Außengastronomie auf der Kaiserstraße: Für verhältnismäßige Regelungen und eine standortgerechte Sondernutzungspraxis
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bestehende Vollstreckungsmaßnahmen zu überprüfen und eine angemessene Regelung für Außengastronomien im Bahnhofsviertel zu schaffen. Ziel ist es, einen Runden Tisch einzuberufen und spezielle Regelungen zu entwickeln, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität in einem herausfordernden Stadtgebiet zu gewährleisten.
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Kaiserstraße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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- Pflanzbehälter abgeräumt, und nun? – Wie ist die Perspektive für zusätzliche Begrünung am Kaisertor?31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Ortsbeirat möge beschließen:
den Magistrat aufzufordern:
- Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten, laufende Verfahren zum Entzug von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomien im Bahnhofsviertel bis zum Abschluss einer gemeinsamen Prüfung auszusetzen.
- Einen Runden Tisch einzuberufen: Es soll zeitnah ein Vor-Ort-Termin, möglichst in den Abendstunden, unter Beteiligung des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Ordnungsamts, der zuständigen Polizeidienststelle, politischer Vertreter sowie der betroffenen Gastronominnen und Gastronomen stattfinden.
- Besondere Regelungen zu prüfen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob für Gastronomien im Bahnhofsviertel standortbezogene Sonderregelungen bei der Gestaltung und Genehmigung von Außenterrassen geschaffen werden können, die der besonderen Sicherheitslage vor Ort Rechnung tragen.
Begründung
Das Bahnhofsviertel stellt für Gewerbetreibende seit Jahren eine außergewöhnliche Herausforderung dar. Gastronomische Betriebe sind dort täglich mit aggressivem Betteln, körperlichen Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum, Bedrohungen von Mitarbeitenden sowie erheblichen Verunreinigungen konfrontiert. Diese Realität wird von Polizei, Ordnungsbehörden und Politik grundsätzlich anerkannt.
Dennoch sehen sich betroffene Gastronomen derzeit behördlichem Druck ausgesetzt, Terrassengestaltungen zurückzubauen, die über Jahre als direkte Antwort auf diese Umstände entstanden sind. Umrandungen und Abtrennungen erfüllen an diesem Standort keine rein ästhetische Funktion. Sie sind ein notwendiges Mittel zum Schutz von Gästen und Personal, insbesondere junger Servicekräfte, vor konkreten Bedrohungen und Übergriffen.
Wer unternehmerische Verantwortung übernimmt, Arbeitsplätze schafft, Steuern zahlt und zur Attraktivität eines schwierigen Stadtteils beiträgt, darf nicht stärker reguliert werden als das Umfeld, das die Probleme erst erzeugt. Außengastronomie ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Beitrag zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Gerade im Bahnhofsviertel sind es die gastronomischen Betriebe, die dafür sorgen, dass das Viertel für die Frankfurter Stadtgesellschaft überhaupt noch erlebbar bleibt.
Eine schematische Anwendung von Gestaltungsvorschriften, die für andere Stadtteile entwickelt wurden, wird der Lage im Bahnhofsviertel nicht gerecht. Verhältnismäßigkeit und Augenmaß sind gefordert, im Interesse der Betriebe, ihrer Mitarbeitenden und der Aufenthaltsqualität des gesamten Viertels.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. August 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.