Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Bindingstraße
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Zusammenfassung
Die Vorlage betrifft die Verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Bindingstraße und fordert eine Prüfung der aktuellen Fahrbahnmarkierungen sowie deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Ziel ist es, mögliche Anpassungen zur Verbesserung der Parksituation und des Ein- und Ausfahrens zu erwägen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- aus welchem Grund die neuen Fahrbahnmarkierungen vor der Bindingstraße 13 in der vorgenommenen Form angebracht wurden;
- auf welcher verkehrsrechtlichen Anordnung diese Markierung beruht;
- ob die verbliebene Restfläche zwischen Sperrfläche und Grundstückseinfahrt bewusst als nutzbare Parkfläche vorgesehen ist;
- ob durch die derzeitige Markierung das sichere Ein- und Ausfahren aus den Grundstücken beeinträchtigt wird;
- ob die Sperrfläche bis zur gedachten Verlängerung der vorhandenen weißen Pflastersteine erweitert werden sollte, um Missverständnisse hinsichtlich einer Parkmöglichkeit zu vermeiden, und
- ob er die Anordnung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf Gehwegen) oder eines anderen geeigneten Verkehrszeichens an dieser Stelle für erforderlich oder empfehlenswert hält, um die Parksituation eindeutig zu regeln.
Begründung
Vor der Bindingstraße 13 wurden kürzlich neue Fahrbahnmarkierungen angebracht. Die Grundstückseinfahrten waren bislang durch weiße Pflastersteine so abgegrenzt, dass ausreichend Rangierfläche zum sicheren Ein- und Ausfahren vorhanden war. Im Zuge der neuen Markierung wurde die Sperrfläche verändert und ein bisher vorhandener Parkstand verkürzt. Dadurch verbleibt eine Restfläche, die inzwischen regelmäßig als Parkplatz genutzt wird, obwohl sie für einen gewöhnlichen Pkw nur eingeschränkt geeignet erscheint. Dies kann das Ein- und Ausfahren der Anwohnerinnen und Anwohner erschweren. Gegenüber der Grundstückseinfahrt wurde zudem ein neuer Parkplatz markiert. Auch hierfür ist den Anwohnerinnen und Anwohnern der Hintergrund der Maßnahme nicht bekannt.
Der Magistrat wird daher um Prüfung gebeten, ob die derzeitige Markierung der verkehrlichen Zielsetzung entspricht oder ob durch eine Anpassung der Sperrfläche beziehungsweise eine eindeutige Beschilderung eine klarere und sicherere Verkehrsführung erreicht werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026OFOF 119/5Verkehrsrechtliche Anordnungen in der BindingstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2026OFOF 159/5Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der BindingstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 25. September 2026Sie sind hierOMOM 761Verkehrsrechtliche Anordnungen in der BindingstraßeDirektanregung
- 25. September 2026OMOM 765Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der BindingstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats