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Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Bindingstraße

Vorlagentyp: OFSPDFDP
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Neuordnung der Beschilderung des ruhenden Verkehrs in der Bindingstraße. Ziel ist es, eine klare Beschilderung zu schaffen, um den Verkehrsfluss zu verbessern und den Anwohnern mehr Sicherheit bezüglich des Parkverhaltens zu geben. Dies soll durch neue Verkehrszeichen und zeitlich abgestimmte Regelungen erreicht werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Darmstädter Landstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Bindingstraße im Abschnitt zwischen der Darmstädter Landstraße und dem Grethenweg die Beschilderung des ruhenden Verkehrs wie folgt zu prüfen und entsprechend anzuordnen:

Rechte Einbahnstraßenseite:

Aufstellung von Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" für halbseitiges Parken auf dem Gehweg.

Linke Einbahnstraßenseite:

Beibehaltung des bestehenden Zeichens 286 "Eingeschränktes Haltverbot" mit den Zusatzschildern a) "Mo-Fr 7-10 h und 16-19 h" und b) "nur Bewohner mit Parkausweis Nr. 32"

Ergänzend Aufstellung von Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" für halbseitiges Parken auf dem Gehweg mit den Zusatzschildern a) "Mo-Fr 10-16 h und 19-7 h" sowie b) "und Bewohner mit Parkausweis Nr. 32".

Begründung

Im Einbahnstraßenabschnitt der Bindingstraße zwischen der Darmstädter Landstraße und dem Grethenweg wird auf beiden Straßenseiten geparkt. Die bisherige Situation hat trotz des ruhenden Verkehrs einen ausreichenden Verkehrsfluss ermöglicht.

Durch die zunehmende Nutzung der Straße durch Fahrräder, insbesondere durch Lastenräder, sowie durch die inzwischen verstärkte Ahndung des Gehwegparkens hat sich die Situation verändert. Dadurch wird die Durchfahrt insbesondere für den fließenden Verkehr und größere Fahrzeuge, beispielsweise die Müllabfuhr, zunehmend erschwert.

Gleichzeitig besteht für die Anwohner eine erhebliche Unsicherheit darüber, welches Parkverhalten zulässig ist. Dies wird dadurch verstärkt, dass auf der rechten Straßenseite eine Fahrbahnmarkierung das halbseitige Parken auf dem Gehweg nahelegt, ohne dass dort bislang eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.

Die zunehmende Ahndung des bisherigen Parkverhaltens hat damit zu einer veränderten Situation geführt, auf die aus Sicht des Ortsbeirats mit einer klaren und praktikablen Neuordnung reagiert werden sollte.

Mit einer eindeutigen und zeitlich abgestimmten Beschilderung kann der vorhandene Straßenraum besser genutzt werden. Ziel ist es, ausreichenden Raum für den fließenden Verkehr einschließlich des Radverkehrs zu schaffen, gleichzeitig eine ausreichende Gehwegbreite sicherzustellen und die Parkmöglichkeiten für die Anwohner angemessen zu erhalten.

Die vorgeschlagene Regelung schafft damit mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer und verbindet die Interessen des ruhenden und des fließenden Verkehrs.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2026 brachten SPD, FDP im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.

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