrs zu schaffen, gleichzeitig eine ausreichende Gehwegbreite sicherzustellen und die Parkmöglichkeiten für die Anwohner angemessen zu erhalten. Die vorgeschlagene Regelung schafft damit mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer und verbindet die Interessen des ruhenden und des fließenden Verkehrs.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 119/5Verkehrsrechtliche Anordnungen in der BindingstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2026OFOF 159/5Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der BindingstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 25. September 2026OMOM 761Verkehrsrechtliche Anordnungen in der BindingstraßeDirektanregung
- 25. September 2026Sie sind hierOMOM 765Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der BindingstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats