Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule - Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat von Frankfurt am Main beantragt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an der Erich-Kästner-Schule, die durch einen Mangel an Räumlichkeiten und Sanierungsbedarf gekennzeichnet ist. Ziel ist es, die baulichen Voraussetzungen zu optimieren, um der Größe und Bedeutung der Schule gerecht zu werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu der vom Kollegium der Erich-Kästner-Schule am 9. März 2026 an den Hessischen Kultusminister gerichteten Überlastungsanzeige hinsichtlich der den Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt betreffenden Punkte Stellung zu nehmen. Insbesondere wird um Auskunft gebeten,
- wie der Magistrat die geschilderte räumliche Situation der Schule bewertet,
- welche Maßnahmen zur kurzfristigen und mittelfristigen Verbesserung der Gebäude- und Raumsituation vorgesehen sind,
- wie der bestehende Sanierungsbedarf, insbesondere bei den Toiletten, der Reinigung, dem Raumklima sowie dem Mobiliar, abgearbeitet werden soll,
- welche Lösungen für die zu geringe Zahl an Differenzierungs-, Aufenthalts- und Arbeitsräumen sowie für die angespannte Schulhofsituation vorgesehen sind,
- wie der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an diesem Standort räumlich erfüllt werden soll,
- ob eine Überprüfung der Schulbezirksgrenzen beziehungsweise andere Maßnahmen zur Entlastung der Erich-Kästner-Schule vorgesehen sind.
Begründung
Das Kollegium der Erich-Kästner-Schule hat bereits am 9. März 2026 gegenüber dem Hessischen Kultusminister eine umfassende Überlastungsanzeige eingereicht. Das Schreiben wurde nachrichtlich unter anderem an das Stadtschulamt, den Ortsbeirat 8 sowie die örtlichen Medien versandt, ohne dass die darin geschilderte Situation bislang öffentlich größere Aufmerksamkeit gefunden hat.
Neben der personellen Situation, die überwiegend in der Verantwortung des Landes liegt, schildert das Kollegium zahlreiche Missstände im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt als Schulträger. Hierzu zählen erheblicher Raummangel bei inzwischen durchgängig fünfzügiger Grundschule, fehlende Differenzierungs- und Besprechungsräume, ein zu kleines Lehrerzimmer, unzureichende Arbeitsplätze für Lehrkräfte, eine seit Langem belastende Baustellensituation auf dem Schulhof, erheblicher Sanierungsbedarf insbesondere bei den Toiletten, Mängel bei Reinigung und Mobiliar sowie Unterrichtsräume, die aufgrund hoher Temperaturen zeitweise kaum nutzbar sind. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung unter den bestehenden räumlichen Bedingungen kaum umsetzbar erscheint.
Der Ortsbeirat nimmt die geschilderte Situation mit großer Besorgnis zur Kenntnis. Die Erich-Kästner-Schule erfüllt als größte Grundschule im Zentrum der Nordweststadt eine herausragende Aufgabe für den Stadtteil. Umso wichtiger ist es, dass sie hierfür auch die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen erhält.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2026Sie sind hierOFOF 31/8Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule – Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2026OMOM 510Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule – Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt FrankfurtDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme